Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

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2.2.1 Umfang und Verteilung der Arbeitszeit (6 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/788

Während des Kurzarbeitszeitraums wird die betriebliche wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden auf den betriebsnotwendigen Umfang gesenkt. Die Geschäftsleitung und der Betriebsrat werden jeweils unter Einhaltung der tariflichen Ankündigungsfrist bekanntgeben, an welchen Tagen des Folgemonats Kurzarbeit geleistet wird.

Vereinbarung Gastgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/786

Die Arbeitszeitreduzierung kann - entsprechend des Arbeitsausfalls - anteilig oder bis auf null reduziert werden. [Die Firma] hat bei teilweisem Aufrechterhalten des Betriebsablaufs grundsätzlich auf eine Gleichverteilung der Kurzarbeit auf die jeweiligen Mitarbeiter mit gleichem Stellenprofil und je (Schicht-) Gruppe zu achten. Mitarbeiter, die betreuungspflichtige Kinder haben und von der Schließung der Schule/Betreuungseinrichtung betroffen sind, sind auf ihren Wunsch hin bei der Auswahl vorrangig zu berücksichtigen, sofern dem keine dringenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen. Sofern der Betriebsrat nicht innerhalb 1 Tages nach Information über die Einsatzplanung der geplanten Verteilung wegen Verstoßes gegen die oben genannten Verteilungsgrundsätze widerspricht, reduziert sich die Arbeitszeit der betroffenen Mitarbeiter entsprechend der Mitteilung von [der Firma].
[Die Firma] informiert die Mitarbeiter der betroffenen Betriebe unverzüglich über die Kurzarbeit.

Vereinbarung Gastgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/786

Im Fall von Teil-Kurzarbeit erhalten die Mitarbeiter eine der verringerten Arbeitszeit angepasste Vergütung zuzüglich des Kurzarbeitergeldes nach Ziffer 3, 4 dieser Gesamtbetriebsvereinbarung.

Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/789

Mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Werktagen, in Ausnahmefällen in zwei Werktagen, können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einer Arbeitsleistung herangezogen werden, obgleich auf die Erbringung der Arbeitsleistung zunächst verzichtet wurde. Für kurzfristig notwendige Leistungsverschiebungen gelten die Bestimmungen des § 10 Nr. 9 Abs. 2 TV-N NW. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in TV-V gilt diese Regelung analog. Diese zu erbringende Arbeitsleistung umfasst mindestens 3 aufeinanderfolgende Stunden am Arbeitstag.

Vereinbarung Maschinenbau 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/782

Umfang der Kurzarbeit/Verteilung der Arbeitszeit
Gesellschaft und Betriebsrat vereinbaren rechtzeitig, spätestens 3 Arbeitstage vor Beginn des nachfolgenden Kurzarbeitsmonats, Bereich, Lage, Umfang, Beginn und Dauer der Kurzarbeit. Die Details werden jeweils in der Anlage 1 dokumentiert.
Die wöchentliche Arbeitszeit kann in den in Anlage 1 definierten Bereichen bis zu null Stunden abgesenkt werden.
Der Arbeitsausfall muss ganztägig erfolgen, d.h. die reduzierte wöchentliche Arbeitszeit wird in der Regel an 4 oder weniger Tagen erbracht. Ausnahmen sind mit dem Betriebsrat zu vereinbaren.
Es ist organisatorisch sicherzustellen, dass die Funktionsfähigkeit einzelner Bereiche nicht gefährdet wird.
Die Gesellschaft informiert die zuständigen Betriebsräte monatlich an den jeweiligen Standorten über die gesamtheitliche Entwicklung des Auftragsbestandes und die Geschäftsentwicklung und die sich daraus ergebenden Anpassungsbedarfe der in Anlage 1 definierten betroffenen Bereiche sowie Lage, Umfang, Beginn und Dauer der Kurzarbeit. Ggf. erforderliche Anpassungen der Anlage 1 sind mit dem jeweils zuständigen Betriebsrat zu vereinbaren.
Die Festlegung des Umfangs der Kurzarbeit kann durch- die Definition bestimmter festgelegter Kurzarbeitstage oder lediglich
- die Bestimmung des Umfangs an monatlichen Kurzarbeitstagenerfolgen.
Eine entsprechende Information über festgelegte Kurzarbeitstage an die Belegschaft erfolgt unverzüglich. Die Festlegung erfolgt zum Monatsanfang. Der Betriebsrat wird über die Festlegung informiert. Bei der Festlegung sind folgende Parameter zu prüfen und nach Möglichkeit zu berücksichtigen:
- Festlegung der Kurzarbeit in ganzen Schichten oder Tagen in Abhängigkeit von der tatsächlichen Auslastungssituation und den betriebsorganisatorischen Notwendigkeiten
- Herausnahme von Schichten und Tagen vom Wochenende her
- Wenn die Festlegung ganzer Schichten oder Tage nicht möglich ist, erfolgt eine individuelle Festlegung der Kurzarbeitstage. Die Festlegung von individuellen Kurzarbeitstagen kann durch Vereinbarung des Vorgesetzten mit dem Arbeitnehmer erfolgen
- Grundsätzlich ist bei der Festlegung von Kurzarbeitstagen auf eine möglichst gleichmäßige Kurzarbeitsbelastung aller betroffenen Beschäftigten zu achten.

Vereinbarung Maschinenbau 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/782

Vertragliche Einzelfallregelungen bei Teilzeitkräften sind individuell und angemessen zu berücksichtigen. Die individuelle Arbeitszeit von Teilzeitkräften darf im monatlichen Durchschnitt dabei 20 Stunden pro Woche nicht unterschreiten.
Entsprechend der Auftragslage wird die Notwendigkeit der vorgenannten Kurzarbeitstage geprüft. Sollten Arbeitnehmer aus der Einteilung zu Kurzarbeitstagen herausgenommen werden, erfolgt die Ankündigung dieser Maßnahme mit einer Mindestankündigungsfrist von spätestens 24 h vor der erforderlichen Arbeitsaufnahme. Bei einer notwendigen Arbeitsaufnahme in der Frühschicht muss die Ankündigung spätestens bis 08:00 Uhr des Vortages erfolgen. Die Ankündigung erfolgt telefonisch. Die gesetzlichen Mindestanforderungen zur Gewährung von Kurzarbeitergeld sind hierbei zwingend zu berücksichtigen.

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  1. Präambel und Ziele
    1. Hintergrund für Kurzarbeit, Rahmenbedingungen, Corona-Krise, Gefahrenlage 8 Textauszüge
  1. Einführung, Beginn und Dauer der Kurzarbeit
    1. Zeitraum 10 Textauszüge
    2. Namenslisten, Geltungsbereich, Versetzungen 3 Textauszüge
    3. Ausnahmen 5 Textauszüge
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    1. Umfang und Verteilung der Arbeitszeit 6 Textauszüge
    2. Überstunden, Outsourcing, Auftragsvergabe 7 Textauszüge
    3. Arbeitszeitkonten 9 Textauszüge
    4. Urlaub 8 Textauszüge
    5. Qualifizierung, Weiterbildung 2 Textauszüge
  3. Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates
    1. Anzeige an die BA 6 Textauszüge
    2. Information des Betriebsrats und Mitbestimmung 15 Textauszüge
    3. Einigungsstelle 2 Textauszüge
  4. Entgelt
    1. Zahlung des Kurzarbeitsgeldes 8 Textauszüge
    2. Weitere Gehaltsansprüche 6 Textauszüge
    3. Aufstockung 5 Textauszüge
    4. Nebentätigkeiten 1 Textauszüge
  5. Beschäftigungssicherung
    1. Betriebsbedingte Kündigungen 6 Textauszüge
  6. Abschließende Regelungen
    1. Laufzeit der Vereinbarung, Verlängerung, vorzeitiges Ende, Schlussbestimmungen 8 Textauszüge

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