Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

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2.1.1 Zeitraum (10 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/788

In der Zeit vom 23.03.2020 bis 19.04.2020 wird bei der AG Kurzarbeit eingeführt.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/787

Beginn, Dauer und Umfang der Kurzarbeit
Mit Wirkung vom 20.03.2020 wird für die Zeit vom 23.03.2020 bis 31.05.2020 Kurzarbeit für den Standort [...] eingeführt. Sollte die Auftragslage sich unvorhergesehen verbessern, kann die Kurzarbeit mit Zustimmung des Betriebsrats vorzeitig beendet werden. Sollte die Kurzarbeit verlängert werden müssen, ist eine gesonderte Betriebsvereinbarung zu schließen.

Vereinbarung Gastgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/786

Einführung von Kurzarbeit
Sollte vorübergehend an einem Betriebsstandort von [Firma] mindestens der für den Bezug von Kurzarbeitergeld erforderliche Anteil der Arbeitszeit (derzeit 10%) ausfallen; insbesondere wegen kundenbedingter Betriebseinschränkungen, Betriebsschließungen oder Auftragseinschränkungen, halten die Parteien die Einführung von Kurzarbeit für erforderlich, um den Fortbestand des Betriebes und der Arbeitsplätze der Mitarbeiter zu sichern.

Vereinbarung Gastgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/783

Beginn, Dauer und Lage der Kurzarbeit
Beginn, Lage und Dauer sowie die Verteilung der Kurzarbeit auf die einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wird [die Firma] einzelbetrieblich mit dem jeweils zuständigen örtlichen Betriebsrat in einer gesonderten Vereinbarung festlegen. Diese gesonderte Vereinbarung erfolgt unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen dieser Vereinbarung und entsprechend dem in der Anlage beigefügtem Muster 1.

Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/789

Beginn und Dauer
Die Kurzarbeit wird ab dem 01. April 2020 bis zum 30. April 2020 eingeführt.Besteht die Notwendigkeit, die Kurzarbeit infolge der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie zu verlängern, so sind sich die Parteien darüber einig, diese Betriebsvereinbarung in gleicher Art und Weise fortzuführen. Unbeschadet davon bedarf es einer erneuten Vereinbarung mit dem Betriebsrat.

Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/789

Beendigung der Kurzarbeit
Die Kurzarbeit endet voraussichtlich am 30. April 2020; die Option auf eine notwendige Verlängerung ist unter Ziff. 1 dieser Betriebsvereinbarung beschrieben.
Beide Parteien sind sich einig, dass diese Betriebsvereinbarung einer einvernehmlichen Aufhebung oder einer Kündigung bedarf.Die Kurzarbeit kann mit Zustimmung des Betriebsrates unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Tagen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorzeitig beendet werden, wenn die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie gegriffen haben und der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden kann.

Vereinbarung Gastgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/790

Beginn und Dauer der Kurzarbeit
- Mit Wirkung vom 15.03.2020 wird für die Zeit vom 15.03.2020 bis zum 14.09.2020 Kurzarbeit eingeführt.
- Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden wird bis zu 0 Stunden reduziert. Feiertage werden nicht in die Kurzarbeit eingerechnet. - An Feiertagen wird grundsätzlich keine Kurzarbeit durchgeführt.

Vereinbarung Landwirtschaft 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/792

Einführung der Kurzarbeit
Für die Zeit vom 01.04.2020 bis vorerst 31.12.2020 wird Kurzarbeit für die Betriebe, bzw. Betriebsabteilungen eingeführt, die sich aus der Anlage 1 zu dieser Betriebsvereinbarung ergeben. Die betroffenen Betriebe, bzw. Betriebsabteilungen werden in Abstimmung mit dem Betriebsrat festgelegt. Hierbei sind Grund und Umfang des vorübergehenden Arbeitsausfalls mit dem Betriebsrat zu erörtern und in Anlage 1 zu dokumentieren. Anlage 1 wird befristet abgeschlossen.
Sollte bis zum Ablauf der vorgenannten Frist weiterhin der Bedarf nach Kurzarbeit bestehen, kann Anlage 1 unter der beschriebenen Beteiligung des Betriebsrats angepasst und verlängert werden.

Vereinbarung Landwirtschaft 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/792

Sollte sich die Auftragslage überraschend wesentlich verbessern, so wird die Kurzarbeit vorzeitig beendet.

Vereinbarung Maschinenbau 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/782

Die Kurzarbeit wird zum spätestmöglichen Zeitpunkt für die längstmögliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld eingeführt.
Der konkrete Einführungstermin wird rechtzeitig unter Wahrung der Fristen per Protokollnotiz zwischen den Betriebsparteien vereinbart.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Präambel und Ziele
    1. Hintergrund für Kurzarbeit, Rahmenbedingungen, Corona-Krise, Gefahrenlage 8 Textauszüge
  1. Einführung, Beginn und Dauer der Kurzarbeit
    1. Zeitraum 10 Textauszüge
    2. Namenslisten, Geltungsbereich, Versetzungen 3 Textauszüge
    3. Ausnahmen 5 Textauszüge
  2. Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden
    1. Umfang und Verteilung der Arbeitszeit 6 Textauszüge
    2. Überstunden, Outsourcing, Auftragsvergabe 7 Textauszüge
    3. Arbeitszeitkonten 9 Textauszüge
    4. Urlaub 8 Textauszüge
    5. Qualifizierung, Weiterbildung 2 Textauszüge
  3. Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates
    1. Anzeige an die BA 6 Textauszüge
    2. Information des Betriebsrats und Mitbestimmung 15 Textauszüge
    3. Einigungsstelle 2 Textauszüge
  4. Entgelt
    1. Zahlung des Kurzarbeitsgeldes 8 Textauszüge
    2. Weitere Gehaltsansprüche 6 Textauszüge
    3. Aufstockung 5 Textauszüge
    4. Nebentätigkeiten 1 Textauszüge
  5. Beschäftigungssicherung
    1. Betriebsbedingte Kündigungen 6 Textauszüge
  6. Abschließende Regelungen
    1. Laufzeit der Vereinbarung, Verlängerung, vorzeitiges Ende, Schlussbestimmungen 8 Textauszüge

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