Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

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2.1.1 Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle (54 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/585

Diese Sozialplanformelabfindung berechnet sich wie folgt:
SoziaIplanformelabfindung =
Betriebszugehörigkeit x Bruttomonatsentgelt x 0,75 / 0,85 / 1,0 Der Faktor wird wie folgt differenziert:
EG 1,8, Faktor 1,0
EG 9-11, Faktor 0,85
EG 12-17, Faktor 0,75.

Vereinbarung Chemische Industrie 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/580

Arbeitnehmer, die seit dem 01.07.2009 in unmittelbarer Folge der Betriebsänderung eine betriebsbedingte Beendigungskündigung erhalten (Phase 2) haben und infolge dieser Kündigung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, erhalten eine Abfindung. Der Faktor beträgt 1,0 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr. Die Kappungsgrenze A beträgt 75 % des durch den Arbeitnehmer bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Altersrente noch erwerbbaren fiktiven Gesamtbruttoeinkommens (Kappungsgrenze A), die Kappungsgrenze B beträgt 300.000,00 Euro; es gilt diejenige Kappungsgrenze mit dem niedrigeren Wert.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/607

Zuschlag bei Schwerbehinderung
Behinderte Menschen i. S. § 2 SGB IX (d. h. Personen mit mind. 50 % GdB + Gleichgestellte) erhalten zusätzlich eine weitere Abfindung in Höhe von 20.000,00 Euro brutto.

Vereinbarung Energiedienstleister 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/619

Für jedes volle Jahr der Betriebszugehörigkeit erhält der Arbeitnehmer zusätzlich 5.000,00 Euro. Geringfügig Beschäftigte erhalten 1/5 von 5.000,00 Euro. Hierbei werden anzurechnende Ausbildungszeiten als Betriebszugehörigkeit anerkannt.

Vereinbarung Energiedienstleister 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/619

Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Höchstgrenze 1/5 von 150.000,00 Euro.

Vereinbarung Baugewerbe 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/665

Einigkeit besteht zwischen den Parteien darüber, dass der Sozialplan gemäß § 123 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) mit einem Gesamtbetrag von zweieinhalb Bruttomonatsverdiensten (§ 10 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)) der von einer Entlassung auf der Basis des in der Präambel bezeichneten Interessenausgleichs betroffenen Arbeitnehmer dotiert wird (Gesamtsozialplanvolumen). Gemäß § 123 Abs. 2 Satz 2 und 3 InsO beträgt der Dotierungsrahmen dabei höchstens ein Drittel der Masse. Dies bedeutet, dass der Dotierungsrahmen höchstens ein Drittel der freien Masse nach Berichtigung der Massekosten (§ 54 InsO) und Masseverbindlichkeiten ohne Sozialplanansprüche (§ 55 InsO) beträgt. Übersteigt der Gesamtbetrag aller Sozialplanforderungen diese Grenze, so sind die einzelnen Forderungen anteilig zu kürzen. [...]
Die Höhe des individuellen Abfindungsanspruchs errechnet sich nach folgender Berechnungsformel:
Abfindungsanspruch = Gesamtsozialplanvolumen/Gesamtpunktzahl x individuelle Punktzahl.
Die Gesamtpunktzahl ermittelt sich aus der Addition aller individuellen Punkte der in Anlage 1 aufgeführten Arbeitnehmer entsprechend der nachfolgenden Punktetabelle.
Die individuelle Punktzahl ermittelt sich aus folgender Punktetabelle:
- für jedes Beschäftigungsjahr 2 Punkte
- jedes vollendete Lebensjahr 1 Punkt
- unterhaltsberechtigtes Kind bis 27. Lebensjahr 7 Punkte
laut Steuerkarte bzw. anderweitigem Nachweis (keine Teilbewertung, d. h. 0,5 Kind = 1)
- je Ehegatten/eingetragene Lebenspartnerschaft 4 Punkte
- Schwerbehinderung- Gleichgestellte i. S. d. Neunten Buches des SGB
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 5 Punkte
- Schwerbehinderte Menschen i. S. d. SGB IX
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 8 Punkte
- Schwerbehinderte Menschen i. S. d. SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen mit einem besonderen Kennzeichen im Ausweis (G, aG, B, Bl, H) oder einer erheblichen sichtbaren Einschränkung des Bewegungsapparates 10 Punkte.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/700

Das Bruttomonatsgehalt der Mitarbeiter/innen ist das vertraglich vereinbarte Bruttomonatsgehalt im Zeitpunkt des Ausscheidens einschließlich aller Zuschläge und Zulagen multipliziert mit 13,6 dividiert durch 12. Nicht zu berücksichtigen sind Vergütungen für Aufwandsersatz (dazu gehören auch Reisekostenpauschalen).

Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/703

Für Teilzeitbeschäftigte bemisst sich ihre Abfindung gem. a) - c) und g) nach dem jeweiligen Teilzeitfaktor. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Beschäftigten aufgrund von Elternzeit oder nach der Mutterschutzzeit in Teilzeit gewechselt haben. Für diesen Fall gilt der Beschäftigungsgrad vor der Geburt des Kindes, wenn dieser Zeitpunkt nicht länger als fünf Jahre zurück liegt. Dies gilt auch bei von der Bank veranlasster betrieblich bedingter Teilzeit.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/236

Die Abfindung setzt sich zusammen aus:
- Grundbetrag
- Steigerungsbetrag
- Zusatzbetrag.

Vereinbarung Maschinenbau 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/6

Teilzeitbeschäftigte erhalten den Grundbetrag gemäß dieser Vereinbarung nach dem Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/236

Teilzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen erhalten alle Fixbeträge nach den vorstehenden Bestimmungen, unabhängig von ihrem Beschäftigungsumfang zu 100 %.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/467

Bei Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Grund eines Auflösungsvertrages oder eines anderen Vertrages, der zur dauerhaften Reduzierung der MAK [...] geeignet ist, sowie bei betriebsbedingter Kündigung erhalten die ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Abfindung in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern (Sockelbetrag) [...].

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/401

Der Grundbetrag beträgt € 2600,00 für Ledige und € 3900,00 für Verheiratete bzw. für Lebenspartner, die mindestens zwei Jahre eine gemeinsame Meldeadresse haben und diese nachweisen können.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/614

Für Mitarbeiter vor Vollendung des 40. Lebensjahres beträgt der Sockelbetrag 10.000,00 Euro.
Ab der Vollendung von zehn Jahren Betriebszugehörigkeit erhöht sich der Sockelbetrag auf 15.000,00 Euro.
Ab der Vollendung von 15 Jahren Betriebszugehörigkeit erhöht sich der Sockelbetrag auf 20.000,00 Euro.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/282

Anspruch auf einen Grundbetrag haben nur Mitarbeiter des Unternehmens, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Es besteht eine Betriebszugehörigkeit von mehr als 10 Jahren zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Lebensalter liegt zwischen dem vollendeten 40. und dem 50. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Hier beträgt der Grundbetrag 2000 €
Es besteht eine Betriebszugehörigkeit von mehr als 15 Jahren zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Lebensalter liegt zwischen dem vollendeten 45. und dem 50. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Hier beträgt der Grundbetrag 3000 €
Es besteht eine Betriebszugehörigkeit von mehr als 10 Jahren zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Lebensalter liegt zwischen dem vollendeten 50. und dem 60. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Hier beträgt der Grundbetrag 3000 €
Es besteht eine Betriebszugehörigkeit von mehr als 15 Jahren zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Lebensalter liegt zwischen dem vollendeten 50. und dem 60. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Hier beträgt der Grundbetrag 4000 €
Es besteht eine Betriebszugehörigkeit von mehr als 10 Jahren zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das 60. Lebensjahr ist vollendet zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Hier beträgt der Grundbetrag 3000 €.

Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/663

Jeder Mitarbeiter, bei dem die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge der Betriebsänderung durch Arbeitgeberkündigung, durch Aufhebungsvertrag oder durch vom Arbeitgeber veranlasste Eigenkündigung erfolgt, erhält, soweit er nicht einen zumutbaren Arbeitsplatz abgelehnt hat, für den Verlust des Arbeitsplatzes und zur Milderung der damit verbundenen sozialen Härten eine Abfindung nach folgender Formel:
+ 2 Grundgehälter (Grundgehalt x Faktor x Betriebszugehörigkeit x 0,85) = Abfindung.

Vereinbarung Chemische Industrie 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/239

[Steigerungsbetrag =] Betriebszugehörigkeitsjahre × Bruttomonatseinkommen × Altersfaktor
Der Altersfaktor beträgt:
bei Mitarbeitern vor vollendetem 30. Lebensjahr 1,0
bei Mitarbeitern ab vollendetem 30. Lebensjahr 1,1
bei Mitarbeitern ab vollendetem 35. Lebensjahr 1,2
bei Mitarbeitern ab vollendetem 40. Lebensjahr 1,3
bei Mitarbeitern ab vollendetem 45. Lebensjahr 1,4
bei Mitarbeitern ab vollendetem 50. Lebensjahr 1,5.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/699

Aufgrund der momentan erschwerten Arbeitsmarktsituation, nicht zuletzt wegen der aktuellen Finanz- und Bankenkrise, vereinbaren die Parteien eine Aufstockung der vorgenannten Faktoren wie folgt:
- für die Mitarbeiter bis unter 50 Lebensjahren um 0,1 Bruttomonatsgehälter
- für die Mitarbeiter ab 50 Lebensjahren um 0,2 Bruttomonatsgehälter.

Vereinbarung Anonym 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/235

Der Steigerungsbetrag ermittelt sich nach der Formel
Lebensalter × Betriebszugehörigkeit × Bruttomonatsvergütung durch 37 [...].

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/465

Der Divisor beträgt,
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 50
- ab Vollendung des 25. Lebensjahres 42,5
- ab Vollendung des 45. Lebensjahres 35
- ab Vollendung des 55. Lebensjahres 37
- ab Vollendung des 56. Lebensjahres 39
- ab Vollendung des 57. Lebensjahres 41
- ab Vollendung des 58. Lebensjahres 43
- ab Vollendung des 59 bis zur Vollendung des 60 Lebensjahres 45.
Anspruchsberechtigte Mitarbeiter, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten [...] eine Abfindungszahlung nach folgender Tabelle:
- Ab Vollendung des 60. Lebensjahres 4 Bruttomonatsentgelte
- Ab Vollendung des 61. Lebensjahres 3 Bruttomonatsentgelte
- Ab Vollendung des 62. Lebensjahres 2 Bruttomonatsentgelte
- Ab Vollendung des 63. Lebensjahres 1 Bruttomonatsentgelt.
Werden sich hierbei unbillige Härtefälle (mehr als 12 Monate Arbeitslosengeld vor frühestmöglichem Rentenanspruch) ergeben, werden Betriebsrat und [Firma] nach angemessenen Lösungen suchen.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/711

Die Abfindung wird wie folgt berechnet:
Alter bis 34 Jahre = 10.000,00 Euro
Alter 35-49 Jahre = 20.000,00 Euro
Alter 50-60 Jahre = 40.000,00 Euro
Alter 61-63 Jahre = 30.000,00 Euro
Alter 64-65 Jahre = 10.000,00 Euro.

Vereinbarung Anonym 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/698

Für die nach diesem Sozialplan vereinbarten Leistungen einschließlich der ab dem 01.01.2013 tatsächlich entstehenden Kündigungsauslauflöhne (Arbeitgeber-Brutto) stellt der Arbeitgeber 7.450.000,00 Euro (in Worten Siebenmillionenvierhundertfünfzigtausend Euro) zur Verfügung.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/424

Die Abfindung errechnet sich nach folgender Formel: Gesamtpunktzahl/65 × effektives Brutto-Bemessungsentgelt. Die Gesamtpunktzahl besteht aus der addierten Summe der nachstehenden Einzelpositionen:
a) Betriebszugehörigkeit je vollendetem Monat 2 Punkte. Unterbrechungen von bis zu 1 Jahr sind unwirksam
b) Lebensalter je vollendetem Lebensjahr
bis zum 39. Lebensjahr 4 Punkte
ab dem 40. bis zum 49. Lebensjahr 5 Punkte
ab dem 50. bis zum 55. Lebensjahr 6 Punkte
c) je unterhaltsberechtigtes Kind 20 Punkte (soweit kindergeldberechtigt)
d) bei 50 % Erwerbsminderung zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Sozialplanes 20 Punkte
Für weitere 10 % ebenfalls 20 Punkte
e) Alleinstehend mit Kind 20 Punkte.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/415

Stichtag für die Berechnung des Lebensalters und der Betriebszugehörigkeit ist der Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Vereinbarung Maschinenbau 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/592

Die Betriebszugehörigkeit wird in Beschäftigungsjahren mit einer Nachkommastelle ausgewiesen. Sie errechnet sich aus der Anzahl der vollen Kalendermonate der Beschäftigung geteilt durch 12. Bei der Berechnung ist auf den Umsetzungsstichtag 30.04.2011 abzustellen.

Vereinbarung Möbelhersteller 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/440

Maßgeblich für die Berechnung des Lebensalters und der Betriebszugehörigkeit ist die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Lebensalter ist die Zahl der Tage zwischen Geburt und rechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses dividiert durch 365,2. Betriebszugehörigkeit ist die Zahl der Tage zwischen Tag des Eintritts ins Unternehmen und rechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses dividiert durch 365,2. Unterbrechungen der Betriebszugehörigkeit werden entsprechend dem MTV behandelt.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/517

Die Betriebszugehörigkeit ist die Zahl der vollendeten Monate der Unternehmenszugehörigkeit, dividiert durch 12. Das anzusetzende Lebensalter ist die Zahl der vollendeten Lebensmonate dividiert durch 12. Als Betriebszugehörigkeit in diesem Sinne zählen die Zeiten des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses innerhalb einer Gesellschaft der [...] Gruppe oder einem Rechtsvorgänger einer der Gesellschaften. Ebenfalls berücksichtigt werden Zeiten, die ausdrücklich vertraglich anerkannt worden sind oder die infolge eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB zu berücksichtigen sind. Stichtag für die Ermittlung der Betriebszugehörigkeit und des Lebensalters ist der Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/407

Zeiten eines gesetzlichen Erziehungsurlaubs, einer gesetzlichen Elternzeit, Freistellungszeiten gemäß § 9a des Manteltarifvertrags für das private Bankgewerbe sowie die Zeiten einer flexiblen Freistellung gemäß Betriebsvereinbarung [...] werden auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/465

Als Bemessungsgrundlage für die Abfindungsberechnung dient das monatliche Bruttoentgelt des letzten Abrechnungsmonats vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das monatliche Bruttoentgelt setzt sich aus nachfolgend aufgeführten Bestandteilen der laufenden regelmäßigen Bezüge zusammen:
- Tarifentgelt
- AT-Gehalt
- Abfederung aus Bonus alt
- Pauschalvergütung
- Erschwernispauschalen 3 % und 5 %
- Vertreter-/Ausbildungsbeauftragtenzulage
- Entgeltsicherung auf Dauer
- Entgeltsicherung auf Zeit
- Konstante Schichtzulage (10 %)
- Arbeitsmarktzulage
- Zuschläge (50 % des Durchschnittswertes der letzten 12 Monate vor Festlegungsdatum; Brutto-Betrag)
- Konstante Bereitschaftsdienst-/Sicherheitsdienstpauschale.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/241

Als Brutto-Monatsbetrag ist der Betrag anzusehen, der 1/12 der Jahresbezüge des letzten Kalenderjahres entspricht. Zur Ermittlung der Jahresbezüge wird das dem/der Mitarbeiter/in zuletzt zustehende steuerpflichtige Jahresbrutto unter Anrechnung sämtlicher Sonderzulagen und unter Einschluss des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei privater Nutzung eines Dienstwagens zugrunde gelegt. Zwischenzeitliche Tariferhöhungen werden bei der Ermittlung der Jahresbezüge zeitanteilig berücksichtigt.

Vereinbarung Anonym 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/335

Unter Bruttomonatsentgelt wird der Effektivverdienst der letzten 12 Monate vor dem Ausspruch der Kündigung verstanden, abzüglich der Jahressonderzahlung, Urlaubsgeld, geldwerter Vorteile, Einmalzahlungen und vermögenswirksamer Leistungen bzw. tariflicher Altersvorsorge.

Vereinbarung Maschinenbau 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/42

Mitarbeiter, die aus betrieblicher Veranlassung ein Teilzeitangebot angenommen haben [...], gelten für die Bemessungsgrundlage im Falle der Beendigung des Arbeitsvertrages als Vollzeitmitarbeiter. Eine zuvor gezahlte Abfindung wird angerechnet.

Vereinbarung Maschinenbau 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/42

Bei Teilzeitkräften mit mindestens 15 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, die während ihrer Dienstzeit überwiegend Vollzeit gearbeitet haben, wird mindestens ihr letztes Vollzeiteinkommen als Bemessungsbasis zugrunde gelegt, wenn die Teilzeitbeschäftigung vor nicht mehr als drei Jahren vor dem Austrittstermin begonnen worden ist.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/72

Bei Teilzeit wird das gewogene Mittel des Beschäftigungsprozentsatzes für die gesamte anrechenbare Beschäftigungsdauer zugrunde gelegt.

Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/375

Beschäftigte, die in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis stehen, vorher aber Zeiten der Vollbeschäftigung wahrgenommen haben, erhalten eine Abfindung, bei der die Voll- und Teilzeitbeschäftigungszeiten der letzten 36 Monate jeweils anteilig bei der Ermittlung der Abfindung berücksichtigt werden.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/428

Die Abfindung [...] erhöht sich für jedes unterhaltberechtigte Kind des Arbeitnehmers, für das Anspruch auf Bezug von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht, um 4000,- EUR.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/371

Für jedes unterhaltsberechtigte Kind erhält der abfindungsberechtigte Arbeitnehmer einen Kinderzuschlag in Höhe von € 4000,-. Bei alleinerziehenden Arbeitnehmern erhöht sich der Kinderzuschlag auf € 6000,-.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/420

Alleinerziehende erhalten einen [Zuschlag] in Höhe von 5000,- €. Voraussetzung hierfür ist, dass das unterhaltspflichtige Kind am Wohnsitz des Alleinerziehenden wohnt. Stichtag ist der Abschluss des Sozialplanes.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/517

Für jedes Kind (§ 32 Abs. 3 bis 5 EStG) und jedes pflegebedürftige Familienmitglied ab Pflegestufe 1, dem der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Ausscheidens gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, wird eine Pauschalzahlung von EUR 5.000,00 brutto gewährt.

Vereinbarung Chemische Industrie 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/580

Zuschlag für die Betreuung Pflegebedürftiger
Arbeitnehmer, die eben pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, erhalten einen Zuschlag in Höhe von 5.000,00 Euro je betreutem pflegebedürftigen Angehörigen. Pflegebedürftige Angehörige im Sinne des Satz 1 sind Personen, deren Pflegebedürftigkeit gem. § 18 SGB XI durch den Medizinischen Dienst festgestellt worden ist.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/401

Schwerbehinderte erhalten einen Zusatzbetrag in Höhe von € 3900,00.

Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/262

Schwerbehinderte Mitarbeiter, deren Schwerbehinderung zum Zeitpunkt des Ausscheidens besteht (nachträgliche Anerkennung des Anspruchs gilt entsprechend), erhalten eine zusätzliche Abfindung nach folgender Staffelung:
GdB von 50 % 2600,00 €
GdB von 60 % 2100,00 €
GdB von 70 % 3600,00 €
GdB von 80% 4100,00 €
GdB von 90 % 4700,00 €
GdB von 100 % 5200,00 €.
Gleichgestellte erhalten 1600,00 € [...].

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/526

Anerkannte schwerbehinderte Beschäftigte und Gleichgestellte erhalten eine Erhöhung des Faktors um 0,1 und mindestens eine Erhöhung der Abfindung um 5.000,00 Euro.

Vereinbarung Landverkehr 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/705

Nimmt der Arbeitnehmer ein Angebot des Arbeitgebers auf Verzicht einer Kündigungsschutzklage innerhalb von 2 Kalenderwochen nach Ausspruch der Kündigung an, so erhöht sich der Abfindungsanspruch um 20 %.

Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/701

Die Abfindung wird um einen Sozialzuschlag von 24.000,00 Euro für Beschäftigte in der EG 8 und weniger erhöht, bei Teilzeit anteilig.

Vereinbarung Baugewerbe 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/584

Mit der betriebsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird die Abfindung nach "Tarifvertrag zum Rationalisierungsschutz" um einen zusätzlichen Abfindungsbetrag in Höhe von 4 Monatsbruttotariflöhnen) bzw. -gehältern gemäß ihrer individuellen Eingruppierung erhöht, mindestens jedoch in 4-facher Höhe des Niveaus der Gehaltsgruppe 7/1. Dienstjahr angehoben und mit rechtswirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.
Ermittlung des Monatsbruttotariflohnes auf der Basis von 173,33 Stunden.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/377

Mitarbeiter/innen, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens das 45. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 56. Lebensjahr vollendet haben, erhalten auf Grund der besonderen Vermittlungsschwierigkeiten zusätzlich eine Zahlung aus folgender Tabelle:
Lebensalter Arbeitsmarktzuschlag
45-46 Jahre 5000
47-48 Jahre 7500
49-50 Jahre 10000
51-52 Jahre 7500
53-56 Jahre 5000.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/677

Arbeitnehmer ab dem vollendeten 50. Lebensjahr erhalten aufgrund ihrer geringeren Chancen auf dem Arbeitsmarkt zusätzlich zu der Abfindung gemäß Ziff. 2.1 einen Betrag von 8.000,00 Euro brutto.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/241

Der Abfindungsbetrag aus Grundbetrag, Steigerungsbetrag und Zusatzbeträgen darf nicht niedriger sein als EUR 4000,00 und nicht höher liegen als EUR 175.000,00. Der Abfindungsbetrag darf insgesamt das bis zum Erreichen der Altersgrenze (Vollendung des 65. Lebensjahres) zu erwartende Bruttoeinkommen nicht überschreiten.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/694

Der Höchstbetrag der Abfindung beträgt abweichend von Ziff. II. 1.8 des Sozialplans 35 Bruttomonatsgehälter.

Vereinbarung Chemische Industrie 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/397

Für die Altersgruppen bis > 57 Jahre ist eine Abfindung von maximal 30 Monatsgehältern festgelegt.
Für die Altersgruppen > 57,5 bis < 60 Jahre ist eine Abfindung von maximal 24 Monatsgehältern festgelegt.
Für die Altersgruppen > 60 Jahre ist eine Abfindung von maximal 18 Monatsgehältern festgelegt.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/300

Der Abfindungsbetrag ist wie folgt begrenzt:
Bis 15 Jahre der Betriebszugehörigkeit auf EURO 55000
bis 20 Jahre der Betriebszugehörigkeit auf EURO 60000
bis 25 Jahre der Betriebszugehörigkeit auf EURO 65000
bis 30 Jahre der Betriebszugehörigkeit auf EURO 70000
bis 35 Jahre der Betriebszugehörigkeit auf EURO 75000
bis 40 Jahre der Betriebszugehörigkeit auf EURO 80000
über 40 Jahre der Betriebszugehörigkeit auf EURO 85000.

Vereinbarung Chemische Industrie 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/580

Sonderregelungen für befristet Beschäftigte
Arbeitnehmer, die bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses entweder im Rahmen einer Zeitbefristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG oder im Rahmen einer Sachgrundbefristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG von jeweils bis zu zwei Jahren ("kürzer befristete Arbeitnehmer") beschäftigt sind, erhalten im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche, unmittelbar durch die Betriebsänderung bedingte Kündigung als Entschädigung für den vorzeitigen Verlust ihres Arbeitsplatzes eine Abfindung nach den normalen Regeln (Ziff. 3 und 4), jedoch maximal in Höhe von 50 % der Summe der noch ausstehenden Bruttomonatsgehälter, die der jeweilige befristet beschäftigte Arbeitnehmer zwischen dem Kündigungstermin und dem Ablauf der Befristung hatte beanspruchen können.

Vereinbarung Maschinenbau 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/279

Der Mindestbetrag der Abfindung beträgt 10000,- € (brutto).

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Beschreibung der Betriebsänderungen
    1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile 10 Textauszüge
    2. Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben 5 Textauszüge
    3. Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen 9 Textauszüge
    4. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren 11 Textauszüge
  2. Auswirkungen auf die Beschäftigten
    1. Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes 13 Textauszüge
  3. Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
    1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen 15 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing 19 Textauszüge
    3. Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten 18 Textauszüge
    4. Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens 22 Textauszüge
    5. Sozialverträglicher Personalabbau - Maßnahmen für ältere Beschäftigte 5 Textauszüge
    6. Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge 16 Textauszüge
    7. Outplacement- und Transfermaßnahmen 5 Textauszüge
  4. Auswahlrichtlinien und Namenslisten
    1. Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren 15 Textauszüge
  5. Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
    1. Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung 7 Textauszüge
  6. Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
    1. Zeitpunkt und Umsetzung 4 Textauszüge
  7. Sicherung der Tarifbindung
    1. Zusicherung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband 2 Textauszüge
  8. Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
    1. Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen 2 Textauszüge
  9. Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
    1. Absicherung der Verbindlichkeit 2 Textauszüge
  10. Personalplanung und Qualifizierung
    1. Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung 12 Textauszüge
  11. Wirtschaftsausschuss
    1. Unterrichtung, Art der Informationen 2 Textauszüge
  1. Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
    1. Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle 54 Textauszüge
    2. Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Textauszüge
    3. Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung 4 Textauszüge
    4. Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen 4 Textauszüge
    5. Abfindungsregelungen - Absicherung der Abfindungen 1 Textauszüge
    6. Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen 1 Textauszüge
    7. Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten 6 Textauszüge
    8. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen 10 Textauszüge
    9. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge 19 Textauszüge
    10. Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Textauszüge
    11. Behandlung von Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    12. Zeugnisse 1 Textauszüge
    13. Unterstützung bei der Arbeitssuche 5 Textauszüge
    14. Wiedereinstellung 9 Textauszüge
    15. Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit 1 Textauszüge
    16. Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit 9 Textauszüge
    17. Zusatzleistungen bei Elternzeit 1 Textauszüge
  2. Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
    1. Outplacement 15 Textauszüge
    2. Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften 5 Textauszüge
    3. Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich 24 Textauszüge
    4. Transfergesellschaft - Finanzierung und Ausgestaltung der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
    5. Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft 11 Textauszüge
    6. Transfergesellschaft - Leistungen der Transfergesellschaft 4 Textauszüge
    7. Transfergesellschaft - Auswahl, Begleitung und Controlling der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
  3. Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
    1. Altersteilzeit 12 Textauszüge
    2. Vorruhestand 12 Textauszüge
  4. Versetzungen und Umsetzungen
    1. Zumutbarkeitsregelungen 9 Textauszüge
    2. Zumutbarkeitskriterien 21 Textauszüge
    3. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    4. Annahme eines unzumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    5. Entgeltsicherung 16 Textauszüge
    6. Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken 14 Textauszüge
    7. Leistungen bei Umzug 16 Textauszüge
    8. Pendlerregelungen 5 Textauszüge
    9. Doppelte Haushaltsführung 5 Textauszüge
    10. Regelungen zum Kündigungsschutz 4 Textauszüge
    11. Kündigung nach Umsetzung 5 Textauszüge
    12. Rückkehrrecht 5 Textauszüge
    13. Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes 3 Textauszüge
    14. Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung 2 Textauszüge
  5. Regelungen zur Qualifizierung
    1. Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln 18 Textauszüge
  6. Härtefallregelungen
    1. Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren 7 Textauszüge
  7. Geltungsbereich
    1. Räumlich, sachlich, personell 14 Textauszüge
  8. Schlussbestimmungen
    1. Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel 6 Textauszüge
  1. Regelung von Konflikten
    1. Paritätische Kommission 4 Textauszüge
    2. Einigungsstelle 3 Textauszüge
    3. Andere Formen der Konfliktlösung 2 Textauszüge
  2. Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
    1. Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates 8 Textauszüge
    2. Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen 3 Textauszüge
    3. Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen 4 Textauszüge

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