Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

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1.6.1 Kommission bilden (5 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/260

Der Steuerungskreis fasst Beschlüsse nach folgenden Regeln:
Die Beschlüsse sollen nach Möglichkeit einvernehmlich erfolgen.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/403

Die Kommission soll die Angelegenheit mit dem ernsten Willen zur Einigung beraten und einen Lösungsvorschlag erarbeiten. Kann in der Kommission kein Einvernehmen erzielt werden, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mitbestimmung.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/403

Kann bei der Umsetzung der einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung im Analyseteam oder bei der Abstimmung mit der Abteilungsleitung kein Einvernehmen erzielt werden, ist eine paritätisch besetzte Kommission aus 3 Arbeitgebervertretern und 3 Vertretern des jeweils zuständigen, örtlichen Betriebsrates einzuberufen. Bei Betrieben mit weniger als 21 Mitarbeitern kann der örtliche Betriebsrat 2 weitere Mitglieder aus dem zuständigen Gesamtbetriebsrat hinzuziehen.

Vereinbarung Leasingunternehmen 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/427

Gemeinsamer Ausschuss
Zur Umsetzung dieser Betriebsvereinbarung wird ein gemeinsamer Ausschuss für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz eingerichtet (im Sinne eines gemeinsamen Ausschusses nach § 28 Abs. 2 BetrVG). Der gemeinsame Ausschuss setzt sich aus drei Mitgliedern des Betriebsrates und drei Beauftragten des Arbeitgebers zusammen. Es können Ersatzmitglieder gestellt werden. Der gemeinsame Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Der gemeinsame Ausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er tagt jeweils am ersten Mittwoch im Quartal um 9:00 Uhr, soweit sich die Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses nicht auf andere Termine geeinigt haben. Auf Antrag des Betriebsrats oder des Arbeitgebers sind weitere Sitzungen durchzuführen.
Die Aufgaben des gemeinsamen Ausschusses sind insbesondere:
- Konzeption der Information von Beschäftigten und Führungskräften zur Vorbereitung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Festlegung der Reihenfolge der zu untersuchenden Bereiche (Prioritätenliste)
- Festlegung von arbeitsplatzbezogenen Gruppenbildungen für die Befragung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
- Festlegung der Referenzarbeitsplätze und deren Kriterien für die technische Gefährdungsbeurteilung
- Festlegung der Vorgehenswelse bei der Gefährdungsbeurteilung einschließlich Planung der einzelnen Schritte bzw. Phasen (siehe § 5 ArbSchG) oder diesbezügliche Änderungen
- Festlegung von Einzeluntersuchungen (wie z. B. Vorortuntersuchungen)
- Verständigung über die Erforderlichkeit einer erneuten Untersuchung
- Festlegung und Entwicklung der Verfahren und Methoden zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich der erforderlichen Instrumente (z. B. Checklisten, Fragebögen, betriebliche Datenquellen gemäß § 5 ArbSchG) oder diesbezügliche Änderungen
- Festlegung des Fragenkatalogs zur Beurteilung der psychischen Belastungen oder diesbezügliche Änderungen
- Beurteilung der Gefährdungen
- Verständigung über erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 4 ArbSchG),
- Festlegung der Wirksamkeitsüberprüfung durchgefühlter Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung gesundheitlicher Gefährdungen (§ 3 ArbSchG) sowie deren Beurteilung,
- Festlegung von Art und Umfang der Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, der Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Ergebnisse ihrer Überprüfung (siehe § 6 ArbSchG) oder diesbezügliche Änderungen
- Festlegung der Inhalte und Durchführungsmodalitäten der Unterweisung (siehe 112 ArbSchG) oder diesbezügliche Änderungen
- Hinzuziehung von externen Fachkräften/Expertensachverständigen im Rahmen der Aufgaben des Ausschusses. Das Recht des Betriebsrats aus § 80 Abs. 3 BetrVG bleibt hiervon unberührt.
Die Betriebsparteien können dem Ausschuss einvernehmlich zusätzliche Aufgaben übertragen.

Vereinbarung Gastgewerbe 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/502

Um eine möglichst unbeeinflusste Bewertung zu erhalten wird durch die paritätisch besetzte Kommission des betrieblichen Gesundheitsmanagements (Kommission BGM) ein Fragebogen erarbeitet und in den Betrieben verteilt und die Modalitäten des Rücklaufs vereinbart.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
    1. Definition 14 Textauszüge
    2. Zielsetzung 11 Textauszüge
    3. Akteure und Gremien (betriebliche Kommission) 30 Textauszüge
    4. Qualifizierung der Akteure 15 Textauszüge
    5. Quellen der Belastung 13 Textauszüge
    6. Zeitpunkt und Anlässe 15 Textauszüge
    7. Ablauf 18 Textauszüge
  2. Erfassung psychischer Belastungen
    1. Basis Soll-Zustand, Auswahl von Instrumenten, Anpassung der Instrumente 9 Textauszüge
    2. Methoden 14 Textauszüge
    3. Grobanalyse mit Beschäftigtenbefragung 19 Textauszüge
    4. Feinanalyse mit Interviews und Workshops 10 Textauszüge
  3. Ableitung von Maßnahmen
    1. Gesetze, Vorschriften 1 Textauszüge
    2. Beratung von Maßnahmen 14 Textauszüge
    3. Maßnahmengruppen oder -kataloge 10 Textauszüge
    4. Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen 12 Textauszüge
  4. Wirksamkeitskontrolle
    1. Aufgabenverteilung, Anpassung der Instrumente, Berichte, Zeiträume 6 Textauszüge
  5. Dokumentation
    1. Koordinator, Teams 8 Textauszüge
  6. Konfliktlösungsverfahren
    1. Kommission bilden 5 Textauszüge
  1. Mitbestimmung und Beteiligung
    1. Rechte und Pflichten der Beschäftigten 10 Textauszüge
    2. Rechte der Interessenvertretung 12 Textauszüge
  2. Datenschutz
    1. Gewährleistung von DatenschutzFragebogen, Gruppen, Anonymität 11 Textauszüge
  1. Betriebsvereinbarung 1
    1. Auszüge aus einer Rahmenbetriebsvereinbarung "Gefährdungsbeurteilung" 1 Textauszüge
  2. Betriebsvereinbarung 2
    1. Auszüge aus einer "Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung" 1 Textauszüge

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