Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

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2.7.1 Räumlich, sachlich, personell (14 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/585

Dieser Sozialplan gilt des Weiteren für alle betriebsbedingten Kündigungen und vom Arbeitgeber anstelle von betriebsbedingten Kündigungen veranlassten Aufhebungsverträgen bzw. dreiseitige Verträge während der Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/610

Zum Ausgleich und zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die Mitarbeiter/innen durch im Interessenausgleich vom 08.03.2007 beschriebene Maßnahme entstehen können, wird folgender Sozialplan vereinbart. Dieser Sozialplan gilt auch für weitere Betriebsänderungen, mit deren Umsetzung bis zum 30.06.2009 begonnen wird.

Vereinbarung Anonym 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/698

Härtefonds
Zur Milderung unvorhergesehener sozialer Härten kann in Einzelfällen über die im Sozialplan getroffenen Regelungen hinaus ein Härteausgleich erfolgen. Zu diesem Zweck wird durch das [Gesellschaft] ein Härtefonds für die Laufzeit dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt. Dieser wird mit denjenigen Beträgen ausgestattet, die von den in diesem Sozialplan geregelten individuellen Abfindungsansprüchen nicht zur Auszahlung gelangen. Sollte sich im Verlauf der Abwicklung der [Gesellschaft] ergeben, dass die ursprünglich für Wiederherstellungskosten des Mietobjekts, für Rückbau und Entsorgung der IT-Infrastruktur sowie für die Abgeltung der Versorgungsansprüche des ehemaligen Geschäftsführers vorgesehenen Mittel (entsprechend dem Schreiben des AR [Aufsichtsrats]-Vorsitzenden [Name] an die [Firma] vom 13.09.2012, betreffend TOP 3, "Überarbeiteter Abwicklungsplan [...]) nicht ausgeschöpft werden, stellt der Arbeitgeber 50 % der ersparten Aufwendung zusätzlich für den Härtefonds zur Verfügung. Ziff. 1.3 findet entsprechende Anwendung.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistung 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/361

Der Sozialplan gilt räumlich für die Niederlassungen [...].

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/406

Sachlicher Geltungsbereich
Die Vereinbarung gilt für die Maßnahmen nach dem Interessenausgleich vom 22.8.2003.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/695

Dieser Sozialplan gilt für alle personellen Maßnahmen auf der Basis des Interessenausgleichs zu [Firma] 2015. Sämtliche betriebsbedingten Maßnahmen während der Dauer dieses Sozialplans gelten als durch [die Firma] 2015 veranlasst, es sei denn, es handelt sich um eine neue, nicht in dem vorgenannten Interessenausgleich genannte Betriebsänderung.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/443

Die Regelungen dieses Sozialplanes gelten für alle betriebsbedingten Kündigungen während der gesamten Laufzeit des Sozialplanes.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/608

Die Regelungen dieses Sozialplanes gelten auch für den Fall, dass die Niederlassung der [Firma] in [Ort] bis 31.12.2010 geschlossen wird oder dass im Hinblick auf § 1 Abs. 10 und 11 des Interessenausgleichs eine teilweise Stellenreduzierung aufgrund von Bestandsrückgängen in der Niederlassung [Ort] der [Firma] bzw. in [Ort] oder [Ort] bis 31.12.2010 notwendig wird und es dadurch zu betriebsbedingten Entlassungen solcher Mitarbeiter kommt, die von der [Firma] zur [Firma] im Rahmen der Maßnahmen gemäß § 1 des Interessenausgleichs gewechselt sind. Die Regelungen des Sozialplanes gelten ferner für betriebsbedingte Abbaumaßnahmen im Bereich der übernommenen Maklerbetreuer/Fachvertriebe bis 31.12.2010.

Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/494

Dieser Sozialplan gilt für alle Arbeitnehmer [...], die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Sozialplans in einem ungekündigten, unbeendeten und unbefristeten Arbeitsverhältnis [...] stehen und die auf Grund der in der Präambel beschriebenen Neuausrichtung auf Veranlassung [durch die Firma] aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden (durch arbeitgeberseitige, betriebsbedingte Kündigung, einen Aufhebungsvertrag, der durch die in der Präambel beschriebene unternehmerische Maßnahme veranlasst ist oder eine hierdurch veranlasste Eigenkündigung des Arbeitnehmers) bzw. aus diesem Grunde auf Veranlassung des Arbeitgebers auf andere Arbeitsplätze [...] versetzt werden.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/192

Zur Sicherung eines qualifizierten Nachwuchses gelten die Abfindungsregelungen nicht für Diplomverwaltungswirte und Sozialversicherungsfachangestellte bis zum vollendeten 32. Lebensjahr.

Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/494

Dieser Sozialplan gilt nicht für
- leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 BetrVG,
- Arbeitnehmer, die das bestehende Arbeitsverhältnis von sich aus kündigen, es sei denn, dass [die Firma] ihnen vor Ausspruch ihrer Kündigung durch den Vorstand oder die Personalabteilung verbindlich mitgeteilt hat, dass ihr Arbeitsplatz in Fortfall kommt und dass deshalb der Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung beabsichtigt ist. Der Arbeitgeber sichert zu, die sich aus dem vorletzten Absatz der Präambel ergebenden vorausgehenden Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebsrat zu beachten.
- Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag auf Grund einer Befristung endet,
- Arbeitnehmer, denen aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen ordentlich oder aus wichtigem Grund wirksam gekündigt wird,
- Arbeitnehmer, die vor fristgerechter Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Vertragsbruch ausscheiden.

Vereinbarung Gummi- und Kunststoffherstellung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/258

Dieser Sozialplan findet Anwendung auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [...], die zur Durchführung des Interessenausgleichs betriebsbedingt entlassen werden (anspruchsberechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Als betriebsbedingte Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten die folgenden Maßnahmen:
- die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund betriebsbedingter Kündigung
- der Abschluss eines Abwicklungsvertrages nach Ausspruch der betriebsbedingten Kündigung
- Ausspruch einer betriebsbedingten Eigenkündigung des Mitarbeiters, sofern diese nach dem 28. Februar 2003 ausgesprochen wurde
- die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/517

Anspruch auf eine Abfindung nach den folgenden Bestimmungen haben Arbeitnehmer, die nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung als Folge der Maßnahmen nach dem Interessenausgleich [...] - infolge eines betriebsbedingten Aufhebungsvertrages, auch im Zusammenhang mit einem Ringtausch nach § 7 Ziffer 5 - ausscheiden [...].

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/72

Anspruch auf Leistungen aus diesem Sozialplan haben die von der Umsetzung des [...]-Konzeptes unmittelbar betroffenen Arbeitnehmer. Darüber hinaus können andere Arbeitnehmer im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber Leistungen aus diesem Sozialplan erhalten, wenn sie wegen der Umsetzung des [...]-Konzeptes ihren Arbeitsplatz aufgeben und dadurch direkt oder indirekt eine Kosteneinsparung im Sinne des Konzeptes erzielt oder zur Erhaltung eines anderen Arbeitsverhältnisses beigetragen wird.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Beschreibung der Betriebsänderungen
    1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile 10 Textauszüge
    2. Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben 5 Textauszüge
    3. Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen 9 Textauszüge
    4. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren 11 Textauszüge
  2. Auswirkungen auf die Beschäftigten
    1. Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes 13 Textauszüge
  3. Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
    1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen 15 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing 19 Textauszüge
    3. Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten 18 Textauszüge
    4. Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens 22 Textauszüge
    5. Sozialverträglicher Personalabbau - Maßnahmen für ältere Beschäftigte 5 Textauszüge
    6. Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge 16 Textauszüge
    7. Outplacement- und Transfermaßnahmen 5 Textauszüge
  4. Auswahlrichtlinien und Namenslisten
    1. Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren 15 Textauszüge
  5. Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
    1. Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung 7 Textauszüge
  6. Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
    1. Zeitpunkt und Umsetzung 4 Textauszüge
  7. Sicherung der Tarifbindung
    1. Zusicherung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband 2 Textauszüge
  8. Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
    1. Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen 2 Textauszüge
  9. Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
    1. Absicherung der Verbindlichkeit 2 Textauszüge
  10. Personalplanung und Qualifizierung
    1. Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung 12 Textauszüge
  11. Wirtschaftsausschuss
    1. Unterrichtung, Art der Informationen 2 Textauszüge
  1. Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
    1. Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle 54 Textauszüge
    2. Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Textauszüge
    3. Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung 4 Textauszüge
    4. Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen 4 Textauszüge
    5. Abfindungsregelungen - Absicherung der Abfindungen 1 Textauszüge
    6. Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen 1 Textauszüge
    7. Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten 6 Textauszüge
    8. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen 10 Textauszüge
    9. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge 19 Textauszüge
    10. Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Textauszüge
    11. Behandlung von Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    12. Zeugnisse 1 Textauszüge
    13. Unterstützung bei der Arbeitssuche 5 Textauszüge
    14. Wiedereinstellung 9 Textauszüge
    15. Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit 1 Textauszüge
    16. Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit 9 Textauszüge
    17. Zusatzleistungen bei Elternzeit 1 Textauszüge
  2. Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
    1. Outplacement 15 Textauszüge
    2. Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften 5 Textauszüge
    3. Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich 24 Textauszüge
    4. Transfergesellschaft - Finanzierung und Ausgestaltung der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
    5. Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft 11 Textauszüge
    6. Transfergesellschaft - Leistungen der Transfergesellschaft 4 Textauszüge
    7. Transfergesellschaft - Auswahl, Begleitung und Controlling der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
  3. Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
    1. Altersteilzeit 12 Textauszüge
    2. Vorruhestand 12 Textauszüge
  4. Versetzungen und Umsetzungen
    1. Zumutbarkeitsregelungen 9 Textauszüge
    2. Zumutbarkeitskriterien 21 Textauszüge
    3. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    4. Annahme eines unzumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    5. Entgeltsicherung 16 Textauszüge
    6. Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken 14 Textauszüge
    7. Leistungen bei Umzug 16 Textauszüge
    8. Pendlerregelungen 5 Textauszüge
    9. Doppelte Haushaltsführung 5 Textauszüge
    10. Regelungen zum Kündigungsschutz 4 Textauszüge
    11. Kündigung nach Umsetzung 5 Textauszüge
    12. Rückkehrrecht 5 Textauszüge
    13. Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes 3 Textauszüge
    14. Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung 2 Textauszüge
  5. Regelungen zur Qualifizierung
    1. Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln 18 Textauszüge
  6. Härtefallregelungen
    1. Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren 7 Textauszüge
  7. Geltungsbereich
    1. Räumlich, sachlich, personell 14 Textauszüge
  8. Schlussbestimmungen
    1. Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel 6 Textauszüge
  1. Regelung von Konflikten
    1. Paritätische Kommission 4 Textauszüge
    2. Einigungsstelle 3 Textauszüge
    3. Andere Formen der Konfliktlösung 2 Textauszüge
  2. Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
    1. Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates 8 Textauszüge
    2. Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen 3 Textauszüge
    3. Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen 4 Textauszüge

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