§ 3 Maßnahmen im Rahmen des BEM Im Rahmen eines BEM können Maßnahmen der Prävention, der Rehabilitation und Integration ergriffen werden. Die Auswahl geeigneter Maßnahmen bestimmt sich nach dem aufgrund des medizinischen Befundes festgestellten spezifischen Bedarf, dem individuellen Leistungsvermögen, den möglichen betrieblichen Ursachen und den zur Verfügung stehenden internen und externen Hilfemöglichkeiten. Ein Anspruch besteht nicht, soweit seine Erfüllung für den Arbeitgeber unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre. Es kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Prävention (vorbeugende Maßnahmen gegen erneute Arbeitsunfähigkeit) wie z. B. - Aufdeckung von arbeitsbedingten Fehlbeanspruchungen, - Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und arbeitsbedingten Erkrankungen, - Maßnahmen der Prävention aus dem Angebotsspektrum des Krankenversicherungs- und des Unfallversicherungsträgers, - Angebote der betrieblichen Sozialarbeit im Rahmen der Individualberatung, z. B. Suchtberatung, - Allgemeine Gesundheitsförderung, d. h. Förderung des individuellen Gesundheitsbewusstseins, - Gefährdungsbeurteilungen, - Arbeitsplatzbegehungen, - Vorsorgeuntersuchungen, - Angebote des Betriebsarztes im Rahmen der Individualberatung. Rehabilitation (Überwindung der Arbeitsunfähigkeit/Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit) wie z. B. - Einleitung von Maßnahmen der medizinischen und/oder der beruflichen Rehabilitation aus dem Maßnahmenspektrum des Rentenversicherungsträgers und des Unfallversicherungsträgers, - Arbeits- und Belastungserprobung.
Integration (Erhaltung des Arbeitsplatzes) wie z. B. - Einleitung von Maßnahmen zur "Teilhabe am Arbeitsleben" oder begleitenden Hilfen im Arbeitsleben, - Umgestaltung des Arbeitsplatzes und/oder Veränderung der Arbeitszeit, - Innerbetriebliche Qualifizierung, - Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz.
§ 10 Fallbearbeitung Als Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht: - Arbeitsplatz- und Arbeitsablaufanalysen, - Ärztliche Untersuchungen des Betroffenen - Prüfung alternativer Einsatzmöglichkeiten - Maßnahmen der Gesundheitsförderung - Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung sowie - Maßnahmen der betriebsnahen Rehabilitation einschließlich Maßnahmen der stufenweise Wiedereingliederung während bestehender Arbeitsunfähigkeit
Phasen: - Einleitung und Entscheidung des/der Arbeitnehmers/in über die Durchführung eines BEM - Situationsanalyse - Planung von Maßnahmen - Entscheidung über die Durchführung von Maßnahmen - Freiwillige Eingliederungsvereinbarung - Umsetzung der Maßnahmen - Analyse der Wirksamkeit.
§13 Individuelle Lösungsmaßnahmen Das Eingliederungsteam gibt mögliche Vorschläge mit Zustimmung des/der Mitarbeiterin an den Arbeitgeber weiter. Das Eingliederungsteam unterstützt den Arbeitgeber bei drei weiteren Schwerpunkten: - Betriebliche Gesundheitsförderung - Prävention und - Rehabilitation Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen der gesundheits-, alters- bzw. behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung. Konkrete Anknüpfungspunkte finden sich hierbei in den Bereichen Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Arbeitsumfeld, Personalplanung sowie medizinische und berufliche Rehabilitation. Das Eingliederungsteam kann der Klinikleitung diesbezüglich Vorschläge zur Gewährleistung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterbreiten.
Maßnahmenplan Nach der Erörterung der Themenkomplexe erstellt das BEM-Team zusammen mit den Bediensteten oder Beschäftigten einen entsprechenden individuellen Maßnahmenplan, in dem festgehalten wird, welche Maßnahmen zukünftig geplant sind. Weiterhin wird in dem Maßnahmenplan verdeutlicht, wer für welche Maßnahme konkret verantwortlich ist sowie innerhalb welcher Frist die Maßnahme durchzuführen ist. Bei Bedarf können auch externe Stellen und Dienste zur Eingliederung herangezogen werden, um gemeinsam die Vorgehensweise sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit zu entwickeln. Externe Partner sind u. a. gemeinsame örtliche Servicestellen der Rehabilitationsträger oder das Integrationsamt.
Analyse des Arbeitsplatzes, Einbeziehung der Gefährdungsbeurteilung aus Analysen und Begehungen 3 Textauszüge
Fähigkeiten und Anforderungen des Beschäftigten erfassen und abgleichen 4 Textauszüge
Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Eingliederung an den Arbeitsplatz 5 Textauszüge
Wirksamkeitsüberprüfung, Evaluation und Dokumentation 6 Textauszüge
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