Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

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2.3.2 Vorruhestand (12 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/170

Arbeitnehmer/innen, die am Tage des Endes ihres Arbeitsverhältnisses [...] das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine Abfindung als Einmalzahlung, die unter Berücksichtigung des zu beziehenden Arbeitslosengeldes einem Nettoentgelt von 90 % bis zum frühestmöglichen Eintritt des Ruhestandes entspricht.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/703

Für Beschäftigte, die kein Rückkehrrecht in die ehemals entsendenden Institute [...] geltend machen können, weil sie über kein ruhendes Arbeitsverhältnis verfügen, prüft die [Firma] auf Antrag alternativ zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages bzw. dem Wechsel in eine Transfergesellschaft die Möglichkeit einer betrieblichen Vorruhestandsregelung mit einer maximalen Laufzeit von fünf Jahren - jeweils einschließlich des tariflichen Vorruhestandes - vor der frühesten Möglichkeit des gesetzlichen Rentenbezuges.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/360

Mitarbeitern ab dem vollendeten 58. Lebensjahr zum angedachten Ausscheidungszeitpunkt mit mindestens fünfjähriger Betriebszugehörigkeit können rentennahe Regelungen unter Einbeziehung von Zeiten der Arbeitslosigkeit angeboten werden. Die Abfindung errechnet sich wie folgt:
85 % des letzten abgerechneten Nettoeinkommens abzüglich Leistungen der Arbeitsverwaltung bzw. entsprechendem Krankengeld oder andere Leistungen eines Sozialversicherungsträgers bis zum Zeitpunkt, an dem frühestmöglich Anspruch auf eine Rentenzahlung eines Versicherungsträgers besteht. Außerdem erhält jeder Mitarbeiter, mit dem diese Vereinbarung geschlossen wird, einen Ausgleich zur Milderung seiner Rentenminderung von 180 € je fehlenden Monats bis zum Bezug einer ungeminderten Altersrente, maximal bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Rentenabschläge werden 230 € je 0,3 % tatsächlichem Abzug nach Rentenauskunft gezahlt.

Vereinbarung Börse/Makler 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/692

Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine vorzeitige Rente (mit Abschlägen) haben, können nach Wahl des Mitarbeiters anstatt der Abfindung nach Ziff. 3.1 eine Abfindung in Höhe einer individuell berechneten kapitalisierten Abschlagszahlung erhalten. Diese kompensiert die jeweilige Rentenminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung des betroffenen Arbeitnehmers bis zur Erreichung des 80. Lebensjahres. Als Grundlage für die Berechnung soll von den betroffenen Arbeitnehmern alsbald eine entsprechende Auskunft der gesetzlichen Rentenversicherung eingeholt werden.

Vereinbarung Maschinenbau 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/586

In diesem Aufhebungsvertrag wird eine Freistellung für maximal 18 Monate unter Fortzahlung der Vergütung in ungekürzter Höhe vereinbart. Zusätzlich wird eine einmalige Brutto-Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zugesagt. Diese wird berechnet anhand der eventuellen Abschläge gemäß Rentenbescheid oder Rentenauskunft für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente hochgerechnet bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres.

Vereinbarung Elektro 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/362

Sofern Mitarbeiter/innen zwecks Beanspruchung eines vorgezogenen Altersruhegeldes wegen Arbeitslosigkeit Leistungen nach dem SGB III beantragen, werden für den Überbrückungszeitraum von grundsätzlich längstens 72 Monaten [...] folgende Zahlungen gewährt:
- Für die ersten 12 Monate die Differenz zwischen dem Arbeitslosengeld und dem Nettoverdienst (100 %).
- Bei Arbeitslosigkeit von mehr als 12 Monaten beläuft sich der Unterschiedsbetrag auf 90 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes.
- Bei Arbeitslosigkeit, die über 24 Monate hinausgeht [...] beläuft sich der Unterschiedsbetrag für die über 24 Monate hinausgehende Zeit auf 70 % des durchschnittlichen Nettoverdienstes.
- Für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge während eines Ruhens des Anspruches auf Arbeitslosengeld erhält der/die Mitarbeiter/in einen Pauschalbetrag von 120,00 EUR pro Monat.

Vereinbarung Energiedienstleister 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/246

Für die Zeit zwischen dem Ausscheiden aus dem Unternehmen und der Vollendung des 60. Lebensjahres wird durchschnittlich ein Vorruhestandsniveau von 80 % des letzten Jahresgrundgehaltes unter Anrechnung von Leistungen Dritter garantiert. Alle Leistungen werden auf der Basis der vollen Tabellenvergütung berechnet. Die [...] zu erbringenden Leistungen werden der jeweiligen Tarifentwicklung angepasst.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/289

Die betroffenen Arbeitnehmer erhalten zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung auf Basis von 90 % der Nettobezüge (Netto-Absicherung), gerechnet aus dem durchschnittlichen Monatseinkommen [...] unter Anrechnung von Arbeitslosengeld bzw. ähnlichen Leistungen und längstens bis zum nach Ablauf des Bezugszeitraums für Arbeitslosengeld frühestmöglichen Zeitpunkt der Verrentung. Bei der Ermittlung des Nettobezugs ist der steuerliche Progressionsvorbehalt hinsichtlich Arbeitslosengeld zu berücksichtigen. Sollte sich aus der Steuerveranlagung eine höhere Progressionsvorbehaltsbelastung ergeben, wird diese nach Vorlage der Bescheide durch den Arbeitgeber ausgeglichen.
Die betreffenden Arbeitnehmer erhalten die Abfindung [...] als monatlichen Zuschuss zum Arbeitslosengeld bzw. zu ähnlichen Leistungen. Dieser Zuschuss wird in vollem Umfang in von Höhe 90 % der Nettobezüge [...] gewährt, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld (z. B. wegen Eintritt einer Sperrzeit aufgrund dieser Vereinbarung) oder ähnliche Leistungen gegeben ist.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/607

Abfindungsbetrag für Arbeitnehmerinnen ab dem 60. Lebensjahr
Für Arbeitnehmerinnen, die zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das 60.Lebensjahr vollendet haben, gilt in Abweichung zu Ziffer 3.4.2 folgende Abfindungsregelung:
Vollendetes Lebensjahr: 60, Bruttoabfindung: 70.000,00 Euro
Vollendetes Lebensjahr: 61, Bruttoabfindung: 60.000,00 Euro
Vollendetes Lebensjahr: 62, Bruttoabfindung: 50.000,00 Euro
Vollendetes Lebensjahr: 63, Bruttoabfindung: 30.000,00 Euro
Vollendetes Lebensjahr: 64, Bruttoabfindung: 20.000,00 Euro
Vollendetes Lebensjahr: 65, Bruttoabfindung: 0,00 Euro
Vollendetes Lebensjahr: 66, Bruttoabfindung: 0,00 Euro
Vollendetes Lebensjahr: 67, Bruttoabfindung: 0,00 Euro
[...].

Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/585

Zugleich erhält der Mitarbeiter einen pauschalierten Ausgleich der auf diesen Betrag entfallenden Einkommensteuer (100 %).

Vereinbarung Maschinenbau 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/285

Für Mitarbeiter/innen, die das 58. Lebensjahr vollendet und mindestens eine 10-jährige Betriebszugehörigkeit erworben haben, errechnet sich die Abfindung nach folgenden Vorschriften:
Berechnungsbasis sind 100 % des Nettoeinkommens zum Zeitpunkt des Austritts. [...] Dieser Betrag wird multipliziert mit der Zahl der Monate zwischen dem Austrittstermin und der Vollendung des 63. Lebensjahres. Ein angefangener Monat gilt als voller Monat. Abgezogen werden die für diese Zeit bestehenden Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Sozialversicherungsrente. Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes sind die Verhältnisse am Tag des Austritts maßgebend.
Arbeitslosenhilfe wird nicht angerechnet. Werden vom Arbeitsamt Sperrzeiten und/oder Ruhenszeiten angeordnet, werden die erforderlichen Krankenkassenbeiträge und Beiträge zur Rentenversicherung vom Arbeitgeber übernommen.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/340

Sofern eine Altersteilzeit nicht in Betracht kommt, kann alternativ die Vereinbarung einer betrieblichen Vorruhestandsregelung geprüft werden.
Mitarbeiter mit einer mindestens 10-jährigen Dienstzeit in der Bank haben die Möglichkeit, für maximal 5 Jahre - jeweils einschließlich des tariflichen Vorruhestandes - vor der frühesten Möglichkeit des gesetzlichen Rentenbezuges, Leistungen aufgrund des betrieblichen Vorruhestands zu erhalten. Das Vorruhestandsgeld beträgt für maximal 24 Monate 75 %, im Übrigen 70 % des letzten Bruttomonatsgehalts - unter Anrechnung der tariflichen Vorruhestandsleistungen. Bei 1-2-jähriger Dauer des Vorruhestandes beträgt das Vorruhestandsgeld - unter Einschluss der tariflichen Vorruhestandsleistungen - maximal 3 Monate 75 %.
Die Höhe des Vorruhestandsgeldes richtet sich somit nach folgender Tabelle:
Dauer des
Vorruhestandes: 1 Jahr, Vorruhestandsgeld/Monate: 3 x 75 % - 9 x 70 %
Vorruhestandes: 2 Jahre, Vorruhestandsgeld/Monate: 3 x 75 % - 21 x 70 %
Vorruhestandes: 3 Jahre, Vorruhestandsgeld/Monate: 15 x 75 % - 21 x 70 %
Vorruhestandes: 4 Jahre, Vorruhestandsgeld/Monate: 24 x 75 % - 24 x 70 %
Vorruhestandes: 5 Jahre, Vorruhestandsgeld/Monate: 24 x 75 % - 36 x 70 %
Soweit sich aus dieser betrieblichen Vorruhestandsregelung nichts anderes ergibt, gelten die Bestimmungen des Vorruhestands-Tarifvertrages in analoger Anwendung. In Einzelfällen kann der betriebliche Vorruhestand unter Beibehaltung des für eine fünfjährige Laufzeit eingesetzten finanziellen Volumens vorgezogen werden, sofern die Höhe des Vorruhestandsgeldes 65 % des letzten Bruttomonatsgehaltes nicht unterschreitet.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Beschreibung der Betriebsänderungen
    1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile 10 Textauszüge
    2. Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben 5 Textauszüge
    3. Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen 9 Textauszüge
    4. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren 11 Textauszüge
  2. Auswirkungen auf die Beschäftigten
    1. Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes 13 Textauszüge
  3. Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
    1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen 15 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing 19 Textauszüge
    3. Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten 18 Textauszüge
    4. Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens 22 Textauszüge
    5. Sozialverträglicher Personalabbau - Maßnahmen für ältere Beschäftigte 5 Textauszüge
    6. Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge 16 Textauszüge
    7. Outplacement- und Transfermaßnahmen 5 Textauszüge
  4. Auswahlrichtlinien und Namenslisten
    1. Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren 15 Textauszüge
  5. Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
    1. Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung 7 Textauszüge
  6. Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
    1. Zeitpunkt und Umsetzung 4 Textauszüge
  7. Sicherung der Tarifbindung
    1. Zusicherung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband 2 Textauszüge
  8. Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
    1. Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen 2 Textauszüge
  9. Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
    1. Absicherung der Verbindlichkeit 2 Textauszüge
  10. Personalplanung und Qualifizierung
    1. Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung 12 Textauszüge
  11. Wirtschaftsausschuss
    1. Unterrichtung, Art der Informationen 2 Textauszüge
  1. Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
    1. Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle 54 Textauszüge
    2. Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Textauszüge
    3. Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung 4 Textauszüge
    4. Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen 4 Textauszüge
    5. Abfindungsregelungen - Absicherung der Abfindungen 1 Textauszüge
    6. Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen 1 Textauszüge
    7. Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten 6 Textauszüge
    8. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen 10 Textauszüge
    9. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge 19 Textauszüge
    10. Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Textauszüge
    11. Behandlung von Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    12. Zeugnisse 1 Textauszüge
    13. Unterstützung bei der Arbeitssuche 5 Textauszüge
    14. Wiedereinstellung 9 Textauszüge
    15. Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit 1 Textauszüge
    16. Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit 9 Textauszüge
    17. Zusatzleistungen bei Elternzeit 1 Textauszüge
  2. Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
    1. Outplacement 15 Textauszüge
    2. Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften 5 Textauszüge
    3. Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich 24 Textauszüge
    4. Transfergesellschaft - Finanzierung und Ausgestaltung der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
    5. Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft 11 Textauszüge
    6. Transfergesellschaft - Leistungen der Transfergesellschaft 4 Textauszüge
    7. Transfergesellschaft - Auswahl, Begleitung und Controlling der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
  3. Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
    1. Altersteilzeit 12 Textauszüge
    2. Vorruhestand 12 Textauszüge
  4. Versetzungen und Umsetzungen
    1. Zumutbarkeitsregelungen 9 Textauszüge
    2. Zumutbarkeitskriterien 21 Textauszüge
    3. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    4. Annahme eines unzumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    5. Entgeltsicherung 16 Textauszüge
    6. Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken 14 Textauszüge
    7. Leistungen bei Umzug 16 Textauszüge
    8. Pendlerregelungen 5 Textauszüge
    9. Doppelte Haushaltsführung 5 Textauszüge
    10. Regelungen zum Kündigungsschutz 4 Textauszüge
    11. Kündigung nach Umsetzung 5 Textauszüge
    12. Rückkehrrecht 5 Textauszüge
    13. Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes 3 Textauszüge
    14. Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung 2 Textauszüge
  5. Regelungen zur Qualifizierung
    1. Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln 18 Textauszüge
  6. Härtefallregelungen
    1. Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren 7 Textauszüge
  7. Geltungsbereich
    1. Räumlich, sachlich, personell 14 Textauszüge
  8. Schlussbestimmungen
    1. Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel 6 Textauszüge
  1. Regelung von Konflikten
    1. Paritätische Kommission 4 Textauszüge
    2. Einigungsstelle 3 Textauszüge
    3. Andere Formen der Konfliktlösung 2 Textauszüge
  2. Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
    1. Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates 8 Textauszüge
    2. Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen 3 Textauszüge
    3. Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen 4 Textauszüge

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