Thema: Trendbericht: Betriebliche Weiterbildung

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4.3.2 Innerbetriebliche Schlichtungsstellen (2 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Landverkehr 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010300/35

Kommt die [...] freiwillige Betriebsvereinbarung bzw. einvernehmliche Dienstvereinbarung [zum Demografiebudget] nicht bis zum 30. April des Jahres für das Folgejahr zustande, kann jede Betriebspartei die Durchführung eines Schiedsverfahrens mit dem Ziel der einvernehmlichen Verständigung über Art und Umfang der aus dem Demografiebudget zu finanzierenden Maßnahmen und der Eigenbeiträge der Beschäftigten für das Folgejahr verlangen.
Der Schiedskommission gehören jeweils zwei, höchstens jeweils fünf stimmberechtigte Mitglieder an, die zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Betriebsrat bzw. Personalrat bestimmt werden und aus dem Betrieb kommen müssen. Zusätzlich können der Schiedskommission je eine nicht stimmberechtigte/ein nicht stimmberechtigter Vertreterin/Vertreter der jeweiligen landesbezirklichen Tarifvertragsparteien auf Arbeitgeberseite bzw. Arbeitnehmerseite angehören.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/555

Alle im Rahmen der Vereinbarung geregelten Fragen, die zu Interpretation der Betriebsparteien anstehen, werden in einer gesonderten Konfliktkommission beraten.
Die Konfliktkommission übernimmt die Funktion einer innerbetrieblichen Schlichtungsstelle und kann von beiden Seiten einberufen werden.

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