Thema: Umgang mit der Corona-Pandemie

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1.2.1 Zeitliche Begrenzung (5 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Chemische Industrie 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/517

Diese Regelung gilt nur in dieser besonderen Situation und die Betriebsparteien sind sich einig, dass diese Regelungen nur für diesen vorübergehenden Zeitraum gelten.

Vereinbarung Chemische Industrie 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/517

Die Betriebsparteien verständigen sich darüber, zu welchem Zeitpunkt diese Regelungen nicht mehr gelten sollen. Dies gilt auch für die Veränderung der Situation an den Standorten und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen. Spätestens zum Zeitpunkt einer offiziellen behördlichen Entwarnung der Situation, verliert diese Regelung ihre Wirkung, es sei denn die Betriebsparteien verständigen sich auf eine darüberhinausgehende Geltung. Außerdem kann diese Regelung mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Eine Nachwirkung wird ausgeschlossen.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/516

Diese Betriebsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie endet am 31 . Dezember 2020 ohne Nachwirkung. [...] Nach Auslaufen dieser Betriebsvereinbarung treten die durch diese Vereinbarung abgeänderten Regelungen der Betriebsvereinbarungen GBV Gleitende Arbeitszeit und GBV ZeitWertKonto in der entsprechenden
ursprünglichen Fassung wieder in Kraft.

Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 110200/252

Als Zeitraum der Corona-Krise ist der Zeitraum anzusehen, in dem die allgemeine Bewegungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit oder die Reisefreiheit im Geltungsbereich oder in Teilen des Geltungsbereichs des Betriebsverfassungsgesetzes aufgrund behördlicher Empfehlungen oder Maßnahmen oder solcher des Robert-Koch-Instituts eingeschränkt ist.

Vereinbarung Chemische Industrie 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/520

Die Laufzeit dieses Pandemie-Maßnahmenplans ist hinsichtlich der Anwendung auf die akute Corona-Pandemie 2020 zunächst bis zum 30. September 2020 befristet und endet ohne Nachwirkung. Wenn sich der Pandemie-Status nach den Einschätzungen der WHO und des Robert-Koch-Instituts spätestens zum 30. September 2020 nicht geändert hat, verständigen sich die Geschäftsleitung, der Konzernbetriebsrat sowie der rechtsträgerübergreifende Gesamtbetriebsrat um eine Verlängerung um - jeweils - drei Monate.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Präambel und Zielsetzung
    1. Hintergrund und Zielsetzung der Vereinbarung 6 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Zeitliche Begrenzung 5 Textauszüge
  3. Mögliche Anpassungen
    1. Review 2 Textauszüge
  4. Definitionen
    1. Begriffsbestimmungen 1 Textauszüge
  1. Einführung eines Pandemie-Ausschusses/ -Krisenstabs
    1. Einrichtung 3 Textauszüge
    2. Besetzung 3 Textauszüge
    3. Organisation des Pandemie/Epidemie-Ausschusses 3 Textauszüge
    4. Eintritt und Ende der betrieblichen Pandemie-Maßnahmen 2 Textauszüge
  2. Arbeitsschutz
    1. Hygienestandards 4 Textauszüge
    2. Organisatorische Maßnahmen 5 Textauszüge
    3. Kontrollmaßnahmen 1 Textauszüge
    4. Arbeitsmedizinische Vorsorge/ Umgang mit psychischen Belastungen 2 Textauszüge
  3. Mobiles Arbeiten
    1. Wer darf mobil arbeiten? 2 Textauszüge
    2. Was passiert, wenn keine mobile Arbeit möglich ist? 1 Textauszüge
  4. Arbeitszeit
    1. Maßnahmen zur Ausweitung des Arbeitszeitrahmens 3 Textauszüge
    2. Arbeitszeitkonten 3 Textauszüge
    3. Umwandlung und Abbau von Stunden auf dem Arbeitszeitkonto 2 Textauszüge
  5. Verleihungen und Versetzungen
    1. Generell 2 Textauszüge
    2. Einbindung des Betriebsrats 1 Textauszüge
    3. Bedingung 1 Textauszüge
  6. Betriebsratstätigkeit während der COVID-19-Pandemie
    1. Durchführung Sitzung sowie Beschlussfassung mittels Video- und Telefonkonferenz 9 Textauszüge
  7. Unternehmensschließung
    1. Kurzarbeit 3 Textauszüge
    2. Durch das Unternehmen angeordnete Quarantäne 1 Textauszüge
    3. Staatlich angeordnete Quarantäne 1 Textauszüge
    4. Kommunikation mit den Beschäftigten 1 Textauszüge

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