Thema: Sucht und Suchtmittelmissbrauch

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2.4.3 Kündigung - Wiedereinstellung (5 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Maschinenbau 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 05102/211

Ist der Betroffene nach allen diesen Maßnahmen nicht krankheitseinsichtig und erfolgt keine Änderung in seinem Verhalten, ist mit ihm ein letztes Gespräch zu führen. Dem Betroffenen wird unter Androhung einer Kündigung eine Woche Bedenkzeit gegeben, das Hilfsangebot anzunehmen.

Vereinbarung Landverkehr 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/234

Wiedereinstellung
Mit dem Auflösungsvertrag wird Betroffenen, welche in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, die Wiedereinstellung zugesagt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden durch ärztliches Zeugnis nachweisen, dass die Entwöhnungsbehandlung erfolgreich abgeschlossen ist und zum Zeitpunkt der Wiedereinstellung Tauglichkeit für die zuletzt ausgeübte arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit besteht.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/228

Bewerben sich wegen Suchtmittelabhängigkeit oder -missbrauchs entlassene ehemalige Beschäftigte, die nach abgeschlossener Therapiemaßnahme über einen längeren Zeitraum abstinent lebten, um Wiedereinstellung, so ist der Personalrat hierüber zu informieren. Die Bewerbung wird im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten wohlwollend geprüft.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/175

§ 13 Wiedereinstellung
Lernen betroffene Beschäftigte nach der Beendigung ihres Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses ohne Suchtmittel zu leben, werden sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sowie nach Maßgabe stellenplanmäßiger und haushaltsrechtlicher Möglichkeiten wieder eingestellt. Voraussetzung ist der Nachweis einer mindestens zweijährigen Abstinenz.

Vereinbarung Chemische Industrie 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/223

Im Falle der Wiedereinstellung besteht kein Anspruch auf denselben Arbeitsplatz, allerdings auf einen seinen Fähigkeiten entsprechenden, nach Möglichkeit gleichwertigen, Arbeitsplatz. Die Wiedereinstellung erfolgt zunächst auf zwölf Monate befristet. Über eine Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses oder über eine unbefristete Beschäftigung oder die Beendigung wird im Einzelfall entschieden. Der Suchtberater unterstützt dabei beratend.

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