Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

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2.1.3 Sexuelle Belästigung unterbinden (11 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/73

Nachdem ein Kernpunkt der Diskussion zu diesem Thema bereits in der Definition des Begriffes ,sexuelle Belästigung’ liegt, geht die Dienstvereinbarung auch auf diese Frage besonders ein.

Vereinbarung Maschinenbau 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/40

[...] sexuelle Belästigung, die sich meist gegen Frauen richtet, [...] stellt am Arbeitsplatz eine schwerwiegende Störung des Arbeitsfriedens dar.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/73

Um den Schutz von Frauen und Männern am Arbeitsplatz zu gewährleisten, hat die Verwaltung Leitlinien festgelegt, die den Vorgesetzten den Umgang mit dem Thema ,sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz’ erleichtern sollen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/90

Eine besondere Form der Belästigung ist die sexuelle Belästigung, d. h. ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören (vgl. § 3 Abs. 3 und 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - AGG).

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/1

Sexuelle Belästigung, wie beispielsweise:
- Andeutungen; dass sexuelles Entgegenkommen berufliche Vorteile bringen könnte
- Aufforderungen zu sexuellen Handlungen
- unerwünschter Körperkontakt
- anzügliche Bemerkungen, Kommentare oder Witze zur Person
- unerwünschtes Zeigen sexistischer und pornographischer Darstellungen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/1

Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf den Schutz von Personen in Abhängigkeitsverhältnissen am Ausbildungs- und Arbeitsplatz gelegt. Personen mit Personalführungs- und Ausbildungsfunktion sind dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sexuellen Belästigungen [...] am Ausbildungs- und Arbeitsplatz - auch durch Außenstehende - zu unterbinden bzw. vorzubeugen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/10

Die Dienststelle verpflichtet sich, in Fällen, in denen sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung von Dritten ausgeht, alle erforderlichen Maßnahmen (z. B. Hausverbot) zum Schutz der Betroffenen zu ergreifen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1995 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/25

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein dienstliches Fehlverhalten und stellt eine Diskriminierung am Arbeitsplatz im Sinne von § 611 a BGB dar. Sie verletzt Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Rechte auf sexuelle Selbstbestimmung und den Arbeitsvertrag.

Vereinbarung Forschung und Entwicklung 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010601/74

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten.

Vereinbarung Möbelhersteller 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/95

Das Verbot der Benachteiligung, Belästigung und sexuellen Belästigung bezieht sich auch auf Kunden und andere Dritte, mit denen berufliche Kontakte bestehen.

Vereinbarung Landverkehr 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/8

Der Arbeitgeber verpflichtet sich ferner, in seiner Werbung sowie als Werbeträger keine Bilder oder Texte zu publizieren, die Frauen und Männer in ihrer Würde verletzend darstellen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstand
    1. Allgemeine Ziele 8 Textauszüge
    2. Spezielle Ziele 8 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 6 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 13 Textauszüge
  1. Aspekte partnerschaftlichen Verhaltens
    1. Diskriminierung unterbinden 8 Textauszüge
    2. Mobbing unterbinden 11 Textauszüge
    3. Sexuelle Belästigung unterbinden 11 Textauszüge
    4. Sozialer Umgang, Konfliktbewältigung und Kommunikation 6 Textauszüge
    5. Unternehmensschädigendes Verhalten vermeiden 4 Textauszüge
    6. Vielfalt fördern und Chancengleichheit herstellen 8 Textauszüge
    7. Einzelne Beschäftigtengruppen integrieren und fördern 10 Textauszüge
  2. Rechte, Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten
    1. Grundsätze 5 Textauszüge
    2. Belästigungsverbot 7 Textauszüge
    3. Beschwerderecht 12 Textauszüge
    4. Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers 11 Textauszüge
    5. Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften 10 Textauszüge
    6. Die Rolle von unbeteiligten Dritten 8 Textauszüge
    7. Code of Conduct, Corporate Compliance 6 Textauszüge
  3. Unterstützende Maßnahmen
    1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung 8 Textauszüge
    2. Qualifizierung und Fortbildung 7 Textauszüge
    3. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4 Textauszüge
    4. Ansprechpersonen und Beratungsstellen 7 Textauszüge
    5. Konflikt- oder Mobbingbeauftragte 7 Textauszüge
    6. Mediation, Supervision und Coaching 8 Textauszüge
    7. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme 7 Textauszüge
    8. Berichte, Überprüfung, Fortschreibung und Dokumentation 11 Textauszüge
  4. Sanktionen
    1. Allgemeine Sanktionen 12 Textauszüge
    2. Abgestufte Sanktionen 5 Textauszüge
  5. Sensibilität im Umgang mit Sprache und Kommunikation
    1. Geschlechtsneutrale Sprache in den Vereinbarungen 6 Textauszüge
    2. Kommunizieren ohne zu diskriminieren 9 Textauszüge
  1. Rechte, Prozeduren und Instrumente
    1. Information und Beratung 8 Textauszüge
    2. Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung 7 Textauszüge
    3. Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen 7 Textauszüge
    4. Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten 6 Textauszüge

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