Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

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1.5.2 Verwendung der Zeitguthaben durch Beschäftigte (21 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/1260

Längere Arbeitszeitunterbrechungen im Rahmen angesammelter Zeitguthaben sind unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu genehmigen. Sie sollten möglichst langfristig geplant und mit dem Betrieb vereinbart werden.
Die Beantragungsfrist muss mindestens der Dauer des Freizeitausgleiches entsprechen.

Vereinbarung Gummi- und Kunststoffherstellung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2007

Antragsfrist für die Inanspruchnahme dieses Arbeitslangzeitkontos beträgt mindestens 6 Monate. Spätestens zwei Monate nach Einreichung des Antrages durch den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin muss das Unternehmen entscheiden, ob die Freistellung genehmigt oder auf Grund betrieblicher Erfordernisse abgelehnt werden muss, Erfolgt innerhalb der zwei Monate keine Reaktion auf den Antrag gilt dieser als angenommen.

Vereinbarung Chemische Industrie 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2054

Bei Vollendung des Lebensjahres, das fünf Jahre vor dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters liegt, ermittelt [die Firma] anhand der vorgehaltenen Kontoinformation den Freistellungsanspruch zu diesem Zeitpunkt und prüft, ob und ggf. wann das [...] eingebrachte Wertguthaben voraussichtlich reicht, um einen rentennahen Freistellungswunsch zu realisieren, Vorgesetzter und Mitarbeiter werden über das Ergebnis der Prüfung informiert. Sollte ein rentennaher Freistellungswunsch nicht innerhalb des nächsten Jahres erfüllt werden können, wird die Prüfung von diesem Zeitpunkt an jährlich wiederholt.

Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2270

Der Umfang und die konkrete Lage der Freistellung sind unter angemessener Berücksichtigung der persönlichen Belange des Beschäftigten und der betrieblichen Belange einvernehmlich zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten festzulegen. Kann einem Wunsch des Beschäftigten nicht Rechnung getragen werden, sollen Vorgesetzter und Beschäftigter auch prüfen, ob dieser nicht zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann. Ziel ist es, dass Vorgesetzter und Beschäftigter zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, stehen Personalabteilung und Betriebsrat beratend und vermittelnd zur Seite. In diesem Fall werden zwischen Personalabteilung, Betriebsrat, Vorgesetztem und Beschäftigten unverzüglich Gespräche mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung geführt.

Vereinbarung Energiedienstleister 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2311

Entnahmen aus dem Langzeitkonto erfolgen durch Gewährung von Freizeit in ganzen Tagen. Hierbei sind betriebliche Erfordernisse zu berücksichtigen. Die Entnahme aus dem Langzeitkonto muss durch den Arbeitnehmer rechtzeitig angemeldet werden. Die Zustimmung des Vorgesetzten ist erforderlich.
Eine Entnahme von mehr als 30 aufeinander folgenden Arbeitstagen aus dem Langzeitkonto ist durch den Arbeitnehmer 6 Monate vor der gewünschten Entnahme anzumelden.

Vereinbarung Chemische Industrie 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2386

Die Innendienstmitarbeiter sind berechtigt, die Blockfreizeiten in gewünschter Dauer - auch in Verbindung mit Urlaub sowie Zeitausgleichstagen [...] - nach Absprache mit dem Arbeitgeber mit einer Ankündigungsfrist von 3 (drei) Monaten zu nehmen. Diesbezüglichen Wünschen der Innendienstmitarbeiter ist nachzukommen, sofern dem nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Werden die Innendienstmitarbeiter während des vereinbarten Freistellungszeitraumes krankheitsbedingt arbeitsunfähig, wird die Entnahme aus dem Langzeitkonto unterbrochen.

Vereinbarung Maschinenbau 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2428

Über die Entnahme von Langzeitguthaben entscheidet im Rahmen der vereinbarten Ziele der Mitarbeiter nach Maßgabe dieser Betriebsvereinbarung. Die Lage der Arbeitsfreistellung wird vom Mitarbeiter unter angemessener Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestimmt. Dabei steht die Abstimmung mit dem Vorgesetzten im Vordergrund.
Bei der Beantragung von Arbeitsfreistellungen sind daher die aus betrieblicher Sicht notwendigen, den einzelnen Abbauzwecken angemessenen Ankündigungsfristen einzuhalten.

Vereinbarung Maschinenbau 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2428

Eine vollständige oder teilweise Arbeitsfreistellung für die Fort- und Weiterbildung kann dem Mitarbeiter gewährt werden. Die Arbeitsfreistellung ist vom Mitarbeiter spätestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Arbeitsfreistellung schriftlich zu beantragen. Der Antrag ist zu begründen.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2446

Die Verwendung von Wertguthaben zu Zwecken der Freistellung oder Reduzierung der Arbeitszeit [...] hat der Mitarbeiter in Abstimmung mit dem jeweiligen Vorgesetzten grundsätzlich spätestens 12 Monate vor Beginn des beabsichtigten Zeitraums der Freistellung/Reduzierung der Arbeitszeit bei der Personalabteilung zu beantragen. In besonderen Ausnahmefällen kann eine kürzere Antragsfrist ausreichen.
Der Antrag ist gemeinsam vom Vorgesetzten und von der Personalabteilung zu genehmigen, sofern der Freistellung/Reduzierung der Arbeitszeit nicht betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Betriebliche Erfordernisse können auch dazu führen, dass anstelle einer vollen Freistellung nur eine Reduzierung der Arbeitszeit möglich ist oder umgekehrt. Die Entscheidung ist dem Mitarbeiter innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung schriftlich mitzuteilen. Die [Firma] und der Mitarbeiter schließen über den Zeitraum und die Art der Freistellung eine schriftliche Vereinbarung.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2584

Der Zeitraum der Freistellung muss immer volle Kalendermonate umfassen.

Vereinbarung Chemische Industrie 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2727

Entnahme von Guthaben aus den Langzeitkonten
Verwendung für Zeiten bezahlter Freistellung
Wertguthaben aus den Langzeitkonten können mitarbeiterseitig genutzt werden, um
- eine vollständige Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung unmittelbar vor der Inanspruchnahme von gesetzlicher Altersrente zu ermöglichen.
- eine vollständige Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung für ein betriebliches Erziehungsjahr im Sinne der Gesamtbetriebsvereinbarung Vereinbarkeit von Familie und Beruf vom 21.03.1997 einschließlich der Protokollnotizen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu ermöglichen.
- eine vollständige Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung für eine Freistellung zur Pflege von Angehörigen von einem Jahr im Sinne der Gesamtbetriebsvereinbarung Vereinbarkeit von Familie und Beruf vom 21.03.1997 einschließlich der Protokollnotizen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu ermöglichen.
- eine teilweise Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung für einen Zeitraum von maximal 2 Monaten zur Pflege eines Angehörigen im Sinne der Gesamtbetriebsvereinbarung Vereinbarkeit von Familie und Beruf vom 21.03.1997 einschließlich der Protokollnotizen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu ermöglichen. Eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden darf hierbei nicht unterschritten werden.
Die weiteren gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Freistellungszwecke werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Stirbt der pflegebedürftige Angehörige während der Freistellungsphase zur Pflege [...], kann die Freistellung auf Wunsch des Mitarbeiters mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen vorzeitig beendet werden.
Die der Berechnung des Freistellungszeitraums zugrunde liegende Berechnungsformel wird zwischen dem Gesamtbetriebsrat und dem Unternehmen auf der Basis der jeweils aktuellen sozialversicherungsrechtlichen und tarifvertraglichen Regelungen abgestimmt.
Zur Sicherstellung des betrieblichen Ablaufes wird bei der Umsetzung von Freistellungen der Einsatz von Leiharbeitnehmern und befristeten Mitarbeitern durch den Betriebsrat unterstützt.

Vereinbarung Chemische Industrie 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2727

Umfang der Entnahmen aus den Langzeitkonten
Die Kontoführung des Langzeitkontos erfolgt grundsätzlich kreditorisch, d. h. Entnahmen, die nicht durch einen entsprechenden Gegenwert auf dem Langzeitkonto finanziert sind, sind nicht möglich.
Unternehmen und Mitarbeiter können eine Vereinbarung über die Freistellung treffen (§ 8 Nr. 4 TV Lebensarbeitszeit und Demografie vom 16. April 2008). Hierbei gilt es die persönlichen Belange des Mitarbeiters und die betrieblichen Belange zu berücksichtigen.
Antrag auf bzw. Genehmigung von Freistellungen
Ein Anspruch auf Umsetzung des Freistellungswunsches besteht nicht. Freistellungswünsche sind grundsätzlich spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Umsetzungstermin bei der Personalabteilung schriftlich zu beantragen. Freistellungen vor der Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente müssen abweichend hiervon spätestens 12 Monate vorher beantragt werden.
Im Falle eines kurzfristig eintretenden Pflegefells kann der Beginn der Freistellung einvernehmlich zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzten festgelegt werden.
Bei Geltendmachung eines Freistellungswunsches wird anhand der vorgehaltenen Kontoinformation der mögliche Freistellungszeitraum pauschal und unverbindlich im Wege einer Prognosebetrachtung errechnet. Der Vorgesetzte und die Personalabteilung prüfen sodann, ob der Freisteilungswunsch mit den betrieblichen Belangen vereinbar ist. Soweit dem Freistellungswunsch keine betrieblichen Belange entgegenstehen, wird der Freistellungswunsch durch die Personalabteilung genehmigt. Der Beginn der Freistellung vor Altersrente wird einvernehmlich zwischen Unternehmen und Mitarbeiter festgelegt.
Ablehnung
Kann das Unternehmen die Freistellung aus betrieblichen Gründen nicht gewähren, so teilt es dies dem Mitarbeiter innerhalb einer Frist von 6 Wochen unter Nennung der Gründe mit.
Umsetzung eines Freistellungswunsches
Für den Zeitraum der bezahlten Freistellung besteht das Arbeitsverhältnis fort.
Im Freistellungszeitraum wird das Wertguthaben auf dem Langzeitkonto grundsätzlich durch die Fortzahlung der laufenden Bezüge, d. h. in Höhe von 100 % des monatlichen Grundgehalts (monatliches Tarifgehalt zzgl. der außertariflichen Zulage), das dem Mitarbeiter im Monat vor Beginn der Freistellung zusteht, aufgezehrt.
Des Weiteren hat der Mitarbeiter etwaige Resturlaubsansprüche sowie sämtliche sonstigen Zeitguthaben vor Beginn der Freistellungsphase vor Altersrente abzubauen. In der Freistellungsphase entstehende Urlaubsansprüche werden jeweils zu Beginn des Kalenderjahres berücksichtigt.
Abweichungen von diesem Grundsatz sind mit Zustimmung oder auf Veranlassung des Unternehmens möglich, allerdings darf das Arbeitsentgelt während der Freistellungsphase entsprechend den gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen (derzeit) nicht weniger als 75 % und nicht mehr als 125 % des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts der vorangegangenen 12 Kalendermonate betragen. Dies setzt voraus, dass durch die Zahlung eines höheren Arbeitsentgelts als 100 % des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten 12 Kalendermonate vor der Freistellungsphase die jeweilige Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- bzw. Rentenversicherung (BBG) nicht überschritten wird bzw. durch das höhere Arbeitsentgelt keine Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung eintritt. Bei Zahlung eines niedrigeren Arbeitsentgelts als 100 % des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten 12 Kalendermonate vor der Freistellungsphase darf der in § 8 I SGB IV genannte Mindestwert - aktuell 450,00 € - nicht unterschritten werden. Die Möglichkeit einen Freistellungsanspruch durch darüber hinausgehende Reduzierung des Entgelts weiter zu strecken, ist nicht gegeben.

Vereinbarung Chemische Industrie 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2838

Freistellungsbedingungen
Das Langzeitkonto kann ausschließlich zur Finanzierung von Freisteilungsphasen genutzt werden. Auszahlungen während des Arbeitsverhältnisses sind nicht möglich.
Die Entnahme des angesammelten Guthabens zur Finanzierung von Freistellungsphasen kann nur im Rahmen der im Folgenden genannten zugelassenen Freistellungsgründe erfolgen:
- Freistellung vor Altersrente
- Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen
- Persönliche Auszeiten
- Pflege von Angehörigen (Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich) oder in besonderen Fällen Betreuung von Angehörigen (siehe GBV "[Familie/Beruf] sowie "[Pflege Angehöriger]"); als Angehörige im Sinne dieser Vereinbarung gelten Ehepartner/innen, Lebenspartner/innen, Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen in Wohngemeinschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Stief- und Schwiegereltern, Stief- und Pflegekinder sowie alleinstehende Geschwister.
Den Betriebsparteien ist bewusst, dass durch die Entnahmemöglichkeit "Persönliche Auszeiten" ein rechtlich wirksamer Ausschluss einer möglichen Anrechnung der Langzeitkonten auf die Gewährung von Kurzarbeitergeld nicht möglich ist. Sofern Mitarbeitende von Kurzarbeit betroffen sein sollten, kann es zu einer von der Arbeitsagentur angeordneten Freistellung durch Entnahme aus Langzeitkonten kommen, der die betroffenen Mitarbeitenden nicht widersprechen können.
Die Freistellung ist grundsätzlich nur für volle Kalendermonate möglich.
Die Freistellung für persönliche Auszeiten ist grundsätzlich für längstens ein Jahr möglich und kann erst fünf Jahre nach Beendigung der letzten persönlichen Auszeit in Anspruch genommen werden.
Die Freistellungsphase wird begrenzt durch das individuelle Guthaben des Langzeitkontos zum Zeitpunkt der Entnahme. Das Langzeitkonto darf zu keinem Zeitpunkt einen negativen Saldo aufweisen. Das individuelle Guthaben resultiert aus dem Anlagevermögen und dessen aktueller Bewertung, das der/dem Mitarbeitenden zugeordnet wurde.
Ein Guthaben auf dem Langzeitkonto muss spätestens vor Erreichen der jeweiligen gesetzlichen Altersgrenze in Anspruch genommen werden.
Ein Guthaben auf dem Langzeitkonto muss spätestens vor Beendigung der Aktivphase der Altersteilzeit aufgebraucht werden.

Vereinbarung Elektro 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2888

Freistellung
Der Beschäftigte ist für den zu vereinbarenden Zeitraum vollständig und unwiderruflich freigestellt.
Die Vereinbarung ist nicht an den Zweck gebunden, den der Beschäftigte mit der Freistellung erreichen möchte. Die Nicht-Erreichbarkeit eines möglichen Zwecks geht insofern zu Lasten des Beschäftigten.
Soweit Urlaubsansprüche während der Zeit der Freistellung entstehen, gelten diese als mit der Freistellung als abgegolten.

Vereinbarung Elektro 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2888

Vergütung während Freistellung
[Die Fima] ist bestrebt, eine einheitliche Ausgestaltung und administrative Abwicklung von privatrechtlichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen Freistellungsinstrumenten herbeizuführen.
Grundsätzlich bieten sich für die Gestaltung der Vergütung in der Freistellung zwei Möglichkeiten an, die nach dieser Konzernbetriebsvereinbarung den Beschäftigten angeboten werden können:
Auszahlungs-Möglichkeit 2: "Alternative Entgeltniveau"
Alternativ kann in der Freistellungsphase auch ein Entgelt auf Niveau des Entgelts in der Aktivphase (fort-)gezahlt werden.
Die Entgelte nach diesem Vergütungsmodell unterliegen den Tarifsteigerungen und Entgeltrunden.
Bei der Ermittlung der Höhe des Entgelts soll bei allen Vergütungsbestandteilen, die in ein Verhältnis zur Arbeitszeit gesetzt werden können, das Verhältnis von Aktivphase zu Freisteilungsphase berücksichtigt werden; die Höhe von Sonderzahlungen soll die unterjährige Arbeitszeitreduzierung bzw. die Anzahl der Freistellungsmonate berücksichtigten.
Durch diese Entgeltgestaltung sollen die Beschäftigten in Summe nicht schlechtergestellt werden als durch die Auszahlung des angesparten Wertguthabens.
Auswahl des Modells
[Die Firma] kann sich aus Praktikabilitätsgesichtspunkten für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden; die Entscheidung wird dem Konzernbetriebsrat vor Umsetzung sowie vor einer eventuellen Änderung mitgeteilt.
Weitere Rahmenbedingungen ergeben sich aus den Regeln für die Zeitwertkonten gemäß Abschnitt G dieser Konzernbetriebsvereinbarung.

Vereinbarung Elektro 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2888

Nebentätigkeit während der Passivphase
Die Aufnahme einer Nebentätigkeit und die Änderung des Umfangs einer angezeigten Nebentätigkeit ist [...] auch in der Freistellungsphase zuvor schriftlich anzuzeigen.

Vereinbarung Elektro 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2888

Sabbatical
Durch die Ermöglichung einer individuellen Auszeit trägt [...] dem Bedarf nach persönlich eher Entfaltung und Weiterbildung der Beschäftigen Rechnung.
Hierzu kann eine bis zu 12 Kalendermonate betragende Freistellung ohne konkrete Zweckbindung vereinbart werden.
Eine Freistellung kann nur erfolgen, wenn ein positives Wertguthaben besteht.
Die Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Anspargeschwindigkeit in Verbindung mit der Gesamtlaufzeit können eingeschränkt sein, soweit eine Möglichkeit nicht die Voraussetzungen des § 7 SGB IV erfüllt.
Bildungszeit
Zur Unterstützung der langfristigen Personalentwicklung können auch Freistellungen bis zu 36 Monate vereinbart werden, soweit ein Bildungszweck nachgewiesen wird und eine Gesamtlaufzeit von bis zu 72 Monate bei schneller Ansparung nicht überschritten wird.
Familienpflegezeit
Die Familienpflegezeit ergänzt das Angebot von [der Firma] zur Unterstützung in der [Familienpflege] durch Dritte (derzeit über "Familienservice")", den Anspruch auf kurzzeitige Freistellung zur Sicherstellung der Pflege (nach § 2 PflegeZG), den Anspruch auf Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) und die generelle Möglichkeit des Wechsels in Teilzeit oder Änderung der Lage der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
Die Familienpflegezeit soll dem Beschäftigten die Möglichkeit eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen bzw. deren Pflege sicherzustellen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.

Vereinbarung Elektro 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2888

Besondere Regeln für Familienpflegezeit
Die Familienpflegezeit gelten folgende zusätzlichen Besonderheiten:
- Voraussetzung
Voraussetzung ist die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen.
Nahe Angehörige in diesem Sinne sind Großeltern, Eltern, Schwiegereltern und Eltern eines eingetragenen Lebenspartners, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder inkl. Adoptiv- und Pflegekinder, Schwiegerkinder und Enkelkinder.
Pflegebedürftig ist die Person, wenn für sie die Voraussetzungen nach §§ 14 f SGB XI erfüllt sind und der Nachweis durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse, des medizinischen Dienstes oder im Falle privatversicherter entsprechend erbracht wird.
Der Wunsch nach Familienpflegezeit kann in sachlich begründeten Fällen, insbesondere bei akut eingetretenem Pflegebedarf, auch kurzfristiger angemeldet werden.
- Vereinfachte Freistellung
Zeitguthaben aus Langzeitkonten bzw. anderweitigen Regelungen können in ganzen Monaten zur Freistellung genutzt werden, soweit anderweitige Regeln nicht entgegenstehen.
- Vorgezogene Freistellung
Die Beschäftigten können auch ohne bestehendes Wertguthaben freigestellt werden; im Rahmen einer Familienpflegezeit eröffnet der Arbeitgeber den Beschäftigten die Möglichkeit, ein Wertguthaben mit dem Gegenwert des Entgelts von bis zu sechs Kalendermonaten im Soll zu führen ("negatives Wertguthaben").
- Wahl des Entgeltniveaus für Gesamtzeitraum
Für die Vergütung im Zeitraum der Freistellung hat sich der Beschäftigte für ein Entgeltniveau nach den allgemeinen Regeln dieser Konzernbetriebsvereinbarung zu entscheiden.
Zum Ausgleich des negativen Wertguthabens schließt sich an die Freistellung eine Einbehaltsphase an, die den Regeln für die Vergütung in der Ansparung folgt (Anspargeschwindigkeit ? Einbehaltsgeschwindigkeit). Das dem in der Freistellung gewählten Entgeltniveau entsprechende Ansparmodell wird dem Einbehalt zu Grunde gelegt.
- Gestaltbarkeit
Ein einvernehmliches vorzeitiges Ende der Pflegephase ist möglich, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen; es soll zum Ende eines Kalendermonats erfolgen. Entsprechendes gilt für die einvernehmlich mögliche Verlängerung der Pflegephase.
Teilzeit und Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit
Soweit die Voraussetzungen für die Familienpflegezeit (insb. F. 1a oben) gegeben sind, können auch folgende Maßnahmen - statt oder in Ergänzung der Familienpflegezeit - vereinbart werden:
- Familienpflege-Teilzeit
Soweit betriebliche Belange es zulassen, ist eine Familienpflegezeit durch eine Vereinbarung darstellbar, nach der die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (IRWAZ) für einen bis zu 24 Monate umfassenden Zeitraum auf bis zu 15 Wochenstunden reduziert werden kann; danach hat der Beschäftigte einen Anspruch auf Erhöhung der IRWAZ auf den zuvor bestehenden zeitlichen Rahmen.
- Ausscheiden aus dem Unternehmen wegen Familienpflege und Wiedereintritt
Beschäftigte, die zum Zweck der Pflege eines Familienangehörigen aus dem Betrieb ausscheiden, werden bei späterer Bewerbung auf einen vergleichbaren und gleichwertigen Arbeitsplatz, der den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Beschäftigten entspricht, gegenüber anderen externen Bewerbern bevorzugt wieder eingestellt. Voraussetzung ist eine mindestens 5jährige ununterbrochene Betriebszugehörigkeit. Der Anspruch ist begrenzt auf 36 Monate nach pflegebedingtem Ausscheiden.
Den wegen Familienpflege ausgeschiedenen Beschäftigten soll vorrangig Gelegenheit zur interimsmäßigen Beschäftigung (Vertretungen etc.) gegeben werden.
Die früheren ununterbrochenen Betriebszugehörigkeiten werden bei Wiedereintritt angerechnet.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2913

Entnahmephase
Die Entnahme von Zeitwerten aus dem Langzeitkonto ist zu beantragen. Die Menge der Zeitwerte, die aus dem Langzeitkonto entnommen werden sollen, bespricht die Antragstellerin/der Antragsteller mit der direkten Führungskraft. Das Ziel ist eine Abwägung dienstlicher und persönlicher Interessen. Grundsätzlich ist eine Vertretung während der Entnahmephase zu gewährleisten. Das Ergebnis wird als Antrag mit der Dauer der Entnahmephase oder der Menge der Zeitwerte, die entnommen werden sollen, der für die Personalverwaltung des Fachbereichs zuständigen Organisationseinheit zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Die Menge der Zeitwerte, die entnommen werden soll, muss mindestens vier individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeiten entsprechen. Die Beantragung muss spätestens sechs Monate vor dem geplanten Beginn der Entnahmephase erfolgen. Bei unplanbaren Entnahmen in dringenden persönlichen Fällen kann für eine Entnahmephase bis zu zwei Monaten von den Voraussetzungen nach Satz 1 und 2 abgewichen werden.
Ein Verzicht auf eine bereits beantragte Entnahme oder die vorzeitige Beendigung einer bereits begonnenen Entnahmephase auf Wunsch der des Beschäftigten ist bei der für die Personalverwaltung des Fachbereichs zuständigen Organisationseinheit zu beantragen. Diese entscheidet abschließend über den Antrag spätestens innerhalb eines Monats nach Antragseingang.
Eine Änderung der individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit während der Entnahmephase ist bei der für die Personalverwaltung des Fachbereichs zuständigen Organisationseinheit zu beantragen. Dabei muss das dann erzielte Entgelt mindestens 70 % und darf höchstens 130 % des durchschnittlich gezahlten Arbeitsentgeltes der vorangegangenen zwölf Kalendermonate betragen, höchstens jedoch bis zu einem Entgelt eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten. Weiterhin darf bei Tarifbeschäftigten die Geringfügigkeitsgrenze, bei Beamtinnen und Beamten grundsätzlich eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen 15 Wochenstunden, nicht unterschritten werden. Die Fachbereichsleitung des Fachbereichs, dem die/der Beschäftigte angehört, entscheidet abschließend über den Antrag.
Während der Entnahmephase werden das zuletzt gewährte Entgelt/die zuletzt gewährten Dienstbezüge und die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen fortgezahlt. Dies gilt nicht für Zulagen, deren Zahlung von einer tatsächlichen Arbeitsleistung abhängig ist (z. B. Schichtzulage, Vertretungszulage). Einmalzahlungen werden gewährt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Tariferhöhungen, Besoldungserhöhungen, Änderungen der Entgeltgruppe und Stufenanpassungen, Änderungen in der Besitzstandszulage etc. werden auch während der Entnahmephase berücksichtigt.
In der Entnahmephase entstehen weiterhin Urlaubsansprüche, einschließlich Ansprüche für Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung. Bei einem bis zum Jahresende andauernden Freizeitblock, werden die verbleibenden Urlaubsansprüche des laufenden Jahres dem Langzeitkonto gutgeschrieben.
Im Falle einer oder mehrerer Arbeitsunfähigkeiten wird die Entnahme aus dem Langzeitkonto um die Dauer der Arbeitsunfähigkeiten, längstens für insgesamt sechs Wochen innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten, ausgesetzt, sofern die Arbeitsunfähigkeiten unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Ein Ausgleich gemäß Ziffer 8 Abs. 3 für Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit ist bei einer Entnahme während des Beschäftigungsverhältnisses ausgeschlossen.
An Wochenfeiertagen findet keine Entnahme aus dem Langzeitkonto statt.

Vereinbarung Chemische Industrie Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: /0

Umrechnung der Wertguthaben in Zeiten der bezahlten Freistellung
Zeiträume der bezahlten Freistellung werden auf Basis des aktuellen dem Mitarbeiter zugeordneten Wertguthabens sowie der aktuellen Bezüge des Mitarbeiters grundsätzlich drei Monate vor dem systemseitig - unter Vorbehalt bis dahin unveränderter Einbringungen - errechneten Freistellungsbeginn wie folgt ermittelt:
Das dem Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Werterhaltungsgarantie (§ 7 Ziffer 2) zugeordnete Wertguthaben wird durch das aktuelle Monatsentgelt (Basis: Stundensatz Grundvergütung Mehrarbeit) geteilt. Die im Einzelnen für das Freistellungsentgelt maßgeblichen Lohnarten werden in einer regelmäßig aktualisierten Lohnartenübersicht dokumentiert und den Arbeitnehmervertretern bei Bedarf erläutert. Zweifelsund Sonderfälle bei der Feststellung des Freistellungentgelts werden zwischen den Parteien abgestimmt.
Durch die Umrechnung ergibt sich die Dauer der bezahlten Freistellung auf der Basis der aktuellen Bezüge.
Die Freistellung aufgrund der angesparten Wertguthaben erfolgt grundsätzlich immer in ganzen Monaten, bei Freistellungen in der ATZ-Aktivphase, falls diese - vor Beginn der ATZ-Passivphase - innerhalb eines Monats und nicht zum Monatsende endet, auch tageweise.
Ein etwaiges Restguthaben wird nach den jeweils geltenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ausgezahlt.

Vereinbarung Chemische Industrie 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2933

Freistellung zur Qualifizierung im laufenden Arbeitsverhältnis
Das Wertguthaben kann nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen im laufenden Arbeitsverhältnis genutzt werden. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen, die im Rahmen von § 6 TV Demografie bzw. der [Konzernbetriebsvereinbarung über die Durchführung der [...] Bildungsoffensive] vom [Datum] erfolgen.
Bei einer aus dem Wertguthaben finanzierten Qualifizierungsmaßnahme ruht die Arbeitspflicht des Mitarbeiters bis zur Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz.
Konnte die Qualifizierungsmaßnahme wegen längerer Krankheit des Mitarbeiters nicht abgeschlossen werden, werden nur die fortgezahlten Bezüge für Zeiten, zu denen der Mitarbeiter nicht durch Krankheit an der Teilnahme gehindert war, von seinem Langzeitkonto abgebucht. Für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit erfolgt dagegen keine Entnahme, d. h. hier leistet der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung nach den jeweils geltenden gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen.
Qualifizierungsmaßnahmen, die sich über kurze Zeiträume bis zu maximal einem Monat Dauer erstrecken, sind vorrangig über die bestehenden Arbeitszeitkonten durchzuführen. Freistellungen für Qualifizierungsmaßnahmen können vollständig oder anteilig aus dem Langzeitkonto finanziert werden, soweit sie in ganzen Kalendermonaten von mindestens einem Monat Dauer erfolgen.
Für jeden Kalendermonat, der ganz oder teilweise mit Zeiten der Freistellung zur Qualifizierung belegt ist, wird der Anspruch auf die betrieblichen Einmalzahlungen des betreffenden Kalenderjahres nach dem Zwölftelungsprinzip reduziert. Insofern gilt die gleiche Regelung wie beim Eintritt in eine Freistellung vor der Altersrente.
Eine rechnerische Berücksichtigung des Urlaubsanspruchs bei der Freistellungszeit gemäß § 10 Ziff. 4.2 erfolgt bei Freistellungen zur Qualifizierung von mehr als drei Kalendermonaten Dauer nach dem Zwölftelungsprinzip.
Ein Antrag auf Freistellung aus dem Langzeitkonto zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme ist spätestens drei Monate vor deren Beginn zu stellen, um ausreichend Vorlaufzeit für die arbeitgeberseitige Planung zu gewährleisten.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele
    1. Arbeitszeiten flexibilisieren, Auftragsschwankungen und Kundenwünsche berücksichtigen, Personalkosten reduzieren 6 Textauszüge
    2. Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen, mittel- bis langfristige Auszeiten ermöglichen, Weiterbildung fördern, befristeten Übergang in Teilzeitbeschäftigung ermöglichen, Lebensarbeitszeit verkürzen 3 Textauszüge
    3. Beschäftigung sichern, Mehrarbeit vermeiden, Arbeitsplätze schaffen, demografischen Wandel bewältigen 5 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlich, personell 7 Textauszüge
  3. Einrichtung und Steuerung von Langzeitkonten
    1. Initiative zur Einrichtung von Langzeitkonten 16 Textauszüge
    2. Zeit- oder Geldwertkonten 8 Textauszüge
    3. Kontoverwaltung und -organisation 11 Textauszüge
    4. Sabbaticals 4 Textauszüge
  4. Ansparen auf Langzeitkonten
    1. Ansparen von Langzeitkonten durch Zeitwerte 21 Textauszüge
    2. Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte 16 Textauszüge
    3. Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte und Zeitwerte 11 Textauszüge
    4. Begrenzungen des Ansparens und Ausgleichszeiträume 15 Textauszüge
    5. Zuschläge für Zeitguthaben 1 Textauszüge
  5. Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto
    1. Entnahmezwecke/Verwendung von Zeitguthaben 16 Textauszüge
    2. Verwendung der Zeitguthaben durch Beschäftigte 21 Textauszüge
    3. Verwendung der Zeitguthaben durch den Arbeitgeber 2 Textauszüge
    4. Zeitentnahmen bei Lebensarbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    5. Regelungen zur Freistellungszeit 16 Textauszüge
  6. Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben
    1. Wert und Verzinsung von Zeitguthaben 10 Textauszüge
    2. Insolvenzschutz 15 Textauszüge
    3. Störfälle 20 Textauszüge
  7. Übertragbarkeit von Zeitguthaben (Portabilität)
    1. Wechsel des Arbeitgebers 9 Textauszüge
  1. Informations- und Beratungsrechte der Beschäftigten
    1. Informationen über das Konto, Zeitpunkte 13 Textauszüge
  2. Informationen für Dritte
    1. Informationen für den Betriebsrat, Wahrung des Datenschutzes 3 Textauszüge
  3. Informationsrechte des Betriebsrates
    1. Art und Umfang der Informationen 4 Textauszüge
  4. Mitwirkung und Mitbestimmung des BR/PR, betriebliche Kommissionen
    1. Konfliktlösungen 7 Textauszüge
    2. Gemeinsame Kommissionen 6 Textauszüge
  5. Bezug zu anderen betrieblichen, tariflichen und gesetzlichen Regelungen
    1. Gesetze, Tarifverträge etc. 3 Textauszüge

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