Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

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2.4.2 Gemeinsame Kommissionen (6 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Anonym 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2529

Sofern ein Antrag abgelehnt wird, kann der AN sich an eine paritätisch besetzte Beratungskommission, die aus max. je zwei Vertretern des AG und des Betriebsrates besteht, wenden. Kann innerhalb der Beratungskommission keine Entscheidung herbeigeführt werden, so entscheidet letztlich der für Personal verantwortliche Vorstand mit dem BR-Vorsitzenden oder in dessen Verhinderungsfall mit dem stellvertretenden BR-Vorsitzenden gemeinsam.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2584

Eine Arbeitsgruppe aus je 3 Vertretern des örtlichen Betriebsrats und der Firma berät jeweils zum Ende jedes Kalenderhalbjahres über Stand und Probleme bei der Umsetzung der Betriebsvereinbarung anhand schriftlicher Unterlagen (soweit wie möglich als DV-Datei) wie z. B. jeweils aktuelle Liste der [...]-Mitarbeiter, die die [...]-Pauschale in das Langzeitkonto einbringen
- Anzahl und Dauer von Freistellungen (nach GB und Abteilung)
- Liste der Mitarbeiter, deren Anträge zu einer Freistellung abgelehnt wurden
- Die Zusammensetzung und Entwicklung des Sondervermögens gemäß Ziffer 9 dieser Betriebsvereinbarung (einmal jährlich).
Die Arbeitsgruppe soll Lösungsvorschläge erarbeiten, wenn
- Probleme allgemeiner Art mit der Auslegung oder Durchführung der Inhalte dieser Betriebsvereinbarung auftreten
- aus der Praxis der Bedarf entsteht, die bestehenden Regelungen weiterzuentwickeln.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/1497

Es wird eine Arbeitszeitkommission eingerichtet, die aus jeweils drei Vertretern des Arbeitgebers und des Betriebsrates besteht.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2764

Paritätische Kommission
Im Rahmen dieser Betriebsvereinbarung auftretende grundsätzliche Probleme oder Auslegungsfragen, die sich bei der Anwendung ergeben, sind von den Parteien mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung zu beraten.
Wird innerhalb von 4 Wochen keine Einigung zwischen den Parteien erzielt, entscheidet hierüber verbindlich eine paritätische Kommission.
Die paritätische Kommission wird nach Bedarf gebildet und ist paritätisch mit je zwei Beisitzern der Arbeitgeberseite und des Betriebsrates besetzt.

Vereinbarung Elektro 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2888

Fortwährende Verbesserung
Das Sabbatical wird derzeit durch ein befristetes Teilzeitmodell dargestellt. Nach einer Evaluierungsphase werden die Betriebsparteien überprüfen, inwieweit andere Maßnahmen vereinbart werden können, die Zeitwertkonten zu speisen; in Betracht kommen dabei z. B. befristete Erhöhungen der IRWAZ, oder auch besondere Fälle von Überarbeit (z. B. im Produktionsbereich für ältere Beschäftigte mit Mindestbetriebszugehörigkeit, Beschäftigte im Auslandseinsatz, Beschäftigte Offshore).
Auf Standortebene können insoweit ergänzende Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden, die jedoch der Zustimmung der Konzernbetriebsparteien bedürfen.
Dasselbe gilt für die Ansparfähigkeit definierter Entgeltbestandteile wie z. B. Einmalzahlungen.
Außerdem werden nach einer Evaluationsphase, spätestens in 2016, Arbeitgeber und Konzernbetriebsrat überprüfen, ob und welche Sabbaticalmodelle - insbesondere Familienpflegezeit - unternehmensseitig unterstützt werden können; insbesondere bei Einführung z. B. eines tariflichen Demographie- oder Bildungsfonds bietet sich diese Überprüfung an.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2913

Praxisauswertung
Der Fachbereich Personal und Organisation (OE [Nummer]) wertet jährlich die gestellten Anträge für Langzeitkonten unter den Aspekten der Personal-, Organisations- und Haushaltsstrukturen aus und berät das Ergebnis der Auswertung mit dem Fachbereich Finanzen (OE [Nummer]) und dem Gesamtpersonalrat.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele
    1. Arbeitszeiten flexibilisieren, Auftragsschwankungen und Kundenwünsche berücksichtigen, Personalkosten reduzieren 6 Textauszüge
    2. Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen, mittel- bis langfristige Auszeiten ermöglichen, Weiterbildung fördern, befristeten Übergang in Teilzeitbeschäftigung ermöglichen, Lebensarbeitszeit verkürzen 3 Textauszüge
    3. Beschäftigung sichern, Mehrarbeit vermeiden, Arbeitsplätze schaffen, demografischen Wandel bewältigen 5 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlich, personell 7 Textauszüge
  3. Einrichtung und Steuerung von Langzeitkonten
    1. Initiative zur Einrichtung von Langzeitkonten 16 Textauszüge
    2. Zeit- oder Geldwertkonten 8 Textauszüge
    3. Kontoverwaltung und -organisation 11 Textauszüge
    4. Sabbaticals 4 Textauszüge
  4. Ansparen auf Langzeitkonten
    1. Ansparen von Langzeitkonten durch Zeitwerte 21 Textauszüge
    2. Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte 16 Textauszüge
    3. Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte und Zeitwerte 11 Textauszüge
    4. Begrenzungen des Ansparens und Ausgleichszeiträume 15 Textauszüge
    5. Zuschläge für Zeitguthaben 1 Textauszüge
  5. Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto
    1. Entnahmezwecke/Verwendung von Zeitguthaben 16 Textauszüge
    2. Verwendung der Zeitguthaben durch Beschäftigte 21 Textauszüge
    3. Verwendung der Zeitguthaben durch den Arbeitgeber 2 Textauszüge
    4. Zeitentnahmen bei Lebensarbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    5. Regelungen zur Freistellungszeit 16 Textauszüge
  6. Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben
    1. Wert und Verzinsung von Zeitguthaben 10 Textauszüge
    2. Insolvenzschutz 15 Textauszüge
    3. Störfälle 20 Textauszüge
  7. Übertragbarkeit von Zeitguthaben (Portabilität)
    1. Wechsel des Arbeitgebers 9 Textauszüge
  1. Informations- und Beratungsrechte der Beschäftigten
    1. Informationen über das Konto, Zeitpunkte 13 Textauszüge
  2. Informationen für Dritte
    1. Informationen für den Betriebsrat, Wahrung des Datenschutzes 3 Textauszüge
  3. Informationsrechte des Betriebsrates
    1. Art und Umfang der Informationen 4 Textauszüge
  4. Mitwirkung und Mitbestimmung des BR/PR, betriebliche Kommissionen
    1. Konfliktlösungen 7 Textauszüge
    2. Gemeinsame Kommissionen 6 Textauszüge
  5. Bezug zu anderen betrieblichen, tariflichen und gesetzlichen Regelungen
    1. Gesetze, Tarifverträge etc. 3 Textauszüge

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