Thema: Werk- und Dienstverträge

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1.5.2 Tarifstandards, Mindestlohn, gleiches Entgelt (6 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/287

Werkverträge sollen möglichst nur mit Werkunternehmen abgeschlossen werden, für deren Beschäftigte kraft Kollektiv- oder Individualvertrag mit einer [Gewerkschaft] abgeschlossene Entgelttarifverträge gelten. Bei Fehlen einer solchen Tarifbindung hat sich das Mitgliedsunternehmen vom Werkunternehmer versichern zu lassen, dass dieser gegenüber seinen Beschäftigten mindestens § 1 Mindestlohngesetz enthält.

Vereinbarung Energiedienstleister 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080230/47

[Es wird verlangt, dass] die Fremdfirma sich an die einschlägigen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen hält und möglichst keine Beschäftigten unterhalb der Sozialversicherungspflichtgrenze einsetzt.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/286

Die Werkleitung [Firma] stellt sicher, dass die Tarifverträge [des Verbandes] vom Werksvertragsunternehmen angewandt werden. Dies ist dem Betriebsrat vor der Vergabe nachzuweisen.

Vereinbarung Maschinenbau 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/284

Die Vergütung von in solchen Werk- oder Dienstleistungsverträgen beschäftigten Mitarbeitern erfolgt mindestens auf der Basis des Tarifvertrages zur Leih-/Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie in [Region] und [Region] vom [Datum] und des Tarifvertrages über den Branchenzuschlag für ANÜ in der Metall- und Elektroindustrie vom [Datum] [...]. Grundlage dafür bildet die Eingruppierung der Referenzstelle, die zwischen den Betriebsparteien erfolgt.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/277

Bei einem Einsatz von Werk- und Dienstvertragsbeschäftigten auf dem [Firma] Werksgelände ist mindestens das Entgelt der für ihre Branche einschlägigen Tarifverträge zu zahlen.
[...] Damit wird gewährleistet, dass die bei [der Firma] gültigen Qualitätsstandards gesichert werden. [...]
Die Werk- und Dienstvertragsunternehmen haben vertraglich anzuerkennen, dass [die Firma] die genannten Standards überprüft. Der Betriebsrat ist hierüber zu unterrichten.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/275

Fremdfirmenarbeitnehmer erhalten für die Zeit ihres Einsatzes im Betrieb das gleiche Entgelt wie vergleichbare Arbeitnehmer (Alter/Qualifikation/Tätigkeit) des Unternehmens.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Zielsetzung, Zweck der Vereinbarung
    1. Notwendigkeit, verantwortungsvoller Umgang, negative Folgen abwenden 7 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 2 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 2 Textauszüge
    3. Sachlicher Geltungsbereich 3 Textauszüge
  3. Fremdleistungsplanung
    1. Personalplanung 4 Textauszüge
    2. Wirtschaftlichkeits- und Risikoanalyse 4 Textauszüge
    3. Abgrenzung zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung 4 Textauszüge
  4. Begrenzung der Fremdvergabe
    1. Verbot 2 Textauszüge
    2. Zeitliche Begrenzung der Einsatzdauer 1 Textauszüge
    3. Anteil von Werk- und Dienstvertragsarbeitnehmer/innen an der Gesamtbelegschaft 2 Textauszüge
    4. Einsatzbereiche für Werk- und Dienstverträge 3 Textauszüge
    5. Beschäftigungssicherung und Absicherung von Stammarbeitnehmer/innen 11 Textauszüge
    6. "Eigen vor Fremd", der Vorrang innerbetrieblicher Maßnahmen 7 Textauszüge
  5. Auswahlkriterien/-verfahren bei Fremdvergabe
    1. Verpflichtung zur Einhaltung sozialer, gesetzlicher oder anderer Standards 5 Textauszüge
    2. Tarifstandards, Mindestlohn, gleiches Entgelt 6 Textauszüge
    3. Einsatz von Subunternehmen 2 Textauszüge
  6. Angebote für Werkvertrags- und Dienstvertragsarbeitnehmer im Unternehmen
    1. Nutzung sozialer Einrichtungen 2 Textauszüge
    2. Übernahmen 2 Textauszüge
  7. Regelmäßige Kontrollen
    1. Einhaltung von Mindeststandards, Arbeitsschutz, regelmäßige Kontrollen 7 Textauszüge
  8. Beschwerdemöglichkeiten
    1. Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten 2 Textauszüge
  9. Sanktionen
    1. Abmahnung und Beendigung 5 Textauszüge
  1. Unterrichtung des Betriebsrates
    1. Informationsrechte der betrieblichen Interessenvertretung und Prozeduren der Informationsbeschaffung 6 Textauszüge
  2. Konsultationen
    1. Beteiligung des Betriebsrates in den Entscheidungsprozessen zum Einsatz von Fremdarbeit 11 Textauszüge
  3. Mitbestimmung des Betriebsrates
    1. Zustimmungserfordernisse des Betriebsrates zum Einsatz 8 Textauszüge
    2. Betreuung der Werkvertragsarbeitnehmern/-innen durch Betriebsrat im Einsatzunternehmen 2 Textauszüge
  4. Gremien und Arbeitsgruppen
    1. Teilnahme des Betriebsrates an Gremien und Arbeitsgruppen 3 Textauszüge
    2. Paritätischer Ausschuss für Personalplanung und Fremdvergabe 2 Textauszüge
    3. Wirtschaftsausschuss 2 Textauszüge
  5. Streitigkeiten
    1. Kommission zur Streitschlichtung, Einigungsstelle 4 Textauszüge

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