Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

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1.4.3 Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte und Zeitwerte (11 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2446

In das Zeitwertkonto lassen sich nach Maßgabe dieser Betriebsvereinbarung Zeit- und Entgeltbestandteile einbringen. Das Zeitwertkonto wird in Geld geführt. Alle eingebrachten Entgeltbestandteile und Zeitguthaben werden daher zum Zeitpunkt ihrer Einstellung in das Zeitwertkonto auf Basis des im Zeitpunkt der Einbringung vereinbarten Arbeitsentgelts in einen Geldwert umgerechnet.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2466

Zum Aufbau von Wertguthaben können - ggf. nach Umrechnung in den aktuellen Geldwert - die im Folgenden beschriebenen Leistungen verwendet werden:
- Tarifliche oder betriebliche Sonderzahlungen (z. B. Gewinnbeteiligung) oder Teile davon
- Teile des gleichmäßigen Monatslohns/-gehalts
- Variable Lohn- oder Gehaltsbestandteile
- Mehrarbeitsgrundvergütungen
- Zuschläge für Mehrarbeit (nur sozialversicherungs- und steuerpflichtige)
- Vermögenswirksame Leistungen
- Nachtfreischichten (nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber).
Zusätzliche Zeitanteile aus anderen Arbeitszeitkonten dürfen [...] jährlich max. bis zu 169 Stunden auf das Lebensarbeitszeitkonto aufgebucht werden. Insgesamt dürfen Beschäftigte pro Jahr maximal 15 %, ab Vollendung des 45. Lebensjahres 20 ihres Bruttojahresentgelts aufbuchen.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2524

Dem Langzeitkonto können folgende Zeit-Ansprüche gutgeschrieben werden:
- Stunden aus dem Überstundenkonto gem. § 10 der Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit,
- Plusstunden durch vertraglich vereinbarte Reduzierung der Vergütung bei gleichbleibender Arbeitszeit,
- Plusstunden durch vertraglich vereinbarte Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit (bis zur Grenze der tariflichen Wochenarbeitszeit) bei gleichbleibender Vergütung,
- Arbeitsstunden für eine Freistellung nach §§ 6 und 7 MTV-[...].
Sofern sich der Anspruch nach Tagen bemisst, wird ein Tag mit einem Fünftel der tariflichen Wochenarbeitszeit bewertet.
Dem Langzeitkonto können folgende Geld-Ansprüche - auch anteilig - in Zeit gutgeschrieben werden:
- Zeitzuschläge gem. § 15 MTV-[...] bzw. § 18 MTV-[...],
- Urlaubsgeld,
- Weihnachtsgeld,
- Besondere jährliche Zahlung,
- Jubiläumsgeld,
- Sonderzahlungen (z. B. Prämie),
- Vergütung für Rufbereitschaft.
Zur Berechnung der Ansparzeit (in Stunden und Minuten) wird der einzubringende Geldbetrag mit 167 multipliziert und durch das jeweilige Grundgehalt und etwaiger Zulagen gemäß § 9 Abs. 3 MTV-[...] bzw. § 1 1 Abs. 3 und 4 MTV-[...] des/der Mitarbeiters/in dividiert.

Vereinbarung Schmuckhersteller 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/344

Einbringung von Stunden auf das Konto
Plusstunden aus einer flexiblen Arbeitszeit über die zwanzigste Stunde können auf das Konto eingebracht werden.
Jubiläumszuwendungen können zum Aufbau in das Konto eingebracht werden. Berechnungsformel ist hier Zuwendung/Stundenlohn.
Teile des Weihnachts- und Urlaubsgeldes können auf das Konto eingebracht werden. Berechnungsformel ist hier Sonderzahlung/Stundenlohn.
Zukünftige tarifliche Arbeitszeitverkürzungen können zum Aufbau des Kontos verwendet werden.
Zukünftige Prämien aus einer Prämienvereinbarung können umgerechnet werden in Stunden und dem Konto gutgeschrieben werden.

Vereinbarung Chemische Industrie 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2727

Einbringungsmöglichkeiten in das Langzeitkonto
Einbringungsfähige Entgelt- und Zeitbestandteile
Das Langzeitkonto des Mitarbeiters wird bei erstmaliger Einbringung eingerichtet. Anstelle der Entgeltauszahlung werden die jeweiligen Vergütungsansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen, tariflichen und arbeitsvertraglichen Bestimmungen in das Langzeitkonto eingestellt.
Es dürfen nur Entgeltbestandteile aus dem Arbeitsverhältnis in das Langzeitkonto eingebracht werden, auf deren Auszahlung im Zeitpunkt der Einbringung in das Langzeitkonto kein gesetzlicher oder - soweit nicht abweichend geregelt - tarifvertraglicher Anspruch besteht und die zum Zeitpunkt der Entscheidung der Einbringung noch nicht fällig waren.
Im Einzelnen können auf Antrag des Mitarbeiters eingebracht werden:
- Der Demografiebetrag 1 gemäß den Bestimmungen von § 7 Nr. 1 TV Demografie in der jeweils geltenden Fassung und der Gesamtbetriebsvereinbarung über die Verwendung des Demografiebetrages für die betriebliche Altersversorgung vom 15.12.2009 einschließlich der dazugehörigen Protokollnotizen in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit ein tariflicher Anspruch besteht und der Betrag nicht für die betriebliche Altersversorgung verwendet wird.
- Der Demografiebetrag 2 gemäß den Bestimmungen von § 7 Nr. 3 TV Demografie in der jeweils geltenden Fassung und der Gesamtbetriebsvereinbarung über die Verwendung des Demografiebetrages für Langzeitkonten vom 31.07.2013, soweit ein tariflicher Anspruch besteht.
- Teile des laufenden monatlichen Bruttotarifentgelts in Höhe von mindestens 1 %, maximal in Höhe von 10 % des monatlichen Bruttotarifentgelts.
- Teile der Brutto-Bonuszahlung gemäß der Gesamtbetriebsvereinbarung Variable Remuneration (VR) für Tarifmitarbeiter/innen vom 26.09.2008 einschließlich der dazugehörigen Protokollnotizen in ihrer jeweils gültigen Fassung, in einer Höhe von mindestens brutto EUR 250,00 p. a. maximal in Höhe der Gesamt-Brutto- Bonuszahlung des jeweiligen Bonusjahres.
- Die vollständige Treueprämie gemäß der Gesamtbetriebsvereinbarung Treueprämie für Tarifmitarbeiter/innen vom 04.12.1988 einschließlich der Protokollnotizen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
- Das Jubiläumsgeld gemäß den jeweils gültigen Regelungen in einer Höhe von mindestens brutto EUR 250,00, maximal in Höhe der Jubiläumszuwendung.
- Die Altersfreizeiten gemäß § 2 a MTV Chemie in der jeweils gültigen Fassung.
- Der komplette betriebliche Jubiläumsurlaub gemäß den jeweils gültigen betrieblichen Regelungen.
- Der komplette Zeitausgleich für die im Vorfeld angeordnete Mehrarbeit bzw. für die im Rahmen der Zeitbudgeterhöhung angeordnete Mehrarbeit, soweit die in dieser Form angeordnete Mehrarbeit einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 3 Monaten erreicht, inklusive Mehrarbeitszuschläge.
- Die jährlichen Urlaubsansprüche in Höhe von maximal 5 Tagen/Schichten des tariflichen Erholungsurlaubs, soweit die Urlaubsansprüche über den gesetzlichen Mindesturlaub einschließlich des gesetzlichen Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte hinausgehen (siehe unten, II). Im Rahmen der langen 4-Schicht können abweichend hiervon maximal 3 Schichten eingebracht werden.
Andere Zeit- und Entgeltbestandteile können nicht eingebracht werden, es sei denn, dass dies zwischen Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen gesondert vereinbart wird.
Eine Einbringung erfolgt nur dann, sofern bzw. soweit die Einbringung nicht im Einzelfall ausscheidet; dies gilt dann, wenn der jeweilige Geld- bzw. Zeitbaustein schon aufgrund einer Vereinbarung bzw. gesetzlichen Regelung anderweitig verwendet wird bzw. werden muss (z. B. bei Lohnpfändung, bei gesetzlichem Mindesturlaub gem. BUrIG etc.) oder der jeweilige Geld- bzw. Zeitbaustein - unabhängig von der Einbringung - nicht zur Auszahlung kommt. Kommt der jeweilige Geld- bzw. Zeitbaustein in nicht ausreichender Höhe zur Auszahlung, erfolgt eine Einbringung in Höhe des tatsächlichen Auszahlungsbetrages.
Es erfolgt ein jährlicher Austausch zwischen Unternehmen und Gesamtbetriebsrat über die mit der Umsetzung der Gesamtbetriebsvereinbarung gemachten Erfahrungen. Die Einzelheiten der konkreten Durchführung der Einbringung der aufgeführten Entgeltbestandteile in das Langzeitkonto sind jeweils zwischen den Parteien dieser Gesamtbetriebsvereinbarung zu beraten.
Um eine nachgelagerte Versteuerung im Rahmen der Gehaltsabrechnung realisieren zu können, muss der Mitarbeiter die Entscheidung, die vorgenannten Zeit- und Entgeltbestandteile in das Langzeitkonto einzubringen, spätestens bis zum 30.09. eines Kalenderjahres für das Folgejahr dem Unternehmen mitteilen. Der Mitarbeiter ist an seine Entscheidung dauerhaft gebunden. Änderungen für die Zukunft können ebenfalls bis spätestens 30.09. für das folgende Kalenderjahr mitgeteilt werden, rückwirkende Änderungen können nicht vorgenommen werden. Für die erstmalige Einbringung nach Inkrafttreten dieser Gesamtbetriebsvereinbarung werden in Abstimmung mit dem Gesamtbetriebsrat gesonderte Fristen festgelegt. Die Einbringung eines bereits fälligen Anspruchs auf Vergütung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Anträge auf Einbringung in das Langzeitkonto werden ab dem Zeitpunkt der Kenntnis vom Eintritt eines Störfalls (z. B. Austritt des Mitarbeiters) nicht mehr umgesetzt bzw. sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
Fristen, Fälligkeit und Bindungsdauer sind im Antragsformular niedergeschrieben.
Auswirkungen der Einbringung auf betriebliche und gesetzliche Leistungen
Das Unternehmen stellt sicher, dass die mit der Einbringung in das Langzeitkonto einhergehende Anpassung des Bruttoentgelts keinen Einfluss auf künftige Vergütungserhöhungen oder auf andere betriebliche vergütungsabhängige Leistungen - soweit diese von dem laufenden Monatsentgelt abhängen - hat. Diese Leistungen des Unternehmens werden auf Basis der Ausgangs-Bruttobezüge errechnet und durchgeführt. Dies gilt entsprechend auch für die betriebliche Altersversorgung und die Berechnung des versorgungsfähigen Einkommens.
Hingegen kann es bei Ansprüchen des Arbeitnehmers auf gesetzliche Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld etc.) durch die Reduzierung des Bruttoentgeltes zu entsprechend verringerten Leistungsansprüchen kommen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden, solange gesetzlich zulässig, auf Basis des um die jeweiligen in das Langzeitkonto eingebrachten Geldwerte reduzierten Bruttogehalts abgeführt. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass die jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die jeweils geltenden Beitragsbemessungs- oder Pflichtversicherungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung monatlich unterschritten werden und damit z. B. ein bis dahin freiwillig in der privaten Krankenversicherung versicherter Mitarbeiter wieder pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird.
Auch bei der Berechnung eines Mutterschafts- und Krankengeldzuschusses ist - entsprechend der gesetzlichen Vorgaben - Ausgangspunkt das (ermäßigte) Netto, welches sich aus dem reduzierten Bruttoentgelt ergibt.
In das Langzeitkonto können keine Einbringungen bzw. Gutschriften eingestellt werden, sobald feststeht, dass das voraussichtliche Ende des Freistellungszeitraums über den Zeitpunkt hinausgeht, zu dem der Mitarbeiter eine ungekürzte Rente wegen Alters nach dem Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB) frühestens beanspruchen kann (sog. Überzahlung). Für diese Prognoseentscheidung sind zum einen der ungeminderte Entgeltanspruch (ohne Berücksichtigung der voraussichtlichen Entgeltentwicklung) und zum anderen der voraussichtliche Zeitraum der Freistellung maßgeblich. Aus diesem Grund bedürfen Einbringungen ab Vollendung des 62. Lebensjahres in jedem Einzelfall der Zustimmung des Arbeitgebers. Im Fall der sog. Überzahlung wird jede weitere Einbringung bzw. Gutschrift auf dem Langzeitkonto nach dem vorgenannten Zeitraum steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich als zugeflossenes Einkommen behandelt und ist vom Mitarbeiter lohnzuversteuern und zu verbeitragen. Die Grundsätze der nachgelagerten Versteuerung finden für diesen Fall daher keine Anwendung. Die Einstellung von Altersteilzeitbezügen in das Langzeitkonto ist ausgeschlossen.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2756

Ansammlung von Wertguthaben
Grundsätzlich gilt: Alle Umwandlungen von Entgeltbestandteilen müssen schriftlich beim Referat Personalbetreuung beantragt werden.
Teilnehmende Mitarbeiter haben die Möglichkeit folgende Bestandteile in Wertguthaben im [...]-Zeit-Depot umzuwandeln:
- Entgeltbestandteile (Abs. 2)
- Einmalbeträge wie [Sonderzahlung] und sonstige Bonuszahlungen (Abs. 3)
- Angeordnete Überstunden inklusive Zuschläge (Abs. 4)
- Urlaubsansprüche über den gesetzlichen Mindestanspruch (Abs. 5) hinaus
- Jährlich bis zu 120 verfallene Mehrarbeitsstunden (Abs. 6).
Der schriftliche Antrag zur Einzahlung von Entgeltbestandteilen muss bis zum 31.03. jeden Jahres im Referat Personalbetreuung vorliegen. Die Höhe der monatlichen Einzahlung kann nur einmal jährlich, jeweils zu Ende des Monats März angepasst werden.
- Soweit dem Mitarbeiter eine Sonderzahlung bzw. Bonuszahlung gewährt wird, kann der Mitarbeiter hierauf ganz oder teilweise zugunsten einer Gutschrift auf das Langzeitkonto verzichten. Der Mitarbeiter muss dies schriftlich spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats beim Referat Personalbetreuung beantragen, damit dieser Betrag hoch in der Gehaltsabrechnung des laufenden Monats berücksichtigt werden kann.
- Zeitguthaben aus angeordneten Überstunden können vom Mitarbeiter aus dem Gleitzeitkonto in das Langzeitkonto eingebracht werden. Zuführungen werden mit dem zum Einbringungsstichtag maßgeblichen Brutto-Stundenlohn inclusive etwaigen Zeitzuschlägen nach § 8 TVöD errechnet. In diesem Fall muss der Mitarbeiter dies einen Monat nachdem die Überstunden angeordnet wurden, schriftlich beim Referat Personalbetreuung beantragen.
- Tarifliche Urlaubsansprüche eines Kalenderjahres, die über den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Urlaubstagen (bei einer 5-Tage-Woche) pro Kalenderjahr hinausgehen und die aufgrund gesetzlicher und betrieblicher Regelungen zum 31. Dezember verfallen würden, können dem Langzeitkonto gutgeschrieben werden. In diesem Fall müssen Mitarbeiter dies jährlich spätestens zum 31. Dezember schriftlich beim Referat Personalbetreuung beantragen. Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach § 125 SGB IX kann dem Langzeltkonto nicht gutgeschrieben werden.
- Freiwillig geleistete Mehrarbeit bis zu 32 Stunden monatlich wird dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Darüber hinaus geleistete Mehrarbeit verfällt jeweils zum Monatsende (siehe Dienstvereinbarung Gleitzeit). Der schriftliche Antrag zur Gutschrift von verfallenen Mehrarbeitsstunden muss jährlich spätestens bis zum 31. Dezember im Referat Personalbetreuung vorliegen.
- für Vollzeitkräfte
Vor dem Hintergrund der Leistungsbewertung und der übertariflichen Auszahlung [...] werden bis zu 50 verfallene Mehrarbeitsstunden [...] anerkannt. Beträgt die Anzahl der jährlich verfallenen Mehrarbeitsstunden über 50 Stunden, so können jährlich maximal bis zu 120 Stunden Mehrarbeitsstunden dem Langzeitkonto gutgeschrieben werden.
- für Teilzeitkräfte
Für Teilzeitkräfte wird, auf Grundlage des am 1. Januar des jeweiligen Jahres vorliegenden Beschäftigungsgrades, ebenfalls ein Grenzwert über die [...] zu berücksichtigenden verfallenen Mehrarbeitsstunden berechnet. Wird dieser Grenzwert überschritten, so können die darüber hinaus gehenden gekappten Mehrarbeitsstunden ebenfalls in ein Langzeitkonto eingebracht werden. Für die Anzahl der maximal einzubringenden Stunden wird ebenfalls der am 1. Januar des jeweiligen Jahres vorliegende Beschäftigungsgrad berücksichtigt.
Beispiele:
1. Januar Beschäftigungsgrad 50 % ? Grenzwert 25 Stunden ? maximal einzubringende Stundenanzahl: 60 verfallene Stunden
1. Januar ? Beschäftigungsgrad 60 % ? Grenzwert: 30 Stunden ? maximal einzubringende Stundenanzahl: 72 verfallene Stunden
1. Januar ? Beschäftigungsgrad 70 % Grenzwert: 35 Stunden ? maximal einzubringende Stundenanzahl: 84 verfallene Stunden.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2764

Umwandlungsfähige Bestandteile
Die Teilnahme am Wertkontenmodell ist freiwillig. Jeder teilnahmeberechtigte Beschäftigte kann folgende Steuer- und sozialversicherungspflichtige Bestandteile unter der Bedingung, dass ein entsprechender Anspruch gegen [die Firma] entstehen wird, zum Zwecke einer späteren Freistellung i.S.d. § 7 Abs. 1a SGB IV umwandeln:
- Laufendes Entgelt (monatlich)
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Tantieme
- Sonderprämie
- [unternehmenserfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil]
- Die Bruttobeträge der Überstunden aus dem Jahresarbeitszeitkonto, nach Maßgabe der hierfür geltenden Regelungen
- Angeordnete Mehrarbeit
- Urlaubstage einmalig (Stand 31.12.2012) vorbehaltlich der tarifvertraglichen Zustimmung
- Bei AT-Mitarbeitern Urlaubstage über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus
- Sonstige über- bzw. außertarifliche Gehaltsbestandteile.

Vereinbarung Elektro 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2888

Ansparung
Die Ansparung erfolgt in der Weise, dass definierte Entgeltbestandteile nicht zur Auszahlung angewiesen werden, sondern stattdessen einbehalten werden. Die einbehaltenen Werte werden im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung in ein "Zeitwertkonto" überführt.
Der Beschäftige kann wählen, mit welcher "Anspargeschwindigkeit" er die Freistellung herbeiführen möchte:
- Modell "schnell": Arbeitsphase und Freistellungsphase sind gleich lang
- Modell "austariert": die Arbeitsphase ist doppelt so lang wie die Freistellungsphase
- Modell "langsam": die Arbeitsphase ist dreimal so lang wie die Freistellungsphase
Aus der Anspargeschwindigkeit, die das Verhältnis von Arbeitsphase zu Freisteilungsphase bestimmt, ermittelt sich das Entgeltniveau für die Ansparung:
Anspargeschwindigkeit: Schnell (1:1), Austariert (2:1), Langsam (3:1)
Dauer Arbeitsphase (in Kalendermonaten: 1 bis 12, 2 bis 24, 3 bis 36
Dauer Freistellung (in Kalendermonaten): 1 bis 12, 1 bis 12, 1 bis 12
Entgeltniveau in der Arbeitsphase: 50 %, 66,66 %, 75 %
Entgelt in der Freistellung (bzw. Entgeltniveau): Wertguthaben (oder Entgeltniveau der Arbeitsphase)
Die Differenz aus dem Entgeltniveau der Ansparphase und dem 100-%-Entgelt bildet die Ansparsumme. Die diesem Differenzbetrag zugrunde liegende Zeit ist nicht als Mehrarbeit zu betrachten. Als Mehrarbeit gelten nur diejenigen Zeiten, die auch vor der Vereinbarung nach dieser Konzernbetriebsvereinbarung als Mehrarbeit zu zählen waren.
Die Ansparsumme wird gestundet und einem gegen Insolvenz des Arbeitgebers gesicherten Zeitwertkonto zugeführt.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2913

Ansparwerte
Reduzierung der vereinbarten Arbeitszeit
Die vereinbarte Arbeitszeit kann auf Wunsch der/des Beschäftigten reduziert werden bei gleichbleibender tatsächlicher Arbeitszeit. Die Differenz, die sich durch die vorübergehende Reduzierung der vereinbarten zu der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit ergibt, kann als Plusstunden in Höhe von bis zu 50 % der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit in das Langzeitkonto eingebracht werden.
Die Einbringung gilt auch für Arbeitstage, an denen eine Arbeitsleistung nicht erbracht wird, wenn bei Tarifbeschäftigten Anspruch auf Entgeltfortzahlung (gemäß § 21 TVöD) besteht bzw. wenn Beamtinnen und Beamte Bezüge erhalten, im Falle einer Erkrankung begrenzt auf einen Zeitraum von insgesamt sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten.
Erhöhung der tatsächlichen Arbeitszeit
Grundsätzlich sind Plusstunden aus den jeweiligen städtischen Regelungen zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, angeordnete Überstunden nach § 7 Abs. 7 und 8c TVöD und angeordnete Mehrarbeit nach § 60 Abs. 3 NBG durch Freizeit auszugleichen. Soweit das im Einzelfall aus dienstlichen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist, können diese in das Langzeitkonto eingebracht werden. Es können Zeitwerte bis zu 34 Stunden monatlich in das Langzeitkonto eingebracht werden.
Einbringung von Urlaubsansprüchen
Grundsätzlich sind bestehende Urlaubsansprüche spätestens bis zum 30.09. des auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres zu nehmen. Soweit das im Einzelfall aus dienstlichen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist, erfolgt die Einbringung über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehender Urlaubsansprüche in das Langzeitkonto zum 01.10. des Folgejahres. Ansprüche für Zusatzurlaub für Wechselschicht- oder Schichtarbeit sowie Ansprüche für Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung gemäß § 125 SGB IX dürfen nicht eingebracht werden.
Bereinigung des Arbeitszeitsaldos
In einer Vereinbarung kann eine Regelung zur einmaligen Bereinigung des Arbeitszeitsaldos aus den jeweiligen städtischen Regelungen zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung zum Stand 31.12.2017 getroffen werden. Die einmalige Bereinigung des Arbeitszeitsaldos kann durch
- eine konkrete Vereinbarung zum Freizeitausgleich,
- Einbringung in das Langzeitkonto und/oder
- Auszahlung (analog Ziffer 8)
stattfinden.
Die einmalige Bereinigung muss spätestens bis Ende 2018 erfolgt sein. Sollte sich der Arbeitszeitsaldo zum Stand 31.12.2017 bis zum Zeitpunkt der Bereinigung verringert haben, ist der aktuelle Stand zu bereinigen. Sollen danach Zeitwerte in das Langzeitkonto eingebracht werden, so erfolgt dies nach Ziffer 4 Abs. 2. In Erweiterung zu der DV [Nummer] verfallen ab dem 01.01.2018 jeweils zum 31.12. eines Jahres alle Zeitwerte des Arbeitszeitsaldos aus den jeweiligen städtischen Regelungen zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, die 100 Stunden übersteigen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2913

Ansparphase
Die Einbringung von Zeitwerten in das Langzeitkonto ist zu beantragen. Die Menge der Zeitwerte, die in das Langzeitkonto eingebracht werden sollen, bespricht die Antragstellerin/der Antragsteller mit der direkten Führungskraft. Das Ziel ist eine Abwägung dienstlicher und persönlicher Interessen unter Beachtung des Gesundheitsschutzes. Das Ergebnis wird als Antrag der für die Personalverwaltung des Fachbereichs zuständigen Organisationseinheit zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Nach Genehmigung des Antrags ist jeweils eine Vereinbarung zu schließen, die mindestens folgende Inhalte enthält:
- Art der Ansparwerte (Ziffer 4)
- Menge der Zeitwerte bzw. Höchstgrenze für Zeitwerte nach Ziffer 4 Abs. 2
- Zeitraum der Vereinbarung
Die Ansparphase ist jeweils vom ersten eines Monats bis zum letzten eines Monats mit einem Vereinbarungszeitraum von höchstens zwölf Monaten zu vereinbaren. Die Vereinbarung kann nur für zukünftige Zeiträume abgeschlossen werden und es kann jeweils nur eine Vereinbarung für einen Zeitraum getroffen werden. Die Vereinbarung hat keine Nachwirkung. Sollte keine Vereinbarung für einen Zeitraum getroffen sein, so ruht das Langzeitkonto.
Eine Kopie der Vereinbarung wird von der für die Personalverwaltung des Fachbereichs zuständigen Organisationseinheit dem Bereich Personal und Organisation (OE [Nummer]) zugeleitet.

Vereinbarung Chemische Industrie 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2921

Ansparmöglichkelten für das Langreitkonto
Folgende Entgeltbestendteile können - auch additiv - in ein Langzeitkonto eingebracht werden:
- bis zu 30 % des Tarifentgelts pro Jahr,
- die Variable Einmalzahlung (VEZ) oder Teile der VEZ,
- die Individuelle Einmalzahlung (IEZ) oder Teile der IEZ,
- Prämien aus dem betrieblichen Vorschlagswesen.
Steuerfreie Entgeltbestandteile sind von der Einbringung in ein Langzeitkonto ausgeschlossen.
Folgende Zeitbestandteile können - auch additiv - in ein Langzeitkonto eingebracht werden:
- Mehrarbeit und gegebenenfalls darauf entfaltende Zuschläge, soweit hierfür kein Freizeitausgleich gewährt werden kann
- Ansprüche auf Altersfreireit,
- Urlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht
Für die Einbringung der verschiedenen Entgelt- und Zeitbestandteile gelten die in Anlage 1 genannten Untergrenzen, Regelungen zur Einbringung von Urlaub sind in Anlage 2 definiert.
Zur Einbringung von Entgelt- und/oder Zeitbestandteilen in das Langzeitkonto wird vor dem Zeitpunkt ihrer jeweiligen Fälligkeit eine individuelle Vereinbarung getroffen; davon ausgenommen ist die Urlaubseinbringung, die nach dem in Anlage 2 geregelten Verfahren erfolgt.
Sobald der Zeitpunkt erreicht ist, ab dem das angesammelte Arbeitsentgeltguthaben für eine Finanzierung des Freistellungsreitraums bis zu dem von der Mitarbeiterin bzw. vom Mitarbeiter angestrebten Rentenbeginn ausreicht, sind Einbringungen in das Langzeitkonto nicht mehr möglich.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen oder einen Aufhebungsvertrag bzw. eine sonstige Beendigungsvereinbarung unterzeichnet haben, endet die Möglichkeit der weiteren oder erstmaligen Einbringung von Zeit- oder Entgeltbestandteilen in das Langzeitkonto im Zeitpunkt der Kündigung bzw. Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags. Bestehende Vereinbarungen zur fortlaufenden Einbringung von Zeit- oder Entgeltbestandteilen in das Langzeitkonto werden letztmals für den der Kündigung folgenden Monat berücksichtigt. Ausgenommen hiervon sind Aufhebungsverträge, die den Eintritt in den Ruhestand zum Gegenstand haben (Pensionierungsvereinbarungen); für diese gelten ausschließlich die Regelungen des vorstehenden Absatzes.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Altersteilzeitvereinbarung unterzeichnet haben, endet die Möglichkeit der weiteren oder erstmaligen Einbringung von Zeit- oder Entgeltbestandteilen in das Langzeitkonto im Zeitpunkt des Eintritts in die Altersteilzeit. Bestehende Vereinbarungen zur fortlaufenden Einbringung von Zeit- oder Entgeltbestandteilen in das Langzeitkonto werden in diesen Fällen letztmals für den dem Eintritt in die Altersteilzeit vorausgehenden Monat berücksichtigt.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele
    1. Arbeitszeiten flexibilisieren, Auftragsschwankungen und Kundenwünsche berücksichtigen, Personalkosten reduzieren 6 Textauszüge
    2. Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen, mittel- bis langfristige Auszeiten ermöglichen, Weiterbildung fördern, befristeten Übergang in Teilzeitbeschäftigung ermöglichen, Lebensarbeitszeit verkürzen 3 Textauszüge
    3. Beschäftigung sichern, Mehrarbeit vermeiden, Arbeitsplätze schaffen, demografischen Wandel bewältigen 5 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlich, personell 7 Textauszüge
  3. Einrichtung und Steuerung von Langzeitkonten
    1. Initiative zur Einrichtung von Langzeitkonten 16 Textauszüge
    2. Zeit- oder Geldwertkonten 8 Textauszüge
    3. Kontoverwaltung und -organisation 11 Textauszüge
    4. Sabbaticals 4 Textauszüge
  4. Ansparen auf Langzeitkonten
    1. Ansparen von Langzeitkonten durch Zeitwerte 21 Textauszüge
    2. Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte 16 Textauszüge
    3. Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte und Zeitwerte 11 Textauszüge
    4. Begrenzungen des Ansparens und Ausgleichszeiträume 15 Textauszüge
    5. Zuschläge für Zeitguthaben 1 Textauszüge
  5. Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto
    1. Entnahmezwecke/Verwendung von Zeitguthaben 16 Textauszüge
    2. Verwendung der Zeitguthaben durch Beschäftigte 21 Textauszüge
    3. Verwendung der Zeitguthaben durch den Arbeitgeber 2 Textauszüge
    4. Zeitentnahmen bei Lebensarbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    5. Regelungen zur Freistellungszeit 16 Textauszüge
  6. Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben
    1. Wert und Verzinsung von Zeitguthaben 10 Textauszüge
    2. Insolvenzschutz 15 Textauszüge
    3. Störfälle 20 Textauszüge
  7. Übertragbarkeit von Zeitguthaben (Portabilität)
    1. Wechsel des Arbeitgebers 9 Textauszüge
  1. Informations- und Beratungsrechte der Beschäftigten
    1. Informationen über das Konto, Zeitpunkte 13 Textauszüge
  2. Informationen für Dritte
    1. Informationen für den Betriebsrat, Wahrung des Datenschutzes 3 Textauszüge
  3. Informationsrechte des Betriebsrates
    1. Art und Umfang der Informationen 4 Textauszüge
  4. Mitwirkung und Mitbestimmung des BR/PR, betriebliche Kommissionen
    1. Konfliktlösungen 7 Textauszüge
    2. Gemeinsame Kommissionen 6 Textauszüge
  5. Bezug zu anderen betrieblichen, tariflichen und gesetzlichen Regelungen
    1. Gesetze, Tarifverträge etc. 3 Textauszüge

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