Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

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1.1.1 Definition (14 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 110600/230

Menschen leiden unter Stress, wenn sie wahrnehmen, dass zwischen den Anforderungen, die an sie gestellt werden, und den Mitteln, die ihnen zur Bewältigung dieser Anforderungen zur Verfügung stehen, ein Ungleichgewicht besteht. Obwohl die Evaluierung der Anforderungen und Ressourcen einen psychologischen Prozess darstellt, sind die Auswirkungen von Stress nicht nur psychologischer Art. Stress beeinträchtigt auch die physische Gesundheit, das Wohlergehen und die Produktivität der davon betroffenen Person.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/390

Außerhalb des Arbeitsumfeldes entstehender Stress kann zu Verhaltensänderungen und herabgesetzter Arbeitseffektivität führen. Nicht alle Anzeichen von Stress bei der Arbeit können auch als arbeitsbedingt betrachtet werden. Arbeitsbedingter Stress kann durch verschiedene Faktoren hervorgerufen werden, wie z. B. Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, organisatorische Veränderungen, Arbeitsumfeld, Kommunikationsmangel, fehlende Unterstützung durch die Kollegen, ein extrem konkurrenzbetontes Arbeitsklima etc.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/296

Beanspruchung ist die Auswirkung der Belastung auf eine Person in Abhängigkeit von ihren individuellen Eigenschaften und Fähigkeiten sowie den jeweils spezifischen Arbeitsumfeldbedingungen (Belastungskombinationen und Wechselwirkungen).

Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/296

Belastung ist die Gesamtheit der äußeren Bedingungen und Anforderungen im Arbeitssystem, die physisch und/oder psychisch auf eine Person einwirken. Der Begriff der Belastung ist im arbeitswissenschaftlichen Verständnis wertneutral.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/409

Die Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung erstreckt sich auf physische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz, insbesondere:
- die Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation (die Arbeitsumgebungsbedingungen),
- die Qualifikation im Hinblick auf die zu erfüllenden Arbeitsaufgaben sowie die Unterweisung der Arbeitnehmer im Hinblick auf mögliche Gefährdungen der Arbeitssicherheit und Gesundheit,
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
- die Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/296

Gefahren sind Ereignisse, Schadstoffe, elektrische Spannungen etc. die wenn sie mit dem Menschen räumlich und zeitlich Zusammentreffen zu einem gesundheitlichen Schaden führen.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 110600/230

Nationale und europäische Studien haben aufgezeigt, das arbeitsbedingter Stress unmittelbare Konsequenzen auf die geistige und körperliche Gesundheit der Mitarbeiter hat und somit hohe finanzielle und soziale Kosten nach sich zieht.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/360

Psychische Belastungen werden als Gesamtheit aller Einflüsse definiert, die von Außen auf die Beschäftigten zukommen und einwirken (DlN EN ISO 10075, Teil 1).

Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/296

Risiko ist die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere eines durch eine Gefahr bedingten Schadens.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/390

Stress an sich ist keine Krankheit. Dauerhafte Belastung kann jedoch die Arbeitseffektivität herabsetzen und in extremen oder lang anhaltenden Situationen die körperliche oder gesundheitliche Verfassung beeinträchtigen.

Vereinbarung Leasingunternehmen 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/427

Gefährdungsbeurteilung
Die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen physischer und psychischer Natur der Beschäftigten an allen Arbeitsplätzen mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen.

Menschliche Psyche
Als menschliche Psyche wird die Gesamtheit des Fühlens, Empfindens und Denkens verstanden. Die Verwendung des Begriffs "psychisch" wird im Sinne der o. g. Norm angewendet, wenn auf menschliche Vorgänge von Emotionen, Erleben, Verhalten und Kognition Bezug genommen wird.

Psychische Belastung
Die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. Damit ist Belastung eine neutrale, wertfreie Bezeichnung für sämtliche Faktoren, die Menschen im Arbeitsumfeld begegnen (Ursache).

Psychische Beanspruchung
Die unmittelbare, d. h. nicht langfristige, Auswirkung der psychischen Belastung im Menschen in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien (Wirkung).

Psychische Beanspruchungsfolgen
Psychische Belastung kann zu gesundheitsbeeinträchtigenden oder gesundheitsförderlichen Beanspruchungsfolgen führen:
Zu den gesundheitsförderlichen Folgen zählen z. B. Anregungseffekte (Aktivierung) oder Übungseffekte, zu den beeinträchtigenden Folgen zählen z. B. Stress oder psychische Ermüdung. Arbeitgeber und Betriebsrat stimmen daher darin überein, dass es in Bezug auf die Beurteilung für die Beschäftigten relevanter psychischer Gefährdungen und der daraus folgenden Ableitung entsprechender Maßnahmen nicht darum geht, eine "belastungsfreie" Arbeitsweit anzustreben. Vielmehr ist ein gewisses Maß an Belastungen für die Beschäftigten gemäß oben genannter Definition per se gegeben. Darüber hinaus ist es aus arbeitswissenschaftlicher Sicht nicht zielführend, positive Beanspruchungsfolgen einer Belastung wie Übung oder Aktivierung einschränken zu wollen.
Für die Durchführung von gefahrabwehrenden bzw. gesundheitsförderlichen Maßnahmen besteht daher erst dann eine Notwendigkeit, wenn ein bestimmter Schwellenwert in Bezug auf Intensität und Dauer einer Belastung überschritten wird (Fehl-Belastung).

Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/459

Projektbezogene Gefährdungsbeurteilung
Vor der Einführung neuer Standards, Arbeitsmittel, Möblierung, Arbeitsumfelder, Prozesse, Produkte, Software etc. bzw. bei wesentlichen Veränderungen dieser, werden zentral auf Grundlage des in Anlage 2a beschriebenen und die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretergremien abbildenden Basisprozesses Einzelbeurteilungen hinsichtlich der gesundheitlichen Gefährdungen erstellt. Ziel ist dabei die präventive Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Vermeidung von Gefährdungen. Zuständig für die Koordination entsprechender Aktivitäten ist der jeweilige Projekt-, Prozess oder Produktverantwortliche.
Ob eine projektbezogene Gefährdungsbeurteilung vollumfänglich gemäß den Regelungen dieser Betriebsvereinbarung und der Anlage 2 a durchzuführen ist bzw. ob ggf. bereits nach dem Prozessschritt 3 der Anlage 2a dieser Betriebsvereinbarung und entsprechender Beratung mit dem Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat die Gefährdungsbeurteilung beendet werden kann, ergibt sich u. a. aus der als Anlage 8 beigefügten Positivliste und den eingesetzten Grundlageninstrumenten. Die Positivliste ersetzt insoweit nicht die für die Durchführung der projektbezogenen Gefährdungsbeurteilungen in Punkt 2 der Anlage 2a der BV GfB genannten Grundlageninstrumente der Checkliste/Vertiefungscheckliste usw., sondern sie ergänzt lediglich die dort genannten, stets zu verwendenden Instrumente, mittels derer das Vorliegen einer Gefährdung bzw. die Gefahr des Eintretens einer solchen zu ermitteln ist.
Regelmäßige Gefährdungsbeurteilung
Die regelmäßigen arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilungen erfolgen durch Betriebsbegehungen (ggf. ergänzt durch detaillierte Messungen) alle drei bis fünf Jahre auf Grundlage des in Anlage 2b beschriebenen Basisprozesses.
Des Weiteren finden fortlaufend jeweils innerhalb von 36 Monaten - beginnend mit [...] in 2013 - Gefährdungsbeurteilungen (psychisch wie physisch) durch zentral koordinierte, bereichsbezogene [...]-Befragungen statt. Der dafür zugrunde zu legende Basisprozess ist samt Regelungen zu Fragen der Mitbestimmung in Anlage 2c dargestellt; der zu verwendende Fragebogen ist dieser Betriebsvereinbarung als Anlage 3 beigefügt. Erforderlichenfalls werden die erkannten Belastungsschwerpunkte durch Detailanalysen ergänzt. Die Einzelheiten zur Befragung sowie Inhalte des in diesem Zusammenhang eingesetzten Werkzeugkoffers sind den Anlagen 4 und 5 zu entnehmen. Diese regelmäßigen Befragungen bilden dabei im rollierenden System innerhalb der 36 Monate jeweils die Gesamtbank ab.
Anlassbezogene regionale Gefährdungsbeurteilung
Ergeben sich vor Ort Sachverhalte oder Erkenntnisse hinsichtlich vermuteter Gefährdungen, die eine separate Betrachtung erfordern, haben die vor Ort verantwortlichen Führungskräfte die Möglichkeit, im Rahmen eines in Anlage 6 näher beschriebenen Verfahrens eine anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Vereinbarung Gastgewerbe 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/502

Begriffsbestimmungen
Unter Gefährdungsbeurteilung ist das Ermitteln von Gefährdungen und Belastungen an den Arbeitsplätzen und das Bewerten der festgestellten Gefährdungen und Belastungen zu verstehen (§ 5 ArbSchG, § 3 BildscharbV).
Psychische Belastungen werden als Gesamtheit aller Einflüsse definiert, die von außen auf den Mitarbeiter zukommen und einwirken (DIN EN ISO 10075-1, Anlage 1).
Unter menschengerechter Gestaltung der Arbeit ist die Vermeidung bzw. Minderung von im Zusammenhang mit der Arbeit stehenden, gesundheitlichen Fehlbelastungen oder Beeinträchtigungen, sowie die Förderung des Wohlbefindens entsprechend DIN EN ISO 9241-2 (Anlage 2), zu verstehen.

Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/506

Ganzheitliche Betrachtung
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine ganzheitliche und systematische Betrachtung der Arbeitsumwelt unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens von Mensch, Arbeitsmittel und Arbeitsorganisation. Dies umfasst auch die Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen und Anforderungen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
    1. Definition 14 Textauszüge
    2. Zielsetzung 11 Textauszüge
    3. Akteure und Gremien (betriebliche Kommission) 30 Textauszüge
    4. Qualifizierung der Akteure 15 Textauszüge
    5. Quellen der Belastung 13 Textauszüge
    6. Zeitpunkt und Anlässe 15 Textauszüge
    7. Ablauf 18 Textauszüge
  2. Erfassung psychischer Belastungen
    1. Basis Soll-Zustand, Auswahl von Instrumenten, Anpassung der Instrumente 9 Textauszüge
    2. Methoden 14 Textauszüge
    3. Grobanalyse mit Beschäftigtenbefragung 19 Textauszüge
    4. Feinanalyse mit Interviews und Workshops 10 Textauszüge
  3. Ableitung von Maßnahmen
    1. Gesetze, Vorschriften 1 Textauszüge
    2. Beratung von Maßnahmen 14 Textauszüge
    3. Maßnahmengruppen oder -kataloge 10 Textauszüge
    4. Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen 12 Textauszüge
  4. Wirksamkeitskontrolle
    1. Aufgabenverteilung, Anpassung der Instrumente, Berichte, Zeiträume 6 Textauszüge
  5. Dokumentation
    1. Koordinator, Teams 8 Textauszüge
  6. Konfliktlösungsverfahren
    1. Kommission bilden 5 Textauszüge
  1. Mitbestimmung und Beteiligung
    1. Rechte und Pflichten der Beschäftigten 10 Textauszüge
    2. Rechte der Interessenvertretung 12 Textauszüge
  2. Datenschutz
    1. Gewährleistung von DatenschutzFragebogen, Gruppen, Anonymität 11 Textauszüge
  1. Betriebsvereinbarung 1
    1. Auszüge aus einer Rahmenbetriebsvereinbarung "Gefährdungsbeurteilung" 1 Textauszüge
  2. Betriebsvereinbarung 2
    1. Auszüge aus einer "Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung" 1 Textauszüge

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