Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

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1.4.2 Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte (16 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2269

Für tariflich abgesicherte Sonderzahlungen erfolgt während der Aufbauphase eine Gutschrift auf dem Langzeitkonto, die je nach geltendem Modell der zusätzlichen wöchentlichen Arbeitszeit bzw. der reduzierten individuell vergüteten wöchentlichen Arbeitszeit entspricht. In der Entnahmephase werden die Leistungen für die tariflich abgesicherten Sonderzahlungen aus dem Langzeitkonto entnommen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2271

Der Beschäftigte kann zum Aufbau des Guthabens auf dem Langzeitkonto auch Bestandteile des Arbeitsentgelts verwenden.
Solche Entgeltbestandteile können sein:
- Teile des regelmäßigen Monatsentgelts
- sonstige feste oder variable Entgeltbestandteile, soweit diese sozialversicherungs- und steuerpflichtig sind
- zusätzliche Urlaubsvergütung/freiwillige Sonderzahlung
- 13. ME bzw. die betriebliche Sonderzahlung/Weihnachtsgratifikation
- Mehrarbeitsgrundvergütungen.

Vereinbarung Chemische Industrie 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2274

Folgende Entgeltbestandteile können - auch additiv - in ein Langzeitkonto eingebracht werden:
- bis zu 30 Prozent des individuellen Funktionseinkommens [...] pro Jahr,
- die Variable Einkommenskomponente [...] oder Teile [...],
- die Individuelle Einmalzahlung [...] oder Teile [...],
- Cash Settlement aus Aktien-Incentiveprogrammen,
- Prämien aus dem betrieblichen Vorschlagswesen.

Vereinbarung Maschinenbau 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2428

Der Aufbau des Wertguthabens auf dem Lebensarbeitszeitkonto erfolgt seitens des Mitarbeiters durch das Einbringen von Brutto-Entgeltansprüchen aus
- laufenden Entgeltbestandteilen
- Urlaubsgeld
- Ergebnisbeteiligung/Bewegliche Vergütung
- Sonderzahlungen
- Vergütung aus Zeitkonten
- Mehrarbeitsvergütungen.

Vereinbarung Maschinenbau 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2428

Mitarbeiter und Unternehmen sind berechtigt, vereinbarte laufende Einbringungen von Entgeltbestandteilen schriftlich spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden zu ändern oder zu widerrufen. Das bis dahin auf dem Lebensarbeitszeitkonto angesammelte Wertguthaben bleibt vom Widerruf unberührt.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2446

Die Einbringung der Entgeltbestandteile in das Zeitwertkonto erfolgt auf Antrag des Mitarbeiters im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung mit der [Firma].

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2446

Der Aufbau von Wertguthaben kann aus nur folgenden Entgeltbestandteilen erfolgen:
Brutto-Monatsvergütung/Grundvergütung i.S.v. § 29 Abs. 1 MTV bzw. Bruttomonatsgehalt der außertariflichen Angestellten
Ein Wertguthabenaufbau aus der Brutto-Monatsvergütung ist in der Höhe auf maximal 15 v.H. monatlich begrenzt. Baut der Arbeitnehmer freiwillig sein Guthaben aus der Bruttomonatsvergütung auf, muss er einen monatlich gleichbleibenden Betrag von mindestens 50,- Euro hierauf verwenden.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) i.S.v. § 24 MTV bzw. entsprechende vermögenswirksame Leistungen der außertariflichen Angestellten
Sonderzahlungen
- Weihnachtsgratifikation
- Bonuszahlung
- Jubiläumsgeld
- Tantieme
nach den jeweils gültigen Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, sonstigen betrieblichen Regelungen
Möchte der Arbeitnehmer einen Betrag aus einer Sonderzahlung in das Wertguthaben einbringen (freiwillig), dann muss er mindestens einen Betrag in Höhe von 250,- Euro hierfür verwenden.
Einmalige Sonderzahlungen/Prämien
Möchte der Arbeitnehmer einen Betrag aus einmaligen Sonderzahlungen/Prämien einbringen (freiwillig), muss er mindestens einen Betrag in Höhe von 250,- Euro hierfür verwenden.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2584

Zusätzlich zu einer Einbringung [...] können [...] Mitarbeiter auf freiwilliger Basis einen Betrag in Höhe von 3 % ihres Grundeinkommens [...] zuführen [...]. Diese Zuführung kann nur in der Form erfolgen, dass der Mitarbeiter einen Teil seiner [erfolgsabhängigen Vergütung], auf die er Anspruch hat, [...] einbringt und damit die Auszahlung der [erfolgsabhängige Vergütung] im Juni des Folgejahres auf entsprechend verringerter Basis erfolgt. Dazu muss der Mitarbeiter bis spätestens 30.09. eines Kalenderjahres seiner zuständigen Personalabteilung melden [...].

Vereinbarung Chemische Industrie 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2728

Zusätzlicher Demografiebetrag
Das Unternehmen stellt für die Jahre 2013, 2014 und 2015 kalenderjährlich einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 200,00 Euro für jeden tariflich geführten Arbeitnehmer gemäß den Bestimmungen von § 7 TV Demografie i.V.m. der [Gesamtbetriebsvereinbarung bezüglich der Verwendung des Demografiebetrages für Langzeitkonten] zur Verfügung. Dieser Betrag erhöht sich nicht um den jeweils prozentualen Tariferhöhungssatz des Vorjahres. Arbeitnehmer, die in Teilzeit für den Arbeitgeber tätig sind, werden anteilig berücksichtigt.
Die vom Unternehmen zur Verfügung zu stellenden zusätzlichen Demografiebeträge werden für alle Betriebe zu einem einheitlichen Demografiefonds auf Unternehmensebene zusammengefasst.
Bei der Bemessung der Anzahl der zu berücksichtigenden tariflich geführten Arbeitnehmer gelten die tarifvertraglichen Bestimmungen.
Sofern die Summe der zu Jahresbeginn gemäß den vorstehenden Bestimmungen ermittelten zusätzlichen Demografiebeträge die Summe der tatsächlichen - im Sinne dieser Gesamtbetriebsvereinbarung - verwendeten Beträge übersteigt, entscheidet der Gesamtbetriebsrat bis zum 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres, für welche Zwecke der Überhang verwendet werden soll.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2764

Die Führung der Wertguthaben erfolgt ausschließlich in Geld.
Sollten sich die Beitragssätze bis zur Auszahlung (Störfall oder Freistellung) ändern, werden die gesondert geführten Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu gegebener Zeit bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Arbeitsentgeltguthabens bei Bedarf angepasst, sofern sich gesetzlich nicht etwas anderes ergibt. Sollten die gesondert geführten Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag jedoch ganz oder teilweise nicht an die Sozialversicherungsträger oder sonstige Stellen abgeführt werden müssen, verbleiben sie inkl. etwaiger zwischenzeitlicher Zinserträge bei [der Firma]. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Inanspruchnahme von Arbeitsentgeltguthaben werden die zu diesem Zeitpunkt jeweils fälligen Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag stets den gesondert geführten Arbeitgeberanteilen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag entnommen.

Vereinbarung Chemische Industrie 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2921

Arbeitsentgelt- und Wertguthaben; Führung des Langzeitkontos in Geld
Auf dem Langzeitkonto der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters wird ihr bzw. sein Arbeitsentgeltguthaben geführt ("Arbeitsentgeltguthaben" nach § 7d Abs. 1 SGB IV), das sich durch Einbringung von Entgelt- und Zeitbestandteilen gemäß Ziffer 2 ergibt. Zusätzlich wird vom Unternehmen dessen Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, der auf die jeweilige Einbringung entfällt, in das Langzeitkonto eingebracht und getrennt vom Arbeitsentgeltguthaben der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters geführt.
Die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbetrag bemessen sich dabei nach den individuellen Beitragssätzen der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Einbringung unabhängig von den Beitragsbemessungsgrenzen in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung.
Das Arbeitsentgeltguthaben der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters und die darauf entfallenden, gemäß den vorstehenden Absätzen gesondert geführten Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag bilden zusammen das Wertguthaben der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Inanspruchnahme von Arbeitsentgeltguthaben werden die zu diesem Zeitpunkt jeweils fälligen Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag stets den gesondert geführten Arbeitgeberanteilen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag entnommen.
Das Langzeitkonto wird in Geld auf Eurobasis geführt. Die Zeitkomponenten Urlaub und Altersfreizeit weiden dafür gemäß Anlage 3 in Geld umgerechnet.

Vereinbarung Chemische Industrie 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2933

Entgeltbestandteile
In das Langzeitkonto können die nachstehenden Entgeltbestandteile eingebracht werden:
Tarifliche Entgeltbestandteile (gemäß § 8 Ziffer 2 Satz 2 Demografie-TV)
- Schichtzulage gem. § 4 III MTV Chemie,
- Erschwerniszulage gem. § 6 BETV,
- Vorarbeiterzulage gem. § 5 BETV,
- Mehrarbeitszuschlag, § 4 I MTV Chemie, soweit nicht durch Freizeit ausgeglichen,
- Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 4 I MTV Chemie), soweit nicht steuerfrei gezahlt gem. § 3b EStG
- bis zu 20 % des kalenderjährlichen Tarifentgelts sowie
- Demografiebeträge gem. § 7 TV Demografie.
Soweit in einzelnen in den Geltungsbereich dieser Gesamtbetriebsvereinbarung einbezogenen Konzerngesellschaften vom Flächentarif Chemie abweichende tarifliche Regelwerke gelten, sind die dort jeweils einbringungsfähigen tariflichen Entgeltbestandteile durch entsprechende Ergänzungsvereinbarungen (Protokollnotizen zu dieser Gesamtbetriebsvereinbarung) gesondert festzulegen.

Vereinbarung Chemische Industrie 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2933

Über- und außertarifliche Entgeltbestandteile
Über- und außertarifliche Entgeltbestandteile können aufgrund freiwilliger Entscheidung des Mitarbeiters in das Langzeitkonto eingebracht werden, soweit diese Einbringung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen generell gestattet oder nach den jeweils für ihre Gewährung maßgeblichen Rechtsgrundlagen ausdrücklich als Option vorgesehen ist und nicht im Einzelfall ausscheidet (z. B. aufgrund bestehender Entgeltumwandlungen zugunsten der betrieblichen Altersversorgung).
Im Einzelnen können eingebracht werden
- feste übertarifliche Zulagen, die monatlich gezahlt werden, wie z. B. Leistungszulagen,
- über- bzw. außertarifliche Entgeltbestandteile aus den regelmäßig gewährten Einmalzahlungen Erfolgsbeteiligung (Tarifmitarbeiter) bzw. Bonus (AT-Mitarbeiter),
- Teile des monatlich an AT-Mitarbeiter gezahlten kalenderjährlichen Grundentgelts in Höhe von bis zu 30 % des Bruttojahresentgelts des Vorjahres,
- aufgrund betrieblicher Regelungen gewährte und für die Einbringung ins Langzeitkonto vorgesehene Demografiebeträge.
Einmalzahlungen anlässlich eines Dienstjubiläums sowie Einmalzahlungen, die Tarifmitarbeiter im Rahmen einer Entgeltsicherung aus betriebsbedingten Gründen erhalten, können nach Maßgabe der dazu in den maßgeblichen Regelwerken jeweils enthaltenen Regelungen in das Langzeitkonto eingebracht werden.
Alle anderen Entgeltbestandteile können - vorbehaltlich einer etwaigen gesondert geregelten Einbringungsoption - nicht eingebracht werden. Hierzu gehören insbesondere die steuerbegünstigten Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sowie die Leistungen nach dem Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge wie z. B. das tarifliche Urlaubsgeld, die Jahresleistung, der Entgeltumwandlungsgrundbetrag und die Chemietarifförderung (im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung).
Die Einzelheiten der konkreten Durchführung der Einbringung der aufgeführten Entgeltbestandteile in das Langzeitkonto sind jeweils zwischen den Parteien dieser Vereinbarung abzustimmen.

Vereinbarung Chemische Industrie 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2933

Altersfreizeiten (§ 2a MTV Chemie)
Tarifmitarbeiter können die tariflichen Altersfreizeiten (nach § 2a MTV Chemie) aufgrund freiwilliger Entscheidung grundsätzlich in das Langzeitkonto einbringen.
Falls die Betriebsparteien vor Ort aus Gründen des Arbeitsablaufs eine Zusammenfassung der Altersfreizeiten zu freien Tagen vereinbart oder die Lage der Altersfreizeiten insbesondere im Rahmen von Schichtplänen geregelt haben, ist die Einbringung nur möglich, sofern die Betriebsparteien dies zulassen.
Falls Mitarbeiter im Rahmen der lebensphasenorientierten Arbeitszeitgestaltung nach § 13 Demografie-TV zur Ermöglichung eines flexiblen Übergangs in den Ruhestand eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen, entfällt der Anspruch auf Altersfreizeiten nach § 2a MTV Chemie und damit auch die Einbringungsmöglichkeit dieser Altersfreizeiten in das Langzeitkonto.
Soweit nach tariflichen oder betrieblichen Regelungen auch nichtleitenden außertariflichen Mitarbeitern Altersfreizeiten gewährt werden, ist deren Einbringung in das Langzeitkonto ausgeschlossen.

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HBS-Datenbank-Nr: 030200/2933

Förderung des Aufbaus von Langzeitkonten
Finanzielle Förderung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber fördert den Aufbau von Langzeitkonten finanziell nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Grundförderung
Mitarbeiter, die sich dauerhaft verpflichten, Entgeltbestandteile gemäß § 4 Ziffer 1 jährlich in Höhe von mindestens 1 % des Bruttojahresentgelts [...] in das Langzeitkonto einzubringen, erhalten eine prozentuale Bezuschussung auf die eingebrachten Entgeltbestandteile durch den Arbeitgeber ("Grundförderung").
Die minimale Bezuschussung beträgt 7,5 %, die maximale Bezuschussung beträgt 12,5 % auf höchstens 3 % des Bruttojahresentgelts des Mitarbeiters. Einbringungen von Entgeltbestandteilen, die 3 % des Bruttojahresentgelts des Mitarbeiters übersteigen, werden nicht bezuschusst.
Die Höhe der jährlichen Bezuschussung hängt von der Gesamthöhe der eingebrachten Entgeltbestandteile ab und ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.
Einbringung durch den Arbeitnehmer:
Prozent vom Bruttojahresentgelt
ab 1 %
ab 2 %
3 % = Maximum
Bezuschussung durch den Arbeitgeber:
Prozent der Einbringung
7,5 %
10,0 %
12,5 %
Mitarbeiter werden bei Neueinstellung (einschließlich Übernahme nach Ausbildung) bzw. Entfristung über die Förderung informiert und müssen sich spätestens zwölf Monate nach Beginn des unbefristeten Arbeitsverhältnisses zu einer dauerhaften Einbringung verpflichtet haben, um diese Grundförderung zu erhalten. Der Beginn der Einbringungen ins Langzeitkonto muss zeitnah, spätestens jedoch zwei Monate nach dieser Verpflichtung erfolgen.
Hatte der Mitarbeiter im Fall des Wechsels zu einer anderen am Langzeitkontenmodell teilnehmenden Konzerngesellschaft (§ 14 Ziff. 4) bei der bisherigen Konzerngesellschaft kein bzw. kein gefördertes Langzeitkonto, beginnt in der neuen Konzerngesellschaft die Frist für eine geförderte Langzeitkontenteilnahme nicht erneut zu laufen.
Sonderregelungen, z. B. bei Einbeziehung weiterer Gesellschaften in das Langzeitkontenmodell oder im Rahmen von Betriebsübergängen von Mitarbeitern in den [...]-Konzern, bleiben hiervon unberührt.
Die prozentuale Bezuschussung wird einmal jährlich dem Langzeitkonto des Mitarbeiters gutgeschrieben.

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HBS-Datenbank-Nr: 030200/2933

Förderung bei Anpassung des Freistellungszeitraums an den Bedarf des Arbeitgebers ("Schlussförderung")
Eine zusätzliche Förderung erhalten diejenigen Mitarbeiter, die ihren individuellen Freistellungszeitraum durch Variation ihres monatlichen Arbeitsentgelts gemäß § 10 Ziffer 3 dieser Rahmenvereinbarung i. V. m. § 8 Ziffer 4 TV Demografie an den Bedarf des Arbeitgebers nachfolgenden Maßgaben anpassen:
- Der Mitarbeiter hatte sich zu einer dauerhaften Einbringung von Entgeltbestandteilen gemäß Ziffer 1 verpflichtet.
- Arbeitgeber und Mitarbeiter vereinbaren - sobald dies sozialversicherungsrechtlich wirksam möglich ist -,dass das Arbeitsverhältnis nach Ende des Freistellungszeitraums zu dem Zeitpunkt endet, ab dem die Inanspruchnahme einer Altersrente unter Inkaufnahme von Abschlägen durch den Mitarbeiter frühestmöglich erfolgen kann.
- Der Mitarbeiter verpflichtet sich mindestens fünf Jahre vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn, den späteren Freistellungszeitraum durch Variation des Arbeitsentgelts innerhalb einer bestimmten Bandbreite an den Bedarf des Arbeitgebers anzupassen. Der Arbeitgeber hat damit die Möglichkeit, das Arbeitsentgelt im Freistellungzeitraum und damit die Dauer des Freistellungszeitraums innerhalb der vom Mitarbeiter gewählten Bandbreite stufenlos zu variieren.
Sind die Voraussetzungen nach Buchstaben a bis c erfüllt, stockt der Arbeitgeber das gesamte Wertguthaben des Mitarbeiters auf ("Schlussförderung"). Die Höhe der prozentualen Aufstockung ist abhängig von der gewählten Bandbreite des Arbeitsentgeltes und ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:
Bandbreite des Arbeitsentgeltes für die Zeit der Freistellung nach Bedarf des Arbeitgebers:
85-115 %
75-125 %
Bezuschussung durch den Arbeitgeber:
Prozent des Wertguthabens
7,5 %
12,5 %.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele
    1. Arbeitszeiten flexibilisieren, Auftragsschwankungen und Kundenwünsche berücksichtigen, Personalkosten reduzieren 6 Textauszüge
    2. Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen, mittel- bis langfristige Auszeiten ermöglichen, Weiterbildung fördern, befristeten Übergang in Teilzeitbeschäftigung ermöglichen, Lebensarbeitszeit verkürzen 3 Textauszüge
    3. Beschäftigung sichern, Mehrarbeit vermeiden, Arbeitsplätze schaffen, demografischen Wandel bewältigen 5 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlich, personell 7 Textauszüge
  3. Einrichtung und Steuerung von Langzeitkonten
    1. Initiative zur Einrichtung von Langzeitkonten 16 Textauszüge
    2. Zeit- oder Geldwertkonten 8 Textauszüge
    3. Kontoverwaltung und -organisation 11 Textauszüge
    4. Sabbaticals 4 Textauszüge
  4. Ansparen auf Langzeitkonten
    1. Ansparen von Langzeitkonten durch Zeitwerte 21 Textauszüge
    2. Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte 16 Textauszüge
    3. Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte und Zeitwerte 11 Textauszüge
    4. Begrenzungen des Ansparens und Ausgleichszeiträume 15 Textauszüge
    5. Zuschläge für Zeitguthaben 1 Textauszüge
  5. Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto
    1. Entnahmezwecke/Verwendung von Zeitguthaben 16 Textauszüge
    2. Verwendung der Zeitguthaben durch Beschäftigte 21 Textauszüge
    3. Verwendung der Zeitguthaben durch den Arbeitgeber 2 Textauszüge
    4. Zeitentnahmen bei Lebensarbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    5. Regelungen zur Freistellungszeit 16 Textauszüge
  6. Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben
    1. Wert und Verzinsung von Zeitguthaben 10 Textauszüge
    2. Insolvenzschutz 15 Textauszüge
    3. Störfälle 20 Textauszüge
  7. Übertragbarkeit von Zeitguthaben (Portabilität)
    1. Wechsel des Arbeitgebers 9 Textauszüge
  1. Informations- und Beratungsrechte der Beschäftigten
    1. Informationen über das Konto, Zeitpunkte 13 Textauszüge
  2. Informationen für Dritte
    1. Informationen für den Betriebsrat, Wahrung des Datenschutzes 3 Textauszüge
  3. Informationsrechte des Betriebsrates
    1. Art und Umfang der Informationen 4 Textauszüge
  4. Mitwirkung und Mitbestimmung des BR/PR, betriebliche Kommissionen
    1. Konfliktlösungen 7 Textauszüge
    2. Gemeinsame Kommissionen 6 Textauszüge
  5. Bezug zu anderen betrieblichen, tariflichen und gesetzlichen Regelungen
    1. Gesetze, Tarifverträge etc. 3 Textauszüge

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