Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

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1.3.4 Arbeitszeit (18 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/325

Alternierende Telearbeit
[...]
Arbeitszeitrechtliche Regelungen
1) Die tarifvertraglich bzw. die arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit ist auf die betriebliche und die häusliche Arbeitsstätte aufzuteilen. [...]
2) Wird die Aufteilung der Arbeitszeit auf die häusliche und die betriebliche Arbeitsstätte sowie die tägliche Verteilung der Arbeitszeit vom Arbeitgeber vorgenommen, handelt es sich um betriebsbestimmte Arbeitszeiten. Die Verteilung der verbleibenden Differenz zur individuellen regelmäßigen Arbeitszeit ist vom Arbeitnehmer vorzunehmen (selbstbestimmte Arbeitszeit) [...]. Der Anteil dieser selbstbestimmten Arbeitszeit soll [...] so groß wie möglich gestaltet werden.
[...]
4) Mehrarbeit [...] muss vom Arbeitgeber im Voraus angeordnet werden.
[...]
6) Zuschläge für Arbeitsleistungen zu ungünstigen Zeiten [...] kommen nur dann zur Anwendung, wenn die den Anspruch begründenden Zeiten betriebsbestimmt waren.
7) [...] Führt die technische Störung dazu, dass die Arbeitsleistung in der häuslichen Arbeitsstätte nicht erbracht werden kann, kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Arbeitsleistung im Betrieb erbracht wird.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/325

Alternierende Telearbeit
[...]
Zeiterfassung
Die Zeiterfassung in der häuslichen Arbeitsstätte erfolgt durch Selbstaufschreibung. Die Zeiterfassung kann auch durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem erfolgen, soweit die Betriebsparteien dies vereinbaren. [...]
Protokollnotiz zu § 4 Anlage 1 zum TV Telearbeit:
[...] Arbeitnehmer, für die ein Arbeitszeitkonto eingerichtet ist, teilen die geleisteten Arbeitszeiten mindestens einmal wöchentlich dem Arbeitgeber zur Erfassung der Zeiten entsprechend § 5 Absatz 2 des jeweiligen TV Azk mit.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/325

Mobile Working
[...]
Arbeitszeitrechtliche Regelungen
[...]
2) Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, der tarifvertraglichen Bestimmungen und die jeweiligen betrieblichen Vereinbarungen finden Anwendung.
3) Im Rahmen von mobile working soll außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätten oder betrieblich veranlassten Arbeitsorte die Arbeitsleistung nur an Werktagen (Montag bis Freitag) in der Zeit von 6 bis 22 Uhr erbracht werden.
4) Zuschläge für Arbeitsleistungen zu ungünstigen Zeiten [...] kommen nur dann [...] zur Anwendung, wenn die den Anspruch begründenden Zeiten betrieblich veranlasst waren. [...]

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080106/7

[...] Sollte wider Erwarten die Arbeitgeberin nicht in der Lage sein, einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, geht dies zu Lasten der Arbeitgeberin (Annahmeverzug). Die Unmöglichkeit der Arbeitserbringung führt nicht zu einer Reduzierung der anzuerkennenden Arbeitszeit bzw. reduziert nicht den Lohnanspruch des Beschäftigten.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/588

Die Benutzer sind nicht verpflichtet und es wird vom Arbeitgeber explizit nicht gewünscht, dass außerhalb der Arbeitszeit mobil gearbeitet wird. [...] Erlangt der Arbeitgeber Kenntnis von Freizeitarbeit seiner Beschäftigten, muss er sie unterbinden. Weist eine Führungskraft Arbeit außerhalb der Arbeitszeit an oder duldet diese, führt dies zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Handelt der Arbeitnehmer entgegen dieser Regelung, muss er ebenfalls mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Vereinbarung Maschinenbau 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/313

Gesetzliche, tarifliche, betriebliche und vertragliche Arbeitszeitregelungen sind von den Beschäftigten eigenverantwortlich einzuhalten.
[?]
Alle Arbeitszeiten im Rahmen des mobilen Arbeitens werden erfasst und als Arbeitszeit vergütet, mit folgenden Besonderheiten:
a) Mehrarbeit ist nur zuschlagspflichtig, wenn diese von der Führungskraft beantragt bzw. angeordnet wird und durch den örtlichen Standortbetriebsrat genehmigt wurde. Die Zuschlagshöhe richtet sich nach dem am Standort geltenden betrieblichen Regelungen.
b) Beschäftigte in mobiler Arbeit haben keinen Anspruch auf Spät- bzw. Nachtzuschläge, es sei denn, die Spät- und Nachtarbeit wurde ausdrücklich durch die Führungskraft beantragt bzw. angeordnet oder es wurde für entsprechende Zeiten auf Veranlassung der Führungskraft ausdrücklich Erreichbarkeit vereinbart und der Beschäftigte erbringt in diesen Zeiten Arbeitsleistung.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/309

Rechtliche Rahmenbedingungen
Soweit es um die Erbringung der Arbeitszeit in der häuslichen Arbeitsstätte geht, gilt kein bestimmter Arbeitszeitrahmen (insbesondere gilt der Arbeitszeitrahmen, der in Bezug auf Gleitzeit im Angestelltenbereich besteht, nicht). Daher sollen, sofern dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, Erreichbarkeitszeiten vereinbart werden. Im Übrigen gelten dieselben gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen wie für sonstige Mitarbeiter, soweit diese anwendbar sind.
Insbesondere [sind] die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und die Dokumentation der Arbeitszeiten sicherzustellen.
[...] Der Mitarbeiter ist verpflichtet, sämtliche geleisteten Arbeitszeiten zu dokumentieren.
Zur Zeiterfassung [...]
Variante 1: Der Mitarbeiter erfasst seine Zeiten über das aktuell genutzte Zeiterfassungssystem selber.
Variante 2: In der Zeiterfassung wird pauschal das entsprechende Kürzel für einen oder einen halben Arbeitstag hinterlegt.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/281

Die Ausübung betrieblicher Aktivitäten ist Arbeitszeit, auch dann, wenn sie außerhalb des Betriebs unter Nutzung privater Endgeräte erfolgt. Die Regelungen der BV Arbeitszeit finden Anwendung.
Das bedeutet insbesondere im Falle von Arbeitsunfähigkeit oder Urlaub ist auch die Nutzung von Apps arbeitgeberseitig nicht gewünscht. Dies wird gegenüber allen Mitarbeitern und Führungskräften in geeigneter Weise kommuniziert.

Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080106/3

Die Arbeitszeit sowie die Zeiterfassung richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen. Der Anteil der Arbeitszeit, der an wechselnden Einsatzstellen und der betrieblichen Arbeitsstätte erbracht wird, ist so zu gestalten, dass der soziale Kontakt zum Betrieb aufrecht erhalten bleibt.

Vereinbarung Landverkehr 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080210/13

Elektronische Arbeitszeiterfassung
1. Die elektronische Zeiterfassung und Abwesenheitsbuchung erfolgt im Zeitwirtschaftssystem ASES.
2. Das elektronische Zeiterfassungsgerät ist bei Arbeitsbeginn- und ende und bei Pausenzeiten, die außerhalb des Gebäudes genommen werden, zu betätigen. Die Buchung nicht erfasster Arbeitszeiten ist unverzüglich, spätestens bis zum Monatsletzten, nachträglich in ASES vorzunehmen. [...]
3. Mitarbeiter an den Standorten ohne elektronisches Zeiterfassungsgerät müssen in ASES die täglichen Zeitbuchungen unverzüglich vornehmen, jedoch spätestens bis zum Ende des laufenden Monats. [...]

Vereinbarung Landverkehr 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080210/13

Arbeitszeitkonto
1. Die vom Mitarbeiter erbrachte Arbeitszeit wird in einem Arbeitszeitkonto erfasst.
[?]
5. Die Führungskraft ist verpflichtet, sich über die Arbeitszeit des Mitarbeiters auf dem Laufenden zu halten. Sie schreitet bei Verstößen gegen Tarifbestimmungen, die Betriebsvereinbarung und gesetzliche Regelungen ein, ggf. unter Einbeziehung des zuständigen Personalmanagements.
6. Der Arbeitgeber informiert den Betriebsrat im Rahmen der monatlichen Berichterstattung über den Stand der Mehr-/Minderleistungen [...].

Vereinbarung Landverkehr 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080210/13

Definition, Arbeitszeitrahmen, freie Tage
1. Der Arbeitszeitrahmen umfasst die Zeit zwischen dem frühestmöglichen Beginn und dem spätestmöglichen Ende der Arbeitszeit im Gleitzeitverfahren; an Werktagen Montag bis Freitag beginnt sie um 06:00 Uhr und endet um 20:00 Uhr. Für Mitarbeiter, die sich in mobiler Telearbeit gemäß Abschnitt D dieser Vereinbarung befinden, gelten die dort abweichenden Regelungen.
2. [...] Aus Gründen der Kundenorientierung wird in den Organisationseinheiten eine Ansprechzeit festgelegt. [...] Während der Ansprechzeit ist eine persönliche Anwesenheit der Mitarbeiter nicht zwingend erforderlich (z. B. wenn eine telefonische Erreichbarkeit gegeben ist).

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/284

Begriffsbestimmungen
(1) Teamvereinbarungen sind die verbindlichen Absprachen innerhalb der Organisationseinheit zur Lage der individuellen Arbeitszeit und zum Arbeitsort der Beschäftigten. Sie sind das zentrale Instrument für die erfolgreiche Gestaltung zeit- und ortsflexiblen Arbeitens in [der Firma] und die Sicherstellung des Dienstbetriebs.
(2) Die Rahmenarbeitszeit legt die mögliche Gleitzeitspanne fest, d. h. die Zeit zwischen dem frühesten Beginn und dem spätesten Ende der täglichen Arbeitszeit.
(3) Der Abrechnungszeitraum für die individuellen Gleitzeitsalden ist das Kalenderjahr, in dem ein Über- oder Unterschreiten der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auszugleichen ist.
(4) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist die innerhalb von zwölf Monaten durchschnittlich zu erbringende wöchentliche Arbeitszeit.
(5) Dienstfreie Tage sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage und sonstige durch allgemeine Regelungen festgelegte freie Tage. [...]
Die persönliche Voraussetzung des regelmäßigen ortsflexiblen Arbeitens ist eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft.
Voraussetzung für die Teilnahme an der ortsflexiblen Arbeit ist grundsätzlich, dass Beschäftigte einen Zugang zum Internet haben. Im Rahmen der mobilen Arbeit wird grundsätzlich keine dienstliche IT-Ausstattung zur Verfügung gestellt. Die Beschäftigten nutzen vorrangig die privaten Endgeräte (Bring-Your-Own-Device).
Ein Anspruch auf Support durch [die Firma] bei technischen Problemen der privaten IT-Ausstattung besteht nicht.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/323

Arbeitszeit, Mehrarbeit und Zeiterfassung
[...]
(1) Zur Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten kann auf Wunsch des Beschäftigten von dem vereinbarten Arbeitszeitrahmen (Betriebsvereinbarung [Name]) bis zu zwei Stunden täglich abgewichen werden. [...] Die virtuelle Online-Teilnahme an Team-/Gruppenbesprechungen ist zu gewährleisten. [...]
(2) Mehrarbeit und Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeiten [...] sind nur zulässig, wenn dies durch den Vorgesetzten veranlasst wurde und HR und Betriebsrat dem zugestimmt haben. [...]
(3) Wenn die Beschäftigten an einem Tag mobiler Arbeit von ihrem Vorgesetzten aufgefordert werden, noch am selben Tage in den Betrieb zu kommen, zählt die Fahrt als Arbeitszeit.
(4) Die Beschäftigten erfassen und dokumentieren ihre Arbeitszeiten. [...] Etwaige Zeitdifferenzen werden am Ende eines Monats im Gleitzeitkonto verrechnet. [...]
(5) Die Einsichtsmöglichkeit des Betriebsrats in die dokumentierten Arbeitszeiten ist zu gewährleisten.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/322

Mobiles Arbeiten erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden regelmäßigen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit und bedeutet daher keine Erweiterung von Kapazitäten. [...]
Der Ausgleich hat dabei zeitnah, das heißt in der Regel innerhalb von 14 Tagen, zu erfolgen. [...] Der Beschäftigte muss außerdem die Möglichkeit haben, die ihm übertragenen Aufgaben in einer angemessenen Zeit innerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder innerhalb der mit seinem Vorgesetzten abgestimmten mobilen Zeiten erledigen zu können (Reaktionszeit). [...]
Die regelmäßige Telearbeitszeit erstreckt sich auf die Wochentage Montag bis Freitag. Sonn- oder Feiertagsarbeit ist nicht möglich. [...]
Zwischen Vorgesetztem und Telearbeitnehmer*in wird ein Wochen- bzw. Monatsplan erstellt, wann und zu welchem Zeitpunkt am häuslichen Arbeitsplatz und der Betriebsstätte gearbeitet wird. Auf Verlangen des Betriebsrates wird diesem eine Kopie des jeweiligen Wochen-/Monatsplans ausgehändigt. [...]
Vorgesetzter und Telearbeitnehmer vereinbaren Zeiten, zu denen die Telearbeitnehmer für den Vorgesetzten erreichbar sind.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/284

Zeiterfassung
[...]
Die Arbeitszeit bei ortsflexibler Arbeit ist durch die An- und Abmeldung online im web-basierten Zeiterfassungssystem zu dokumentieren. [...]
Allgemeine Voraussetzungen
[...] Zusammengerechnet darf die ortsflexible Arbeit 50 Prozent der regelmäßigen individuellen monatlichen Arbeitszeit nicht überschreiten. [...]

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/284

Benachteiligungsverbot
Der Zugang zur Nutzung mobiler Arbeitsmittel begründet keinen Anspruch der Führungskräfte und Leitung, dass Beschäftigte auch außerhalb der individuellen Arbeitszeit erreichbar sind.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/323

Erreichbarkeit während der Mobilen Arbeit
Beschäftigte, die mobil arbeiten, haben sicherzustellen, dass sie zu den in 4.3 festgelegten mobilen Arbeitszeiten erreichbar sind. [...]
(1) Außerhalb der Zeiten der Erreichbarkeit gemäß Abs.(1) haben Beschäftigte das Recht, nicht erreichbar zu sein. [...]
(2) Beschäftigte müssen außerdem die Möglichkeit haben, die ihnen übertragenen Aufgaben in einer angemessenen Zeit innerhalb der üblichen Arbeitszeiten [...] erledigen zu können.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Zielsetzung
    1. Work-Life-Balance 5 Textauszüge
    2. Nachhaltigkeit/Umwelt 4 Textauszüge
    3. Neue Unternehmenskultur 6 Textauszüge
    4. Beschäftigtenziele 6 Textauszüge
  2. Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen
    1. Informations- und Beratungsrechte 12 Textauszüge
    2. Einführung und Anwendung aktiv begleiten 18 Textauszüge
    3. Evaluation 11 Textauszüge
    4. Konfliktregelungen, PaKo [paritätische Kommission], Einigungsstelle 18 Textauszüge
  3. Beschäftigungssicherung und Schutz vor Nachteilen
    1. Beschäftigungssicherung und Kündigungsschutz 2 Textauszüge
    2. Versetzungen 4 Textauszüge
    3. Entgeltsicherung 3 Textauszüge
    4. Arbeitszeit 18 Textauszüge
  4. Beteiligung Beschäftigte
    1. Vor der Einführung 2 Textauszüge
    2. Während der Einführung 3 Textauszüge
    3. Information der Beschäftigten 1 Textauszüge
  5. Gute und gesunde Arbeit
    1. Gefährdungsbeurteilung 5 Textauszüge
    2. Versicherung im Homeoffice 7 Textauszüge
    3. Coaching im Einführungsprozess 1 Textauszüge
    4. Belastungen reduzieren 6 Textauszüge
    5. Allgemeine Regelungen 11 Textauszüge
  6. Leistungsregulation
    1. Verhaltens-/Leistungskontrolle, Datenschutz 7 Textauszüge
    2. Störungen 4 Textauszüge
  7. Führung
    1. Neue Führung/Führungskultur 5 Textauszüge
    2. Führungsaufgaben 6 Textauszüge
  8. Qualifizierung
    1. Beschäftigte 15 Textauszüge
    2. Führungskräfte 3 Textauszüge
  1. Agile Arbeit
    1. Definitionen und Grundlagen 5 Textauszüge
    2. Arbeiten nach Scrum 9 Textauszüge
    3. Skalierung (Scrum of Scrums) 6 Textauszüge
    4. Mischformen 2 Textauszüge
  2. Mobile Arbeit
    1. Definitionen und Grundlagen 9 Textauszüge
    2. Telearbeit 14 Textauszüge
    3. Homeoffice (mobile Telearbeit) 14 Textauszüge
    4. Mobiles Arbeiten als Folge von Desksharing 2 Textauszüge
    5. Mobil und agil arbeiten 1 Textauszüge
  3. Desksharing/neue Büroraumgestaltung
    1. Definitionen und Grundlagen 8 Textauszüge
    2. Festlegung der Sharing-Quote 8 Textauszüge
  4. (Technische) Ausstattung bei New Work
    1. Ausstattung bei Desksharing 7 Textauszüge
    2. Ausstattung bei mobiler Arbeit 4 Textauszüge
  5. Digitale Kommunikations- und Kollaborationstools
    1. Definitionen und Grundlagen 5 Textauszüge
    2. Datenschutzregelungen 12 Textauszüge