Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Bei Klick auf diese Schaltfäche können Sie nach für Sie relevanten Beiträgen filtern.

1.1.3 Akteure und Gremien (betriebliche Kommission) (30 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Kreditgewerbe 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/403

Analyseteam
Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne dieser Vereinbarung wird je Standort/Arbeitgeber jeweils ein Analyseteam gebildet.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/260

Die Betriebsparteien legen schon jetzt fest, dass bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mit dem Schwerpunkt psychischer Belastungen nach der Grobanalyse ein/e extern/e Sachverständige/r erforderlich ist, die/der über Erfahrungen mit der Begleitung von Gefährdungsbeurteilungen mit dem Schwerpunkt psychischer Belastungen verfügt. Die Erforderlichkeit ergibt sich daraus, dass bei der Festlegung von weiteren Analyseaktivitäten bzw. auch von Maßnahmen im Bereich psychischer Belastungen und Beanspruchungen noch keine Erfahrungen im Unternehmen vorliegen. Über die Person und den Umfang der Unterstützung entscheiden die Betriebsparteien gemeinsam, sobald die Ergebnisse der Grobanalyse vorliegen.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/76

Aufgaben der gemeinsamen Kommission
- Festlegung von Zeitplan und Gruppenbildung,
- Überwachung der Gefährdungsanalysen,
- Bewertung der Gefährdungsanalysen,
- Festlegung von Einzeluntersuchungen (wie z. B. der Vorortuntersuchungen),
- Klärung von Dokumentationsfragen,
- Erstellen von Vorschlägen über die zu treffenden Maßnahmen bei festgestellten Gefährdungen und die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen,
- Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen,
- Klärung von Meinungsverschiedenheiten aus diesem Spruch.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/409

Bei Bedarf der Schwerbehindertenvertretung kann diese einen Vertreter entsenden, ebenfalls ohne Stimmrecht.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/260

Bei Bedarf werden externe Sachverständige hinzugezogen. Der Bedarf kann vom Projektteam, vom Steuerungskreis oder von einer Betriebspartei angemeldet werden. Die Entscheidung darüber obliegt im Einzelfall den Betriebsparteien; falls erforderlich kann zur Klärung der Frage die Einigungsstelle angerufen werden.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/482

Beratend können von beiden Seiten die
- Fachkraft für Arbeitssicherheit,
- der Betriebsarzt
eingeladen werden.
Außerdem können sowohl einzelne Mitarbeiter sowie externe Berater (Sachverständige) nach Maßgabe des § 80 Abs.3 BetrVG hinzugezogen werden.

Vereinbarung Anonym 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/364

Beratende Teilnehmer können sein:
- ein/e Sicherheitsingenieur/in bzw. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit,
- ein/eine Betriebsarzt/-ärztin,
- der/die Schwerbehinderten-Vertreter/in,
- der/die Datenschutzbeauftragte.
Diese Zusammensetzung kann jeweils standortspezifisch erweitert werden.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/206

Das Analyseteam ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Alle Beschlüsse müssen mehrheitlich gefasst werden.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/403

Das Analyseteam setzt sich zusammen aus:
- der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit,
- einem Mitglied des zuständigen Betriebsrates,
- dem jeweiligen Betriebsarzt,
- einem Mitglied der zuständigen Schwerbehindertenvertretung.

Vereinbarung Anonym 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/364

Das erweiterte Analyseteam besteht aus dem Analyseteam und dem/der Kostenstellenverantwortlichen.

Vereinbarung Anonym 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/364

Der Arbeitgeber ist für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/409

Der Lenkungsausschuss legt entsprechend der definierten Themen die jeweils beauftragten Arbeitsgruppen fest und erteilt an diese den Umsetzungsauftrag.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/390

Der örtliche Sicherheitsausschuss
- beaufsichtigt die Überprüfung der Wirksamkeit der relevanten Richtlinien und anderer Maßnahmen zur Stressminderung und Verbesserung von Sicherheit und Schutz am Arbeitsplatz,
- sollte aus der gleichen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten/Arbeitnehmervertretern und Mitgliedern der Geschäftsleitung bestehen. Mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung muss so hoch in der Unternehmenshierarchie angesiedelt sein, um sicherzustellen, dass die einvernehmlich im Ausschuss getroffenen Entscheidungen auch umgesetzt werden können,
- sollte regelmäßig zusammenkommen,
- sollte aus einer hinreichend großen Anzahl von Mitgliedern bestehen um sicherzustellen, dass alle Fachbereiche vertreten sind, jedoch nicht so groß, dass keine Entscheidungen mehr möglich sind.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/409

Die Arbeitgeberin ist für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/262

Die Geschäftsbereiche und anderen Organisationseinheiten sind verpflichtet, die vorhandenen Arbeitsplätze einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen und erforderliche Maßnahmen durchzuführen. Deren Leitungen und sonstigen personalverantwortlichen Führungskräfte begleiten und koordinieren den Prozess als verantwortliche Personen. Sie sorgen für die Weiterführung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Sie können diese Aufgabe auf andere verantwortliche Personen delegieren.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/403

Die Koordination der Aufgaben des Analyseteams, insbesondere die Terminverabredung und -verfolgung, die Informationsweitergabe und Dokumentation des Prozesses obliegt der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/390

Die örtliche HR-Abteilung wird in Zusammenarbeit mit den für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zuständigen Mitarbeitern
- die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bewältigung/Verminderung von Stress überwachen und überprüfen, indem sie geeignete anonyme Krankenstandsdaten (sofern es die nationale Gesetzgebung zulässt) analysieren,
- die Geschäftsleitung und den Gesundheits- und Sicherheitsausschuss/die Arbeitnehmervertreter über etwaige Änderungen und Entwicklungen im Bereich Stress am Arbeitsplatz informieren, sowie die Geschäftsleitung in der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen schulen und unterstützen,
- die Geschäftsleitung und Mitarbeiter zu einschlägigem oder fachbezogenem Schulungsbedarf beraten,
- kontinuierlich Führungskräfte und Mitarbeiter in einem sich wandelnden Arbeitsumfeld unterstützen und ggf. zur Einschaltung von Arbeitsplatzberatern oder spezialisierten Dienstleistern auffordern,
- stressbedingt freigestellte Mitarbeiter unterstützen und sie und ihre Führungskräfte bezüglich einer geplanten Rückkehr an den Arbeitsplatz beraten.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/390

Die örtlichen Sicherheitsbeauftragten/Arbeitnehmervertreter
- sind bei der Änderung von Arbeitsrichtlinien oder der Gestaltung des Arbeitsplatzes, die zu Stress führen können, angemessen zu informieren,
- sollen die Möglichkeit haben, das Thema Stress mit den Mitarbeitern zu besprechen, was auch die geeignete Besichtigung des Arbeitsplatzes beinhaltet,
- sollen angemessen in die Risikoanalyse (Erfassung und Prüfung) einbezogen werden,
- sollten Zugriff auf gesammelte und anonymisierte relevante Daten in der HR-Abteilung haben,
- sollten für die Arbeit, die nicht im Rahmen ihrer üblichen Verpflichtungen geleistet wird, bezahlt werden, damit sie Kurse zum Thema Stress am Arbeitsplatz besuchen können,
- sollten mindestens alle 3 Monate eine gemeinsame Arbeitsplatzbegehung durchführen um sicherzustellen, dass Stressfaktoren in geeigneter Weise unter Kontrolle sind.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/262

Es werden die Verantwortlichen von den Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten(-innen) oder anderen Sachverständigen unterstützt und beraten.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/296

Es wird ein Steuerkreis eingerichtet, welcher in den in dieser Betriebsvereinbarung genannten Fällen zuständig ist. Dem Steuerkreis gehören stimmberechtigte Entscheidungsträger - jeweils zwei von dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber benannte Mitglieder - an, die Beschäftigte der [Firma] sein müssen und ausgetauscht werden können. Ist der Steuerkreis eingerichtet, ruht das Einigungsstellenverfahren.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/296

Der Steuerkreis trifft alle Entscheidungen einvernehmlich. Jede Betriebspartei hat eine Stimme unabhängig davon, wie viele Vertreter anwesend sind. Zu den Sitzungen wird schriftlich eingeladen. Über Abstimmungen und deren Ergebnisse ist ein Protokoll zu fertigen. Für die Sitzungen ist Vertraulichkeit zu vereinbaren; d. h. es wird nur das außerhalb des Steuerkreises verlautbart, was einvernehmlich abgestimmt ist - mit Ausnahme die jeweiligen Gremien: Vorstand und Betriebsrat. Es wird ein Gremienvorbehalt vereinbart und mit einer Frist von 10 Tagen versehen.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/390

Führungskräfte
- Wenden in ihrem Zuständigkeitsbereich die zur Verfügung gestellten Maßnahmen zur Identifizierung, Vermeidung und Bewältigung von arbeitsbedingtem Stress an Stellen in ihrem Zuständigkeitsbereich einen geeigneten Informationsfluss zwischen der Geschäftsleitung und den Mitarbeitern sicher.
- Gewähren den Mitarbeitern angemessene Schulungen und ausreichend Zeit, damit diese ihre Aufgabe effektiv wahrnehmen können.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/409

Für die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung wird ein Lenkungsausschuss eingesetzt.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/390

Vorstandsmitglieder/Geschäftsleitung
- Beachten Gesundheit und Wohlbefinden als einen wichtigen Grundwert des Unternehmens und richten ihr Verhalten danach aus.
- Veranlassen, dass angemessene und wirksame Maßnahmen eingeführt werden, die die Ziele, die Bestandteile dieser Vereinbarung sind, unterstützen.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/206

Zu den Aufgaben des Analyseteams zählen insbesondere
- die Steuerung und Durchführung der einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung,
- die kontinuierliche Begehungen der ArbeitsstättenIArbeitsplätze und die Befragung der Mitarbeiter zu psychischen Belastungen entsprechend der Anlagen 1 und 2 dieser BV,
- die Bewertung der Ergebnisse der Begehungen und der Befragungen,
- die Behandlung von Vorschlägen der Mitarbeiter/innen,
- Erstellen von Vorschlägen über die zu treffenden Maßnahmen bei festgestellten Gefährdungen und die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen
- die Wirksamkeitskontrolle (§ 3(1) ArbSchG).
- Ferner hat das Analyseteam alle Ergebnisse der Geschäftsleitung dem Betriebsrat mitzuteilen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/234

Alle arbeitsschutzrelevanten Themen werden im Arbeitsschutzausschuss (ASA) behandelt. Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss sind mindestens:
- der Arbeitgeber oder ein von ihm bestimmter Beauftragter,
- zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder,
- ein Werks-/Betriebsarzt,
- eine Fachkraft für Arbeitssicherheit,
- ein Sicherheitsbeauftragter,
- Planungsleiter.
Weitere Personen können von intern oder extern hinzugezogen werden. Über die Hinzuziehung entscheidet der Arbeitsschutzausschuss.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/409

Über grundsätzliche Fragen von Verfahrensweisen, Prozessen, Grundsätzen und Instrumenten, die eine entsprechende Zielerreichung sicherstellen, kann der Lenkungsausschuss entscheiden.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/512

Es wird ein Analyseteam gebildet, das sich aus jeweils zwei Vertretern des Arbeitgebers und zwei Vertretern des Betriebsrates, zusammensetzt. Das Analyseteam trifft sich einmal im Monat bis für alle Bereiche Gefährdungsbeurteilungen vorliegen. Danach alle drei Monate. Weiterhin besteht die Möglichkeit sich anlassbezogen zu treffen.
Zu den Aufgaben des Analyseteams gehören:
- die Auswahl der Analyse- und Auswertungs-Methoden, inklusive aller Formblätter,
- die Bestimmung der Arbeitsplätze mit gleichartigen Arbeitsbedingungen,
- die Bewertung der erhaltenen Ergebnisse, und ggf. die Veranlassung weiterer Untersuchungen, Feinanalysen oder Sofortmaßnahmen,
- Mitbeurteilung der Maßnahmen einschließlich der Prioritäten auf Grundlage der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung,
- die Erfolge- und Wirksamkeitskontrolle der eingeleiteten Maßnahmen,
- die Behandlung von Vorschlägen der Beschäftigten,
- die Dokumentation der Arbeit des Analyseteams sowie die Klärung von Dokumentationsfragen.
Zur Beratung des Analyseteams stehen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und/oder der Betriebsarzt zur Verfügung. Das Analyseteam hat nur beratende Funktion und kann keine Maßnahme ohne Zustimmung des Arbeitgebers durchführen/verfassen oder Anordnungen an Mitarbeiter geben.
Es werden nur Personen beauftragt, die die Arbeitsplätze kennen und die die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung besitzen.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/513

Prozessverantwortung
Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung liegt bei der Geschäftsführung und den jeweiligen disziplinarischen Führungskräften für ihren Verantwortungsbereich. Diese sind verpflichtet, den gesetzlichen Arbeitsschutz vollumfänglich umzusetzen.
Zur Durchführung dieser Betriebsvereinbarung und der Gefährdungsbeurteilung können sich die Verantwortlichen beratende Hilfestellung vom Analyseteam holen, das aus folgenden betrieblichen Akteuren besteht:
- der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI)
dem/der Sicherheitsbeauftragte/n des entsprechenden Bereichs
- zwei Vertretern des Betriebsrats (BR)
- der Schwerbehindertenvertretung (SBV)
- der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt
Außerdem können sowohl einzelne Mitarbeiter oder Fachabteilungen als Sachverständige (§ 80 Abs. 2 BetrVG) sowie externe Berater in beratender Funktion hinzugezogen werden. Über das Hinzuziehen eines externen Beraters entscheidet bei Antrag durch Vertreter des Betriebsrates der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber nach § 80 Abs. 3 BetrVG.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/514

Aufgaben der Steuerungsgruppe
Die Steuerungsgruppe hat den Auftrag, sich im besten Sinne und Interesse aller Beteiligten zu beraten und mitzuwirken an:
- der Vorbereitung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung,
- der Verabschiedung eines Projektplans,
- der Einbindung und Information der Mitarbeitenden,
- der Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung,
- der Überwachung der Maßnahmen aus der Psychischen Gefährdungsbeurteilung,
- der Dokumentation der Psychischen Gefährdungsbeurteilung,
- der Wirksamkeitskontrolle,
- der Ergebniskommunikation.
Die Mitglieder der Steuerungsgruppe haben das Recht, sich zu ihren Aufgaben fortzubilden.

Zurück zum Thema

Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
    1. Definition 14 Textauszüge
    2. Zielsetzung 11 Textauszüge
    3. Akteure und Gremien (betriebliche Kommission) 30 Textauszüge
    4. Qualifizierung der Akteure 15 Textauszüge
    5. Quellen der Belastung 13 Textauszüge
    6. Zeitpunkt und Anlässe 15 Textauszüge
    7. Ablauf 18 Textauszüge
  2. Erfassung psychischer Belastungen
    1. Basis Soll-Zustand, Auswahl von Instrumenten, Anpassung der Instrumente 9 Textauszüge
    2. Methoden 14 Textauszüge
    3. Grobanalyse mit Beschäftigtenbefragung 19 Textauszüge
    4. Feinanalyse mit Interviews und Workshops 10 Textauszüge
  3. Ableitung von Maßnahmen
    1. Gesetze, Vorschriften 1 Textauszüge
    2. Beratung von Maßnahmen 14 Textauszüge
    3. Maßnahmengruppen oder -kataloge 10 Textauszüge
    4. Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen 12 Textauszüge
  4. Wirksamkeitskontrolle
    1. Aufgabenverteilung, Anpassung der Instrumente, Berichte, Zeiträume 6 Textauszüge
  5. Dokumentation
    1. Koordinator, Teams 8 Textauszüge
  6. Konfliktlösungsverfahren
    1. Kommission bilden 5 Textauszüge
  1. Mitbestimmung und Beteiligung
    1. Rechte und Pflichten der Beschäftigten 10 Textauszüge
    2. Rechte der Interessenvertretung 12 Textauszüge
  2. Datenschutz
    1. Gewährleistung von DatenschutzFragebogen, Gruppen, Anonymität 11 Textauszüge
  1. Betriebsvereinbarung 1
    1. Auszüge aus einer Rahmenbetriebsvereinbarung "Gefährdungsbeurteilung" 1 Textauszüge
  2. Betriebsvereinbarung 2
    1. Auszüge aus einer "Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung" 1 Textauszüge

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen