Thema: Werk- und Dienstverträge

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1.7.1 Einhaltung von Mindeststandards, Arbeitsschutz, regelmäßige Kontrollen (7 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Anonym Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080230/85

Für jedes Auslagerungsprojekt wird bis 1 Jahr nach Beendigung der Maßnahme eine Nachkalkulation durchgeführt und die Ergebnisse zwischen Gesamtbetriebsrat und GF beraten.
Die Geschäftsführung führt einmal im Jahr (bis Ende Januar für das Vorjahr) eine Erfolgsprüfung der Maßnahme entsprechend Anlage 3 durch, das Ergebnis wird ohne Aufforderung dem Gesamtbetriebsrat in schriftlicher Form übergeben.
Zum gleichen Zeitraum führt der Gesamtbetriebsrat eine Mitarbeiterbefragung bei den Stammbeschäftigten durch (Anlage 4 "Mitarbeiterbefragung")
Die Ergebnisse werden zusammengeführt und bei Bedarf nach § 92a BetrVG Maßnahmen erarbeitet.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080600/126

Die [Firma] setzt ein Audit-Team ein, das die korrekte Durchführung von Werk- und Dienstverträgen im Rahmen dieser Vereinbarung überprüft. Die Arbeitnehmervertreter werden über die Ergebnisse und möglichen Konsequenzen der Audits informiert; sie werden mit den Arbeitnehmervertretern diskutiert.

Vereinbarung Chemische Industrie 1993 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080230/31

Die Arbeitssicherheitsabteilung der [Firma] wird die zuständigen Betriebsräte in bestimmten Abständen über die Unfallsituation der Fremdfirmen informieren, soweit hiervon die Interessen der [Firmen]-Mitarbeiter betroffen sein können. An den Gesprächen/Begehungen mit Behörden nach dem Arbeitssicherheitsgesetz können Vertreter des (Gesamt-)Betriebsrats im Interesse des Schutzes der [Firmen]-Mitarbeiter und der Betriebsanlagen beratend teilnehmen. Bei erkennbaren Verstößen von Fremdfirmen gegen Sicherheitsvorschriften kann der Betriebsrat bei der zuständigen Arbeitssicherheitsabteilung [der Firma] auf sofortiges Eingreifen drängen.

Vereinbarung Maschinenbau 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/284

Die Standortleitung wird durch die entsprechende Gestaltung der [...] Werk- oder Dienstleistungsverträge hierauf Einfluss nehmen [...] und deren Einhaltung regelmäßig auditieren. Der Betriebsrat hat das Recht, an der Auditierung über die Einhaltung der Verträge teilzunehmen und Befragungen über die Höhe des Entgeltes beim Fremdpersonal durchzuführen.

Vereinbarung Chemische Industrie 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/291

Sofern Gründe des Datenschutzes dem nicht entgegenstehen, erhalten zwei Personen aus dem Betriebsrat, die aus dessen Mitte der Arbeitgeberin benannt werden, die Berechtigung, das im Betrieb eingesetzte Zugangskontrollsystem dazu zu benutzen, festzustellen, welche Personen auf welcher rechtlichen Grundlage (Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag etc.) im Werk anwesend sind. Sollte es einer oder beiden Personen des Betriebsrates nicht mehr möglich sein, diese Aufgabe wahrzunehmen, besitzt der Betriebsrat das Recht, diese Personen durch Neubenennung anderer Personen auszutauschen. Sofern datenschutzrechtliche Gründe eine derartige Handhabung verbieten, werden die Parteien zu diesem Punkt eine Ergänzungsvereinbarung schließen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/281

Die [Firma] wird zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der sozialen Mindeststandards eine dauerhafte Beratungskapazität für Mitarbeiter aus den in § 2 genannten Werkvertragsunternehmen bereitstellen. Hierbei ist der Betriebsrat einzubeziehen.
[...]Die Tarifparteien sind sich einig, dass die Betriebsparteien eine dauerhafte Arbeitsgruppe zu Werkverträgen im Sinne von § 2 einrichten. Die Arbeitsgruppe besteht aus vier Personen und wird paritätisch besetzt. Über die Zusammensetzung befinden die Betriebsparteien.Die Arbeitsgruppe wird bis Ablauf des ersten Quartals 2014 mindestens einmal monatlich und danach alle zwei Monate zusammenkommen, um die Einhaltung der Mindeststandards zu prüfen und etwaigen Beschwerden nachzugehen. In sachlich begründeten Fällen kann auf Verlangen einer Seite die Arbeitsgruppe auch kurzfristiger tagen. Bei Bedarf werden angemessene Maßnahmen vereinbart.
[...]Die [Firma] wird die Arbeitsgruppe über diejenigen Werkauftragsunternehmen die die Verpflichtungen auf die Mindeststandards ablehnen bzw. nicht einhalten. In diesen Fällen ist über die zu ergreifenden Konsequenzen zu beraten und ggf. das Vertragsverhältnis mit dem Werkvertragsunternehmen zu beenden.
[...]Gibt es Hinweise darauf, dass die sozialen Mindeststandards nicht eingehalten werden, so kann der Betriebsrat eine Sitzung der Arbeitsgruppe Werkvertrag verlangen. Die Arbeitsgruppe hat sodann schnellstmöglich zu tagen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/277

Um die rechtmäßige Umsetzung von Werk- und Dienstverträgen [...] zu gewährleisten, richten die Betriebsparteien eine Arbeitsgruppe ein. Diese kontrolliert neben der Einhaltung der Regelungen und Standards aus dieser Betriebsvereinbarung auch die sonstigen gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen zu Werk- und Dienstverträgen. [...] Sie hat das jederzeitige Recht, sich vor Ort über die Einsatzbedingungen der Mitarbeiter der Fremdfirmen im Fachbereich zu informieren und die Fremdfirmeneinsätze zu überprüfen. Der Arbeitsgruppe werden vom Fachbereich im Bedarfsfall sämtliche hierzu notwendigen Auskünfte erteilt und die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Zielsetzung, Zweck der Vereinbarung
    1. Notwendigkeit, verantwortungsvoller Umgang, negative Folgen abwenden 7 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 2 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 2 Textauszüge
    3. Sachlicher Geltungsbereich 3 Textauszüge
  3. Fremdleistungsplanung
    1. Personalplanung 4 Textauszüge
    2. Wirtschaftlichkeits- und Risikoanalyse 4 Textauszüge
    3. Abgrenzung zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung 4 Textauszüge
  4. Begrenzung der Fremdvergabe
    1. Verbot 2 Textauszüge
    2. Zeitliche Begrenzung der Einsatzdauer 1 Textauszüge
    3. Anteil von Werk- und Dienstvertragsarbeitnehmer/innen an der Gesamtbelegschaft 2 Textauszüge
    4. Einsatzbereiche für Werk- und Dienstverträge 3 Textauszüge
    5. Beschäftigungssicherung und Absicherung von Stammarbeitnehmer/innen 11 Textauszüge
    6. "Eigen vor Fremd", der Vorrang innerbetrieblicher Maßnahmen 7 Textauszüge
  5. Auswahlkriterien/-verfahren bei Fremdvergabe
    1. Verpflichtung zur Einhaltung sozialer, gesetzlicher oder anderer Standards 5 Textauszüge
    2. Tarifstandards, Mindestlohn, gleiches Entgelt 6 Textauszüge
    3. Einsatz von Subunternehmen 2 Textauszüge
  6. Angebote für Werkvertrags- und Dienstvertragsarbeitnehmer im Unternehmen
    1. Nutzung sozialer Einrichtungen 2 Textauszüge
    2. Übernahmen 2 Textauszüge
  7. Regelmäßige Kontrollen
    1. Einhaltung von Mindeststandards, Arbeitsschutz, regelmäßige Kontrollen 7 Textauszüge
  8. Beschwerdemöglichkeiten
    1. Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten 2 Textauszüge
  9. Sanktionen
    1. Abmahnung und Beendigung 5 Textauszüge
  1. Unterrichtung des Betriebsrates
    1. Informationsrechte der betrieblichen Interessenvertretung und Prozeduren der Informationsbeschaffung 6 Textauszüge
  2. Konsultationen
    1. Beteiligung des Betriebsrates in den Entscheidungsprozessen zum Einsatz von Fremdarbeit 11 Textauszüge
  3. Mitbestimmung des Betriebsrates
    1. Zustimmungserfordernisse des Betriebsrates zum Einsatz 8 Textauszüge
    2. Betreuung der Werkvertragsarbeitnehmern/-innen durch Betriebsrat im Einsatzunternehmen 2 Textauszüge
  4. Gremien und Arbeitsgruppen
    1. Teilnahme des Betriebsrates an Gremien und Arbeitsgruppen 3 Textauszüge
    2. Paritätischer Ausschuss für Personalplanung und Fremdvergabe 2 Textauszüge
    3. Wirtschaftsausschuss 2 Textauszüge
  5. Streitigkeiten
    1. Kommission zur Streitschlichtung, Einigungsstelle 4 Textauszüge

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