Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

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1.2.2 Einführung und Anwendung aktiv begleiten (18 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Landverkehr 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/615

Wahrung der gesetzlichen Mitbestimmung bei Änderungen von Office 365
[...] a) Der Arbeitgeber informiert den Konzernbetriebsrat laufend in einem monatlichen Rhythmus über anstehende Änderungen an Office 365, sobald diese vom Hersteller angekündigt wurden. Die Informationen werden in einer Funktionsliste vollständig und in aufbereiteter Form mit Erläuterungen zur Verfügung gestellt. Dabei erfolgt eine erste Einschätzung hinsichtlich potenzieller beteiligungsrelevanter Änderungen.
b) Sodann erfolgen eine gemeinsame Bewertung und die Festlegung des weiteren Verfahrens durch beide Betriebsparteien.
c) Hinsichtlich mitbestimmungsrelevanter Änderungen werden die Parteien unverzüglich Verhandlungen mit dem Ziel aufnehmen, eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Solange das Mitbestimmungsverfahren nicht abgeschlossen ist, wird die Änderung nicht umgesetzt bzw. die entsprechende Softwarekomponente oder Funktion deaktiviert und/oder zusätzlich, sofern möglich, konfiguriert.
Wird trotz Einhaltung des Verfahrens [...] erst nach der produktiven Einführung von den Parteien festgestellt, dass eine Änderung mitbestimmungspflichtig ist, wird folgendes Verfahren festgelegt:
a) Die Parteien verpflichten sich, unverzüglich in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen einen dieser KBV entsprechenden Zustand herzustellen.
b) Zudem wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten wie folgt verfahren:
Eine zuvor geänderte bzw. neu eingeführte Funktion wird so konfiguriert, dass ein dieser KBV entsprechender Zustand hergestellt wird bzw. es wird sichergestellt, dass diese Funktion nicht weiter zur Verfügung steht.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/621

Mit dem neu entwickelten Beteiligungsprozess erfolgt eine deutlich frühere Einbindung des KBR, welche insbesondere dazu genutzt werden soll, die Kommunikation und den Erfahrungsaustausch zwischen den Parteien zu verbessern. Hiermit ergibt sich für beide Parteien eine vereinfachte und damit beschleunigte Einführung/Änderung von IT-Systemen mit Vorteilen für die Unternehmen der [Firma] und einer verbesserten Einbindung der Betriebsräte sowie der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beschäftigte).

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/621

Verfahrensregelung
[...] 1) Im Regelfall erfolgt die Beteiligung des KBR gemäß dem in Anlage 3 beschriebenen Verfahren und mit dem dort festgelegten System-Steckbrief. Das Verfahren bildet dabei folgende Anforderungen und Beteiligungsschritte ab:
Der System-Steckbrief stellt alle Informationen bereit, die für die Bewertung des IT-Systems relevant sind. Dies schließt insbesondere die Funktionalitäten des Systems, die damit verbundenen Ziele des Arbeitgebers und die erwarteten Auswirkungen auf die Beschäftigten für das einzuführende IT-System bzw. für die Änderungen des bestehenden IT-Systems sowie die Einhaltung der Grundsätze nach § 3.3 und § 3.4 ein [...].
(2) Beide Parteien sind sich einig, dass die vorstehend aufgeführten Verfahrensregelungen auch für Softwareentwicklungsprozesse, die nicht dem bisher überwiegend praktizierten Wasserfallmodell entsprechen - wie z. B. agile SE [Systems Engineering], SaaS [Software as a Service], Eigenentwicklung im Fachbereich etc. - zur Anwendung kommen. In der Anlage 3 werden daher auch entsprechende angepasste Beteiligungsprozesse für diese Fälle abgebildet.
(3) Über das in Anlage 3 beschriebene Verfahren hinaus unterrichtet der Arbeitgeber den KBR jährlich (oder auf Anforderung) über mittel- und langfristig beabsichtigte Planungen der Einführung oder Änderungen von IT-Systemen.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/621

Beteiligungsverfahren in der agilen IT-Entwicklung
- Für eine vom Product Owner in Abstimmung mit dem KBR festzulegende sinnvolle Bündelung von Anforderungen (User-Storys) [...] wird der KBR vor Beginn eines "Entwicklungsschrittes" (= Paket von mehreren Epics, Sprints oder auch einem Bündel von User-Stories) anhand des System-Steckbriefs informiert.
- Die Info anhand des Steckbriefs zu einem "Entwicklungsschritt" erfolgt dabei jeweils vor dem Beginn der Realisierung/Programmierung.
- Sofern sich der System-Steckbrief gegenüber der zuletzt eingereichten Version verändert [...], ist der KBR unverzüglich anhand eines aktualisieren System-Steckbriefs erneut zu beteiligen. [...]
Auslieferungen der Software [...] erfolgen ausschließlich mit Inhalten, die keinen Handlungsbedarf erfordern bzw. die einem abgestimmten, bzw. verhandeltem Ergebnis entsprechen.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2021 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/629

[...] Mit Ablauf der Testphase ist entweder die Nutzung des IT-Systems zur Digitalen Zusammenarbeit einzustellen oder das Beteiligungsverfahren nach der KBV IT-Systeme durchzuführen. Im Falle der Einstellung muss ein Rückbau aller bisher umgesetzten Maßnahmen erfolgen und - soweit möglich, eine Löschung der verwendeten Daten erfolgen. [...]

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2021 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/629

Evergreen-Konzept
(1) Wenn IT-Systeme zur Digitalen Zusammenarbeit im Rahmen eines sogenannten "Evergreen-Konzeptes" des Herstellers kontinuierlich mit Updates und funktionalen Upgrades versorgt werden, ohne dass der Arbeitgeber dies zeitlich und inhaltlich beeinflussen kann, sichert der Arbeitgeber zu, dass die betriebsrätliche Beteiligung gem. den folgenden Maßgaben erfolgt.
a) In Anlage 1 werden die dem Evergreen-Konzept nicht unterliegenden IT-Systeme entsprechend gekennzeichnet.
b) Soweit der Hersteller Änderungen vorab ankündigt, wird der KBR unverzüglich informiert.
c) Wenn eine derartige Änderung aufgrund der Kurzfristigkeit der Ankündigung nicht vorab geregelt werden kann bzw. soweit der Hersteller Änderungen vorab nicht ankündigt, erfolgt die Nutzung des IT-Systems weiterhin ausschließlich auf Basis der in dieser KBV und der KBV IT-Systeme getroffenen Regelungen.
d) Die Betriebsparteien überprüfen in den Fällen b) und c) unverzüglich, ob die neuen Funktionen ein Abweichen von den in dieser KBV und der KBV IT-Systeme getroffenen Regelungen umfassen. Sollte dies der Fall sein, erfolgt eine unverzügliche Regelung der betreffenden Funktionen durch die Betriebsparteien. [...]

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2021 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/629

Arbeitskreis Digitale Zusammenarbeit
(1) Es wird ein Arbeitskreis Digitale Zusammenarbeit [...] geschaffen, in dem beide Parteien mit jeweils 3 Mitgliedern (zuzüglich Vertreter:innen und Berater:innen) vertreten sind. Beide Parteien können bei Bedarf weitere Expert:innen als Sachverständige hinzuziehen.
(2) Der Arbeitskreis [...] bereitet bei mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten Entscheidungen vor.
(3) Die Mitglieder des Arbeitskreises setzen sich zum Ziel, alle Angelegenheiten mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung zu besprechen. Der Arbeitskreis gibt eine Empfehlung zur Entscheidung an den KBR. Im Streitfall gelten die Bestimmungen des BetrVG. [...]

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080106/7

Den einzelnen Organisationseinheiten werden grundsätzlich Gebäudebereiche oder Etagenbereiche fest zugeordnet. Dadurch werden sog. "Homebases" definiert. Hierzu werden arbeitgeberseitig die Informationen gemäß Anlage 4 [Planungsprozess Desk Sharing] dem Betriebsrat so rechtzeitig vor der Umsetzung vorgelegt, dass der Betriebsrat die Unterlagen auswerten, beraten und die Arbeitgeberin die vorgeschlagenen Alternativen umsetzen kann.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080106/7

Desk Sharing Quote
[?]
Die Desk Sharing Quote wird spezifisch für jeden Bereich ermittelt und Herleitung und Ergebnis dem BR mitgeteilt. Die Anzahl der Arbeitsplätze richtet sich nach der prognostizierten Anwesenheitsquote zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 10 %, am Standort [Stadt] von 12 %. Diese wird von der Arbeitgeberin berechnet, bei Bedarf angepasst und bei Einwendungen des Betriebsrats erörtert und beraten.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080106/7

Anforderungen an die Umgebung der Desk Sharing Arbeitsplätze
Zur Förderung von sozialen Kontakten trägt die Arbeitgeberin dafür Sorge, dass ausreichende Raummodule wie z. B. Meetingpoints, Think Tanks oder sonstige Funktionsräume im Raumkonzept Berücksichtigung finden. Dies wird im Rahmen der gemeinsamen Beratung gemäß § 3 Abs. 9 Satz 3 sichergestellt. [...]

Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/590

Der Betriebsrat hat das Recht, sich durch Sachverständige beraten zu lassen. Dafür wird dem Betriebsrat ein selbst zu verwaltendes Budget in Höhe von [Betrag] € p. a. eingeräumt. Ein über dieses Budget hinausgehender Beratungsbetrag erfolgt nach Maßgabe des § 80 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/588

Es besteht Einigkeit darüber, dass der KBR gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG Sachverständige [...] hinzuziehen kann. Soweit der Arbeitsumfang 5 Tage pro Jahr nicht [überschreitet] und das Honorar sich im üblichen Rahmen hält, bedarf es keiner weiteren Zustimmung des Arbeitgebers.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/30

Dialoggespräch
Zur Schaffung größtmöglicher Transparenz zu den Projekten und dem Einsatz der Mitarbeiter in den Teams/Squads findet vierteljährlich sowie nach Bedarf ein Dialoggespräch mit dem Betriebsrat statt. Das Dialoggespräch findet zwischen einem oder zwei Arbeitgebervertretern und einem oder zwei Vertretern des Betriebsrats, die vom Gremium hierfür benannt werden, sowie der Schwerbehindertenvertretung, statt. Weitere konzerninterne Sachverständige können zu dem Gespräch hinzugezogen werden.

Vereinbarung Chemische Industrie 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 111100/6

Umsetzung & Überwachung
[Die Firma] wird diese Vereinbarung in alle Sprachen der Länder übersetzen, in denen das Unternehmen tätig ist.
[Die Firma] wird alle Mitarbeiter über diese Vereinbarung informieren und die Vereinbarung im Intranet und auf der Website veröffentlichen. Lokal werden unter Einschaltung von Arbeitnehmervertretern Informationsveranstaltungen durchgeführt, um das Bewusstsein und Verständnis für die in dieser Vereinbarung geregelten Aspekte zu fördern. [Die Firma] und der EBR werden die korrekte Anwendung dieser Vereinbarung laufend überwachen.
[Die Firma] wird dem EBR jährliche Berichte und Analysen über die Installationsprojekte vorlegen.
Diese Berichte werden bei den jährlichen Sitzungen dem EBR erörtert. Das Panel für die globale Rahmenvereinbarung mit [der Firma] wird auf die richtige Umsetzung dieser Vereinbarung während seiner jährlichen gemeinsamen Besuche an den Standorten achten.
Im Sinne einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung können [die Firma] und der EBR bei der jährlichen Sitzung beschließen, die aktuelle Situation des digitalen Wandels im Unternehmen zu bewerten, neue Aspekte und Trends diskutieren und Verfahren zum Umfang mit Chancen und Herausforderungen vorschlagen.
Wie in der globalen Rahmenvereinbarung vereinbaren die Unterzeichner, dass sie gegenseitig fortlaufend verfügbar sind, um einander über aufgetretene Probleme zu informieren und die besten Lösungen zu ermitteln.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/20

Die Erörterung entstehender Fragen sowie die Sicherstellung des Informationsaustausches erfolgt, monatlich oder bedarfsweise, in der etablierten Expertengruppe, die aus bis zu jeweils 3 Mitgliedern der Arbeitgeberin und des Betriebsrates besteht. Der Betriebsrat kann einen externen Sachverständigen hinzuziehen. Die Kosten dafür trägt die Arbeitgeberin.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/19

Besteht ein Bedarf für die Anwendung anderer oder weiterer agiler Arbeitsmethoden in der [Firma], treffen der Arbeitgeber und der GBR [der Firma] eine einvernehmliche Entscheidung darüber, inwieweit die in dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen auch für die neue agile Arbeitsmethode angewendet werden sollen. Ist dies der Fall, wird die Anlage 2 entsprechend ergänzt. Im Falle der Nichteinigung gelten die Regelungen des BetrVG.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/22

Begleitung durch eine paritätische Arbeitsgruppe
1. Die Ein- und Durchführung der neuen Arbeitsformen und -methoden [werden] durch eine paritätische Arbeitsgruppe begleitet.
2. In die Arbeitsgruppe werden je ein Arbeitgebervertreter und ein Vertreter des Betriebsrates der betroffenen Betriebe, die vom Gremium hierfür benannt werden, sowie ein Vertreter des GBR und ggf. der Schwerbehindertenvertretung entsandt. Weitere Sachverständige können bei Bedarf hinzugezogen werden.
3. Die Arbeitsgruppe tagt monatlich und nach Bedarf; sie kann anlassbezogen auch durch Beschäftigte einberufen werden. Sie tagt dann innerhalb einer angemessenen Frist; ein Termin soll innerhalb einer Woche festgelegt werden.
4. Die Arbeitsgruppe führt gemeinsam mit betroffenen Beschäftigten jeweils zum Pilotstart und rechtzeitig vor dem Pilotende Workshops durch. In den Workshops werden weitere Regelungsbedarfe bzw. konkrete Einzelfragen erörtert, zum Pilotende erfolgt eine gemeinsame Bewertung des Piloterfolges. Ziel ist dabei, die Ergebnisse des Piloten in die Gestaltung des Wirkbetriebes mit neuen Arbeitsformen und -methoden mit einfließen zu lassen. Hierbei sollen auch die jeweiligen Schnittstellen zur Regelorganisation betrachtet werden.
PN [Persönliche Notiz]: Unter konkrete Einzelfragen fallen z. B. die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG, die Aufteilung der Regeltätigkeit zwischen Linie und DevOps-Team [= Development und Operations], Arbeitszeitthemen, Gefährdungsbeurteilung oder die Notwendigkeit einer Übertagung des Stufenmodells für alternative Beschäftigung in eine folgende GBV.
5. Als Instrumente zur Evaluierung werden entsprechende Methoden wie strukturierte Interviews und entsprechende Feedbackdiskussionen unter Hinzuziehung entsprechender Experten genutzt. Der Fragenkatalog für die strukturierten Interviews und die Unterlagen für weitere Methoden werden gemeinsam mit dem GBR/BR erstellt.
6. In einem Abschluss-Workshop wird über die Übertragung der Regelungen in eine GBV beraten. Es erfolgt eine konstruktive Bewertung hinsichtlich Praktikabilität, Einfügen in die Regelungslandschaft und Akzeptanz, damit ein Best-Practice-Ansatz für zukünftige Anwendungsfälle geschaffen werden kann.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080106/7

Beschäftigten mit Behinderung ist eine individuelle behinderungsgerechte Teilnahme an Flexible Work zu ermöglichen. [...]

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Zielsetzung
    1. Work-Life-Balance 5 Textauszüge
    2. Nachhaltigkeit/Umwelt 4 Textauszüge
    3. Neue Unternehmenskultur 6 Textauszüge
    4. Beschäftigtenziele 6 Textauszüge
  2. Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen
    1. Informations- und Beratungsrechte 12 Textauszüge
    2. Einführung und Anwendung aktiv begleiten 18 Textauszüge
    3. Evaluation 11 Textauszüge
    4. Konfliktregelungen, PaKo [paritätische Kommission], Einigungsstelle 18 Textauszüge
  3. Beschäftigungssicherung und Schutz vor Nachteilen
    1. Beschäftigungssicherung und Kündigungsschutz 2 Textauszüge
    2. Versetzungen 4 Textauszüge
    3. Entgeltsicherung 3 Textauszüge
    4. Arbeitszeit 18 Textauszüge
  4. Beteiligung Beschäftigte
    1. Vor der Einführung 2 Textauszüge
    2. Während der Einführung 3 Textauszüge
    3. Information der Beschäftigten 1 Textauszüge
  5. Gute und gesunde Arbeit
    1. Gefährdungsbeurteilung 5 Textauszüge
    2. Versicherung im Homeoffice 7 Textauszüge
    3. Coaching im Einführungsprozess 1 Textauszüge
    4. Belastungen reduzieren 6 Textauszüge
    5. Allgemeine Regelungen 11 Textauszüge
  6. Leistungsregulation
    1. Verhaltens-/Leistungskontrolle, Datenschutz 7 Textauszüge
    2. Störungen 4 Textauszüge
  7. Führung
    1. Neue Führung/Führungskultur 5 Textauszüge
    2. Führungsaufgaben 6 Textauszüge
  8. Qualifizierung
    1. Beschäftigte 15 Textauszüge
    2. Führungskräfte 3 Textauszüge
  1. Agile Arbeit
    1. Definitionen und Grundlagen 5 Textauszüge
    2. Arbeiten nach Scrum 9 Textauszüge
    3. Skalierung (Scrum of Scrums) 6 Textauszüge
    4. Mischformen 2 Textauszüge
  2. Mobile Arbeit
    1. Definitionen und Grundlagen 9 Textauszüge
    2. Telearbeit 14 Textauszüge
    3. Homeoffice (mobile Telearbeit) 14 Textauszüge
    4. Mobiles Arbeiten als Folge von Desksharing 2 Textauszüge
    5. Mobil und agil arbeiten 1 Textauszüge
  3. Desksharing/neue Büroraumgestaltung
    1. Definitionen und Grundlagen 8 Textauszüge
    2. Festlegung der Sharing-Quote 8 Textauszüge
  4. (Technische) Ausstattung bei New Work
    1. Ausstattung bei Desksharing 7 Textauszüge
    2. Ausstattung bei mobiler Arbeit 4 Textauszüge
  5. Digitale Kommunikations- und Kollaborationstools
    1. Definitionen und Grundlagen 5 Textauszüge
    2. Datenschutzregelungen 12 Textauszüge