Thema: Orts- und zeitflexibles Arbeiten

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2.4.1 Arbeitsausstattung (6 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/282

Die Arbeitgeberin übernimmt die Ausstattung für die mobile Arbeit mit den notwendigen Büromaterialien (jedoch keine Möbel oder sonstige Einrichtungsgegenstände) und der erforderlichen technischen Infrastruktur (z. B. Mobilfunkkommunikation) auf ihre Kosten. Es wird ein Inventarverzeichnis erstellt. Die Wartung und Reparatur der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel erfolgt auf Kosten der Arbeitgeberin durch einen Beauftragten der IT des Betriebes.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/284

Im Rahmen der mobilen Arbeit wird grundsätzlich keine dienstliche IT-Ausstattung zur Verfügung gestellt. Die Beschäftigten nutzen vorrangig die privaten Endgeräte (Bring-Your-Own-Device). [...] Darüber hinaus kann den Referaten zur Unterstützung der mobilen Arbeit grundsätzlich ein dienstliches Notebook zur Verfügung gestellt werden, das von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Referates leihweise genutzt werden kann.

Vereinbarung Maschinenbau 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/270

[Die Firma] stellt dem Arbeitnehmer die erforderliche Sicherheitssoft/-hardware für den Zugang zu den internen IT-Systemen [...] kostenfrei zur Verfügung.

Vereinbarung Branchenübergreifend 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/266

Die Art und der Umfang der Ausstattung bestimmen sich nach der konkreten Arbeitsaufgabe des Mitarbeiters sowie den betriebsüblichen Standards. Der Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf eine Ausstattung mit neuen technischen Arbeitsmitteln [...]. Der Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten (z. B.: Papier-, Drucker-, Raum-, Energie- oder Internetkosten), welche ihm durch das Mobile Arbeiten entstehen oder entstehen können.

Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/282

Betriebsbedingte Fehlzeiten, z. B. durch Störungen der EDV-Anlage, gehen zu Lasten der [Firma]. [...] Durch Störungen bei den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln bedingte Fahrtzeiten werden auf die Arbeitszeit angerechnet.

Vereinbarung Maschinenbau 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/270

Steht der mobile Arbeitsplatz dem Arbeitnehmer bspw. wegen technischer Störungen oder Umbauarbeiten für mindestens einen Kalendertag, an dem ausschließlich oder teilweise mobile Arbeit geleistet werden soll, nicht zur Verfügung, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Arbeitsleistung an der betrieblichen Arbeitsstätte zu erbringen, bis der mobile Arbeitsplatz wieder zur Verfügung steht.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Gesetzliche und tarifliche Rahmenbedingungen
    1. Tarifverträge 1 Textauszüge
  1. Begriffe und Definitionen
    1. Begriffsdefinitionen aus den Vereinbarungen 6 Textauszüge
  2. Ziele
    1. Positive Aspekte für Beschäftigte 4 Textauszüge
    2. Positive Aspekte für den Betrieb 3 Textauszüge
    3. Die besondere Situation durch die Corona-Krise 2 Textauszüge
  3. Voraussetzungen zur Teilnahme
    1. Sachliche Voraussetzungen 6 Textauszüge
    2. Räumliche Voraussetzungen 3 Textauszüge
    3. Persönliche Voraussetzungen 3 Textauszüge
  4. Organisation
    1. Arbeitsausstattung 6 Textauszüge
    2. Integration in den Betrieb 6 Textauszüge
    3. Qualifizierung 2 Textauszüge
    4. Datenschutz 3 Textauszüge
    5. Haftung 5 Textauszüge
  5. Arbeits- und Gesundheitsschutz
    1. Telearbeit 2 Textauszüge
    2. Mobile Arbeit 2 Textauszüge
  6. Arbeitszeit
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  7. Betriebliche Mitbestimmung
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    2. Organisation 3 Textauszüge
    3. Konfliktschlichtung 2 Textauszüge
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