Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

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2.6.1 Laufzeit der Vereinbarung, Verlängerung, vorzeitiges Ende, Schlussbestimmungen (8 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/788

Veränderung und Beendigung der Kurzarbeit
Verbessert sich die Situation, kann die Kurzarbeit mit Zustimmung des Betriebsrates beendet oder der Umfang der Kurzarbeit geändert werden.Besteht die Notwendigkeit, die Kurzarbeit zu verlängern, bedarf es der erneuten Vereinbarung mit dem Betriebsrat unter Beachtung der tariflichen Ankündigungsfristen.
Ist in Eil- oder Notfällen oder sonstigen betriebsbedingten Gründen die Überschreitung der Kurzarbeit notwendig, bedarf es hierzu einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat.
Eine Unterbrechung, Ausweitung, Verlängerung oder vorzeitige Beendigung der Kurzarbeit ist nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/787

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig oder lückenhaft sein oder im Widerspruch zu tariflichen oder gesetzlichen Regelungen stehen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Die unwirksame oder in Widerspruch stehende Regelung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen, die dem Willen der Betriebsparteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine eventuelle Regelungslücke.

Vereinbarung Gastgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/786

Veränderung der Kurzarbeitsperiode
Sollte sich in von Kurzarbeit betroffenen Betrieben die Auftragslage überraschend verbessern, kann die Kurzarbeit durch [die Firma] kurzzeitig beendet werden. Besteht die Notwendigkeit, die Kurzarbeit über den vereinbarten Zeitraum hinaus zu verlängern oder zu verändern, ist mit dem jeweils zuständigen Betriebsrat vorher eine entsprechende Vereinbarung über die Verlängerung/Veränderung abzuschließen und dies den Mitarbeitern unverzüglich bekannt zu geben.

Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/789

Sollte sich die Auftragslage verbessern, kann die Kurzarbeit nach Zustimmung des Betriebsrats vorzeitig beendet werden.
Besteht die Notwendigkeit, die Kurzarbeit über den vereinbarten Zeitraum hinaus zu verlängern, ist mit dem Betriebsrat vorher eine entsprechende Vereinbarung unter Beachtung der tarifvertraglichen Ankündigungsfristen abzuschließen und den Arbeitnehmern danach unverzüglich bekannt zu geben.

Vereinbarung Gastgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/783

Änderung und Beendigung der Kurzarbeit
Die Kurzarbeit endet mit Ablauf des in § 2, spätestens mit Ablauf des in § 12 genannten Zeitraums. [Die Firma] ist in Absprache mit dem örtlichen Betriebsrat berechtigt, die Kurzarbeit mit einer Ankündigungsfrist von zwei Arbeitstagen ganz oder teilweise zu beenden. Bei betriebsratslosen Betrieben wird der Gesamtbetriebsrat über das Vorhaben informiert.

Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/789

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Abschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Betriebsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Vereinbarung Landwirtschaft 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/792

Inkrafttreten und Geltungsdauer
- Diese Betriebsvereinbarung beginnt und endet mit Beginn bzw. Ablauf der Kurzarbeitsphase nach dieser Vereinbarung. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
- Soweit Betriebsvereinbarungen, insbesondere betriebliche Arbeitszeitregelungen, den Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung entgegenstehen, werden sie für die Dauer insoweit und für die Dauer der Kurzarbeit außer Kraft gesetzt.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Vorschrift dieser Betriebsvereinbarung nicht geltendem Recht entsprechen, so ist die Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung insgesamt nicht berührt. Die unwirksame oder im Widerspruch stehende Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der ersetzenden Regelung gewollten möglichst nahekommt. Gleiches gilt für eine eventuelle Regelungslücke.

Vereinbarung Gastgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/790

Schlussbestimmung
Die Wirkung der Betriebsvereinbarung endet mit Ausnahme der Ziffern § 7 und § 8(2) mit Beendigung der Kurzarbeit.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Präambel und Ziele
    1. Hintergrund für Kurzarbeit, Rahmenbedingungen, Corona-Krise, Gefahrenlage 8 Textauszüge
  1. Einführung, Beginn und Dauer der Kurzarbeit
    1. Zeitraum 10 Textauszüge
    2. Namenslisten, Geltungsbereich, Versetzungen 3 Textauszüge
    3. Ausnahmen 5 Textauszüge
  2. Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden
    1. Umfang und Verteilung der Arbeitszeit 6 Textauszüge
    2. Überstunden, Outsourcing, Auftragsvergabe 7 Textauszüge
    3. Arbeitszeitkonten 9 Textauszüge
    4. Urlaub 8 Textauszüge
    5. Qualifizierung, Weiterbildung 2 Textauszüge
  3. Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates
    1. Anzeige an die BA 6 Textauszüge
    2. Information des Betriebsrats und Mitbestimmung 15 Textauszüge
    3. Einigungsstelle 2 Textauszüge
  4. Entgelt
    1. Zahlung des Kurzarbeitsgeldes 8 Textauszüge
    2. Weitere Gehaltsansprüche 6 Textauszüge
    3. Aufstockung 5 Textauszüge
    4. Nebentätigkeiten 1 Textauszüge
  5. Beschäftigungssicherung
    1. Betriebsbedingte Kündigungen 6 Textauszüge
  6. Abschließende Regelungen
    1. Laufzeit der Vereinbarung, Verlängerung, vorzeitiges Ende, Schlussbestimmungen 8 Textauszüge

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