Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

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2.2.1 Outplacement (15 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/695

Das Outplacement dauert bis zur erfolgreichen Vermittlung, längstens aber bis sechs Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Teilnahme an Terminen zum Outplacement während der Arbeitszeit ist möglich. [Firma] beauftragt das Outplacement-Unternehmen und trägt die Kosten der Outplacementmaßnahme bis zu einem Betrag in Höhe von 6.000,00 Euro (plus Umsatzsteuer) je betroffenen Arbeitnehmer. Aus dem vorstehenden Betrag sind gleichfalls etwaige Weiterbildungskosten des Arbeitnehmers, soweit diese nicht von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden, zu tragen.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/636

Die Laufzeit der befristeten Übernahme in die [Firma] beträgt für alle Arbeitnehmer, die in der Anlage 1 namentlich bezeichnet sind,
Betriebszugehörigkeit: bis 5 Jahre bei Kündigungsausspruch - 6 Monate
5 bis weniger 8 Jahre - 8 Monate
8 bis weniger 10 Jahre - 10 Monate
10 bis weniger 12 Jahre - 11 Monate
mind. 12 Jahre - 12 Monate.

Vereinbarung Chemische Industrie 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/397

Um diesen Sozialplan beschäftigungswirksam zu nutzen und drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden, wird eine arbeitsmarktlich zweckmäßige Eingliederungsmaßnahme (Outplacementberatung) nach den §§ 216a SGB III ff. durchgeführt, wenn das Landesarbeitsamt [...] hierfür Zuschüsse gewährt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Maßnahme teilnehmen, werden für mindestens sechs Arbeitstage unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes von der Arbeit freigestellt. Darüber hinaus stellt [Firma] die für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen Räume und die Infrastruktur zur Verfügung, an den anfallenden Maßnahmekosten beteiligt sich [Firma] in dem mit dem Landesarbeitsamt vereinbarten Umfang.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/418

Die betroffenen Beschäftigten haben Anspruch auf eine Outplacement-Beratung bis zur Höhe von € 3500,-. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/521

Alle nach dieser Vereinbarung anspruchsberechtigten Arbeitnehmer, die freiwillig ausscheiden, erhalten ein Gruppenoutplacement gem. § 216a SGB III, das von einem externen Anbieter durchgeführt wird. Die Kosten übernimmt [die Firma] in Höhe von bis zu EUR 2.500,00 je Person (hinzu kommt der entsprechende Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit).

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/525

Von einer Entlassung betroffene Arbeitnehmer haben einen Anspruch, an einer von dem Verlag organisierten und von dieser finanzierten Outplacement-Beratung unter Einbeziehung einer individuellen Beratung teilzunehmen. Die Auswahl eines ggf. hinzuzuziehenden externen Beraters sowie die inhaltliche Gestaltung erfolgt in Abstimmung mit dem Betriebsrat. Die Kosten hierfür sind für jeden Arbeitnehmer auf maximal 5.000,- € begrenzt. Eine Barauszahlung der für die Outplacement-Maßnahme veranschlagten Kosten an den Arbeitnehmer ist ausgeschlossen.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/327

Hierzu stellt der [...]-Konzern sicher, dass jeder Mitarbeiter, der einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen hat oder dem betriebsbedingt gekündigt wurde, bis Ablauf seiner Kündigungsfrist ein Gruppenoutplacement entsprechend dem Angebot der Firma [...] in Anspruch nehmen kann, sofern er nicht Kündigungsschutzklage erhoben hat.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/349

Die vorgeschalteten Maßnahmen erfolgen im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.3.2005. Erforderliche Vorbereitungen (individuelle Terminplanungen) finden bereits im Dezember 2004 statt. Diese Maßnahmen dienen der Unterstützung des Mitarbeiters bei der Arbeitsplatzsuche. Zu diesem Zweck führt [der Dienstleister] Bewerbungstrainings, Profilings-, Laufbahn- und Qualifizierungsplanungen durch. Die [Firma] trägt den Arbeitgeberanteil der Kosten für diese Maßnahmen gemäß § 216a SGB III und stellt den Mitarbeiter für diese Maßnahmen maximal 5 Tage von der Arbeit frei.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/327

Das Gruppenoutplacement wird von dem Dienstleister zu einem Pauschalbetrag von € 2500 je Teilnehmer angeboten. Diesen Betrag finanzieren Arbeitgeber und Teilnehmer je zur Hälfte, also mit einem Betrag von je € 1250. Die Finanzierung erfolgt aufseiten des Teilnehmers durch eine entsprechende Verminderung der ihm nach § 13 zustehenden Abfindung. Da die Teilnahme an der Outplacementberatung vor Fälligkeit der Abfindung erfolgt, treten die Arbeitgeber mit dem Finanzierungsanteil des Teilnehmers gegenüber dem Dienstleister in Vorlage. Sollte die Maßnahme durch öffentliche Mittel gefördert werden, so führt diese Förderung zu einer entsprechenden Verminderung des Finanzierungsanteiles des Mitarbeiters. Für die Durchführung der Maßnahme stellt der Arbeitgeber die erforderlichen Räume und die Infrastruktur zur Verfügung. Die Teilnehmer werden für die erforderliche Dauer unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freigestellt. Der [...]-Konzern beginnt mit der Bereitstellung dieser Dienste ab 1. Juli 2003 - Verfügbarkeit des Leistungserbringers vorausgesetzt.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/324

Auf Wunsch des Mitarbeiters kann zur Suche eines Arbeitsplatzes außerhalb des [...]-Konzerns eine Outplacement-Beratung durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Mitarbeiter eine Ausscheidensvereinbarung getroffen hat und 50 % der anfallenden Beratungskosten übernimmt. Findet die Outplacement-Beratung noch vor dem Austritt statt und erfolgt im Rahmen der Outplacement-Beratung eine Freistellung von der Arbeitspflicht, so reduziert sich die Abfindungssumme um die in dieser Zeit fortgezahlte Vergütung.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/287

Nach dem Follow-up-Gespräch und unter Abwägung seiner potenziellen Chancen auf dem externen Arbeitsmarkt kann sich der Mitarbeiter für eines der beiden angebotenen Programme des Outplacement-Anbieters entscheiden:
a) 6-Monatsprogramm + Prämie
Aktive Begleitung des Mitarbeiters bei der Suche nach einem alternativen, externen Arbeitsplatz in Individualgesprächen und Workshops über einen Zeitraum von sechs Monaten ab Beginn der Maßnahme. Sollte der Mitarbeiter vor Ablauf der sechs Monate ein neues Arbeitsverhältnis annehmen und einen Aufhebungsvertrag [...] schließen, so erhält er eine festgelegte Prämie in Höhe von 50 % der monatlichen Vergütung gem. KBV [...] § 6 Abs. 4, die bis zum Ablauf der Sechsmonatsfrist noch angefallen wäre. Die Abfindungsobergrenze findet keine Anwendung.
b) Garantieprogramm
Zeitlich unbegrenzte, aktive Begleitung des Mitarbeiters in Individualgesprächen und Workshops, bis er ein neues Arbeitsverhältnis annimmt; bei einer Probezeitkündigung durch das neue Unternehmen nimmt der Outplacement-Anbieter die Beratung einmalig bis zur Annahme eines neuen Arbeitsverhältnisses wieder auf.
Alle Beratungsgespräche mit dem Mitarbeiter erfolgen absolut vertraulich und in terminlicher Absprache zwischen Mitarbeiter und Outplacement-Berater.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/292

Zur Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung sind Outplacementmaßnahmen vorgesehen, die in einer zusätzlichen Vereinbarung geregelt werden und als Anlage Bestandteil dieses Sozialplanes werden.
- Für das Outplacement von Arbeitnehmern stellt der Arbeitgeber maximal 8000,- € pro betroffenem Mitarbeiter zur Verfügung. Bei der Auswahl des Outplacement-Unternehmens und des Outplacement-Konzepts hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle verbindlich.
- Die Firma wird Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während des Laufs der Kündigungsfrist von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellen, wenn diese nachweisen, dass sie im Rahmen des Outplacements eine Fortbildungsmaßnahme bzw. Veranstaltung besuchen.
- Die betroffenen Mitarbeiter haben vom Zeitpunkt ihrer Kündigung an einen Rechtsanspruch, an der Outplacementmaßnahme teilzunehmen.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/603

Für Mitarbeiter, die von der Kündigung betroffen sind, bietet die [Firma] - Direktion für Deutschland folgende Qualifizierungsmaßnahmen an: Outplacement-Beratung im Gruppenoutplacement- oder Einzeloutplacement-Verfahren. Außerdem können Mitarbeiter externe fachliche Weiterbildung zu verschiedenen Versicherungssparten oder in ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet in Anspruch nehmen. Für die im Haus angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen müssen Gruppen mit mindestens acht Mitarbeitern zustande kommen.

Vereinbarung Energiedienstleister 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/246

Existenzgründer können bis zu sechs Monate zur Formulierung eines Businessplanes bezahlt freigestellt werden. Auf Wunsch wird dem Existenzgründer hierbei kostenlose Unterstützung gewährt bzw. vermittelt. Sie können ein zinsgünstiges Darlehen bis maximal zur doppelten Höhe der möglichen Abfindungszahlung beim Ausscheiden beantragen. Die Möglichkeit der Bereitstellung von Gewerberäumen, Maschinen, Büroausstattungen u. a. wird auf Antrag durch die zuständigen Fachabteilungen geprüft. Existenzgründer erhalten darüber hinaus als Starthilfe für die Anschaffung von Maschinen/Anlagen und/oder für erforderliche Bau- und Umbaumaßnahen von Gewerberäumen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von brutto 10000,00 € als zusätzliche Abfindung. Der Investitionskostenzuschuss ist vor dem Ausscheiden [...] unter Angabe des Verwendungszwecks sowie unter Vorlage von Belegen (Kostenvoranschläge, Rechnungen) zu beantragen und wird nach Prüfung sowie der Erteilung eines Bewilligungsbescheides nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bargeldlos überwiesen.
[Die Firma] benennt zur fachlichen Begleitung der Unternehmensgründung auf Wunsch und in Abstimmung mit dem Existenzgründer betriebliche Ansprechpartner, sofern das entsprechende Know-how im Unternehmen vorhanden ist. Der jeweils benannte Ansprechpartner wird auf der Grundlage eines Beratungsvertrages [...] Berater des Existenzgründers.
Existenzgründer werden bevorzugt in die Ausschreibungen/Auftragsvergabe [...] einbezogen. Liegen mehrere Angebote vor, erhalten die Existenzgründer die Möglichkeit zur Präsentation und werden in die Bieterlisten aufgenommen.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/465

Wird keine Transfergesellschaft gebildet, wird dem Mitarbeiter eine Outplacement-Beratung angeboten. Für diese Beratung wird pro Mitarbeiter ein Budget von 2.500 € zur Verfügung gestellt. Eine Auszahlung an den Mitarbeiter ist ausgeschlossen. Mögliche Fördergelder erhöhen den Budgetbetrag.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Beschreibung der Betriebsänderungen
    1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile 10 Textauszüge
    2. Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben 5 Textauszüge
    3. Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen 9 Textauszüge
    4. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren 11 Textauszüge
  2. Auswirkungen auf die Beschäftigten
    1. Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes 13 Textauszüge
  3. Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
    1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen 15 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing 19 Textauszüge
    3. Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten 18 Textauszüge
    4. Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens 22 Textauszüge
    5. Sozialverträglicher Personalabbau - Maßnahmen für ältere Beschäftigte 5 Textauszüge
    6. Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge 16 Textauszüge
    7. Outplacement- und Transfermaßnahmen 5 Textauszüge
  4. Auswahlrichtlinien und Namenslisten
    1. Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren 15 Textauszüge
  5. Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
    1. Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung 7 Textauszüge
  6. Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
    1. Zeitpunkt und Umsetzung 4 Textauszüge
  7. Sicherung der Tarifbindung
    1. Zusicherung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband 2 Textauszüge
  8. Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
    1. Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen 2 Textauszüge
  9. Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
    1. Absicherung der Verbindlichkeit 2 Textauszüge
  10. Personalplanung und Qualifizierung
    1. Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung 12 Textauszüge
  11. Wirtschaftsausschuss
    1. Unterrichtung, Art der Informationen 2 Textauszüge
  1. Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
    1. Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle 54 Textauszüge
    2. Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Textauszüge
    3. Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung 4 Textauszüge
    4. Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen 4 Textauszüge
    5. Abfindungsregelungen - Absicherung der Abfindungen 1 Textauszüge
    6. Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen 1 Textauszüge
    7. Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten 6 Textauszüge
    8. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen 10 Textauszüge
    9. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge 19 Textauszüge
    10. Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Textauszüge
    11. Behandlung von Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    12. Zeugnisse 1 Textauszüge
    13. Unterstützung bei der Arbeitssuche 5 Textauszüge
    14. Wiedereinstellung 9 Textauszüge
    15. Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit 1 Textauszüge
    16. Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit 9 Textauszüge
    17. Zusatzleistungen bei Elternzeit 1 Textauszüge
  2. Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
    1. Outplacement 15 Textauszüge
    2. Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften 5 Textauszüge
    3. Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich 24 Textauszüge
    4. Transfergesellschaft - Finanzierung und Ausgestaltung der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
    5. Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft 11 Textauszüge
    6. Transfergesellschaft - Leistungen der Transfergesellschaft 4 Textauszüge
    7. Transfergesellschaft - Auswahl, Begleitung und Controlling der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
  3. Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
    1. Altersteilzeit 12 Textauszüge
    2. Vorruhestand 12 Textauszüge
  4. Versetzungen und Umsetzungen
    1. Zumutbarkeitsregelungen 9 Textauszüge
    2. Zumutbarkeitskriterien 21 Textauszüge
    3. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    4. Annahme eines unzumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    5. Entgeltsicherung 16 Textauszüge
    6. Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken 14 Textauszüge
    7. Leistungen bei Umzug 16 Textauszüge
    8. Pendlerregelungen 5 Textauszüge
    9. Doppelte Haushaltsführung 5 Textauszüge
    10. Regelungen zum Kündigungsschutz 4 Textauszüge
    11. Kündigung nach Umsetzung 5 Textauszüge
    12. Rückkehrrecht 5 Textauszüge
    13. Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes 3 Textauszüge
    14. Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung 2 Textauszüge
  5. Regelungen zur Qualifizierung
    1. Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln 18 Textauszüge
  6. Härtefallregelungen
    1. Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren 7 Textauszüge
  7. Geltungsbereich
    1. Räumlich, sachlich, personell 14 Textauszüge
  8. Schlussbestimmungen
    1. Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel 6 Textauszüge
  1. Regelung von Konflikten
    1. Paritätische Kommission 4 Textauszüge
    2. Einigungsstelle 3 Textauszüge
    3. Andere Formen der Konfliktlösung 2 Textauszüge
  2. Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
    1. Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates 8 Textauszüge
    2. Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen 3 Textauszüge
    3. Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen 4 Textauszüge

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