Thema: Managing Diversity

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1.2.4 Stellenbesetzung und Quotenregelung (6 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Kultur, Sport und Unterhaltung 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/110

Die bevorzugte Einstellung von schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Menschen mit Behinderung entsprechend § 81 SGB IX und/oder die Weiterbeschäftigung erfolgt bei gleicher Eignung auch in Zeiten der Stellenreduzierung im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten.

Vereinbarung Chemische Industrie 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/83

Bewirbt sich ein schwerbehinderter Mensch, der im Rahmen betriebsbedingter Maßnahmen ausgeschieden ist, so wird dieser bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt wieder eingestellt.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 1989 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010303/43

Ziel der Frauenförderung ist es, den Frauenanteil qualitativ, quantitativ und strukturell zu erhöhen, und zwar
- an der Belegschaft insgesamt
- in qualifizierten Tätigkeiten
- auf allen Leitungs- und Führungsebenen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010303/97

Der Frauenanteil in der Belegschaft [...] liegt derzeit bei 12,5 %. Wir haben vorgesehen, den Anteil von Frauen in den nächsten Jahren zu halten bzw. kontinuierlich zu erhöhen. Bis Ende 2015 streben wir - trotz restriktiver Personalplanung - weiterhin einen Frauenanteil von 12,5 % bis 15 % an. Der Schwerpunkt liegt hierbei in den technischen Ausbildungsbereichen und bei Fachhochschul- und Hochschulabsolventinnen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010303/97

Entsprechend der von der Unternehmensleitung vorgesehenen Erhöhung des Frauenanteils in Führungsfunktionen streben Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat gemeinsam an, den Anteil von Frauen in Führungsfunktionen der Ebene 4, der derzeit bei 11,2 % liegt, auf 14 % bis 18 % zu erhöhen.

Vereinbarung Energiedienstleister 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030330/91

Bei den Einstellungstests und im persönlichen Vorstellungsgespräch sind nur solche Fragen für die Bewertung ausschlaggebend, die sich auf berufliche Anforderungen beziehen. Fragestellungen, deren Beantwortung eine spezifische kulturelle, religiöse, weltanschauliche oder nationale Herkunft erforderlich machen, werden nicht gestellt und ggf. nicht berücksichtigt.

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