Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

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1.4.4 Begrenzungen des Ansparens und Ausgleichszeiträume (15 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/1497

Mitarbeiter unter 45 Jahren können max. 1.800 Stunden (ca. 1 Jahr) auf das Langzeitkonto ansparen. Ab dem 45sten Lebensjahr wird diese Deckelung aufgehoben und der Mitarbeiter kann unbegrenzt Stunden auf dem Langzeitkonto ansparen.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/1497

Jeder Mitarbeiter, für den ein Langzeitkonto geführt wird, hat die Möglichkeit, auf die Auszahlung von maximal fünf vollen Arbeitsstunden pro Woche zu verzichten und diese Zeiten stattdessen auf seinem Langzeitkonto oder dem Zeitwertpapier gutschreiben zu lassen. Die Vereinbarung zur Umwandlung von Bruttoentgelt ist monatsweise im Voraus für mindestens sechs Monate schriftlich zwischen Führungskraft, Mitarbeiter und HR-Bereich zu treffen. Die Vereinbarung kann jederzeit zum Monatsende, frühestens jedoch zum Ende des sechsten Monats, schriftlich vom Mitarbeiter widerrufen werden. Umgewandelt werden kann jedoch nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze.

Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2340

Das Volumen des Langzeitkontos staffelt sich wie folgt:
- Vom 01.01.2000 bis 31.12.2000 nicht mehr als 150 Stunden
In dringenden betrieblichen Fällen (z. B. bei terminkritischen Projekten) kann mit Zustimmung der Betriebsparteien die Obergrenze von 150 Stunden erhöht werden. Zeitguthaben über 150 Stunden werden im Jahr 2000 ohne Zuschläge abgegolten.
- Vom 01.01.2001 bis 31.12.2004 nicht mehr als 300 Stunden
In dringenden betrieblichen Fällen (z. B. bei terminkritischen Projekten) kann mit Zustimmung der Betriebsparteien die Obergrenze von 300 Stunden erhöht werden. Sobald ein Zeitguthaben von mehr als 2/3 der zulässigen Stunden erreicht ist, müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gemeinsam mit dem Vorgesetzten eine Abbauregelung finden.

Vereinbarung Maschinenbau 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2428

Das Einbringen von Vergütungen aus Zeitkonten ist auf den Gegenwert von maximal 152 Stunden pro Kalenderjahr begrenzt (§ 3, Nr. 2 und 3 TV LZK). Diese Vergütungen werden mit einem Bewertungsfaktor von 1,2 in das Lebensarbeitszeitkonto eingebracht.

Vereinbarung Metallverarbeitung 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2458

Auf dieses Konto werden mit Zustimmung des Mitarbeiters Mehrarbeitsstunden eingebracht, wenn im regulären Arbeitszeitkonto 300 Stunden überschritten werden. Zuschläge werden zunächst nicht in Zeit umgewandelt, sondern ausgezahlt. Das Langzeitkonto hat keine Obergrenze. Der Beschäftigte entscheidet selbst über den Aufbau des Langzeitkontos.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2459

Zeitguthaben über 50 Stunden bis 500 Stunden, die vor Inkrafttreten dieser Dienstvereinbarung entstanden sind, werden zum Stichtag 01.01.2011 auf ein Langzeitkonto gebucht. In diesen Fällen ist die/der Mitarbeiterin/Mitarbeiter gehalten, in Abstimmung mit der/dem unmittelbaren Vorgesetzten unter Berücksichtigung der dienstlichen und persönlichen Belange für einen kurz- bis mittelfristigen Abbau zu sorgen. Der Abbau soll in einem Zeitraum erfolgen, der fünf Jahre nicht überschreitet. Eine weitere Übertragung ist nur in besonders zu begründenden Einzelfällen möglich. Ein weiterer Aufbau des Guthabens ist ausgeschlossen.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2466

Die Einbuchungen auf das Lebensarbeitszeitkonto sind jedoch begrenzt auf maximal 4.800 Stunden, allerdings höchstens auf die Anzahl von Stunden, die bis zum voraussichtlichen Renteneintritt noch in Freizeit genommen werden können.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2524

Der Wert der angesammelten Zeitguthaben darf für alle Berechtigten zusammen € 500.000 nicht überschreiten.
Ist der Wert von € 500.000 erreicht und wird durch Entnahme von Zeitguthaben wieder verlassen, gilt zur Einzahlungsberechtigung die Reihenfolge (Datum) des Eingangs der Anträge.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2528

Für Zeitanteile aus anderen Arbeitszeitkonten darf auf dem Konto jährlich max. der Geldwert von 169 Stunden aufgebucht werden. Insgesamt dürfen Beschäftigte pro Jahr maximal 15 %, ab Vollendung des 45. Lebensjahres 20 % ihres Bruttojahresentgelts aufbuchen.

Vereinbarung Anonym 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2529

Von der Einzahlung ausgeschlossen sind:
- Beträge, die die zur Auszahlung kommende regelmäßige Vergütung unter die Grenze des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IV (400 Euro) fallen lassen,
- lohnsteuerfreie Vergütungsbestandteile,
- Krankengeldzuschuss (§ 13 MTV Nr. 3)
- Beträge aus laufender Vergütung in Zeiten des Bezugs eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.

Vereinbarung Chemische Industrie 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2727

Tarifliche und betriebliche Leistungen
Da das Arbeitsverhältnis auch in Zeiten der Freistellung fortbesteht und der Mitarbeiter lediglich sein Wertguthaben auf dem Langzeitkonto statt tatsächlicher Arbeitsleistung einsetzt, erhält der Mitarbeiter bei einer Komplettfreistellungszeit vor Inanspruchnahme der Altersrente von weniger als einem Jahr keine betrieblichen Einmalzahlungen.
Für Freistellungen ab einem Jahr werden die tariflichen Einmalzahlungen, wie z. B. die Jahresleistung gemäß § 5 TEA, das zusätzliche Urlaubsgeld gemäß § 10 TEA und der Entgeltumwandlungsbetrag gemäß § 15 TEA sowie die betrieblichen Einmalzahlungen nicht gewährt.
Abweichend hiervon haben Mitarbeiter während einer 1-jährigen Freistellung zur Pflege oder während einem betrieblichen Erziehungsjahr Anspruch auf den Demografiebetrag 1 und 2 gemäß den Bestimmungen von § 7 Nr.1, 2 TV Demografie, soweit die übrigen Anspruchsvoraussetzungen für den Demografiebetrag 1 und 2 vorliegen.
Unabhängig von der Dauer der Freistellung entsteht in den Freistellungszeiträumen der Urlaubsanspruch für die tariflich geführten Mitarbeiter anteilig.
Unabhängig von der Dauer der Freistellung ruht die Mitgliedschaft in der Pensionskasse während der Freisteilungszeit. Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung werden in dieser Zeit nicht erworben.
Die Regelungen dieses Absatzes gelten vorbehaltlich des Fortbestehens diesbezüglicher tariflicher Regelungen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2764

Umwandlungsgrenzen
Der Höchstumwandlungsbetrag beträgt nach Maßgabe des Tarifvertrages zur Einführung von Wertguthaben bei [der Firma] grundsätzlich 152 Stunden pro Kalenderjahr im Rahmen der Umwandlung aus dem Jahresarbeitszeitkonto. Vorbehaltlich der tarifvertraglichen Zustimmung können mit Einführung der Wertkonten bei [der Firma] einmalig mehr als 152 Stunden eingebracht werden. Die einmalig höhere Einbringung von Stunden muss bis 31.3.2013 schriftlich vereinbart werden. Bei der Umwandlung von Entgelt beträgt der Höchstumwandlungsbetrag 10 % des gesamten Vorjahreseinkommens. Für sonstige, nicht tarifliche Einmalzahlungen gilt diese Grenze nicht.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2913

Die gleichzeitige Einbringung von Zeitwerten gemäß Absatz 2 und Urlaubsansprüchen gemäß Absatz 3 ist ausgeschlossen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2913

Bei einer Überlastungsanzeige werden laufende Ansparungen ausgesetzt, sofern Zeitwerte im Sinne der Ziffer 4 Abs. 2 in das Langzeitkonto eingebracht werden. Nach erfolgter Bearbeitung der Überlastungsanzeige ist die Vereinbarung zu prüfen und anzupassen, soweit erforderlich.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2913

Sollten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss/Einziehungsverfügung, Abtretungen, Insolvenzverfahren, Aufrechnungen) gegen die Beschäftigte/den Beschäftigten vorliegen, ist eine Ansparung ausgeschlossen. Bereits laufende Ansparungen werden bei Bekanntwerden der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele
    1. Arbeitszeiten flexibilisieren, Auftragsschwankungen und Kundenwünsche berücksichtigen, Personalkosten reduzieren 6 Textauszüge
    2. Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen, mittel- bis langfristige Auszeiten ermöglichen, Weiterbildung fördern, befristeten Übergang in Teilzeitbeschäftigung ermöglichen, Lebensarbeitszeit verkürzen 3 Textauszüge
    3. Beschäftigung sichern, Mehrarbeit vermeiden, Arbeitsplätze schaffen, demografischen Wandel bewältigen 5 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlich, personell 7 Textauszüge
  3. Einrichtung und Steuerung von Langzeitkonten
    1. Initiative zur Einrichtung von Langzeitkonten 16 Textauszüge
    2. Zeit- oder Geldwertkonten 8 Textauszüge
    3. Kontoverwaltung und -organisation 11 Textauszüge
    4. Sabbaticals 4 Textauszüge
  4. Ansparen auf Langzeitkonten
    1. Ansparen von Langzeitkonten durch Zeitwerte 21 Textauszüge
    2. Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte 16 Textauszüge
    3. Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte und Zeitwerte 11 Textauszüge
    4. Begrenzungen des Ansparens und Ausgleichszeiträume 15 Textauszüge
    5. Zuschläge für Zeitguthaben 1 Textauszüge
  5. Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto
    1. Entnahmezwecke/Verwendung von Zeitguthaben 16 Textauszüge
    2. Verwendung der Zeitguthaben durch Beschäftigte 21 Textauszüge
    3. Verwendung der Zeitguthaben durch den Arbeitgeber 2 Textauszüge
    4. Zeitentnahmen bei Lebensarbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    5. Regelungen zur Freistellungszeit 16 Textauszüge
  6. Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben
    1. Wert und Verzinsung von Zeitguthaben 10 Textauszüge
    2. Insolvenzschutz 15 Textauszüge
    3. Störfälle 20 Textauszüge
  7. Übertragbarkeit von Zeitguthaben (Portabilität)
    1. Wechsel des Arbeitgebers 9 Textauszüge
  1. Informations- und Beratungsrechte der Beschäftigten
    1. Informationen über das Konto, Zeitpunkte 13 Textauszüge
  2. Informationen für Dritte
    1. Informationen für den Betriebsrat, Wahrung des Datenschutzes 3 Textauszüge
  3. Informationsrechte des Betriebsrates
    1. Art und Umfang der Informationen 4 Textauszüge
  4. Mitwirkung und Mitbestimmung des BR/PR, betriebliche Kommissionen
    1. Konfliktlösungen 7 Textauszüge
    2. Gemeinsame Kommissionen 6 Textauszüge
  5. Bezug zu anderen betrieblichen, tariflichen und gesetzlichen Regelungen
    1. Gesetze, Tarifverträge etc. 3 Textauszüge

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