Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

Bei Klick auf diese Schaltfäche können Sie nach für Sie relevanten Beiträgen filtern.

2.2.2 Überstunden, Outsourcing, Auftragsvergabe (7 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/788

Überstunden und Auftragsvergabe
Während der Kurzarbeit dürfen keine Überstunden/Mehrarbeit geleistet werden.
Während des Kurzarbeitszeitraums werden keine Aufträge, die auch im Unternehmen erledigt werden können, an auswärtige Unternehmen vergeben. Als auswärtige Unternehmen gelten auch rechtlich selbstständige Unternehmen, die mit der AG verbunden sind.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/787

Während der Kurzarbeit dürfen keine Überstunden/Mehrarbeit geleistet werden.

Vereinbarung Gastgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/786

Überstunden
In von Kurzarbeit betroffenen Betrieben werden während des Kurzarbeitszeitraums Überstunden nur in dringenden Ausnahmefällen genehmigt. Diese bedürfen in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des Betriebsrates. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gemäß § 87 BetrVG bleiben im Übrigen unberührt.

Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/789

Überstunden und Auftragsvergabe
Während des Kurzarbeitszeitraumes und einen Monat danach werden keine Überstunden oder Mehrarbeit geleistet. Nur in dringenden Fällen nach Absprache mit dem Betriebsrat. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bleibt unberührt.
Während der Kurzarbeit werden keine neuen Leiharbeitnehmer eingestellt.

Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/789

Während der Kurzarbeit dürfen keine Überstunden in den angeführten Betriebsbereichen geleistet werden.

Vereinbarung Landwirtschaft 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/792

Überstunden und Auftragsvergabe
Für Arbeitnehmer*innen, die in Kurzarbeit beschäftigt werden, dürfen Überstunden nur in dringenden Ausnahmefällen angeordnet werden. Die Anordnung bedarf in jedem Fall der Zustimmung des Betriebsrates. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß § 87 BetrVG bleiben im Übrigen unberührt. Während des Kurzarbeitszeitraums werden keine Aufträge, die auch im Betrieb erledigt werden können, an auswärtige Unternehmen vergeben. Als auswärtige Unternehmen gelten auch gesellschaftlich verbundene Unternehmen.

Vereinbarung Gastgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/790

Überstunden
- Während der Kurzarbeit werden keine Überstunden und Zusatzschichten angesetzt.
- In dem Zeitraum von vier Wochen nach Beendigung der Kurzarbeit werden Überstunden nur in dringenden Ausnahmefällen angesetzt, sofern der Betriebsrat zustimmt.

Zurück zum Thema

Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Präambel und Ziele
    1. Hintergrund für Kurzarbeit, Rahmenbedingungen, Corona-Krise, Gefahrenlage 8 Textauszüge
  1. Einführung, Beginn und Dauer der Kurzarbeit
    1. Zeitraum 10 Textauszüge
    2. Namenslisten, Geltungsbereich, Versetzungen 3 Textauszüge
    3. Ausnahmen 5 Textauszüge
  2. Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden
    1. Umfang und Verteilung der Arbeitszeit 6 Textauszüge
    2. Überstunden, Outsourcing, Auftragsvergabe 7 Textauszüge
    3. Arbeitszeitkonten 9 Textauszüge
    4. Urlaub 8 Textauszüge
    5. Qualifizierung, Weiterbildung 2 Textauszüge
  3. Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates
    1. Anzeige an die BA 6 Textauszüge
    2. Information des Betriebsrats und Mitbestimmung 15 Textauszüge
    3. Einigungsstelle 2 Textauszüge
  4. Entgelt
    1. Zahlung des Kurzarbeitsgeldes 8 Textauszüge
    2. Weitere Gehaltsansprüche 6 Textauszüge
    3. Aufstockung 5 Textauszüge
    4. Nebentätigkeiten 1 Textauszüge
  5. Beschäftigungssicherung
    1. Betriebsbedingte Kündigungen 6 Textauszüge
  6. Abschließende Regelungen
    1. Laufzeit der Vereinbarung, Verlängerung, vorzeitiges Ende, Schlussbestimmungen 8 Textauszüge

Newsletter mit Ihren Themen

Bleiben Sie informiert: Neueste Forschungsergebnisse und Infos zu den Themen Mitbestimmung, Arbeit, Soziales, Wirtschaft. Unsere Newsletter können Sie jederzeit abbestellen.

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen