Thema: Betriebliches Eingliederungsmanagement

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1.1.5 Analyse des Arbeitsplatzes, Einbeziehung der Gefährdungsbeurteilung aus Analysen und Begehungen (3 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/446

§ 9 Gefährdungsbeurteilung/ Arbeitsplatzanalyse
Die Parteien sind sich darüber einig, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement in ein Gesamtkonzept zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz einzubinden ist. Eine geeignete Maßnahme ist die Ermittlung, Beurteilung und Dokumentation der für die Mitarbeiterinnen mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen durch eine sog. Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG).
Wenn festzustellen ist, dass die krankheitsbedingten Fehlzeiten eines/einer Mitarbeiterin im Schwerpunkt durch die betrieblichen Gegebenheiten insgesamt oder konkret ihres Arbeitsplatzes bedingt sind, kann eine Arbeitsplatzanalyse, ggf. in Verbindung mit einer Arbeitsplatzbegehung speziell für den einzelnen Arbeitsplatz vom Eingliederungsteam durchgeführt werden. Wenn zum gegebenen Zeitpunkt keine betrieblichen Erhebungen vorliegen, wird im Rahmen des Präventions- und Eingliederungsmanagements für den jeweiligen Arbeitsplatz von der "ASA" bzw. vom ASA-Vorsitzenden (Externe Person vom TÜV) eine Gefährdungsbeurteilung vor Ort durchgeführt. Die gewonnenen Daten werden dem Eingliederungsteam zur Entscheidungsfindung über einzelfallbezogene Maßnahmen vorgelegt. Soweit erforderlich, werden unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen die Daten auch den Rehabilitationsträgem sowie den Integrationsämtern zur Verfügung gestellt.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/463

Durchführung
Bei Zustimmung zur Durchführung des BEM muss zunächst geprüft werden, ob für den Arbeitsplatz des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 bzw. § 3 Arbeitsschutzgesetz vorliegt. Fehlt diese, muss sie erstellt werden.

Vereinbarung Metallverarbeitung 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/487

Die Dokumentation der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) sind bei Bedarf einzubeziehen und ggf. zu überprüfen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Bausteine des BEM-Prozesses
    1. Orientierungsphase 6 Textauszüge
    2. Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen zusammenhängend oder über ein Jahr verteilt 4 Textauszüge
    3. Kontaktaufnahme zu den BEM-Berechtigten 3 Textauszüge
    4. Erstgespräch führen 4 Textauszüge
    5. Analyse des Arbeitsplatzes, Einbeziehung der Gefährdungsbeurteilung aus Analysen und Begehungen 3 Textauszüge
    6. Fähigkeiten und Anforderungen des Beschäftigten erfassen und abgleichen 4 Textauszüge
    7. Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Eingliederung an den Arbeitsplatz 5 Textauszüge
    8. Wirksamkeitsüberprüfung, Evaluation und Dokumentation 6 Textauszüge

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