Thema: Grundsätze bei der Gestaltung der neuen Arbeitswelt - New Work

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2.2.2 Telearbeit (14 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/325

Bei der alternierenden Telearbeit wird die zu erbringende Arbeitsleitung teilweise in den häuslichen Bereich des Arbeitsnehmers verlagert und ist dort, unterstütz durch Geräte und Einrichtung der dezentralen Informationsverarbeitungs- oder Kommunikationstechnik zu erbringen. Die tarifvertragliche bzw. die individuelle regelmäßige Arbeitszeit wird somit teilweise in der Wohnung des Arbeitnehmers (häusliche Arbeitsstätte) und teilweise im Betrieb des Arbeitgebers (betriebliche Arbeitsstätte) erbracht. Für die alternierende Telearbeit gelten die Regelungen der Anlage 1. [...]

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/325

Die Einrichtung von sowie die Beschäftigung auf alternierenden Telearbeitsplätzen erfolgt nach dem Prinzip der beiderseitigen Freiwilligkeit. Dabei sind grundsätzlich solche Aufgaben für alternierende Telearbeit geeignet, die eigenständig und eigenverantwortlich durchführbar sind sowie wirtschaftlich und betrieblich sinnvoll in den häuslichen Bereich des Arbeitnehmers verlagert werden können. [...]

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/325

Einrichtung eines alternierenden Telearbeitsplatzes
[...]
(2) Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können die Einrichtung sowie die Beschäftigung auf einem alternierenden Telearbeitsplatz ohne Angabe eines Grundes ablehnen. Aus einer Ablehnung dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.
(3) Ein alternierender Telearbeitsplatz darf nur bei Arbeitnehmern eingerichtet werden, die zum Zeitpunkt des Beginns der alternierenden Telearbeit mindestens sechs Monate ununterbrochen bei dem Arbeitgeber beschäftigt waren.
(4) Die einzurichtende häusliche Arbeitsstätte muss in der Wohnung des Arbeitnehmers (keine Garage, kein Keller) in einem Raum sein, der für einen dauernden Aufenthalt zugelassen und vorgesehen sowie für die Aufgabenerledigung unter Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen geeignet ist. Der Arbeitnehmer hat das Vorliegen dieser Voraussetzungen darzulegen. Vor der Einrichtung und während des Bestehens des alternierenden Telearbeitsplatzes können der Arbeitgeber oder von ihm Beauftragte das Vorliegen dieser Voraussetzungen mittels einer Begehung überprüfen. Der Betriebsrat hat die Möglichkeit, an der Begehung teilzunehmen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/325

Grundsatz
(1) Die genaue Ausgestaltung der Telearbeit wird zwischen den Beschäftigten und der Dienststelle schriftlich festgelegt.
(2) Der Anteil der Telearbeitszeit soll mindestens 30 und höchstens 50 Prozent der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit betragen.
(3) Für die regelmäßige Verteilung der Arbeitszeit auf Büro- und Telearbeitsplatz sowie kurzfristige Abweichungen hiervon gelten § 4 Absatz 2 Satz 1 und Satz 3. Die konkreten Arbeitstage und -zeiten für die Telearbeit sind mit der unmittelbaren Führungskraft im Rahmen der Teamvereinbarung zu besprechen.
(4) Ist die Telearbeit vorübergehend wegen eines kurzfristigen und unvorhersehbaren Ausfalls technischer Einrichtungen nicht möglich, gilt dies als Arbeitszeit. Die Beschäftigten haben durch geeignete Planung der Telearbeit sicherzustellen, dass ein Ausfall der IT-Ausstattung oder Online-Verbindung angemessen aufgefangen werden kann. Zeichnet sich ein mehr als eintägiger Ausfall ab, muss die Dienstleistung außerplanmäßig in der Dienststelle erbracht werden.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/284

Voraussetzungen
(1) Dienstpostenbezogene Voraussetzungen der Telearbeit sind:
- Eignung der Tätigkeit [...]
- Selbständiges Erstellen von Arbeitsergebnissen [...]
- Gute Planbarkeit und Vorhersehbarkeit von Arbeitsaufträgen [...]
- Seltener Ad-hoc-Zugriffsbedarf [...]
- Bestätigung durch die unmittelbare Führungskraft. [...]

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/284

Dauer
(1) Die Einrichtung des Telearbeitsplatzes erfolgt zunächst für ein Jahr. Nach Anhörung der Referatsangehörigen gibt die unmittelbare Führungskraft eine Stellungnahme ab, ob sich die Telearbeit nach Ablauf eines Jahres bewährt hat und fortgesetzt werden kann. Im Falle eines positiven Votums wird die Telearbeit um ein weiteres Jahr verlängert. Entsprechende weitere Verlängerungen sind im Rahmen von Teamvereinbarungen abzustimmen und erfolgen jeweils für ein Jahr.
(2) Ein Abbruch der Telearbeit durch die Beschäftigten innerhalb des ersten Jahres bedarf der Zustimmung der Dienststelle. Die Beschäftigten haben die Gründe für eine vorzeitige Beendigung schriftlich darzulegen. Der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat wird vor der Entscheidung des Organisationsreferats Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dies gilt auch für die Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, sofern schwerbehinderte Beschäftigte betroffen sind. Nach Ablauf des ersten Jahres können die Beschäftigten jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats die Telearbeit beenden.
(3) Die Dienststelle ist jederzeit berechtigt, die Telearbeit aus dienstlichen Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. Der Personalrat ist im Rahmen der Mitbestimmung vorab zu beteiligen. [...]

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/284

Sicherheit und Gesundheitsschutz
(1) Die Arbeitsschutzvorschriften gelten auch für die Telearbeitsplätze. Die in Betracht gezogenen Telearbeitsplätze zu Hause werden überprüft, ob sie geeignet sind und den ergonomischen Anforderungen entsprechen.
(2) Die Beschäftigten sowie die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen haben Vertreterinnen und Vertretern der Dienststelle oder von ihr beauftragten Personen sowie den Interessenvertretungen, denen nach einschlägigen rechtlichen Bestimmungen die Begehung des Arbeitsplatzes zu gestatten ist, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung Zugang zum Telearbeitsplatz zu gewähren. Erfolgt die Telearbeit nicht im eigenen Haushalt der Beschäftigten, gilt Satz 1 entsprechend für den Inhaber bzw. die Inhaberin des Hausrechts und die mit ihm bzw. ihr in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/325

Die Aufteilung sowie die Verteilung und die Lage der Arbeitszeit sind in einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer festzuhalten und kann vom Arbeitgeber geändert werden. Die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.

Vereinbarung Landverkehr 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/300

Alternierende Telearbeit
1. Definition und Einrichtung von alternierenden Telearbeitsplätzen
[...]
c. Den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen steht im Unternehmen weiterhin ein Arbeitsplatz zur Verfügung. Die Organisation der Arbeitsplätze liegt in der Hand des Arbeitgebers. Soweit betrieblich erforderlich oder sinnvoll, kann das Unternehmen flexible Arbeitsplätze für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer Abteilung in Telearbeit einrichten, die sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dann teilen.
d. [...] Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin sorgt für die nötige Möblierung des Arbeitsplatzes. Die IT-Hardware wird ausschließlich von der [Firma] zur Verfügung gestellt, eingerichtet und administriert. Ein Rechtsanspruch der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf Einrichtung eines Telearbeitsplatzes besteht nicht. Sowohl die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als auch der Arbeitgeber können die Einrichtung sowie die Beschäftigung auf einem Telearbeitsplatz unter Angabe der Gründe ablehnen. Das Unternehmen kann sowohl die Teilnahme anregen, als auch aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen von der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes absehen. Den Beschäftigten dürfen aus einer Ablehnung des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin keine Nachteile erwachsen.
e. Persönliche Gründe für die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes können im Einzelfall Vorrang vor Kostengesichtspunkten haben (z. B. Erziehungsurlaub, Schwerbehinderung etc.)
f. Anträge auf Einrichtung eines Telearbeitsplatzes sind über den Vorgesetzten bzw. die Vorgesetzte zu stellen. Der Antrag enthält einen Fragebogen (Anlage 2) zur Telearbeit. Die zuständige Führungskraft prüft den Antrag nach Einreichung und leitet eine Kopie zur Prüfung an P314 und den Datenschutzbeauftragten weiter. Die Bearbeitung und Entscheidung erfolgt innerhalb von 2 Monaten nach Antragseingang. Der Arbeitgeber teilt dem Beschäftigten die Entscheidung schriftlich mit. Wird eine Versetzung in Telearbeit durchgeführt, wird der Betriebsrat im Rahmen von § 99 BetrVG angehört.

Vereinbarung Landverkehr 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/300

3. Persönliche Voraussetzungen für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitsplatzes
[...]
a. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen selbständiges Arbeiten gewohnt sein und die nötige Selbstdisziplin aufbringen, um mit der neuen Arbeitsform verantwortungsbewusst umzugehen. [...]
b. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die Möglichkeit haben, einen häuslichen Arbeitsplatz gemäß den gültigen betrieblichen und gesetzlichen Richtlinien (z. B. BV [Nr.], BV [Nr.], PC-Richtlinie, Smartphonerichtlinie) einzurichten, an dem sie ungestört ihre Arbeitsleistung erbringen können.

4. Sachliche Voraussetzungen für die Errichtung eines häuslichen Arbeitsplatzes
a. Der häusliche Telearbeitsplatz hat, wie ein betrieblicher Arbeitsplatz, den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen in Ergonomie und Arbeitssicherheit zu entsprechen. Hierzu gehören zum Beispiel für den Arbeitsraum Tageslicht am Arbeitsplatz, Beleuchtung, ergonomischer Schreibtisch und Schreibtischstuhl.
[...]
c. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die Geeignetheit des häuslichen Arbeitsplatzes glaubhaft machen. Hierzu reicht es aus, wenn die objektiven Gegebenheiten, das heißt Lage, Größe und gegebenenfalls Einrichtung, anhand einer Skizze/Fotos oder des Grundrisses der Wohnung dargelegt werden.
d. Der Arbeitgeber prüft anhand des dargestellten Sachverhalts [...]. Er hat das Recht, die Angaben vor Ort auf Richtigkeit zu prüfen.
[...]
g. Eine bestehende vertragliche Zustimmung kann durch den Arbeitgeber gekündigt werden, wenn bei einer anderen Mitarbeiterin oder einem anderen Mitarbeiter unter sozialen Gesichtspunkten eine höhere Dringlichkeit besteht und die Anzahl der sinnvollen alternierenden Telearbeitsplätze überschritten wird.

Vereinbarung Landverkehr 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/300

Arbeits- und Kommunikationsmittel
a. Im Rahmen der Telearbeit wird seitens [der Firma] ein individuell eingerichtetes elektronisches Arbeitsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt (siehe Anlage 3).
b. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Telearbeit stellen einen geeigneten Arbeitsplatz in ihrer häuslichen Umgebung zur Verfügung. Eine Ausstattung mit benötigtem Mobiliar durch [die Firma] (z. B. Schreibtisch, Stuhl, Aktenschrank) findet nicht statt.
c. Ein geeigneter Internetzugang wird von Seiten der Telearbeiterinnen und Telearbeiter gewährleistet.
[...]
e. Von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestellte Büromöbel müssen den Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. Diesbezüglich wird ein Merkblatt an die Hand gegeben.
f. Für die im Betrieb zu leistenden Arbeitszeiten wird den Beschäftigten ein für die Aufgabenerledigung geeigneter betrieblicher Arbeitsplatz nach § 3 Abs. 1c zur Verfügung gestellt.

Vereinbarung Landverkehr 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/300

Zugangsrecht zum häuslichen Arbeitsplatz
a. Der Zugang zum Telearbeitsplatz durch Vertreter des Arbeitgebers (Beauftragte für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder -Ärztin, Beauftragte für Datenschutz etc.) oder des Betriebsrats, erfolgt nach rechtzeitiger Anmeldung und mit Zustimmung des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin.
b. Die Beschäftigten sichern durch ihre Unterschrift zu, dass die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen mit dieser Regelung, insbesondere dem Zugangsrecht, einverstanden sind.
c. Wird der begründete Zutritt verweigert, so hat der Arbeitgeber das Recht, in diesem Fall die Telearbeit aus wichtigem Grund durch außerordentliche Kündigung sofort zu beenden. [...]

Vereinbarung Landverkehr 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/300

Schriftliche Teilnahmevereinbarung
[...]
c. Die Vereinbarungen können mit Sachgrund befristet abgeschlossen werden. Ansonsten sind die Teilnahmevereinbarungen bis zum 31. Dezember 2020 befristet abzuschließen.
d. In dieser Vereinbarung wird sichergestellt, wie der Informationsfluss und der Kontakt zwischen der Arbeitsstelle und der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter konkret erfolgt. [...]

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/322

Die vorherige Zustimmung des Vorgesetzten, der Personalabteilung und des Betriebsrates ist erforderlich. [...] Die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes im Ausland ist ausgeschlossen.
Grundsätzlich sind solche Tätigkeiten für Telearbeit geeignet, die klar definiert, eigenständig und eigenverantwortlich durchführbar sind. [...]
Der Beschäftigte hat frühestens nach einem halben Jahr das Recht, die Teilnahme an Telearbeit mit einmonatiger Frist zu kündigen und wieder seine gesamte Arbeitsleistung am Büroarbeitsplatz zu erbringen. Der Arbeitsvertrag bleibt hiervon unberührt. [...]
Das Unternehmen kann die Teilnahme an der Telearbeit ebenfalls frühestens nach einem halben Jahr mit dreimonatiger Frist kündigen. [...]
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Telearbeit ist das Vorhandensein eines Laptops und der Möglichkeit zur Nutzung betrieblicher Telekommunikation (z. B. Softphone). Die von [der Firma] für die Telearbeit bereitgestellten Arbeitsmittel (derzeit Dockingstation, Monitor 22", Tastatur und Maus) dürfen gemäß den geltenden Regelungen ebenfalls ausschließlich für dienstliste Zwecke verwendet werden. Ein Drucker gehört nicht zu den Standardarbeitsmitteln. [...]
Die Kombination aus Mobil- und Telearbeit ist nach den jeweils geltenden Voraussetzungen möglich, soweit auch hierbei grundsätzlich eine Anwesenheit von mindestens 2 Tagen pro Woche im Büro gewährleistet ist.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Zielsetzung
    1. Work-Life-Balance 5 Textauszüge
    2. Nachhaltigkeit/Umwelt 4 Textauszüge
    3. Neue Unternehmenskultur 6 Textauszüge
    4. Beschäftigtenziele 6 Textauszüge
  2. Mitbestimmung absichern/Betriebsrat beteiligen
    1. Informations- und Beratungsrechte 12 Textauszüge
    2. Einführung und Anwendung aktiv begleiten 18 Textauszüge
    3. Evaluation 11 Textauszüge
    4. Konfliktregelungen, PaKo [paritätische Kommission], Einigungsstelle 18 Textauszüge
  3. Beschäftigungssicherung und Schutz vor Nachteilen
    1. Beschäftigungssicherung und Kündigungsschutz 2 Textauszüge
    2. Versetzungen 4 Textauszüge
    3. Entgeltsicherung 3 Textauszüge
    4. Arbeitszeit 18 Textauszüge
  4. Beteiligung Beschäftigte
    1. Vor der Einführung 2 Textauszüge
    2. Während der Einführung 3 Textauszüge
    3. Information der Beschäftigten 1 Textauszüge
  5. Gute und gesunde Arbeit
    1. Gefährdungsbeurteilung 5 Textauszüge
    2. Versicherung im Homeoffice 7 Textauszüge
    3. Coaching im Einführungsprozess 1 Textauszüge
    4. Belastungen reduzieren 6 Textauszüge
    5. Allgemeine Regelungen 11 Textauszüge
  6. Leistungsregulation
    1. Verhaltens-/Leistungskontrolle, Datenschutz 7 Textauszüge
    2. Störungen 4 Textauszüge
  7. Führung
    1. Neue Führung/Führungskultur 5 Textauszüge
    2. Führungsaufgaben 6 Textauszüge
  8. Qualifizierung
    1. Beschäftigte 15 Textauszüge
    2. Führungskräfte 3 Textauszüge
  1. Agile Arbeit
    1. Definitionen und Grundlagen 5 Textauszüge
    2. Arbeiten nach Scrum 9 Textauszüge
    3. Skalierung (Scrum of Scrums) 6 Textauszüge
    4. Mischformen 2 Textauszüge
  2. Mobile Arbeit
    1. Definitionen und Grundlagen 9 Textauszüge
    2. Telearbeit 14 Textauszüge
    3. Homeoffice (mobile Telearbeit) 14 Textauszüge
    4. Mobiles Arbeiten als Folge von Desksharing 2 Textauszüge
    5. Mobil und agil arbeiten 1 Textauszüge
  3. Desksharing/neue Büroraumgestaltung
    1. Definitionen und Grundlagen 8 Textauszüge
    2. Festlegung der Sharing-Quote 8 Textauszüge
  4. (Technische) Ausstattung bei New Work
    1. Ausstattung bei Desksharing 7 Textauszüge
    2. Ausstattung bei mobiler Arbeit 4 Textauszüge
  5. Digitale Kommunikations- und Kollaborationstools
    1. Definitionen und Grundlagen 5 Textauszüge
    2. Datenschutzregelungen 12 Textauszüge