Thema: Managing Diversity

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1.2.5 Arbeitsbedingungen (17 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010300/17

Die bisher im Manteltarifvertrag für Arbeiter und Angestellte Regelung bezüglich Sonderurlaub zu bestimmten Anlässen soll in gleicher Art und Weise auch von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen in Anspruch genommen werden können, die in gleichgeschlechtlicher, eingetragener Partnerschaft leben.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/128

Bei der Einführung neuer Formen von Arbeitsorganisation (Team-/Gruppenarbeit, Projektarbeit) sind alle behinderten bzw. gesundheitsbeeinträchtigten Beschäftigten besonders mit einzubeziehen. Aus der Beschäftigung in Gruppenarbeit dürfen gesundheitsbeeinträchtigten und behinderten Beschäftigten und der Gruppe keine Nachteile entstehen. Es sind Arbeits- und Leistungsbedingungen vorzusehen, die eine gegenseitige Unterstützung der Gruppe ermöglichen.

Vereinbarung Maschinenbau 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/131

Bei der Einführung von neuen Arbeitsformen dürfen weder den Schwerbehinderten noch der Gruppe Nachteile entstehen. Bei Einführung neuer Formen von Arbeitsorganisation (Team-/Gruppenarbeit, Heim-/Telearbeit, Projektarbeit) sind für Schwerbehinderte die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, so dass die Arbeit ausführbar und zumutbar ist. Schwerbehinderte sind betrieblichen und außerbetrieblichen Maßnahmen zur Vorbereitung auf die neuen Formen der Arbeitsorganisation zu beteiligen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1988 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010303/10

Unter Beachtung der dienstlichen Belange soll gemäß Bedarf eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten im Einzelfall z. B. wegen Kindererziehung, Pflege von Haushaltsangehörigen, Fort- und Ausbildung ermöglicht werden.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010303/15

Aus Teilzeitarbeit darf keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsinhalte erwachsen. Vorgaben für Arbeitsumfang sind entsprechend der Arbeitszeit zu reduzieren. Als Maßstab für die Personalbemessung wird das Leistungsbild Vollbeschäftigter zugrunde gelegt.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1993 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010303/16

Teilzeitarbeit ist grundsätzlich auch in den Bereichen (Führungsaufgaben mit Leitungsfunktion) zu ermöglichen, die bislang als schwer teilbar gelten.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010303/34

Geplante umfassende Aufgabenänderungen, Änderungen der Arbeitsverteilung und -organisation sind von den Fachbereichen im Vorfeld auf ihre Auswirkungen auf die Beschäftigtenstruktur zu überprüfen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010303/36

Frauen sind verstärkt zu Bewerbungen um höherwertige Stellen zu motivieren. Es wird in jedem Fall geprüft, ob Rahmenbedingungen hierfür durch gezielte Fortbildung, Hilfe bei der Organisation von Kinderbetreuung, neue Aufgabenzuschnitte, Stellenteilung oder teilweise Verlagerung der Arbeit nach Hause geschaffen werden können.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010303/36

Im Rahmen der arbeitsorganisatorischen Möglichkeiten und der Regelung der Dienstvereinbarung Arbeitszeit werden individuelle Arbeitszeitregelungen zugelassen. Darüber hinaus können Beschäftigte mit Kindern Kindergarten- und Schulferienzeiten vorarbeiten und in den Ferien zusammenhängend ausgleichen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/103

Zum Zwecke eines Heimaturlaubes soll ausländischen Mitarbeiter/innen alle zwei Jahre eine Urlaubsdauer von vier Wochen am stück ermöglicht werden.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/103

Können Kolleg/innen über die zeitliche Lage ihres Urlaubes untereinander keine Einigung erzielen, so gelten für die Urlaubsgewährung folgende Grundsätze:
- Alleinerziehende Mitarbeiter/innen, die schulpflichtige Kinder unter 16 Jahren haben oder Kinder, die in Kindertagesstätten oder Kindergärten untergebracht sind, sind während der Schulferien bzw. der Schließungszeiten der Betreuungseinrichtungen gegenüber anderen Mitarbeiter/innen zu bevorzugen.
- Mitarbeiter/innen, die schulpflichtige Kinder unter 16 Jahren haben oder Kinder, die in Kindertagesstätten oder Kindergärten untergebracht sind, sind während der Schulferien bzw. der Schließungszeiten der Betreuungseinrichtungen gegenüber anderen Mitarbeiter/innen zu bevorzugen.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/41

Mitarbeiter mit weit entfernten (Entfernung größer 200 km) Heimatorten sollen (insbes. zu Feiertagen und sog. Brückentagen), wenn eben möglich, Vorzug vor solchen Mitarbeitern haben, die in der Nähe des Centers wohnen. An den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester haben solche Mitarbeiter Priorität, die im Vorjahr nicht berücksichtigt werden konnten.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/20

Soziale Maßnahmen
Bei der Schicht- und Urlaubsplanung sind die Interessen von Beschäftigten ausländischer Herkunft und der inländischen Beschäftigten angemessen auszugleichen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/22

Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung dürfen nicht zum Abbau des Anteils der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Gesamtbeschäftigtenzahl führen.

Vereinbarung Anonym Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/68

Positive Maßnahmen
Der barrierefreie Zugang zum Arbeitsplatz und zur jeweiligen Tätigkeit wird für behinderte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sichergestellt (Installierung von Rampen, optische Signale für Gehörlose, Spezialbildschirme für Sehbehinderte, besonderes Mobiliar für Körperbehinderte etc.). Zur Integration ausländischer Mitarbeiter werden regelmäßig Sprachkurse durchgeführt.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060000/8

Mitarbeiter, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, dürfen nur sporadisch und kurzzeitig an Datensichtgeräten eingesetzt werden.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060300/14

Behinderte und ältere Arbeitnehmer
Behinderten und älteren ArbeitnehmerInnen sind auf eigenes jederzeit zulässiges Verlangen gesonderte, bezahlte Pausen und spezielle Arbeitszeitregelungen zu gewähren. Hierbei sind die Arbeitnehmervertreter hinzuziehen. Dieser Anspruch kann geltend gemacht werden
- ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent
- ab einem Alter von 50 Jahren
- ab einem Alter von 40 Jahren und einer Behinderung ab 30 Prozent.

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    1. Unternehmenskultur und -ziele 10 Textauszüge
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    5. Arbeitsbedingungen 17 Textauszüge
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    2. Ermittlung des Qualifizierungsbedarfes und Kompetenzfeststellung 2 Textauszüge
    3. Rahmenbedingungen zur Durchführung der Weiterbildung 4 Textauszüge
    4. Inhalte der Weiterbildungsangebote 10 Textauszüge
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    3. Anforderungen an Ausbilder 3 Textauszüge
    4. Ausbildungsbegleitende Unterstützungsmaßnahmen 3 Textauszüge
  5. Kontrollinstrumente/Monitoring
    1. Berichte 4 Textauszüge
  1. Institutionelle Mitbestimmung durch die Interessenvertretung
    1. Information, Beratung 9 Textauszüge
  2. Umgang mit Konflikten
    1. Gemeinsame Kommissionen, Vertrauenspersonen, Beauftragte 4 Textauszüge
  3. Direkte Partizipation der Beschäftigten
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