Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

Bei Klick auf diese Schaltfäche können Sie nach für Sie relevanten Beiträgen filtern.

1.3.2 Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing (19 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Gummi- und Kunststoffherstellung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/570

Gemäß dieser Vereinbarung verpflichtet sich das Unternehmen die Standorte [...] mit den notwendigen und zukunftssichernden Investitionen zu unterhalten und für die Laufzeit dieser Gesamtbetriebsvereinbarung nicht mehr als 4 % betriebsbedingter Kündigungen auszusprechen (maßgebender Personalstand: 01.01.2008). Aus anderen Gründen ausgesprochene Kündigungen unterliegen nicht der vorliegenden Gesamtbetriebsvereinbarung.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/622

Investitionszusage
[Die Firma] garantiert, dass die Investitionsprojekte, deren Einzelheiten im Abschnitt B geregelt werden, umgesetzt werden, insbesondere
- für den Bereich Pulverharze in [Ort] eine Investition inklusive Absackanlage Pulverharze (Projekt P 1) mit einem Investitionsvolumen von bis zu 0,6 Mio. Euro
- für den Bereich Phenolharze in [Ort] die Automatisierung der Harzbetriebe (Projekt P 9) mit einem Investitionsvolumen von bis zu 2,6 Mio. Euro
- für den Standort [Ort] die Verlagerung der Straften 4 und 7 aus [Ort] und Investitionen in die Formmasse 1 in [Ort] (Projekt [...]) mit einem Investitionsvolumen von bis zu 2,2 Mio. Euro.

Vereinbarung Maschinenbau 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/573

§ 7 Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen/Insourcing
Während der Laufzeit dieses Interessenausgleichs werden - soweit dies rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist - keine Aufträge an dritte Unternehmen, die nicht zum [...]-Konzern gehören, vergeben. Bei Abweichungen ist der Betriebsrat unter Angabe von Gründen zu informieren. Über die Einzelheiten haben sich die Parteien in der Betriebsvereinbarung zur Regelung von Kurzarbeit im Rahmen des Maßnahmenpakets Mechatronik [...] zur Regelung von Kurzarbeit [Datum] verständigt.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/465

Teil D - Beschäftigungssicherung
Gemeinsames Ziel bei der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen ist die Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen. [...] wird alle Anstrengungen unternehmen, um durch eine strategiekonforme Ausweitung des Geschäftes einen Arbeitsplatzabbau zu vermeiden. Daneben verständigen sich Betriebsrat und Unternehmen darauf, aus dem folgenden Katalog geeignete Maßnahmen vor dem Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen durchzuführen:
- Abbau von Gleitzeitguthaben und Mehrarbeit
- Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitarbeitsplätze; Betriebsrat und Geschäftsleitung werden ggf. gemeinsam auf die Arbeitnehmer einwirken, um eine Verkürzung der Arbeitszeit zu vereinbaren, wenn hierdurch der Verlust von Arbeitsplätzen vermieden werden kann. Die sozialen Belange der Mitarbeiter werden dabei berücksichtigt.
- Ermöglichung unbezahlter Freistellung
- Vorübergehende Reduzierung der betriebsüblichen Arbeitszeit im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
- Nutzung der Altersteilzeit
- Nichtverlängerung von befristeten Arbeitsverträgen
- Versetzungen, auch durch Ringtausch sowie bei Bedarf unter notwendiger Qualifizierung [...]
- Angebot von Aufhebungsverträgen für Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze wegfallen
Überprüfung, ggf. Kündigung von Arbeitnehmerüberlassungs- und Werkverträgen unter der Zielrichtung "Eigenleistung vor Fremdvergabe".
Die jeweiligen Maßnahmen sind unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu treffen.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/672

Freie Stellen wie auch vorübergehender Bedarf werden vorrangig aus diesem Pool besetzt (keine Ausschreibung). Die Auswahl erfolgt durch einen für diesen Zweck gebildeten Personalausschuss, bestehend aus dem Vorstand sowie Personalleiter und Personalratsvertreter. Bei der Beratung von personellen Einzelmaßnahmen sind die Stellungnahmen der betroffenen Führungskräfte hinzuzuziehen.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/623

Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis aufgrund der in dieser Vereinbarung beschriebenen Betriebsänderung von der [Firma] auf die [Firma] [Ort] übergegangen ist, haben innerhalb von vier Jahren nach diesem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses das Recht, mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zur [Firma] zurückzukehren, wenn
- ihr Arbeitsverhältnis durch einen Erwerber wirksam betriebsbedingt gekündigt und diese Wirksamkeit durch erstinstanzliches Urteil bestätigt wurde sowie der Arbeitnehmer hierüber einen Nachweis erbringt oder
- ihnen vom Erwerber im Wege einer wirksamen Änderungskündigung nach § 2 KSchG ein Arbeitsplatz angeboten wird, der mit dem bisherigen nicht vergleichbar und/oder in unzumutbarer Entfernung gem. der BAG-Rechtsprechung von ihrem Arbeitsort [...] oder dem arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsort entfernt ist, wobei hierfür Voraussetzung ist, dass zwischen dem jeweiligen Arbeitnehmer und Erwerber im Zeitraum zwischen Übergang des Arbeitsverhältnisses und Ausspruch der Änderungskündigung kein anderer Arbeitsort vereinbart wurde.

Vereinbarung Gummi- und Kunststoffherstellung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/570

Gemäß dieser Vereinbarung verpflichtet sich das Unternehmen die Standorte [...] mit den notwendigen und zukunftssichernden Investitionen zu unterhalten und für die Laufzeit dieser Gesamtbetriebsvereinbarung nicht mehr als 4 % betriebsbedingter Kündigungen auszusprechen (maßgebender Personalstand: 01.01.2008). Aus anderen Gründen ausgesprochene Kündigungen unterliegen nicht der vorliegenden Gesamtbetriebsvereinbarung.

Vereinbarung Branchenübergreifend 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/667

Investitionen
Für den Geschäftsbereich [Firma], d. h. einschließlich ausländischer Gesellschaften, liegt eine durch den Vorstand und Aufsichtsrat der [Firma] Aktiengesellschaft bestätigte Investitionsplanung 2009-2011 mit Gesamtaufwendungen (gerundet) für die einzelnen Jahre von [...]/[...]/[...] TEuro vor. Die Projekte 2009 bedürfen der Einzelgenehmigung vor Start. Gleiches gilt für Projekte der Folgejahre.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/542

Maßnahmen zur Zukunftssicherung
Ausgehend von der am Standort [...] geführten Personalkostenrechnung (Stand 03.06.2009) wird ab 2009 das Gesamtvolumen des zusätzlichen Urlaubsgeldes und der betrieblichen Sonderzahlungen um jährlich 1,1 Millionen Euro abgesenkt.

Vereinbarung Gummi- und Kunststoffherstellung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/570

Die Betriebsparteien haben ein vorrangiges Interesse an der Sicherung des Standortes Deutschland unter wettbewerbsfähigen Bedingungen. Ziel der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Maßnahmen ist die Verbesserung der Kostensituation am Standort Deutschland, um so die Voraussetzung für zukünftige Investitionen zu erhalten. Im Vorfeld zu dieser Vereinbarung wurde zwischen den örtlichen Standortbetriebsräten ein Solidaritätspakt beschlossen, mit der Intention eine Harmonisierung der zurzeit durch viele Einzelbetriebsvereinbarungen entstandene Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Standorte zu erreichen, um auf diese Weise ebenfalls einen Beitrag zur Standortsicherung zu leisten.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/542

Im Jahr 2009 wird das Gesamtvolumen des zusätzlichen Urlaubsgeldes und der betrieblichen Sonderzahlungen um 91.667,00 Euro abgesenkt. Der individuelle tarifliche Anspruch auf betriebliche Sonderzahlungen wird entsprechend Ziff. 3 Absatz 1 und 2 ermittelt.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/622

[Die Firma]an den Standorten [Ort] und [Ort] an den Stichtagen 01.10.2010, 01.10.2011, 01.10.2012, 01.10.2013 und 01.10.2014 mindestens 5 % Auszubildende beschäftigt werden. Das heißt: An dem jeweiligen Stichtag sind von den an diesen beiden Standorten insgesamt beschäftigten Arbeitnehmern mindestens 5 % Auszubildende. Die Auszubildenden, die für den [Firma] ausgebildet werden, zählen zur Ermittlung der 5-%-Ausbildungsquote mit.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/614

Beschäftigungssicherung
Mitarbeiter, deren Stellen weggefallen sind (Ziffer 3.2 a)), sowie Mitarbeiter der Fallgruppe 3.2.b), die nach Verlagerung ihrer Stelle nicht an den neuen Standort wechseln, können frühestens mit Wirkung zum 31.12.2017 betriebsbedingt gekündigt werden.

Vereinbarung Maschinenbau 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/586

Die Betriebsparteien werden alle extern vergebenen Produkte und produktionsnahen Dienstleistungen daraufhin überprüfen, ob eine externe Vergabe betrieblich notwendig ist. Wird diese Notwendigkeit nicht festgestellt, werden diese extern vergebenen Produkte oder produktionsnahen Dienstleistungen zurückgeholt.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/587

Bedingung der Beschäftigungssicherung für die [Firma]
Voraussetzung für die Beschäftigungssicherung im Falle der [Firma] über 2010 hinaus ist, dass die konjunkturelle Lage nicht schlechter wird, als die Mittelfristplanung (Anlage 4) für die Jahre 2010 bis 2012 es vorsieht. Dies ist der Fall, wenn die Konjunktur nicht anziehen und der Umsatz in den Jahren 2010, 2011 oder 2012 um mehr als 5 % unter dem Planumsatz liegen sollte.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/608

Es besteht Einigkeit darüber, dass vor einer Kündigung sämtliche anderen Möglichkeiten für eine weitere Beschäftigung der betroffenen Mitarbeiter ausgeschöpft werden. Dies sind in Anlehnung an das Rationalisierungsschutzabkommen für das private Versicherungsgewerbe (RSA) insbesondere:
ein Einsatz der frei werdenden Mitarbeiter in anderen Abteilungen
ein Einsatz der frei werdenden Mitarbeiter in anderen Abteilungen an anderen Standorten
ein Einsatz der frei werdenden Mitarbeiter in anderen Abteilungen an anderen Standorten anderer
Unternehmen des [...]-Konzerns.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/590

Nehmen Beschäftigte bei der [Firma] einen örtlich unzumutbaren Arbeitsplatz an, kann das mit ihnen bestehende Arbeitsverhältnis für die Dauer von drei Jahren - gerechnet ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Wechsel des Arbeitsplatzes - nicht aus dringenden betrieblichen Gründen (§ 1 Abs. 2 KSchG) gekündigt werden.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/708

Die [Firma] wird insgesamt 100 voll- oder teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern an den Standorten [...] eine auf ein Jahr befristete Reduzierung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Verringerung der Vergütung anbieten. Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben ausschließlich die Möglichkeit der Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit um 20 % bei gleichzeitiger Verringerung der Vergütung um 10 % (80/90-Regelung). Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben die Möglichkeit der Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Verringerung der Vergütung im entsprechenden Verhältnis ihrer Teilzeitbeschäftigung zu der 80/90-Regelung für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer (Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einer Teilzeitbeschäftigung von 50 % kann unter Berücksichtigung der 80/90 Regelung in eine Teilzeitbeschäftigung mit 40 % Arbeitszeit und 45 % Vergütung wechseln).

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/708

Nach Ablauf von 12 Monaten kann der Arbeitnehmer nach folgender Maßgabe in das bisherige Beschäftigungsverhältnis oder in ein Teilzeitarbeitsverhältnis wechseln: Ein vormals vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer kann zurück in das bisherige Vollzeitbeschäftigungsverhältnis oder in ein dauerhaftes Teilzeitarbeitsverhältnis mit 80 % Arbeitszeit und 80 % Vergütung wechseln; ein vormals teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer kann zurück in das bisherige Teilzeitarbeitsverhältnis oder in das angepasste Teilzeitarbeitsverhältnis wechseln, wobei Arbeitsumfang und Vergütung im prozentualen Umfang identisch sind.

Zurück zum Thema

Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Beschreibung der Betriebsänderungen
    1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile 10 Textauszüge
    2. Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben 5 Textauszüge
    3. Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen 9 Textauszüge
    4. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren 11 Textauszüge
  2. Auswirkungen auf die Beschäftigten
    1. Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes 13 Textauszüge
  3. Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
    1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen 15 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing 19 Textauszüge
    3. Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten 18 Textauszüge
    4. Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens 22 Textauszüge
    5. Sozialverträglicher Personalabbau - Maßnahmen für ältere Beschäftigte 5 Textauszüge
    6. Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge 16 Textauszüge
    7. Outplacement- und Transfermaßnahmen 5 Textauszüge
  4. Auswahlrichtlinien und Namenslisten
    1. Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren 15 Textauszüge
  5. Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
    1. Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung 7 Textauszüge
  6. Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
    1. Zeitpunkt und Umsetzung 4 Textauszüge
  7. Sicherung der Tarifbindung
    1. Zusicherung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband 2 Textauszüge
  8. Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
    1. Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen 2 Textauszüge
  9. Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
    1. Absicherung der Verbindlichkeit 2 Textauszüge
  10. Personalplanung und Qualifizierung
    1. Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung 12 Textauszüge
  11. Wirtschaftsausschuss
    1. Unterrichtung, Art der Informationen 2 Textauszüge
  1. Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
    1. Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle 54 Textauszüge
    2. Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Textauszüge
    3. Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung 4 Textauszüge
    4. Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen 4 Textauszüge
    5. Abfindungsregelungen - Absicherung der Abfindungen 1 Textauszüge
    6. Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen 1 Textauszüge
    7. Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten 6 Textauszüge
    8. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen 10 Textauszüge
    9. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge 19 Textauszüge
    10. Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Textauszüge
    11. Behandlung von Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    12. Zeugnisse 1 Textauszüge
    13. Unterstützung bei der Arbeitssuche 5 Textauszüge
    14. Wiedereinstellung 9 Textauszüge
    15. Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit 1 Textauszüge
    16. Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit 9 Textauszüge
    17. Zusatzleistungen bei Elternzeit 1 Textauszüge
  2. Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
    1. Outplacement 15 Textauszüge
    2. Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften 5 Textauszüge
    3. Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich 24 Textauszüge
    4. Transfergesellschaft - Finanzierung und Ausgestaltung der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
    5. Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft 11 Textauszüge
    6. Transfergesellschaft - Leistungen der Transfergesellschaft 4 Textauszüge
    7. Transfergesellschaft - Auswahl, Begleitung und Controlling der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
  3. Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
    1. Altersteilzeit 12 Textauszüge
    2. Vorruhestand 12 Textauszüge
  4. Versetzungen und Umsetzungen
    1. Zumutbarkeitsregelungen 9 Textauszüge
    2. Zumutbarkeitskriterien 21 Textauszüge
    3. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    4. Annahme eines unzumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    5. Entgeltsicherung 16 Textauszüge
    6. Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken 14 Textauszüge
    7. Leistungen bei Umzug 16 Textauszüge
    8. Pendlerregelungen 5 Textauszüge
    9. Doppelte Haushaltsführung 5 Textauszüge
    10. Regelungen zum Kündigungsschutz 4 Textauszüge
    11. Kündigung nach Umsetzung 5 Textauszüge
    12. Rückkehrrecht 5 Textauszüge
    13. Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes 3 Textauszüge
    14. Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung 2 Textauszüge
  5. Regelungen zur Qualifizierung
    1. Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln 18 Textauszüge
  6. Härtefallregelungen
    1. Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren 7 Textauszüge
  7. Geltungsbereich
    1. Räumlich, sachlich, personell 14 Textauszüge
  8. Schlussbestimmungen
    1. Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel 6 Textauszüge
  1. Regelung von Konflikten
    1. Paritätische Kommission 4 Textauszüge
    2. Einigungsstelle 3 Textauszüge
    3. Andere Formen der Konfliktlösung 2 Textauszüge
  2. Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
    1. Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates 8 Textauszüge
    2. Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen 3 Textauszüge
    3. Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen 4 Textauszüge

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen