Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

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2.1.14 Wiedereinstellung (9 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/595

Seitens der [Firma] wird eine Wiedereinstellungszusage für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Betriebsübergang gegeben. Diese Wiedereinstellungszusage beinhaltet alle Rechte und Pflichten aus dem zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet, dass für Mitarbeiter, die diese "Rückkehr-Option" innerhalb der 24 Monate wählen, wieder der bei der [Firma] in Anwendung befindliche Tarifvertrag der [Firma] [Ort], in der jeweils gültigen Fassung gilt. Im Falle einer Rückkehr wird die bereits vor dem Betriebsübergang bei der [Firma] erworbene Betriebszugehörigkeit, sowie die Beschäftigungszeit bei der Firma [...] als Betriebszugehörigkeit angerechnet. Die schriftliche Ankündigungsfrist gegenüber der [Firma] für eine Rückkehr beträgt 6 Wochen. Das Angebot der Wiedereinstellung erfolgt unter Berücksichtigung der im Unternehmen zu besetzenden Vakanzen und der persönlichen und fachlichen Qualifikation der betroffenen Mitarbeiter.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/381

Bei Neueinstellungen verpflichtet sich die Bank, die Bewerbungen von Arbeitnehmern, die im Rahmen des sachlichen Geltungsbereichs dieses Sozialplans von einer Entlassung [...] betroffen sind, bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt zu berücksichtigen.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/443

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter diesen Sozialplan fallen, werden bei einer Wiederbewerbung innerhalb von zwei Jahren - beginnend mit ihrem tatsächlichen Ausscheiden - anderen Bewerbern gegenüber bevorzugt. Die [Firma] verpflichtet sich, ausgeschiedenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - nach Absprache - jeweils die für sie in Frage kommenden internen und externen Stellenausschreibungen zukommen zu lassen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer informieren über ihre jeweilige Wohnanschrift. Die bisherige Zeit ihrer Betriebszugehörigkeit wird auf das neue Arbeitsverhältnis angerechnet.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/703

Bei ehemals in der [Firma] Beschäftigten, die gegenüber der [Firma] (vor Inkrafttreten dieses Sozialplans] gegen Zahlung einer anteiligen Abfindung auf ihr Rückkehrrecht verzichtet haben, werden bei der Ermittlung der Dienstjahre zusätzlich zu den Dienstjahren bei der [Firma] 50 % der bei der [Firma] verbrachten Dienstzeit berücksichtigt.

Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/585

Die Parteien sind sich einig, dass Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz im Zuge der vorliegenden Betriebsänderung verlieren, einen Anspruch auf bevorzugte Wiedereinstellung haben, falls innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten nach Beginn der Umsetzung der Maßnahmen, Einstellungen erforderlich werden und der Mitarbeiter generell für die neue Stelle gleich geeignet ist wie andere Bewerber. Im Falle der Wiedereinstellung gelten die Jahre der bisherigen Betriebszugehörigkeit als endgültig abgefunden.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 1995 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/640

Auf ausdrücklichen Wunsch des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin wird [die Firma] den im Rahmen dieses Interessenausgleichs ausscheidenden Mitarbeiter/innen bei späterem Personalbedarf und bei Vorliegen der notwendigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen während der Dauer von 3 Jahren nach Ausscheiden den Vorzug vor anderen externen Bewerbern geben.

Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/323

Mitarbeiter, die während der Laufzeit dieses Interessenausgleichs betriebsbedingt ausgeschieden sind, sollen innerhalb der ersten beiden Jahre nach ihrem Ausscheiden bei gleicher Qualifikation gegenüber anderen externen Bewerbern bevorzugt eingestellt werden.
Eine Abfindung ohne die in Abzug gebrachten Steuern und Sozialabgaben ist grundsätzlich vor der Wiedereinstellung zurückzuzahlen. Der Rückzahlbetrag ermäßigt sich für jeden vollen Monat einer Arbeitslosigkeit um 15 % des Monatseinkommens, das für die Berechnung der Abfindung [...] maßgebend war.
Die Dienstjahre vor dem Ausscheiden werden angerechnet. Die zusätzlichen Abfindungen betreffend Jubiläum, Schwerbehinderung und Gleichgestellte sowie Kinderzuschlag sind nicht zu erstatten.

Vereinbarung Glas- und Keramikgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/334

Werden [...] Arbeitsplätze frei, neu geschaffen oder bleiben sie unbesetzt, haben ArbN [Arbeitnehmer] innerhalb ihrer Kündigungsfrist Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung, sofern sie geeignet sind oder die Eignung durch geeignete, zumutbare Qualifizierungsmaßnahmen in einem angemessenen Zeit- und Kostenrahmen erwerben können. Alle in Frage kommenden Stellen sind betriebsintern [...] auszuschreiben.

Vereinbarung Möbelhersteller 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/582

Sollte sich die Auftragseingangsentwicklung [...] wider Erwarten verbessern, wird das Unternehmen den in der Anlage 3 genannten Mitarbeitern in der dortigen Reihenfolge eine Wiedereinstellung zu den bisherigen Konditionen bei Beibehaltung des sozialen Besitzstandes nach folgenden Modus anbieten:
- Die Auftragseingangsentwicklung wird zum 30.09.2009, 31.12.2009, 31.03.2010 und 30.06.2010 (jeweils [Firma] Kalender) betrachtet.
- Verbessert sich die negative Auftragseingangsentwicklung (Basis Budget 2009 - für das Jahr 2010 werden die gleichen Werte des Zeitraums Jan.-Juni 2009 zugrunde gelegt) wie folgt, wird der nachstehenden Anzahl von Mitarbeitern ein einmaliges Wiedereinstellungsangebot unterbreitet:
- auf eine Spanne zwischen -30 % und -21 % = 11 Mitarbeiter
- zwischen -20 % und -11 % = 22 Mitarbeiter
- zwischen -10 % und besser = 33 Mitarbeiter
- Mitarbeiter, die das Wiedereinstellungsangebot annehmen, sind verpflichtet, die entsprechend Anlage 2 - Sozialplan - ihnen zugeflossene Abfindung zurückzahlen.
- Lehnt ein Mitarbeiter ein ihm unterbreitetes Wiedereinstellungsangebot ab, wird dem auf der Liste (Anlage 3) zunächst nachfolgenden Mitarbeiter, der noch kein Wiedereinstellungsangebot erhalten hat, ein solches unterbreitet.
- Das Wiedereinstellungsangebot bedarf der Schriftform. Die Annahmefrist beträgt mindestens 14 Tage.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Beschreibung der Betriebsänderungen
    1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile 10 Textauszüge
    2. Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben 5 Textauszüge
    3. Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen 9 Textauszüge
    4. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren 11 Textauszüge
  2. Auswirkungen auf die Beschäftigten
    1. Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes 13 Textauszüge
  3. Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
    1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen 15 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing 19 Textauszüge
    3. Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten 18 Textauszüge
    4. Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens 22 Textauszüge
    5. Sozialverträglicher Personalabbau - Maßnahmen für ältere Beschäftigte 5 Textauszüge
    6. Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge 16 Textauszüge
    7. Outplacement- und Transfermaßnahmen 5 Textauszüge
  4. Auswahlrichtlinien und Namenslisten
    1. Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren 15 Textauszüge
  5. Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
    1. Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung 7 Textauszüge
  6. Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
    1. Zeitpunkt und Umsetzung 4 Textauszüge
  7. Sicherung der Tarifbindung
    1. Zusicherung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband 2 Textauszüge
  8. Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
    1. Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen 2 Textauszüge
  9. Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
    1. Absicherung der Verbindlichkeit 2 Textauszüge
  10. Personalplanung und Qualifizierung
    1. Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung 12 Textauszüge
  11. Wirtschaftsausschuss
    1. Unterrichtung, Art der Informationen 2 Textauszüge
  1. Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
    1. Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle 54 Textauszüge
    2. Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Textauszüge
    3. Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung 4 Textauszüge
    4. Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen 4 Textauszüge
    5. Abfindungsregelungen - Absicherung der Abfindungen 1 Textauszüge
    6. Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen 1 Textauszüge
    7. Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten 6 Textauszüge
    8. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen 10 Textauszüge
    9. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge 19 Textauszüge
    10. Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Textauszüge
    11. Behandlung von Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    12. Zeugnisse 1 Textauszüge
    13. Unterstützung bei der Arbeitssuche 5 Textauszüge
    14. Wiedereinstellung 9 Textauszüge
    15. Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit 1 Textauszüge
    16. Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit 9 Textauszüge
    17. Zusatzleistungen bei Elternzeit 1 Textauszüge
  2. Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
    1. Outplacement 15 Textauszüge
    2. Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften 5 Textauszüge
    3. Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich 24 Textauszüge
    4. Transfergesellschaft - Finanzierung und Ausgestaltung der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
    5. Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft 11 Textauszüge
    6. Transfergesellschaft - Leistungen der Transfergesellschaft 4 Textauszüge
    7. Transfergesellschaft - Auswahl, Begleitung und Controlling der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
  3. Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
    1. Altersteilzeit 12 Textauszüge
    2. Vorruhestand 12 Textauszüge
  4. Versetzungen und Umsetzungen
    1. Zumutbarkeitsregelungen 9 Textauszüge
    2. Zumutbarkeitskriterien 21 Textauszüge
    3. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    4. Annahme eines unzumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    5. Entgeltsicherung 16 Textauszüge
    6. Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken 14 Textauszüge
    7. Leistungen bei Umzug 16 Textauszüge
    8. Pendlerregelungen 5 Textauszüge
    9. Doppelte Haushaltsführung 5 Textauszüge
    10. Regelungen zum Kündigungsschutz 4 Textauszüge
    11. Kündigung nach Umsetzung 5 Textauszüge
    12. Rückkehrrecht 5 Textauszüge
    13. Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes 3 Textauszüge
    14. Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung 2 Textauszüge
  5. Regelungen zur Qualifizierung
    1. Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln 18 Textauszüge
  6. Härtefallregelungen
    1. Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren 7 Textauszüge
  7. Geltungsbereich
    1. Räumlich, sachlich, personell 14 Textauszüge
  8. Schlussbestimmungen
    1. Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel 6 Textauszüge
  1. Regelung von Konflikten
    1. Paritätische Kommission 4 Textauszüge
    2. Einigungsstelle 3 Textauszüge
    3. Andere Formen der Konfliktlösung 2 Textauszüge
  2. Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
    1. Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates 8 Textauszüge
    2. Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen 3 Textauszüge
    3. Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen 4 Textauszüge

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