Thema: Machine Learning Anwendung in der betrieblichen Praxis

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2.1.1 Prozessorientierte Vereinbarungs- und Regelungsformen (6 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/606

Planung des Einführungsprozesses
Es handelt sich bei der Einführung von Office 365 um ein komplexes, über einen gewissen Zeitraum andauerndes Projekt. Die mitbestimmungspflichtigen Aspekte der Systemeinführung werden teilweise erst im Laufe der Einführungsphase festgelegt.
Die Betriebsparteien sind sich darüber einig, dass die zeitnahe Einführung von Office 365 unter Einhaltung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates notwendig ist und sich positiv auf die Arbeit der Mitarbeiter auswirken soll. Um eine zeitnahe Inbetriebnahme des Systems und seiner einzelnen Module zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Änderungsvorschläge des Betriebsrats noch im Einführungsprozess berücksichtigt werden können, sollen die Verhandlungen über die zum Einsatz des Systems notwendigen Betriebsvereinbarungen bereits parallel zum Einführungsprozess und bezüglich der Reihenfolge zeitlich angepasst an den Projektplan geführt werden.
Dem Betriebsrat wird zugestanden, zu seiner Unterstützung sowohl externe juristische als auch technische Sachverständige hinzuzuziehen.
Umfang und Kosten sind entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen (§ 80 Abs. 3, ggf. § 111 S. 2 BetrVG) vom Arbeitgeber zu tragen.

Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/590

Dem Betriebsrat wird ausreichend Zeit gegeben, sich zeitnah nach der Aufnahme des Produktivbetriebes von den Umsetzungen bzw. Realisierungen der Beratungsergebnisse zu überzeugen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge zu thematisieren.
Der Betriebsrat ist jederzeit berechtigt, die Einhaltung der Vereinbarung zu überprüfen. Ihm ist zu diesem Zweck auf Verlangen Zutritt, in Begleitung eines IT-Vertreters, zu den luK-Systemen und deren [...] Standorten zu gewährleisten. Der Zugang zu Standorten externer Dienstleister ist nur im Rahmen der jeweiligen Vertragsvereinbarungen möglich. Der Betriebsrat hat zudem stets das Recht, die Dokumentationsunterlagen (Bestandsverzeichnisse) einzusehen und vom Arbeitgeber bzw. von den betroffenen Arbeitnehmern zusätzliche Auskünfte zu verlangen.
Der Betriebsrat hat insbesondere das Recht:
- sämtliche Systemunterlagen einzusehen und sich erläutern zu lassen; dazu gehören alle Beschreibungen der Software und deren Änderungen oder Ergänzungen einschließlich der frei im Handel erhältlichen Standardsoftware, jedoch nur im Umfang der vom Hersteller üblicherweise mitgelieferten Beschreibung oder Dokumentation.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/584

Die Parteien werden sich in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwei Jahre, über die Erfahrungen und mögliche Probleme bei der Umsetzung dieser KBV IT-Systeme verständigen.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/584

Die Arbeitnehmer sind berechtigt, zu den mit der Einführung und Ausgestaltung des jeweiligen IT-Systems verbundenen, sie betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen und Vorschläge für die Gestaltung ihres Arbeitsplatzes und Arbeitsablaufs zu machen. Hierzu werden soweit erforderlich unter Beteiligung des KBR bzw. des lokalen Betriebsrats Projektgruppen gebildet, die während der Arbeitszeit tätig sind.
Der KBR wird rechtzeitig und umfassend in verständlicher Form anhand von schriftlichen Unterlagen über die Planung, Einführung und Änderung von IT-Systemen ("IT-Projekt") unterrichtet. Die Unterrichtung wird so rechtzeitig vor Start des IT-Projekts vorgenommen, dass der Betriebsrat seine betriebsverfassungsrechtlichen Rechte ausüben und auf das IT-Projekt Einfluss nehmen kann. Die Unterrichtung erfolgt dabei in folgenden Projektphasen:
- Planungsphase
- Systemauswahl
- Systemeinführung (inklusive Systemtest und Inbetriebnahme)
- Systemänderung
Die [Firma] unterrichtet das KBR Präsidium über ein neues IT-Projekt noch während der Planungsphase, in jedem Fall aber vor Entscheidung über den Erwerb bzw. die Programmierung und den Einsatz einer bestimmten Software oder eines Softwaremoduls. Hierzu erhält der KBR, soweit bereits verfügbar, die in Anlage 22.1 (a) [= Auflistung der vorzulegenden Information bei IT-Projekten] aufgeführten Informationen. Der KBR soll sich zu dem geplanten IT-Projekt möglichst kurzfristig, spätestens in seiner nächsten Sitzung, positionieren.
Die IT-Projektgruppe entscheidet in Zweifelsfällen, ob eine Änderung eines IT-Systems vorliegt. Bestehen unterschiedliche Auffassungen oder Einigkeit, dass eine Änderung vorliegt, wird das vorstehende Verfahren durchgeführt.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/566

Die Dienststelle hat vom Beginn der Planungsphase an betroffene Beschäftigte umfassend im Beisein der jeweiligen Personal Vertretung über beabsichtigte Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Betroffenen zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zu geben, eigene Vorschläge zur Gestaltung bzw. Verbesserung einzubringen.
Eine Beteiligung der Beschäftigten findet insbesondere statt:
- bei der Analyse und Gestaltung von Arbeitsabläufen,
- bei der Gestattung arbeitsorganisatorischer Änderungen im Zusammenhang mit dem TuI-Einsatz [= technikunterstützte Informationsverarbeitung],
- bei der Formulierung von Anforderungen an die TuI-Anwendungen aus Nutzersicht.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/557

Insbesondere die weitreichende Begrifflichkeit von Hard- und Software und die komplexen Prozesse im luK-Bereich machen eine dauerhafte personalvertretungsrechtliche Beteiligung für die bestehenden und zukünftigen Informations- und Kommunikationstechnologien notwendig.
Soweit bei der Einführung neuer oder wesentlich geänderter oder erweiterter Hard- oder Software weitergehende Beteiligungsrechte der Personalvertretungen berührt sind, werden diese durch diese Vereinbarung nicht ersetzt.

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    1. Auswertung und Analyse von Daten 8 Textauszüge
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