Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

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2.2.7 Code of Conduct, Corporate Compliance (6 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080600/46

Dieser Code of Conduct bildet einen Mindeststandard für alle Mitarbeiter in den Unternehmen des [Firma] Konzerns und ist für diese verbindlich. Verstöße gegen den Code of Conduct werden daher im Interesse aller Mitarbeiter konsequent verfolgt und sanktioniert. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich selbst über die bestehenden internen und externen Regelungen zu informieren, um sicherzustellen, dass er in Übereinstimmung mit diesen handelt. Bei bestehenden Zweifeln, ob ein Ereignis oder eine Handlung in Übereinstimmung mit den Vorschriften [...] steht, haben sich die Mitarbeiter an ihren Vorgesetzten oder den Compliance Officer zu wenden. Jeder Vorgesetzte muss sicherstellen, dass seine Organisation den Anforderungen des Code of Conduct entspricht.

Vereinbarung Elektro 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080600/52

Dieser Code of Conduct in der Fassung vom 24.11.2008 (siehe Anlage 1) soll den Arbeitnehmern eine Anleitung an die Hand geben, um Vorgänge und Verhaltensweisen zu erkennen, die im Hinblick auf geltende Gesetze, Verordnungen oder sonstige Regelungen problematisch sein könnten. Zudem soll der Code of Conduct den Mitarbeitern Rat bezüglich der in solchen Fällen zu ergreifenden Reaktionsmaßnahmen geben.

Vereinbarung Papiergewerbe Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080600/48

Alle Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte und Manager [...] sind verantwortlich für die kontinuierliche Umsetzung und das Einhalten dieser Richtlinien, wozu auch die erforderliche Verbreitung gehört, um die Kenntnis und Einhaftung bei den Mitarbeitern sicherzustellen.
Diese Richtlinien gelten für alle Unternehmen [Firma] und alle [Firmen]-Mitarbeiter weltweit, unabhängig von Funktion, Rang oder Ansehen. [Das Unternehmen] erwartet entsprechende Verhaltensstandards von allen Personen, die in seinem Auftrag handeln.
[Firmen]-Mitarbeiter, die in einem Partnerunternehmen tätig sind, müssen sich ebenfalls bemühen, diesen Kodex einzuhalten. [Firmen]-Repräsentanten im Vorstand von Partnerunternehmen sind verpflichtet, alle Aktivitäten des Partnerunternehmens zur Kenntnis zu bringen, die dem Geist dieses Kodex widersprechen.
Dieser Kodex ist nicht vollständig und jeder [Firmen]-Mitarbeiter, der Zweifel hegt, ob ein vorgeschlagener Verhaltenskurs damit kollidiert, sollte den Rat seines Supervisors einholen, bevor er tätig wird.

Vereinbarung Chemische Industrie 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080600/57

Jeder Mitarbeiter ist aufgerufen, sein eigenes Verhalten anhand der Maßstäbe der Corporate Compliance Policy zu überprüfen und zu gewährleisten, dass diese Maßstäbe auch eingehalten werden. Regel- und gesetzestreues Verhalten (,Compliance’) ist Teil der Performance-Bewertung (Leistungsbewertung) eines jeden Mitarbeiters, ohne dass es diesbezüglich einer besonderen Vereinbarung bedarf.

Vereinbarung Chemische Industrie 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080600/57

Das Unternehmen wird sicherstellen, dass kein Mitarbeiter aufgrund einer gutgläubigen Anzeigeerstattung auf irgendeine Weise benachteiligt wird. Soweit der Anzeigeerstatter selbst an Verstößen gegen diese Corporate Compliance Policy mitgewirkt hat, wird das Unternehmen bei eventuellen Maßnahmen gegen den Anzeigeerstatter berücksichtigen, ob durch die Anzeige oder eine rechtzeitige Mitwirkung bei der Aufklärung von Verstößen Schaden vom Unternehmen abgewendet werden konnte.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/108

Wesentlicher Teil unserer Unternehmenskultur ist die respektvolle Zusammenarbeit. Chancengleichheit, Toleranz und der faire Umgang miteinander gehören zu den Werten, zu denen sich [Firma] mit den im Code of Conduct festgeschriebenen Verhaltensgrundsätzen bekannt hat:
,Wir fördern ein Arbeitsumfeld, das von Respekt und Toleranz geprägt ist, in dem der Wert und die Würde jedes Einzelnen anerkannt werden. [...] Jeder Einzelne hat das Recht auf eine gerechte, würdige und respektvolle Behandlung. Wir dulden keinerlei diskriminierendes Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Auftragnehmern oder Zulieferern’.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstand
    1. Allgemeine Ziele 8 Textauszüge
    2. Spezielle Ziele 8 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 6 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 13 Textauszüge
  1. Aspekte partnerschaftlichen Verhaltens
    1. Diskriminierung unterbinden 8 Textauszüge
    2. Mobbing unterbinden 11 Textauszüge
    3. Sexuelle Belästigung unterbinden 11 Textauszüge
    4. Sozialer Umgang, Konfliktbewältigung und Kommunikation 6 Textauszüge
    5. Unternehmensschädigendes Verhalten vermeiden 4 Textauszüge
    6. Vielfalt fördern und Chancengleichheit herstellen 8 Textauszüge
    7. Einzelne Beschäftigtengruppen integrieren und fördern 10 Textauszüge
  2. Rechte, Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten
    1. Grundsätze 5 Textauszüge
    2. Belästigungsverbot 7 Textauszüge
    3. Beschwerderecht 12 Textauszüge
    4. Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers 11 Textauszüge
    5. Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften 10 Textauszüge
    6. Die Rolle von unbeteiligten Dritten 8 Textauszüge
    7. Code of Conduct, Corporate Compliance 6 Textauszüge
  3. Unterstützende Maßnahmen
    1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung 8 Textauszüge
    2. Qualifizierung und Fortbildung 7 Textauszüge
    3. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4 Textauszüge
    4. Ansprechpersonen und Beratungsstellen 7 Textauszüge
    5. Konflikt- oder Mobbingbeauftragte 7 Textauszüge
    6. Mediation, Supervision und Coaching 8 Textauszüge
    7. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme 7 Textauszüge
    8. Berichte, Überprüfung, Fortschreibung und Dokumentation 11 Textauszüge
  4. Sanktionen
    1. Allgemeine Sanktionen 12 Textauszüge
    2. Abgestufte Sanktionen 5 Textauszüge
  5. Sensibilität im Umgang mit Sprache und Kommunikation
    1. Geschlechtsneutrale Sprache in den Vereinbarungen 6 Textauszüge
    2. Kommunizieren ohne zu diskriminieren 9 Textauszüge
  1. Rechte, Prozeduren und Instrumente
    1. Information und Beratung 8 Textauszüge
    2. Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung 7 Textauszüge
    3. Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen 7 Textauszüge
    4. Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten 6 Textauszüge

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