Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

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1.3.4 Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen (12 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/204

Die Geschäftsleitung entscheidet auf dieser Grundlage über die nach § 4 ArbSchG zu treffenden Maßnahmen. Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen nach § 4 ArbSchG wird durch diese Regelung nicht berührt.

Vereinbarung Maschinenbau 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/390

Gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz sind die Disziplinarvorgesetzten gemeinsam mit den Sicherheitsfachkräften für die Durchführung und die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen verantwortlich.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/259

Bei den erforderlichen Maßnahmen sind unter Berücksichtigung des Gefährdungsrisikos Prioritäten, Umsetzungsfristen sowie Zuständigkeiten festzulegen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/234

Bei unverzüglich zu regelnden Ereignissen informiert der [Vertreter aus dem Bereich Arbeitsschutz] den zuständigen BR-Vertreter im Vorfeld und bindet den zuständigen BR-Vertreter so bald wie möglich ein, sofern dieser verfügbar ist. Soweit Maßnahmen zur Beseitigung einer konkreten Gefährdung sofort ergriffen werden müssen, legt diese der Arbeitgeber vorläufig fest. Eine abschließende Beratung erfolgt.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/271

Die aus der jeweiligen Beurteilung abzuleitenden konkreten Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Zeitraum und die Verantwortlichen für die Umsetzung der Maßnahmen sowie Art und Weise, Zeitpunkt und die Verantwortlichen zur Durchführung der Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen werden ggf. in einer gesondert abzuschließenden Betriebsvereinbarung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG vereinbart. Es besteht Einigkeit, dass in jedem Einzelfall gesondert das Bestehen des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bezogen auf die jeweilige Maßnahme zu prüfen ist.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/234

Die Entscheidung über die Ableitung und Durchführung der Maßnahme obliegt dem Analyseteam.

Vereinbarung Wasserversorger 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/485

Die in der Arbeitsplatzanalyse festgestellten Gesundheitsgefährdungen und Belastungen müssen ebenfalls innerhalb von sechs Monaten beseitigt werden.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/262

Zu allen Maßnahmen werden mit den Führungskräften Termine festgelegt bis wann die Umsetzung erfolgen muss.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/234

Bei der Ableitung von Maßnahmen ist gem. § 4 Arbeitsschutzgesetz die Folge 1. Technische Maßnahmen, 2. Organisatorische Maßnahmen und 3. Personelle Maßnahmen einzuhalten (siehe Grafik).

Vereinbarung Chemische Industrie 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/488

Anpassungen an veränderte Gegebenheiten
Die Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Prozess. Das Koordinierungsteam kommt zweimal im Jahr zusammen, um zu prüfen, ob und in welchen Bereichen die Gefährdungsbeurteilung zu wiederholen ist. Das ist z. B.
- bei innerbetrieblichen Veränderungen von Tätigkeiten, Arbeitsmitteln und Prozessen
- bei Änderungen der gesetzlichen und untergesetzlichen Anforderungen oder
- bei Änderungen des Standes der Technik
der Fall. Das Koordinierungsteam kann Empfehlungen über durchzuführende Gefährdungsbeurteilungen und deren Umfang geben.
Bei Betriebsänderungen wird der Prozess der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung für die von der Betriebsänderung betroffenen Bereiche umgehend erneut durchgeführt.
Durch eine Wiederholung wird die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen überprüft. Bei Wiederholungen ist die Gruppenzusammensetzung zu überprüfen.

Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/506

Umsetzung von Maßnahmen
Die in der Gefährdungsanalyse festgelegten Maßnahmen sind von den für die Erledigung zuständigen Personen/Abteilungen abzuarbeiten.
Ein Maßnahmenprotokoll mit Verantwortlichkeit und Terminabgabe wird dazu erstellt.
Verantwortlich für das Controlling und die Sicherstellung der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen ist das Unternehmen. Grundlage dafür ist das Maßnahmenprotokoll, das dem zuständigen Betriebsrat zur Verfügung gestellt wird. Wird eine Maßnahme in einem Zeitraum von 14 Tagen nach Terminsetzung gemäß Maßnahmenprotokoll weder umgesetzt noch gibt es eine plausible schriftliche Begründung hierfür, werden der jeweils zuständige Distriktleiter, der Betriebsrat und die Arbeitssicherheit informiert.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/514

Maßnahmenumsetzung
Nach einem Priorisierungsvorschlag durch die Steuerungsgruppe schlägt diese der Geschäftsführung und dem Gesamtbetriebsrat Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung psychischer Belastungen vor. Die Geschäftsführung, der Gesamtbetriebsrat und die jeweils zuständigen Interessenvertretungen beraten und vereinbaren Maßnahmen zur Umsetzung.
[...] ist verantwortlich für die Durchführung der Maßnahmen und entscheidet über die nach § 4 ArbSchG zu treffenden Maßnahmen.
Soweit Maßnahmen zur Beseitigung einer konkreten Gefährdung sofort ergriffen werden müssen, werden diese durch die [Firma] vorläufig festgelegt und dem Gesamtbetriebsrat gegenüber begründet.
Die Mitbestimmungsrechte der jeweiligen Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz bei den Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz mit Blick auf eine feststehende oder im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung festzustellende Gefährdung bleiben unberührt. Kommt zwischen der [Firma] und dem zuständigen Betriebsrat diesbezüglich keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
    1. Definition 14 Textauszüge
    2. Zielsetzung 11 Textauszüge
    3. Akteure und Gremien (betriebliche Kommission) 30 Textauszüge
    4. Qualifizierung der Akteure 15 Textauszüge
    5. Quellen der Belastung 13 Textauszüge
    6. Zeitpunkt und Anlässe 15 Textauszüge
    7. Ablauf 18 Textauszüge
  2. Erfassung psychischer Belastungen
    1. Basis Soll-Zustand, Auswahl von Instrumenten, Anpassung der Instrumente 9 Textauszüge
    2. Methoden 14 Textauszüge
    3. Grobanalyse mit Beschäftigtenbefragung 19 Textauszüge
    4. Feinanalyse mit Interviews und Workshops 10 Textauszüge
  3. Ableitung von Maßnahmen
    1. Gesetze, Vorschriften 1 Textauszüge
    2. Beratung von Maßnahmen 14 Textauszüge
    3. Maßnahmengruppen oder -kataloge 10 Textauszüge
    4. Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen 12 Textauszüge
  4. Wirksamkeitskontrolle
    1. Aufgabenverteilung, Anpassung der Instrumente, Berichte, Zeiträume 6 Textauszüge
  5. Dokumentation
    1. Koordinator, Teams 8 Textauszüge
  6. Konfliktlösungsverfahren
    1. Kommission bilden 5 Textauszüge
  1. Mitbestimmung und Beteiligung
    1. Rechte und Pflichten der Beschäftigten 10 Textauszüge
    2. Rechte der Interessenvertretung 12 Textauszüge
  2. Datenschutz
    1. Gewährleistung von DatenschutzFragebogen, Gruppen, Anonymität 11 Textauszüge
  1. Betriebsvereinbarung 1
    1. Auszüge aus einer Rahmenbetriebsvereinbarung "Gefährdungsbeurteilung" 1 Textauszüge
  2. Betriebsvereinbarung 2
    1. Auszüge aus einer "Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung" 1 Textauszüge

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