Thema: Trendbericht: Betriebliche Weiterbildung

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2.1.2 Qualifizierung in übergreifenden Vereinbarungen zu digitalen Anwendungen (6 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/535

Vor dem Einsatz von neuen IT-Anwendungen sowie vor technischen Änderungen sind die betroffenen MA rechtzeitig und umfassend über die Arbeitsmethoden und über ihre Aufgaben zu unterrichten. Weiterbildungsmaßnahmen sind grundsätzlich vor dem Einsatz so anzulegen, dass die betroffenen MA den neuen Qualifikationsanforderungen ihres Arbeitsfeldes gerecht werden können.
Mit dem GBR sind die geplanten Weiterbildungsmaßnahmen rechtzeitig und umfassend abzustimmen.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/555

Die Bank wird im Zusammenhang mit ITK-Systemen notwendige Qualifizierungsmaßnahmen durchführen, damit die Mitarbeiter/innen ihre Aufgaben auch unter Beachtung des Datenschutzes wahrnehmen können.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/566

Die Planung der Schulungsmaßnahmen wird auf Grundlage einer Qualifizierungsbedarfsermittlung erstellt, die die besonderen persönlichen Qualifizierungsbedingungen und -bedarfe der betroffenen Beschäftigten berücksichtigt.
Qualifizierung umfasst einerseits die Schulungen, die zur Beherrschung bzw. Nutzung der Tul [Technikunterstütze Informationsverarbeitung]-Verfahren erforderlich sind, aber auch fachliche Qualifizierungsmaßnahmen aufgrund organisatorischer Veränderungen, z. B. durch die Änderung von Aufgabenzuschnitten.
Die Beschäftigten sind rechtzeitig vor Einführung oder Änderung von TuI-Maßnahmen an ihren Arbeitsplätzen durch ausreichende Informationen und Schulungsmaßnahmen auf die Arbeit vorzubereiten. Das umfasst:
- Information über datenschutzrechtliche Bestimmungen, besonders hinsichtlich der Personendaten der Beschäftigten,
- Information über aktuelle Regelungen und Erkenntnisse zu Ergonomie, Gesundheitsschutz und Sicherheit an TuI-Arbeitsplätzen,
- Grundschulung in Bürosoftwareverfahren,
- Grundschulung in Fachverfahren,
- Information über Umgang mit bzw. Handhabung der Hardware.
[...] Aufbauschulungen für Bürosoftware werden allen betroffenen Beschäftigten angeboten.

Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/590

Vor Einführung von luK-Systemen sind die vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Betriebsrat zu beraten. Art und Dauer der Schulungsmaßnahmen werden individuell auf das jeweilige Arbeitsgebiet ausgerichtet.
Die Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung haben während der Arbeitszeit stattzufinden. Finden sie außerhalb der Arbeitszeit statt, so sind sie auf die Arbeitszeit anzurechnen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/594

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf ausreichende Schulungen [...]. Neben der Schulung der eingesetzten Technik werden Hilfen gegeben zur Selbstorganisation und zum Gesundheitsschutz, z. B. Stressvermeidung.

Vereinbarung Postdienstleistungen 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/601

Die im Bereich der Einführung eines neuen Systems Beschäftigten werden für die Arbeit mit dem System qualifiziert. Sie erhalten vor Aufnahme der Arbeit eine Schulung, die neben der Handhabung des betroffenen (Teil-)Systems soweit erforderlich einen Überblick über das Gesamtsystem vermittelt. Diese Schulung findet zeitnah vor der Aufnahme der Arbeit mit dem neuen System statt. Die Schulung umfasst auch datenschutzrechtliche Inhalte und Informationen über die zu dem betreffenden System bestehenden Vereinbarungen.
Während einer nicht zu kurz zu bemessenden, mit dem Betriebsrat abzustimmenden Einarbeitungsphase stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ansprechpartner zur Verfügung, an die sie sich mit Fragen wenden können. Die Key User werden nach Absprache im erforderlichen Maße für die Wahrnehmung dieser Funktion von ihren Tagesaufgaben freigestellt.

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