Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

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1.3.3 Kontoverwaltung und -organisation (11 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2446

Für die Verwaltung und Führung sowie die Abrechnung der Wertguthaben, auch im Insolvenzfall, schließt die [Firma] einen Treuhandvertrag mit einem Dritten (Verwalter). Im Fall der Kündigung des Treuhandvertrages, gleich von welcher Partei, ist die [Firma] verpflichtet, unverzüglich einen neuen Verwalter zu beauftragen.
Durch die Übertragung der Verwaltung der Wertguthaben auf den Verwalter wird kein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Wertguthabens des Arbeitnehmers gegen den Verwalter begründet. Der Arbeitnehmer hat auch kein Weisungsrecht gegenüber dem Verwalter.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2517

In einem schriftlichen Zusatz zum Arbeitsvertrag des/der teilnehmenden Beschäftigten, der die persönlichen Stammdaten, die Angaben über Beginn und Ende des Ansparungszeitraums, Beginn und Ende des Freistellungsjahres sowie die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Stundenanteils enthält, werden die vertraglichen Sonder-Bedingungen bei Nutzung des [Kontos] von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart.

Vereinbarung Chemische Industrie 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2727

Grundsätze
Das Langzeitkonto gibt den teilnehmenden Mitarbeitern die Möglichkeit, den Zeitpunkt der Vergütung für geleistete Arbeit zu verschieben. In das Langzeitkonto lassen sich Vergütungselemente einstellen. Das Langzeitkonto wird auf Geldwertbasis geführt. Alle eingebrachten Vergütungselemente werden daher zum Zeitpunkt ihrer Einstellung in das Langzeitkonto auf Basis des im Zeitpunkt der Einbringung vereinbarten Arbeitsentgelts berechnet, Zeitguthaben werden in einen entsprechenden Geldwert umgerechnet. Die Einbringung von Vergütungselementen in das Langzeitkonto erfolgt aufgrund freiwilliger Entscheidung des Mitarbeiters oder durch Einbringung optionaler tarifvertraglicher oder betrieblicher Leistungen.
Für die in das Langzeitkonto eingestellten Vergütungselemente sind bei deren Entnahme die dann geltenden steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen maßgeblich. Derzeit werden die eingebrachten Vergütungselemente als Bruttobeträge gutgeschrieben und unterliegen erst bei einer späteren Verfügung dem Lohnsteuerabzug und der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Daneben werden die auf die eingebrachten Vergütungselemente entfallenden Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers auf einem gesonderten Konto gutgeschrieben.
Soweit sich durch künftige Änderungen der Gesetzgebung, durch Rechtsprechung oder durch Verwaltungsanweisung die Abzüge erhöhen bzw. sich die steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Langzeitkonten verändern, sind die diesbezüglichen Folgen vom Mitarbeiter zu tragen. Das Unternehmen ist nicht zu einem entsprechenden Ausgleich verpflichtet.
In Höhe der vom Mitarbeiter in das Langzeitkonto eingebrachten Geldwerte bringt das Unternehmen gemäß nachstehendem Absatz IV Geldbeträge auf ein [...] eingerichtetes Treuhandkonto - zur Absicherung der Ansprüche des Mitarbeiters aus dem Langzeitkonto - ein.
Die eingebrachten Geldbeträge werden in einer Versicherung angelegt. Der Stand des individuellen Langzeitkontos (Wertguthaben) ergibt sich aus dem Wert der dem Mitarbeiter rechnerisch zugeordneten Anlage (virtuelles Mitarbeiterdepot). Das Wertguthaben dokumentiert die jeweilige Höhe, über die Unternehmen und Mitarbeiter eine Vereinbarung über die Freistellung treffen können. Der Umfang der möglichen Freistellung bemisst sich nach der Höhe des jeweiligen Wettguthabens zum Zeitpunkt der Entnahme. Die Höhe des jeweiligen Wertguthabens und die daraus mögliche Freistellung richten sich nach der Wertentwicklung der zu Gunsten des Mitarbeiters eingebrachten Geldbeträge, welche nach Maßgabe von § 4 dieser Vereinbarung am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Chancen und Risiken der jeweiligen Anlage trägt, vorbehaltlich der in § 4 IV dieser Gesamtbetriebsvereinbarung enthaltenen Regelung (sog. Werterhalt), der Mitarbeiter.
Bei einem Statuswechsel des Mitarbeiters, z. B. Wechsel in den AT-Bereich während der Laufzeit des Langzeitkontos, fällt der Mitarbeiter ab dem Statuswechsel nicht mehr in den persönlichen Geltungsbereich der Gesamtbetriebsvereinbarung und kann keine weiteren Entgelt- oder Zeitbestandteile in das Langzeitkonto einbringen. Die Möglichkeit, das Langzeitkonto durch entsprechende Entnahme von Guthaben gemäß § 6 dieser Vereinbarung abzubauen, bleibt davon unberührt.

Vereinbarung Chemische Industrie 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2727

Anlage der in das Langzeitkonto eingebrachten Geldbeträge
Das Unternehmen zahlt in Höhe der durch den Mitarbeiter in das Langzeitkonto eingebrachten Geldwerte unverzüglich Geldbeträge in entsprechender Höhe auf ein beim Unternehmenstreuhänder - ausschließlich für Zwecke der möglichen künftigen Arbeitsfreistellung - eingerichtetes Treuhandkonto ein.
Die Vermögensanlage erfolgt durch den Unternehmenstreuhänder.
Die Anlage der in das Treuhandkonto eingebrachten Geldbeträge erfolgt in einer verzinslichen Anlage [...] ("Lebensarbeitszeitkonto mit Garantie"), soweit zwischen Unternehmen und Gesamtbetriebsrat keine andere Anlageform vereinbart wird.
Entsprechend den Bestimmungen der §§ 7d, 80 ff SGB IV wird gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der planmäßigen Entnahme des auf dem jeweiligen Langzeitkonto befindlichen Wertguthabens ein Rückfluss des Wertguthabens mindestens in Höhe der angelegten Beträge an den Mitarbeiter erfolgt. Wertzuwächse der Wertguthabenanlage (z. B. Zinsgewinne, Fondsausschüttungen und Ähnliches) werden nicht vom sog. Werterhalt erfasst.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2756

Langzeitkonto
Langzeitkonten sind grundsätzlich von kurzfristigen Gleitzeitkonten abzugrenzen, die innerhalb einer Gleitzeitvereinbarung der Steuerung der täglichen Arbeitszeit dienen und über die Arbeitsschwankungen innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden. Im Gegensatz zu Langzeitkonten sind die kurzfristigen Gleitzeitkonten in Zeit geführt und nicht insolvenzgesichert.
Für jeden teilnehmenden Mitarbeiter wird im [...]-Zeit-Depot ein Langzeitkonto geführt, auf dem Entgeltumwandlungen und umgewandelte Arbeitszeiten bzw. umwandelbare Urlaubstage nach Maßgabe des § 4 als Wertguthaben (in Geld) verbucht werden.
Das Langzeitkonto kann sowohl der Verkürzung der Lebensarbeitszeit des Mitarbeiters im Zuge einer ruhestandsnahen Freistellung als auch der bezahlten Freistellung des Mitarbeiters zu individuellen Zwecken (z. B. Sabbatical, Verlängerung der Elternzeit, Pflege von Angehörigen, längerfristige Fortbildungsmaßnahmen) dienen. Einzelheiten zur Freistellung regelt § 6.
Das Höchstguthaben auf dem Langzeitkonto ist auf das Wertguthaben begrenzt, das einem Freistellungszeitraum entspricht, den der Mitarbeiter bis zur Vollendung des gesetzlichen Regelrentenalters (im Sinne des § 35 SGB VI) vollständig in Anspruch nehmen kann. Zuführungen zum Langzeitkonto sind daher nur zugelassen, solange ein vollständiger Abbau des Kontos bis zur Erreichung des Regelrentenalters möglich ist. Negative Zeitsalden sind nicht möglich.
Der Mitarbeiter erhält einmal im Jahr eine Mitteilung über den aktuellen Stand des Wertguthabens. Über das Internetportal "[...] Zeit Depot online" können Mitarbeiter jederzeit ihren persönlichen Kontostand des Langzeitkontos erfragen.
Die [ Firma] führt das Arbeitszeitkonto unter Berücksichtigung aller gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.
Die Kosten der Einrichtung von Langzeitkonten und der Insolvenzversicherung werden von der [Firma] getragen, die Verwaltungsgebühren für die Fonds werden vom Mitarbeiter (analog der geltenden Regelungen für Mitarbeiterkonditionen) getragen.

Vereinbarung Elektro 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2888

Arbeitsplatzerhalt
Der Beschäftigte hat nach Rückkehr aus der Passivphase grundsätzlich Anspruch auf Beschäftigung auf der bisherigen Stelle, es sei denn, im Ausnahmefall widersprechen dem betriebliche Gründe oder eine Änderung ist vereinbart.
Abänderung der Vereinbarung
Ein einvernehmliches vorzeitiges Ende der Passivphase zum Ende eines Kalendermonats ist möglich, soweit betriebliche Gründe dies zulassen. In der Rückkehr-Vereinbarung ist anzugeben, ob das (verbleibende) Wertguthaben vorerst stehen bleiben soll oder als Störfall abgewickelt werden soll. Bleibt das Wertguthaben stehen, muss über die Inanspruchnahme der Freistellung eine Einigung herbeigeführt werden. Nach Ablauf von 36 Monaten ab Abschluss der Rückkehr-Vereinbarung ist jeder Teil berechtigt, eine Abwicklung als Störfall zu verlangen.
Betriebliche Altersversorgung
Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung werden für angefangene Kalenderjahre von Arbeits- oder Passivphasen im Rahmen dieser Konzernbetriebsvereinbarung auf Basis des Entgeltes ohne Berücksichtigung der Arbeitszeitreduzierung bemessen, für volle Kalenderjahre jedoch auf Teilzeitbasis.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2913

Grundlage, Einrichtung und Führung
Den Beschäftigten der [Verwaltung] steht ein Langzeitkonto zur Verfügung.
Das Langzeitkonto wird als Zeitguthaben in Stunden geführt. Eine Verzinsung des Guthabens wird nicht vorgenommen.
Die Abtretung, Verpfändung oder Veräußerung des Zeitguthabens ist ausgeschlossen. Eine Umrechnung des Zeitguthabens in Entgelt erfolgt nur in den in Ziffer 8 genannten Fällen.
Die Einrichtung eines Langzeitkontos bedarf der Antragstellung über den Dienstweg bei der für die Personalverwaltung des Fachbereichs, Amts oder Betriebs (im Folgenden "Fachbereich" genannt) zuständigen Organisationseinheit, dem die Antragstellerin oder der Antragsteller angehört.

Vereinbarung Chemische Industrie 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2921

Antragsfristen und Umwandlungszeitraum
Der Antrag auf Einbringung von bis zu 30 % des Tarifentgelts und der Ansprüche auf Altersfreizeit ist grundsätzlich innerhalb eines von der Unternehmensleitung [...] in Abstimmung mit dem Gesamtbetriebsrat [...] vorgegebenen Zeitraumes im laufenden Kalenderjahr für das folgende Kalenderjahr zu stellen; der Mindestumwandlungszeitraum beträgt ein Kalenderjahr. Dies gilt mit folgenden Ausnahmen:
- Der Antrag auf Einbringung von Tarifentgelt kann zeitnah begründet (mit einer Vorlauffrist von 4 Wochen) auch im laufenden Kalenderjahr in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. August für die restlichen Monate bis zum Jahresende gestellt werden.
- Der Antrag auf Einbringung von Ansprüchen auf Altersfreizeit für das Jahr der erstmaligen Entstehung des Anspruchs kann auch zeitnah vor Beginn der Anspruchsberechtigung gestellt werden.
Der Antrag auf Einbringung von Einmalzahlungen (VEZ [Variable Einmalzahlung], IEZ [Individuelle Einmalzahlung], Prämien aus dem betrieblichen Vorschlagswesen) sowie der Antrag auf Einbringung von Mehrarbeit und gegebenenfalls darauf entfallende Zuschläge kann ebenfalls zeitnah zum jeweiligen Zahlungstermin dieser Entgeltbestandteile gestellt werden.
Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Langzeitkonto
Die Gutschrift einer Einbringung eines Entgeltbestandteils auf dem Konto erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem der ursprüngliche Anspruch fällig gewesen wäre.
Die Gutschrift einer Einbringung von Urlaubstagen sowie eines Anspruches auf Altersfreizeit erfolgt grundsätzlich innerhalb der ersten beiden Monate des Folgejahres.
Auswirkungen der Ansparung
Durch die Einbringung von Entgeltkomponenten in das Langzeitkonto bleibt die jeweilige Berechnungsbasis grundsätzlich für die betriebliche Altersversorgung, für vergütungsabhängige Leistungen oder für die Anpassung der Tarifentgelte unberührt.
Verwaltung und Anlage der Wertguthaben
Anlage und Verzinsung von Wertguthaben
Die Wertguthaben werden durch [die betriebsinterne Pensionskasse] (vgl. Ziffer 8) unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben nach der mit dem jeweiligen Unternehmen vereinbarten Anlagerichtlinie in der jeweils gültigen Fassung angelegt; dies kann auch eine Anlage in Aktien oder Aktienfonds in einer Höhe von mehr als 20 % beinhalten.
Verzinsung und Überschussbeteiligung
Grundsatz
Die Mindestverzinsung für Wertguthaben auf Langzeitkonten entspricht dem Garantiezins der [externen Pensionskasse] zuzüglich einer Überschussbeteiligung, welche unter anderem von den am Kapitalmarkt erzielten Erträgen [der betriebsinternen Pensionskasse] abhängt und sich grundsätzlich an der Überschussbeteiligung der [externen Pensionskasse] orientiert, sofern eine Risiko- und Fristenkongruenz beider Anlagestrategien gegeben ist.
Der Gesamtbetriebsrat wird jährlich in geeigneter Weise über die Entwicklung der Anlage der Wertguthaben einschließlich der Anlagestrategie informiert und erhält zusätzlich eine Gesamtübersicht über die im Umwandlungszeitraum (Kalenderjahr) getätigten Ein- und gegebenenfalls Auszahlungen in den einzelnen Unternehmen.
Vertrauensschutzregelung
Die [externe Pensionskasse] bietet für Neueintritte ab dem 1. Januar 2012 ausschließlich einen Versicherungstarif an, der anstelle des bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Garantiezinses in Höhe von 2,75 % jährlich einen neuen Garantiezins in Höhe von 1,75 % jährlich vorsieht, im Hinblick darauf wird für die Verzinsung von Wertguthaben auf dem Langzeitkonto für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig vom Eintrittsdatum folgende Vertrauensschutzregelung vereinbart:
- Soweit Entgelt- und Zeitbestandteile den Konten bis zum 31. Dezember 2012 gemäß Ziffer 5 gutgeschrieben wurden, wird das hieraus gebildete Wertguthaben auch weiterhin mit dem Garantiezins von 2,75 % jährlich verzinst.
- Soweit Entgelt- und Zeitbestandteile den Konten nach dem 31. Dezember 2012 gemäß Ziffer 5 gutgeschrieben wurden bzw. werden, wird das hieraus gebildete Wertguthaben mit dem jeweils geltenden Garantiezins (derzeit 1,75 %) jährlich verzinst.
Für die Anwendung der Vertrauensschutzregelung ist ausschließlich der Zeitpunkt der planmäßigen Gutschrift auf dem Langzeitkonto gemäß Ziffer 5 maßgeblich, ungeachtet eines möglicherweise abweichenden Zeitpunkts der Fälligkeit des ursprünglichen umgewandelten Anspruchs; dies gilt auch für die Einbringung von Urlaubsansprüchen.
Vertrauensschutzregelung
Konteninformation
Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält jährlich [...] nach Feststellung der Überschussbeteiligung
- eine Kontoinformation, die zusätzlich zur Angabe der Höhe seines im Wertguthaben enthaltenen Arbeitsentgeltguthabens (vgl. § 7d Abs. 2 SGB IV) eine Aufstellung der im Umwandlungszeitraum (Vorjahr) getätigten Ein- und gegebenenfalls Auszahlungen enthält.

Vereinbarung Chemische Industrie 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2933

Entgeltbestandteile
Über die Einbringung der in § 4 Ziffer 1 aufgeführten Entgeltbestandteile kann der Mitarbeiter jederzeit entscheiden. Der Antrag auf Einbringung in das Langzeitkonto muss jedoch spätestens zwei Monate vor Beginn des Monats eingehen, in dem und für den die Einbringung erstmals erfolgen soll.
An den Antrag ist der Mitarbeiter für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Beginn des Monats der erstmaligen Einbringung der betreffenden Entgeltbestandteile in das Langzeitkonto gebunden. Die Einbringung verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, falls sie nicht spätestens einen Monat vor dem Ende des 12-Monats-Zeitraums gekündigt wird.
Die Änderung von Einbringungen, die sich auf einen Prozentsatz des Jahreseinkommens beziehen, erfolgt jeweils mit Wirkung zum 1. Januar des nächsten Jahres.
Sollten sich während des 12-Monats-Zeitraums beim Mitarbeiter die bei Antragstellung bzw. der Verlängerung der Einbringung maßgeblichen Verhältnisse nachhaltig so wesentlich ändern, dass dem Mitarbeiter die Aufrechterhaltung der Einbringung nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Mitarbeiter die Einbringung mit einer Frist von einem Monat mit Wirkung zum nächstfolgenden Einbringungszeitpunkt kündigen.
Ist die tatsächlich erzielte Höhe der für die Einbringung in das Langzeitkonto vorgesehenen Entgeltbestandteile niedriger als der beantragte Einbringungsbetrag, gilt der Antrag als auf die Einbringung der tatsächlich erzielten Entgeltbestandteile gestellt.

Vereinbarung Chemische Industrie 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2933

Urlaubsansprüche
Den Antrag auf Einbringung der bis zu maximal fünf Urlaubstage ("Erste Charge") hat der Mitarbeiter bis spätestens 31. Januar des Kalenderjahres, für das der einzubringende Urlaub besteht, zu stellen.
Der Mitarbeiter ist an diese Entscheidung grundsätzlich gebunden. Der Mitarbeiter kann den Einbringungs-Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen widerrufen, falls aufgrund dringender persönlicher Gründe eine anderweitige Verwendung des Urlaubs erforderlich wird.
Die Einbringung von bis zu maximal fünf Urlaubstagen nach § 4 Ziffer 5 Abs. 3 ("Zweite Charge") kann im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober des jeweiligen Urlaubsjahres beantragt werden.
Soweit Beschränkungen für die Urlaubseinbringung gelten (Beginn der Teilnahme bzw. der Freistellung, siehe oben § 4 Ziffer 5 am Ende), kann die Einbringung von Urlaubsansprüchen nicht mehr beantragt werden.

Vereinbarung Chemische Industrie 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2933

Kontoführung, Werterhaltungsgarantie und Einbringungsverfahren
Kontoführung
Der Arbeitgeber richtet für jeden Mitarbeiter, für den gemäß § 4 Entgeltbestandteile und Zeitguthaben eingebracht werden, ein individuelles Wertguthabenkonto ein. Auf dieses Konto werden die nach Maßgabe des nachstehenden Satzes 3 sowie der Ziffern 2 und 3 gutzuschreibenden Bruttobeträge gebucht.
Dem Wertguthaben werden gutgeschrieben
- die zugunsten des Mitarbeiters während des bestehenden Arbeitsverhältnisses - vor der Inanspruchnahme des Wertguthabens - eingebrachten Entgeltbestandteile und Zeitguthaben (einschließlich etwaiger finanzieller Förderbeträge des Arbeitgebers, insbesondere nach § 17) sowie
- positive bzw. negative Vermögenserträge, die aus der Anlage des Wertguthabens am Kapitalmarkt gemäß § 8 entstehen.
Die Wertfortschreibung der individuellen Wertguthaben richtet sich dabei nach der Rendite, welche vom Gesamtbetrag des zugunsten der Mitarbeiter nach Maßgabe des nachstehenden § 8 am Kapitalmarkt angelegten Vermögens während eines Kalenderjahres erwirtschaftet wird. Für unterjährige Einbringungen und Auszahlungen aus den individuellen Wertguthaben wird auf Basis der letzten aktuell vorliegenden Ergebnisse des Anlageerfolgs eine anteilige Rendite berechnet.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele
    1. Arbeitszeiten flexibilisieren, Auftragsschwankungen und Kundenwünsche berücksichtigen, Personalkosten reduzieren 6 Textauszüge
    2. Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen, mittel- bis langfristige Auszeiten ermöglichen, Weiterbildung fördern, befristeten Übergang in Teilzeitbeschäftigung ermöglichen, Lebensarbeitszeit verkürzen 3 Textauszüge
    3. Beschäftigung sichern, Mehrarbeit vermeiden, Arbeitsplätze schaffen, demografischen Wandel bewältigen 5 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlich, personell 7 Textauszüge
  3. Einrichtung und Steuerung von Langzeitkonten
    1. Initiative zur Einrichtung von Langzeitkonten 16 Textauszüge
    2. Zeit- oder Geldwertkonten 8 Textauszüge
    3. Kontoverwaltung und -organisation 11 Textauszüge
    4. Sabbaticals 4 Textauszüge
  4. Ansparen auf Langzeitkonten
    1. Ansparen von Langzeitkonten durch Zeitwerte 21 Textauszüge
    2. Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte 16 Textauszüge
    3. Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte und Zeitwerte 11 Textauszüge
    4. Begrenzungen des Ansparens und Ausgleichszeiträume 15 Textauszüge
    5. Zuschläge für Zeitguthaben 1 Textauszüge
  5. Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto
    1. Entnahmezwecke/Verwendung von Zeitguthaben 16 Textauszüge
    2. Verwendung der Zeitguthaben durch Beschäftigte 21 Textauszüge
    3. Verwendung der Zeitguthaben durch den Arbeitgeber 2 Textauszüge
    4. Zeitentnahmen bei Lebensarbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    5. Regelungen zur Freistellungszeit 16 Textauszüge
  6. Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben
    1. Wert und Verzinsung von Zeitguthaben 10 Textauszüge
    2. Insolvenzschutz 15 Textauszüge
    3. Störfälle 20 Textauszüge
  7. Übertragbarkeit von Zeitguthaben (Portabilität)
    1. Wechsel des Arbeitgebers 9 Textauszüge
  1. Informations- und Beratungsrechte der Beschäftigten
    1. Informationen über das Konto, Zeitpunkte 13 Textauszüge
  2. Informationen für Dritte
    1. Informationen für den Betriebsrat, Wahrung des Datenschutzes 3 Textauszüge
  3. Informationsrechte des Betriebsrates
    1. Art und Umfang der Informationen 4 Textauszüge
  4. Mitwirkung und Mitbestimmung des BR/PR, betriebliche Kommissionen
    1. Konfliktlösungen 7 Textauszüge
    2. Gemeinsame Kommissionen 6 Textauszüge
  5. Bezug zu anderen betrieblichen, tariflichen und gesetzlichen Regelungen
    1. Gesetze, Tarifverträge etc. 3 Textauszüge

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