Thema: Machine Learning Anwendung in der betrieblichen Praxis

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1.2.1 Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte (9 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/596

Programmierungen und Customizing erfolgen grundsätzlich in Entwicklungssystemen mit Testdaten, die keine Rückschlüsse auf Personen bzw. Gruppen ermöglichen. Die tatsächlichen Daten dürfen nur im Test- und Produktivsystem verwendet werden, alle anderen Systeme müssen mit Datenbeständen arbeiten, die keinerlei Bezug zu den Produktivdaten haben. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten.

Vereinbarung Chemische Industrie 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/589

Die in mittels Office 365 erstellten Objekten (z. B. E-Mails, Word- oder PowerPoint-Dateien) enthaltenen Protokolldaten müssen von der Arbeitgeberin nicht gelöscht werden.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/584

Grundsätzlich sind personenbezogene Daten bei dem Arbeitnehmer selbst zu erheben. Eine Erhebung von Arbeitnehmerdaten aus anderen Quellen (z. B. Auskunfteien) ist nur zulässig, soweit es hierfür entweder eine gesetzliche Grundlage gibt oder die Zustimmung des Mitarbeiters vorher eingeholt worden ist.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/566

Umfang und Art der zwischen den Beteiligten zur Verarbeitung vereinbarten personenbezogenen Daten der Beschäftigten sowie die zulässigen Verwendungszwecke und Zugriffsrechte werden jeweils vor dem Einsatz von TuI [= technikunterstützte Informationsverarbeitung] in der elektronischen Dokumentation zu dieser Vereinbarung oder einer diese Vereinbarung ergänzenden Dienstvereinbarung jederzeit nachvollziehbar dokumentiert. Auf diese Weise wird dem Grundsatz der Transparenz Rechnung getragen und die Kontrollierbarkeit der festgelegten Verarbeitungsbedingungen sichergestellt.
Der Umfang der System- und Protokolldaten sowie deren Speicherdauer bzw. Löschfristen wird mit den Personalräten/[Übergeordnete Arbeitsgemeinschaft] abgestimmt und für das jeweilige System/Verfahren für die Personalvertretungen nachvollziehbar dokumentiert.
Eine Kontrolle dieser in der Regel personenbeziehbaren Daten ist nur zu Zwecken der a) Systemsicherheit und Fehlerbehebung, b) für Revisionszwecke und c) bei begründetem Verdacht auf eine Arbeits- und Dienstpflichtverletzung möglich, wenn ein Einvernehmen mit der zuständigen Personalvertretung besteht.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/555

Die [Firma] verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass Daten ausschließlich für den angedachten Zweck erhoben und verarbeitet werden. Sobald der ursprüngliche Zweck entfällt, entfällt auch die Grundlage einer Erhebung und/oder Verarbeitung. Jede Veränderung der Zweckbindung bedarf der Zustimmung durch den BR, soweit Mitarbeiterdaten betroffen sind/sein könnten.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/535

Personaldaten bzw. [Mitarbeiter]-Daten sind personenbezogene oder personenbeziehbare Daten im Sinne des § 3 BDSG über persönliche oder sachliche Verhältnisse der aktiven und passiven MA sowie von Bewerber/innen.
Personenbezogen oder personenbeziehbar sind Daten, die Rückschlüsse auf einzelne [Mitarbeiter] oder [Mitarbeiter]-Gruppen zulassen, die nach geltendem Recht Einzelpersonen gleichgestellt sind. Dazu gehören auch elektronisch gespeicherte Abbildungen oder elektronisch gespeicherte Sprachaufzeichnungen der jeweiligen [Mitarbeiter].
Personal- oder [Mitarbeiter]-bezogene Systemdaten sind [Mitarbeiter]-bezogene Daten, die nicht anwendungsspezifisch in einem IT-System erfasst und gespeichert werden (Beispiele: Systemanmeldedaten, Benutzerkennzeichen oder Protokolleinträge), [Mitarbeiter]-bezogene Anwendungsdaten sind alle anderen [Mitarbeiter]-Daten.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090502/334

Löschfristen
Die im [digitalen HR-Managementsystem] gespeicherten Einzeldatensätze personenbezogener und personenbeziehbarer Daten werden gemäß dem in Anlage 4 hinterlegten Löschkonzept aus dem System entfernt. Aggregierte Daten und Auswertungen sind vom Löschkonzept nicht betroffen.

Vereinbarung Chemische Industrie 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090502/323

Das System [hier: das Programm MyHR = Modul des SAP-Programms SuccessFaktors, das unterschiedliche Prozesse im Personalwesen steuert und datenbasierte Auswertungen bereithält] darf aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung geändert werden sowie wenn dies ausschließlich wegen der Verbesserung der Systemsicherheit oder -Stabilität, Gebrauchstauglichkeit, Bedienbarkeit, Ergonomie und Barrierefreiheit oder zu Zwecken der Fehlerbehebung (z. B. in Form von Support Packages und Patches) oder der Systemadministration erfolgt, soweit damit keine Veränderungen von Funktionalitäten verbunden sind und keine weiteren personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Bei über § 8.6.2 (a) hinausgehenden herstellerseitigen Änderungen darf MyHR weiter genutzt werden, bis bezüglich der Änderung bestehende Mitbestimmungsrechte ausgeübt wurden. Kommt es nicht zur Einigung, gilt der Konfliktlösungsmechanismus in Ziffer 11. Bis zur Ausübung der Mitbestimmung können etwaig gewonnene Erkenntnisse nicht für die Begründung arbeitsrechtlicher Maßnahmen eingesetzt werden.
Von der Arbeitgeberin vorgenommene Änderungen am System, die nicht unter § 8.6.2 (a oder b) fallen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gesamtbetriebsrates.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090400/252

Der [firmeninterne] Data Lake enthält ausdrücklich keine direkt personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten. Da somit gewährleistet ist, dass aus Informationen aus dem Data Lake kein Bezug zu konkreten Personen hergestellt werden kann, ist keine Anonymisierung beim Datenimport erforderlich.

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  1. Analyse bisheriger Regelungen und Vereinbarungen
    1. Auswertung und Analyse von Daten 8 Textauszüge
  2. Personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten
    1. Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte 9 Textauszüge
  3. Datenübermittlung, Schnittstellen und Auswertungen durch externe Dienstleister
    1. Auftragsverarbeitung 9 Textauszüge
  4. Maschinelle Überwachung
    1. Probleme durch potenziell immanente Leistungs- und Verhaltenskontrolle 8 Textauszüge
  1. Auswirkung auf die Mitbestimmungspraxis
    1. Prozessorientierte Vereinbarungs- und Regelungsformen 6 Textauszüge

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