Thema: Mobiles Arbeiten

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6.9.2 Beteiligung und Mitbestimmung von BR bzw. PR (12 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/201

§ 11 Berichtswesen
Das Organisationsreferat übernimmt für alle Fälle des mobilen Arbeitens die Berichterstattung. Es legt insbesondere den Interessenvertretungen halbjährlich einen Bericht über Umfang und Gründe der Inanspruchnahme von mobilem Arbeiten vor.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/207

Beteiligungsrechte des Gesamtbetriebsrates
Der GBR und die örtlichen Betriebsräte können auf Verlangen Einsicht in den Ablauf und die Funktionsweise der Schnittstelle nehmen. Die dazu benötigten Unterlagen wie Anwendungs- und Bedienungsvorschriften, Ablaufbeschreibungen, Systemprogrammunterlagen und Dokumentationen werden bei Bedarf vorgelegt und erläutert. Im Übrigen bleiben die betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte unberührt.

Konfliktfälle werden zwischen örtlicher Werk-/Personalleitung und dem Betriebsrat einvernehmlich geklärt. Bei fehlender Einigung kann auf lokaler Ebene ein Vermittlungsausschuss angerufen werden. Dieser Ausschuss wird besetzt mit einem Vertretern des örtlichen Betriebsrates und einem Vertreter des Gesamtbetriebsrates sowie mit zwei Unternehmensvertretern. Sofern dieser Vermittlungsausschuss kein einvernehmliches Ergebnis erreichen kann, steht den Betriebsparteien offen, eine Einigungsstelle nach § 76 BetrVG anzurufen. Es besteht Einigkeit darüber, dass der Spruch der Einigungsstelle für Arbeitgeber und Betriebsrat bindende Wirkung hat.

Vereinbarung Energiedienstleister 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/220

§ 12 Umfragen
Beschäftigte, die an der mobilen Arbeit teilnehmen sowie die daran beteiligten Funktionen, sollen an Umfragen der Gesellschaft zur mobilen Arbeit teilnehmen. Diese Umfragen unterstützen das gezielte Vorgehen zur Erfassung der betrieblichen Praxis der mobilen Arbeit und ermöglichen die Qualitätssicherung.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/215

Rechte des Betriebsrats
Der Betriebsrat ist über jede Vereinbarung zu WebCommuting zu unterrichten. Der Wechsel auf einen WebCommuting-Arbeitsplatz und der Wechsel vom WebCommuting-Arbeitsplatz auf einen betrieblichen Arbeitsplatz ist keine Versetzung im Sinne von § 99 BetrVG.
Der Betriebsrat hat das Recht, den Arbeitnehmer an seiner häuslichen Arbeitsstätte aufzusuchen. Die Kosten hierfür sind Kosten der Betriebsratstätigkeit gem. § 40 BetrVG.
Zur Lösung von Konflikten zwischen Mitarbeiter und Unternehmen über den Übergang in WebCommuting sowie die Durchführung von WebCommuting wird eine interne Schlichtungsstelle gebildet. Sie ist mit je einem Vertreter des Unternehmens und des Betriebsrats besetzt. Sie entscheidet in Fällen, in denen keine Einigung zwischen Mitarbeiter und Unternehmen erzielt werden kann, endgültig. Auf Wunsch einer Seite kann die Zahl jeweils auf 2 erhöht werden.
Für den Fall, dass eine Klärung in vorstehendem Sinne nicht erfolgreich ist oder sich die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt, steht ihm ein Beschwerderecht nach § 84 und § 85 BetrVG zu. Nachteile dürfen der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter aus der Wahrnehmung des Beschwerderechts nicht entstehen. Die Möglichkeit des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zur individuellen Beschwerdeführung bleibt davon unberührt.

Vereinbarung Energiedienstleister 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/220

§ 11 Gremien
Bei nicht einvernehmlich zwischen der bzw. dem Beschäftigten und der Leitungsebene zu lösenden Fragen zur mobilen Arbeit berät und entscheidet eine paritätische, d. h. jeweils aus zwei Vertretern des Personalmanagements und des Betriebsrates bestehende Kommission. Diese Kommission hört die bzw. den Beschäftigten und die zuständige Leitungsebene an. Kommt keine einvernehmliche Lösung innerhalb der Kommission zustande, entscheiden der Arbeitsdirektor und der Betriebsratsvorsitzende. Für den Antrag, die Ausgestaltung und Dauer der mobilen Arbeit gilt § 4 Absatz 1.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/221

Review-Gremium
Zur Begutachtung und Bewertung der Einführung/Umsetzung der KBV mobiles Arbeiten wird ein Review-Gremium gebildet, das aus Vertretern des Projekts [...], KBR und bei Bedarf anderer Fachbereiche besteht. Dieses Review-Gremium kommt einmal jährlich zusammen, auf Wunsch von Firmenseite bzw. KBR bei Bedarf auch öfters mit dem Ziel, ggf. auftretende Probleme zu lösen als auch Erfahrungen von mobilem Arbeiten auszutauschen.

Vereinbarung Elektro 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/256

[...]
- Rechte des Betriebsrats
Der Betriebsrat erhält im Einzelfall vor Einrichtung eines ausschließlichen Telearbeitsplatzes folgende Informationen:
- Name, Vorname des Arbeitnehmers
- die vorgesehene Tätigkeit
- den Ort der Telearbeit
- die Zustimmung des Arbeitnehmers

Sollten schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer betroffen sein, ist auch die zuständige Vertretung schwerbehinderter Menschen vorab zu informieren.
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 99 BetrVG werden gewahrt.

Vereinbarung Anonym 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/268

§ 8 Kontrollrechte des Betriebsrates
Vertreter des Unternehmens und des Betriebsrats werden sich in regelmäßigen Abständen und/oder bei Bedarf beraten, ob und wie die Grundsätze der neuen Betriebsvereinbarung gelebt und umgesetzt werden.
Werden Verstöße gegen Gesetze und/oder diese Betriebsvereinbarung festgestellt, wird die Personalabteilung dazu Gespräche mit der zuständigen Bereichsleitung und den Mitarbeitern führen.

Vereinbarung Maschinenbau 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/270

§ 11 Rechte des Betriebsrates
Da mobile Arbeit im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchgeführt wird, bleibt der jeweilige Betriebsrat im Rahmen seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben in vollem Umfang zuständig.

Sollte es Unklarheiten bei der Anwendung der Betriebsvereinbarung geben, so wird der Betriebsrat entsprechend frühzeitig einbezogen.

Vereinbarung Energiedienstleister 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/220

Funktionsträger des Betriebs, wie z. B. der Betriebsrat, Datenschutzbeauftragte oder IT- Sicherheitsbeauftragte können mit Zustimmung der bzw. des Beschäftigten den häuslichen Arbeitsplatz besichtigen. Grundsätzlich ist hierfür eine Vorankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen einzuhalten.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/233

Um die Eignung der häuslichen Arbeitsstätte bewerten zu können, räumen die Beschäftigten Vertreterinnen und Vertretern der Dienstelle, der Arbeitssicherheit sowie des Personalrats ggf. der/dem Datenschutzbeauftragten nach Terminabsprache Zugangsrecht zu ihrer Wohnung ein. Im Falle einer privat veranlassten Verlegung der häuslichen Arbeitsstätte ist die Eignung erneut zu überprüfen.

Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/229

§ 9 Zugangsrecht zum häuslichen Arbeitsplatz
Der Zugang zum Home Office Tag Arbeitsplatz durch Vertreter des Arbeitgebers oder des Betriebsrats erfolgt nach rechtzeitiger Anmeldung und mit Zustimmung des Mitarbeiters. Auf Verlangen des Mitarbeiters ist ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen.

Der Mitarbeiter sichert durch seine Unterschrift zu, dass er die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen über diese Regelung informiert.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele
    1. Arbeitszeit flexibilisieren, Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern, Kosten sparen, Motivation erhöhen 6 Textauszüge
  2. Begriffsbestimmungen
    1. Nutzung und Anwendungsbereiche definieren 8 Textauszüge
  3. Telearbeit und betrieblicher Arbeitsplatz/Desk Sharing
    1. Arbeitsort, zugewiesene Arbeitsplätze, Belegungsquoten 4 Textauszüge
  4. Voraussetzungen der Teilnahme an Telearbeit
    1. Wer darf? Welche Ziele? Wer muss? Welche Ausnahmen? 11 Textauszüge
  5. Begründung und Beendigung von Telearbeit
    1. Freiwilligkeit 3 Textauszüge
    2. Beantragung von und Entscheidung über Telearbeit 4 Textauszüge
    3. Beendigung der Telearbeit 7 Textauszüge
  6. Organisation der Telearbeit
    1. Selbststeuerung, Zuweisung von Aufgaben 1 Textauszüge
    2. Vorbereitung auf Telearbeit 4 Textauszüge
    3. Integration in den Betrieb und die Kommunikation 6 Textauszüge
    4. Arbeitsmittel und Kosten 7 Textauszüge
  7. Ergonomie/Gesundheitsschutz
    1. Vorschriften einhalten, Kontrollen 7 Textauszüge
  8. Arbeitszeit
    1. Betriebliche und häusliche Arbeitszeit vertiefen 5 Textauszüge
    2. Arbeitszeitregelung für mobile Tele- und Teleheimarbeit 6 Textauszüge
    3. Erfassung und Anrechnung der Arbeitszeit 6 Textauszüge
    4. Mehrarbeit und Zuschläge 4 Textauszüge
  9. Beteiligung von Betriebs- und Personalrat
    1. Information 3 Textauszüge
    2. Beteiligung BR/PR 13 Textauszüge
    3. Konflikte 2 Textauszüge
  1. Steuerung des Außendiensts
    1. Zeit und Arbeitsorganisation, Ortungssysteme 4 Textauszüge
  2. Techniknutzung - Kontrolle und Arbeitsverdichtung
    1. Einsatzgebiete, Zweckbestimmung 1 Textauszüge
  3. Arbeitszeit
    1. Erfassung, Vertrauensarbeitszeit, Selbstbestimmtes festlegen 7 Textauszüge
  1. Begriffsbestimmungen
    1. Dienstreise, Entsendung, Einsatzwechseltätigkeit 5 Textauszüge
  2. Sparsamkeit bei Dienstreisen
    1. Verdichtung der Tätigkeit, Bonussysteme 8 Textauszüge
  3. Reisezeit - Arbeitszeit
    1. Anrechnung, Mehrarbeit, Ruhezeiten 13 Textauszüge
  4. Sonderregelungen für häufiges Reisen?
    1. Ausgleich in Zeit und Geld 1 Textauszüge
  5. Kostenerstattung
    1. Steuerliche Richtlinien 1 Textauszüge
  6. Mitbestimmungsfragen
    1. Freiwillige Betriebsvereinbarung 2 Textauszüge
  1. Arbeitszeit
    1. Tatsächliche Arbeitszeit, Zeitausgleich, personelle Besetzung 6 Textauszüge
  2. Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz
    1. Verantwortung der Führungskräfte, Gesetze einhalten, Arbeitsverweigerung, Vorsorge, Versorgung im Ausland 8 Textauszüge
  3. Vergütung
    1. Zulagen, Prämien 5 Textauszüge
  4. Beteiligung des Betriebsrats, Konfliktfälle
    1. Beteiligung des Betriebsrats 4 Textauszüge
  1. Überwachung: Leistungs- und Verhaltenskontrolle
    1. Ausschließen, Auswertungsverbot, Zugriff und Löschung von Daten 4 Textauszüge
  2. Erreichbarkeit
    1. Pflicht und Grenzen, Verantwortung 6 Textauszüge
  3. Datenschutz
    1. Informationen, Einweisung 2 Textauszüge
  4. Privatnutzung von mobilen Geräten
    1. Umfang, Umgang mit Kosten 3 Textauszüge
  1. Ziele von Vereinbarungen
    1. Positive Effekte für Beschäftigte und die Arbeitsorganisation 27 Textauszüge
  2. Definition, Anlässe, Orte
    1. Home Office, alternierend 14 Textauszüge
    2. Mobile Arbeit, flexibles Arbeiten 19 Textauszüge
  3. Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
    1. Grundsätze 26 Textauszüge
    2. Verfahren zur Beantragung, zur Arbeitsweise, Voraussetzungen 37 Textauszüge
    3. Information und Qualifikation 2 Textauszüge
  4. Regelungen zur Arbeitsstätte und zum Arbeitsschutz
    1. Arbeitsstätte, Arbeitsort 4 Textauszüge
    2. Arbeitsschutz 19 Textauszüge
  5. Arbeitszeit
    1. Erreichbarkeit, Arbeitszeitrahmen, Arbeitszeiterfassung 35 Textauszüge
  6. Haftung, Kosten und Versicherungsfragen
    1. Versicherung/Haftung 22 Textauszüge
    2. Kosten 8 Textauszüge
  7. Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit
    1. Schutz der Daten 30 Textauszüge
  8. Ausstattung, Arbeitsmittel
    1. Ausstattung mit technischen Geräten, Ausstattung der Arbeitsstätte 36 Textauszüge
  9. Beteiligung, Mitbestimmung des BR und Konfliktlösungsverfahren
    1. Verfahren zur Beilegung von Konflikten 8 Textauszüge
    2. Beteiligung und Mitbestimmung von BR bzw. PR 12 Textauszüge
  10. Geltungsbereiche
    1. Persönlich, sachlich, räumlich 1 Textauszüge

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