Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

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1.5.2 Gefährdungsbeurteilung (5 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/323

Die gemäß § 5 ArbSchG durchzuführende Beurteilung der Arbeitsbedingungen erfolgt im Hinblick auf den vom Beschäftigten regelmäßig genutzten häuslichen Arbeitsplatz anhand einer vom Beschäftigten mittels Fotos und/oder Videos zu erstellenden Dokumentation dieses häuslichen Arbeitsplatzes. Auf Wunsch des Beschäftigten kann mit Zustimmung der Betriebsparteien die Gefährdungsbeurteilung durch die Arbeitssicherheitsfachkraft vor Ort stattfinden. [...]

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/322

Die häusliche Arbeitsstätte muss in einem Raum der Wohnung des Beschäftigten sein, der für einen dauernden Aufenthalt zugelassen ist und für die Aufgabenerledigung unter Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen geeignet ist. Diese Voraussetzungen werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung und ggfs. durch eine Begehung geprüft, die durch den zuständigen Vertreter des Unternehmens gemeinsam mit einem Vertreter des Betriebsrats und mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt wird. [...]
Um den Arbeitsschutzbestimmungen Rechnung zu tragen, erfolgt eine ergonomische Endabnahme (Gefährdungsbeurteilung) des häuslichen Bildschirmarbeitsplatzes.
Eine Besichtigung erfolgt im Einvernehmen mit dem Beschäftigten. [?]
Der Arbeitgeber, der Betriebsrat und die Aufsichtsbehörde haben entsprechend der Zusatzvereinbarung mit dem Beschäftigten nach vorheriger terminlicher Absprache das Recht, die häusliche Arbeitsstätte zu besichtigen, wenn hierfür Notwendigkeiten bestehen. Dies gilt auch für die ergonomische Endabnahme des häuslichen Arbeitsplatzes. Die Terminabsprache erfolgt im Einvernehmen mit dem Beschäftigten.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/319

Ortsflexibles Arbeiten ist ein Bestandteil der jährlichen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/19

Arbeits- und Gesundheitsschutz/Gewinnung zusätzlicher Erkenntnisse (1) Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz sowie sonstigen gesetzlichen, tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen ergebenden Anforderungen einzuhalten und umzusetzen. (2) Der Arbeitgeber führt für im Rahmen der Einführung agiler Arbeitsmethoden einmalig eine Beurteilung "psychischer Belastungen" unter Berücksichtigung spezifischer Belastungen agil arbeitender Teams durch. Hierfür wird der Fragebogen gemäß Anlage 4 verwendet, der nachträglich zum Bestandteil dieser Vereinbarung wird. Die Befragung wird in 10-15 agilen Teams durchgeführt, die zwischen Arbeitgeber und dem GBR [Firma] festgelegt werden. Nach der Durchführung der Befragung führen der Arbeitgeber und der GBR [Firma] im dritten Quartal 2019 einen Workshop unter Einbindung [der Abteilung] Health & Safety durch, in welchem die Ergebnisse der Befragung und daraus gegebenenfalls abzuleitende Maßnahmen erörtert und beschlossen werden.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/323

Die Verantwortung für den für die Mobile Arbeit gewählten Arbeitsplatz trägt der Beschäftigte. Er hat darauf zu achten, dass den
arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen hinsichtlich Ergonomie und Arbeitssicherheit entsprochen und die informations- und datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Zielsetzung
    1. Work-Life-Balance 5 Textauszüge
    2. Nachhaltigkeit/Umwelt 4 Textauszüge
    3. Neue Unternehmenskultur 6 Textauszüge
    4. Beschäftigtenziele 6 Textauszüge
  2. Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen
    1. Informations- und Beratungsrechte 12 Textauszüge
    2. Einführung und Anwendung aktiv begleiten 18 Textauszüge
    3. Evaluation 11 Textauszüge
    4. Konfliktregelungen, PaKo [paritätische Kommission], Einigungsstelle 18 Textauszüge
  3. Beschäftigungssicherung und Schutz vor Nachteilen
    1. Beschäftigungssicherung und Kündigungsschutz 2 Textauszüge
    2. Versetzungen 4 Textauszüge
    3. Entgeltsicherung 3 Textauszüge
    4. Arbeitszeit 18 Textauszüge
  4. Beteiligung Beschäftigte
    1. Vor der Einführung 2 Textauszüge
    2. Während der Einführung 3 Textauszüge
    3. Information der Beschäftigten 1 Textauszüge
  5. Gute und gesunde Arbeit
    1. Gefährdungsbeurteilung 5 Textauszüge
    2. Versicherung im Homeoffice 7 Textauszüge
    3. Coaching im Einführungsprozess 1 Textauszüge
    4. Belastungen reduzieren 6 Textauszüge
    5. Allgemeine Regelungen 11 Textauszüge
  6. Leistungsregulation
    1. Verhaltens-/Leistungskontrolle, Datenschutz 7 Textauszüge
    2. Störungen 4 Textauszüge
  7. Führung
    1. Neue Führung/Führungskultur 5 Textauszüge
    2. Führungsaufgaben 6 Textauszüge
  8. Qualifizierung
    1. Beschäftigte 15 Textauszüge
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  1. Agile Arbeit
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    2. Arbeiten nach Scrum 9 Textauszüge
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  4. (Technische) Ausstattung bei New Work
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